Betrieb eines passiven Breitbandnetzes mit dem Ziel der flächendeckenden Versorgung der folgenden Gemeinden/Städte und Ortsteilen (OT): OT Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow und OT Zittvitz, OT Tetel der Stadt Bergen auf Rügen; OT Teschenhagen der Gemeinde Sehlen; OT Gnies der Gemeinde Ralswiek; OT Nipmerow, OT Hagen und OT Ranzow der Gemeinde Lohme: OT Polchow der Gemeinde Glowe sowie OT Neddesitz und OT Polkvitz der Gemeinde Sagard; der Gemeinde Ummanz; OT Poppelvitz, OT Barnkevitz und Gemeinde Altefähr; OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen und Hauptstraße, Stralsunder Straße und Gartenweg der Gemeinde Rambin; OT Stedar und Buschvitz der Gemeinde Buschvitz sowie OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz und OT Dubnitz der Stadt Sassnitz und Einbringung der für den Netzbetrieb erforderlichen aktiven Komponenten; Die Betreibung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) in HVT Nahbereichen steht zurzeit unter Vorbehalt der Zulässigkeit nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, für die Ortsteile (OT) Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow und OT Zittvitz, OT Tetel der Stadt Bergen auf Rügen; OT Teschen-hagen der Gemeinde Sehlen; OT Gnies der Gemeinde Ralswiek; OT Nipmerow, OT Hagen und OT Ranzow der Gemeinde Lohme: OT Polchow der Gemeinde Glowe sowie OT Neddesitz und OT Polkvitz der Gemeinde Sagard; der Gemeinde Ummanz; OT Poppelvitz, OT Barnkevitz und Gemeinde Altefähr; OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen und Hauptstraße, Stralsunder Straße und Gartenweg der Gemeinde Rambin; OT Stedar und Buschvitz der Gemeinde Buschvitz sowie OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz und OT Dubnitz der Stadt Sassnitz flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTH- bzw. FTTB) zu realisieren. Hierfür hat der ZWAR einen Förderantrag nach der am 22.10.2015 erlassenen Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ für das in Ziff. 3.2 bezeichnete Betreibermodell gestellt.
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung der zum Betrieb des Breitband-Netzes erforderlichen aktiven Komponenten und die anschließende Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich der Erbringung der hierfür erforderlichen Dienstleistungen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise den jeweils geltenden nationalen Regelungen hierzu.
Die Betreibung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) in HVT Nahbereichen steht zurzeit unter Vorbehalt der Zulässigkeit nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-07-19
|
Auftragsbekanntmachung
|
2017-05-17
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|