Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Betrieb, die Instandhaltung, die Änderung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Dortmund. Die Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Dortmund besteht derzeit aus 51.608 Leuchtstellen mit etwa 53.400 Leuchten. Der Betrieb umfasst sämtliche Maßnahmen zur Herbeiführung des Beleuchtungserfolges, insbesondere — die Bestellung eines Anlagenverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100 — das Schalten der Straßenbeleuchtung, — das Störungsmanagement, — die Arbeitsvorbereitung für sämtliche Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten, — die Dokumentation des gesamten Anlagenbestandes sowie des Betriebes und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage. — Informationspflichten/Reporting und Beratungsleistungen. Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung inklusive der Störungsbeseitigung sowie des Beseitigens von Unfall- und Vandalismusschäden und Schäden aufgrund von Höherer Gewalt. Änderungen stellen der vollständige Rückbau von Leuchtstellen an einem Standort und/oder die Errichtung an einem anderen Standort im Bereich einer bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage dar. Die Erneuerung beinhaltet alle Maßnahmen zum Ersatz der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage einschließlich Planungsleistungen für Erneuerungsmaßnahmen. Nicht Leistungsbestandteil sind Neubaumaßnahmen und die Stromlieferung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Menge oder Umfang:
Betrieb und Instandhaltung von ca. 49 011 konventionellen Lechtstellen und 2 597 LED-LeuchtstellenErneuerung/Änderung von ca. 10 500 Masten und ca. 24 600 Leuchten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund
Postanschrift: Königswall 14
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de🌏
E-Mail: mkrieg@stadtdo.de📧
Telefon: +49 23150-24750📞
Fax: +49 23150-24484 📠
Interessenten müssen die Vergabeunterlagen per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern. Dabei ist eine E-Mail-Adresse für die Korrespondenz anzugeben. Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Interessenten müssen die Vergabeunterlagen per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern. Dabei ist eine E-Mail-Adresse für die Korrespondenz anzugeben. Rückfragen sind ebenfalls ausschließlich per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Stelle (Kanzlei Wolter Hoppenberg) einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Betrieb, die Instandhaltung, die Änderung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Dortmund. Die Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Dortmund besteht derzeit aus 51.608 Leuchtstellen mit etwa 53.400 Leuchten.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Betrieb, die Instandhaltung, die Änderung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Dortmund. Die Straßenbeleuchtungsanlage der Stadt Dortmund besteht derzeit aus 51.608 Leuchtstellen mit etwa 53.400 Leuchten.
Der Betrieb umfasst sämtliche Maßnahmen zur Herbeiführung des Beleuchtungserfolges, insbesondere
— die Bestellung eines Anlagenverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100
— das Schalten der Straßenbeleuchtung,
— das Störungsmanagement,
— die Arbeitsvorbereitung für sämtliche Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten,
— die Dokumentation des gesamten Anlagenbestandes sowie des Betriebes und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage.
— Informationspflichten/Reporting und Beratungsleistungen.
Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung inklusive der Störungsbeseitigung sowie des Beseitigens von Unfall- und Vandalismusschäden und Schäden aufgrund von Höherer Gewalt.
Änderungen stellen der vollständige Rückbau von Leuchtstellen an einem Standort und/oder die Errichtung an einem anderen Standort im Bereich einer bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage dar.
Die Erneuerung beinhaltet alle Maßnahmen zum Ersatz der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage einschließlich Planungsleistungen für Erneuerungsmaßnahmen.
Nicht Leistungsbestandteil sind Neubaumaßnahmen und die Stromlieferung.
Menge oder Umfang:
Betrieb und Instandhaltung von ca. 49 011 konventionellen Lechtstellen und 2 597 LED-Leuchtstellen
Erneuerung/Änderung von ca. 10 500 Masten und ca. 24 600 Leuchten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben zur Unternehmensstruktur
2. Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist;
3. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
4. Eigenerklärung zu schweren Verfehlungen nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A;
5. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
6. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
7. Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Es ist für die Angaben nach Ziff. 2-7 ein vom Auftraggeber vorgegebenes Formular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen sowie mit Erneuerungsleistungen, jeweils bezogen auf die letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Formular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Gesamtunternehmen sowie im Bereich des Betriebs, der Instandhaltung und Erneuerung von Straßenbeleuchtung, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre;
2. Referenzliste über vergleichbare Leistungen im Bereich Betrieb und Instandhaltung aus den letzten drei Jahren;
3. Referenzliste über vergleichbare Leistungen im Bereich Erneuerung aus den letzten drei Jahren;
4. Referenzliste über den Einsatz der angebotenen Steuerungstechnik aus den letzten drei Jahren;
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Formular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Mindeststandards:
Zu 4.) Es muss mindestens eine Referenz für jede angebotene Steuerungstechnik angegeben werden, die mindestens 1.000 Lichtpunkte umfasst.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Im Auftragsfall: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es sind folgende Erklärungen abzugeben:
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 EUR für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
2. Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemäß TVgG NRW (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten).
3. Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. TVgG NRW.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Tiefbauamt
Herrn Martin Krieg
Name: Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Münsterstraße 1-3
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59065
Kontaktperson: Dr. Nadine Zurheide
Telefon: +49 238192122474📞
E-Mail: vergabestelle@wolter-hoppenberg.de📧
Fax: +49 2381921227059 📠
URL für weitere Informationen: http://www.wolter-hoppenberg.de🌏
URL der Dokumente: http://www.wolter-hoppenberg.de🌏
Name: Stadt Dortmund Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Postleitzahl: 44135
Kontaktperson: Zimmer 408/409
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 077-137486 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Betrieb und Instandhaltung (40)
2. Innovation (15)
3. Lokaler Bezug (10)
4. Wirtschaftlichkeit (35)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-14 📅
Name: Konsortium Straßenbeleuchtung Dortmund (StraBelDo), vertreten durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
Postanschrift: Günter-Samtlebe-Platz 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@dew21.de📧
Internetadresse: www.dew21.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.3.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (i. d. R. innerhalb weniger Tage) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.3.2) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen Nachprüfungsantrag stellen.