Betrieb eines flächendeckenden, passiven Breitband-Netzes einschließlich der Bereitstellung von Diensten in den betroffenen Gebieten

Zweckverband Breitband Marsch und Geest

Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa- Besenbek, Seestermühe, Seeth- Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze) zu realisieren.
Hierfür hat er einen Förderantrag nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 für das in Ziff. 3.2 bezeichnete Betreibermodell gestellt.
Gegenstand der Beschaffung ist die Pacht des passiven Netzes einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen aktiven Komponenten und des anschließenden Betriebs des Netzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-02 Auftragsbekanntmachung
2016-12-18 Ergänzende Angaben
2018-02-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa- Besenbek, Seestermühe, Seeth- Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze) zu realisieren. Hierfür hat er einen Förderantrag nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 für das in Ziff. 3.2 bezeichnete Betreibermodell gestellt. Gegenstand der Beschaffung ist die Pacht des passiven Netzes einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen aktiven Komponenten und des anschließenden Betriebs des Netzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernmeldenetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Breitband Marsch und Geest
Postanschrift: Amtsstraße 12
Postleitzahl: 25436
Postort: Moorrege
Kontakt
Internetadresse: https://www.amt-moorrege.de/ 🌏
E-Mail: f.wulff@amt-moorrege.de 📧
Telefon: +49 04122854-129 📞
Fax: +49 04122854-229 📠
URL der Dokumente: https://www.wr-recht.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 236-429940
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Zweckverband Breitband Marsch und Geest: Teilnahmeantrag ‚Betreiber‘ – Nicht vor dem 10.1.2017, 12:00 Uhr zu öffnen!“ an die unter Ziff. I.3) bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa- Besenbek, Seestermühe, Seeth- Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze) zu realisieren.
Mehr anzeigen
Hierfür hat er einen Förderantrag nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 für das in Ziff. 3.2 bezeichnete Betreibermodell gestellt.
Mehr anzeigen
Gegenstand der Beschaffung ist die Pacht des passiven Netzes einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen aktiven Komponenten und des anschließenden Betriebs des Netzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
Mehr anzeigen
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, in dem Zweckverband zusammengeschlossenen Gemeinden mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)- Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Die beim Auftraggeber liegenden Herstellungskosten für das passive Netz (Netto-Investitionskosten, ohne Planung) betragen gemäß der Strukturplanung voraussichtlich ca. 8 500 000 EUR. Das passive Breitbandnetz soll voraussichtlich etwa 2 261 Hausanschlüsse, 96.940 m Ortstrassen und 30 131 m Ferntrassen enthalten.
Mehr anzeigen
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der
Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01),
beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer
flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch
durch Inanspruchnahme des Zinssubventionierungsprogrammes der Landesregierung Schleswig-Holstein
(IB.SH Breit-band-Förderdarlehen Kommunen) und/oder der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundes und/oder der Länder zu nutzen.
Dauer: 240 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa- Besenbek, Seestermühe, Seeth- Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Nachweis der Meldung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWG bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2015, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2014, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht,
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung (Netzbetrieb und/oder Netzausbau); sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens
Mehr anzeigen
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung Betriebsausstattung) sowie fachliche Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen.
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
— Auflistung, welche Leistungen mit eigenem Personal, im eigenem Hause und welche Leistungen (Netzbetrieb, Endkundengeschäft) mit Hilfe von Nachunternehmer ausgeführt werden.
Mindeststandards:
— Mindestanforderungen für die „Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität“ hinsichtlich des Netzmanagements und des Netzbetriebs sind vorhandene und bereits erfolgreich betriebene Netzmanagement- und Netzbetriebssoftware
Mehr anzeigen
— Mindestanforderung hinsichtlich der „Auflistung, welche Leistungen mit eigenem Personal, im eigenem Hause und welche Leistungen (Netzbetrieb, Endkundengeschäft) mit Hilfe von Nachunternehmer ausgeführt werden“ ist, dass diese Leistungen überwiegend mit eigenem Personal ausgeführt werden.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von einer Jahrespacht für die Nutzung des passiven Breitbandnetzes oder gleichwertige Sicherheitsleistung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenpreise /Bereitstellungsgebühren der angebotenen Endkundenprodukte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang und Qualität der angebotenen Endkundenprodukte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vermarkungskonzept und Organisation des Endkundenservice
Leistungsfähigkeit des Netzes einschließlich Höhe der angebotenen Mindestdaten-Übertragungsraten und technisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Netzmanagement / Netzbetrieb
Kostenkriterium: Höhe des angegebenen Pachtzinses für das passive Breitbandnetz
Gewichtung der Kosten: 50

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Herr Frank Wulff
Dokumente URL: https://www.wr-recht.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Ständehausstraße 10/11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Frau Meike Austen
Telefon: +49 511856149-0 📞
E-Mail: m.austen@wr-recht.de 📧
Fax: +49 511856149-22 📠
Land: Region Hannover 🏙️
Internetadresse: https://www.wr-recht.de 🌏
Kontaktperson: Meike Austen
Internetadresse: www.wr-recht.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Mehr anzeigen
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 236-429940 (2016-12-02)
Ergänzende Angaben (2016-12-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 246-449955
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 236-429940
ABl. S-Ausgabe: 246
Quelle: OJS 2016/S 246-449955 (2016-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa-Besenbek, Seestermühe, Seeth-Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze) zu realisieren. Hierfür hat er einen Förderantrag nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 für das in Ziff. 3.2 bezeichnete Betreibermodell gestellt. Gegenstand der Beschaffung ist die Pacht des passiven Netzes einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen aktiven Komponenten und des anschließenden Betriebs des Netzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 12 625 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.amt-moorrege.de 🌏
E-Mail: g.woitag@wr-recht.de 📧
Telefon: +49 4037669-210 📞
Fax: +49 4037669-222 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 030-065791
ABl. S-Ausgabe: 30

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Gemeinden Ellerhoop, Klein Nordende, Kölln- Reisiek, Seester, Raa-Besenbek, Seestermühe, Seeth-Ekholt, Appen, Groß Nordende, Haselau, Haseldorf, Heidgraben, Heist, Holm, Moorrege und Neuendeich flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze) zu realisieren.
Mehr anzeigen
Der Zweckverband Breitband Marsch und Geest beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, in dem Zweckverband zusammengeschlossenen Gemeinden mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (NextGeneration Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen der Betrieb eines Next Generation Access(NGA)- Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Die beim Auftraggeber liegenden Herstellungskosten für das passive Netz (Netto-Investitionskosten, ohne Planung) betragen gemäß der Strukturplanung voraussichtlich ca. 8 500 000 EUR. Das passive Breitbandnetz soll voraussichtlich etwa 2 261 Hausanschlüsse, 96 940 m Ortstrassen und 30 131 m Ferntrassen enthalten.
Mehr anzeigen
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des Zinssubventionierungsprogrammes der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen) und/oder der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundes und/oder der Länder zu nutzen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit des Netzes

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-07 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: WIRTSCHAFTSRAT RECHT, z. H. Rechtsanwalt Gerrit Woitag, LL.M., Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 030-065791 (2018-02-09)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕