Fachlos 5 Winterdienst: Schneeräumung und -beseitigung, die Abstumpfung der Räumungsflächen sowie die Winterschlussreinigung. Winterdienst jährlich v. 1.10. des laufenden Jahres bis zum 30.4. des Folgejahres.
Fachlos 6 Dienste an Grün- u. Grauflächen: Reinigung und Pflegedienstleistungen von Außenanlagen und Grünanlagen sowie die Verkehrsflächen des jeweiligen Grundstückes sowie ggf. bepflanzte Innenhöfe von Gebäuden. Die Ausführungszeiten sind dem Leistungsverzeichnis, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist, zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Referenznummer: 100-16-00610
Kurze Beschreibung:
“Fachlos 5 Winterdienst: Schneeräumung und -beseitigung, die Abstumpfung der Räumungsflächen sowie die Winterschlussreinigung. Winterdienst jährlich v. 1.10....”
Kurze Beschreibung
Fachlos 5 Winterdienst: Schneeräumung und -beseitigung, die Abstumpfung der Räumungsflächen sowie die Winterschlussreinigung. Winterdienst jährlich v. 1.10. des laufenden Jahres bis zum 30.4. des Folgejahres.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Grundstückspflege📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
NUTS-Region: Münster🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 298206.88 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Für die Leistungserbringung eingesetzte Arbeitsmittel und Geräte müssen die Grenzwerte für den garantierten Schallleistungspegel gemäß Leistungsbeschreibung...”
Für die Leistungserbringung eingesetzte Arbeitsmittel und Geräte müssen die Grenzwerte für den garantierten Schallleistungspegel gemäß Leistungsbeschreibung einhalten.
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Quelle: OJS 2017/S 022-037667 (2017-01-30)