Betrieb eines passiven Breitbandnetzes mit dem Ziel der flächendeckenden Versorgung der folgenden Gemeinden/Städte und Ortsteilen (OT): OT Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow und OT Zittvitz, OT Tetel der Stadt Bergen auf Rügen; OT Teschenhagen der Gemeinde Sehlen; OT Gnies der Gemeinde Ralswiek; OT Nipmerow, OT Hagen und OT Ranzow der Gemeinde Lohme: OT Polchow der Gemeinde Glowe sowie OT Neddesitz und OT Polkvitz der Gemeinde Sagard; der Gemeinde Ummanz; OT Poppelvitz, OT Barnkevitz und Gemeinde Altefähr; OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen und Hauptstraße, Stralsunder Straße und Gartenweg der Gemeinde Rambin; OT Stedar und Buschvitz der Gemeinde Buschvitz sowie OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz und OT Dubnitz der Stadt Sassnitz und Einbringung der für den Netzbetrieb erforderlichen aktiven Komponenten; Die Betreibung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) in HVT Nahbereichen steht zurzeit unter Vorbehalt der Zulässigkeit nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, für die Ortsteile (OT) Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow und OT Zittvitz, OT Tetel der Stadt Bergen auf Rügen; OT Teschen-hagen der Gemeinde Sehlen; OT Gnies der Gemeinde Ralswiek; OT Nipmerow, OT Hagen und OT Ranzow der Gemeinde Lohme: OT Polchow der Gemeinde Glowe sowie OT Neddesitz und OT Polkvitz der Gemeinde Sagard; der Gemeinde Ummanz; OT Poppelvitz, OT Barnkevitz und Gemeinde Altefähr; OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen und Hauptstraße, Stralsunder Straße und Gartenweg der Gemeinde Rambin; OT Stedar und Buschvitz der Gemeinde Buschvitz sowie OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz und OT Dubnitz der Stadt Sassnitz flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTH- bzw. FTTB) zu realisieren. Hierfür hat der ZWAR einen Förderantrag nach der am 22.10.2015 erlassenen Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ für das in Ziff. 3.2 bezeichnete Betreibermodell gestellt.
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung der zum Betrieb des Breitband-Netzes erforderlichen aktiven Komponenten und die anschließende Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich der Erbringung der hierfür erforderlichen Dienstleistungen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise den jeweils geltenden nationalen Regelungen hierzu.
Die Betreibung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) in HVT Nahbereichen steht zurzeit unter Vorbehalt der Zulässigkeit nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-19 Auftragsbekanntmachung
2017-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang:
Flächendeckende Breitbandversorgung in den Ortsteilen (OT) Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow und OT Zittvitz, OT Tetel der Stadt Bergen auf Rügen; OT Teschenhagen der Gemeinde Sehlen; OT Gnies der Gemeinde Ralswiek; OT Nipmerow, OT Hagen und OT Ranzow der Gemeinde Lohme: OT Polchow der Gemeinde Glowe sowie OT Neddesitz und OT Polkvitz der Gemeinde Sagard; der Gemeinde Ummanz; OT Poppelvitz, OT Barnkevitz und Gemeinde Altefähr; OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen und Hauptstraße, Stralsunder Straße und Gartenweg der Gemeinde Rambin; OT Stedar und Buschvitz der Gemeinde Buschvitz sowie OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz und OT Dubnitz der Stadt Sassnitz.Die Betreibung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) in HVT Nahbereichen steht zurzeit unter Vorbehalt der Zulässigkeit nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Postanschrift: Putbuser Chaussee 1
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de 🌏
E-Mail: m.gutt@zwar.de 📧
Telefon: +49 38388004179 📞
Fax: +49 38388004969 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 141-255789
ABl. S-Ausgabe: 141

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, für die Ortsteile (OT) Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow und OT Zittvitz, OT Tetel der Stadt Bergen auf Rügen; OT Teschen-hagen der Gemeinde Sehlen; OT Gnies der Gemeinde Ralswiek; OT Nipmerow, OT Hagen und OT Ranzow der Gemeinde Lohme: OT Polchow der Gemeinde Glowe sowie OT Neddesitz und OT Polkvitz der Gemeinde Sagard; der Gemeinde Ummanz; OT Poppelvitz, OT Barnkevitz und Gemeinde Altefähr; OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen und Hauptstraße, Stralsunder Straße und Gartenweg der Gemeinde Rambin; OT Stedar und Buschvitz der Gemeinde Buschvitz sowie OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz und OT Dubnitz der Stadt Sassnitz flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTH- bzw. FTTB) zu realisieren. Hierfür hat der ZWAR einen Förderantrag nach der am 22.10.2015 erlassenen Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ für das in Ziff. 3.2 bezeichnete Betreibermodell gestellt.
Mehr anzeigen
Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung der zum Betrieb des Breitband-Netzes erforderlichen aktiven Komponenten und die anschließende Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich der Erbringung der hierfür erforderlichen Dienstleistungen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise den jeweils geltenden nationalen Regelungen hierzu.
Mehr anzeigen
Die Betreibung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) in HVT Nahbereichen steht zurzeit unter Vorbehalt der Zulässigkeit nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Flächendeckende Breitbandversorgung in den Ortsteilen (OT) Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow und OT Zittvitz, OT Tetel der Stadt Bergen auf Rügen; OT Teschenhagen der Gemeinde Sehlen; OT Gnies der Gemeinde Ralswiek; OT Nipmerow, OT Hagen und OT Ranzow der Gemeinde Lohme: OT Polchow der Gemeinde Glowe sowie OT Neddesitz und OT Polkvitz der Gemeinde Sagard; der Gemeinde Ummanz; OT Poppelvitz, OT Barnkevitz und Gemeinde Altefähr; OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen und Hauptstraße, Stralsunder Straße und Gartenweg der Gemeinde Rambin; OT Stedar und Buschvitz der Gemeinde Buschvitz sowie OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz und OT Dubnitz der Stadt Sassnitz.
Mehr anzeigen
Die Betreibung von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) in HVT Nahbereichen steht zurzeit unter Vorbehalt der Zulässigkeit nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015.
Dauer: 240 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ortsteil (OT) Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow und OT Zittvitz, OT Tetel der Stadt Bergen auf Rügen; OT Teschenhagen der Gemeinde Sehlen; OT Gnies der Gemeinde Ralswiek; OT Nipmerow, OT Hagen und OT Ranzow der Gemeinde Lohme: OT Polchow der Gemeinde Glowe sowie OT Neddesitz und OT Polkvitz der Gemeinde Sagard; der Gemeinde Ummanz; OT Poppelvitz, OT Barnkevitz und Gemeinde Altefähr; OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen und Hauptstraße, Stralsunder Straße und Gartenweg der Gemeinde Rambin; OT Stedar und Buschvitz der Gemeinde Buschvitz sowie OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz und OT Dubnitz der Stadt Sassnitz.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
— Nachweis der Meldung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG);
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWG bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist;
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses des Unternehmens für das Jahr 2015, sofern bereits vorliegend; andernfalls für das Jahr 2014, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht;
— Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, des ungefähren Auftragswertes und der Art der Leistung (Netzbetrieb und/oder Netzausbau); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechender Referenzen seit Bestehen des Unternehmens;
Mehr anzeigen
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung;
— Vorlage der Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe des angebotenen Pachtzinses für das passive Breitbandnetz (30)
2. Höhe der angebotenen Mindestdaten- Übertragungsraten (20)
3. Umfang sowie bestes Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Endkundenprodukte (15)
4. Vermarktungskonzept und Organisation des Endkundenservice (15)
5. Technisches Konzept des Netzbetriebes (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Frau Mandy Gutt
Name: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Frau Rechtsanwältin Meike Austen
Telefon: +49 4037669-210 📞
E-Mail: m.austen@wr-recht.de 📧
Fax: +49 4037669-222 📠
URL der Dokumente: http://www.wr-recht.de 🌏
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht
URL der Teilnahme: www.wr-recht.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@mw.mv-regierung.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885164 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/index.jsp 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Mehr anzeigen
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 141-255789 (2016-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb eines passiven Breitbandnetzes mit dem Ziel der flächendeckenden Versorgung der folgenden Gemeinden/Städte und Ortsteilen (OT): OT Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow und OT Zittvitz, OT Tetel der Stadt Bergen auf Rügen; OT Teschenhagen der Gemeinde Sehlen; OT Gnies der Gemeinde Ralswiek; OT Nipmerow, OT Hagen und OT Ranzow der Gemeinde Lohme: OT Polchow der Gemeinde Glowe sowie OT Neddesitz und OT Polkvitz der Gemeinde Sagard; der Gemeinde Ummanz; OT Poppelvitz, OT Barnkevitz und Gemeinde Altefähr; OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen und Hauptstraße, Stralsunder Straße und Gartenweg der Gemeinde Rambin; OT Stedar und Buschvitz der Gemeinde Buschvitz sowie OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz und OT Dubnitz der Stadt Sassnitz und Einbringung der für den Netzbetrieb erforderlichen aktiven Komponenten.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 885 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: de80h 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 38388004969 📞
Fax: +49 38388004179 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-189654
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 141-255789
ABl. S-Ausgabe: 96

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb eines passiven Breitbandnetzes mit dem Ziel der flächendeckenden Versorgung der folgenden Gemeinden/Städte und Ortsteilen (OT): OT Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow und OT Zittvitz, OT Tetel der Stadt Bergen auf Rügen; OT Teschenhagen der Gemeinde Sehlen; OT Gnies der Gemeinde Ralswiek; OT Nipmerow, OT Hagen und OT Ranzow der Gemeinde Lohme: OT Polchow der Gemeinde Glowe sowie OT Neddesitz und OT Polkvitz der Gemeinde Sagard; der Gemeinde Ummanz; OT Poppelvitz, OT Barnkevitz und
Mehr anzeigen
Gemeinde Altefähr; OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen und Hauptstraße, Stralsunder Straße und Gartenweg der Gemeinde Rambin; OT Stedar und Buschvitz der Gemeinde Buschvitz sowie OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz und OT Dubnitz der Stadt Sassnitz und Einbringung der für den Netzbetrieb erforderlichen aktiven Komponenten.
Mehr anzeigen
Der ZWAR hat für die Realisierung einen Förderantrag nach der am 22.10.2015 erlassenen Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ für das in Ziff. 3.2 bezeichnete Betreibermodell gestellt.Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung der zum Betrieb des Breitband-Netzes erforderlichen aktiven Komponenten und die anschließende Inbetriebnahme des Netzes, einschließlich der Erbringung der hierfür
Mehr anzeigen
erforderlichen Dienstleistungen.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01),
bzw. den jeweils geltenden nationalen Regelungen hierzu.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bergen auf Rügen, Sehlen, Ralswiek, Lohme, Glowe, Sagard, Ummanz, Altefähr, Rambin, Buschvitz, Sassnitz.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der angebotenen Mindestübertragungsraten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang sowie bestes Preis- Leistungs-Verhältnis der angebotenen Endkundenprodukte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vermarktungskonzept und Organisation des Endkundenservice
Technisches Konzept des Netzbetriebes
Kostenkriterium: Höhe des angebotenen Pachtzinses für das passive Breitbandnetz
Gewichtung der Kosten: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-29 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Mandy Gutt
Internetadresse: www.zwar.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
E-Mail: vergabekammer@mv.mv-regierung.de 📧
Internetadresse: www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 096-189654 (2017-05-17)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕