Blitzschutz und Erdungsanlage Schule Wickrather Straße

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagment

Blitzschutz und Erdungsanlagen Schule Wickrather Straße.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-19 Auftragsbekanntmachung
2016-07-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blitzschutzarbeiten
Menge oder Umfang:
Schule Wickratherstraße 31, 40547 Düsseldorf, Neubau eines zweigeschossigen Grundschulgebäudes als Erweiterungsbau mit einer gesamt BFG von ca. 2 800 m2 und einem BRI von 12 000 m3 in Massivbauweise.Gewerk: Blitzschutzanlagen: Blitzschutzanlage bestehend aus der Fangeinrichtung, Ableitern Fundament und Tiefenerder.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blitzschutzarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Gebäudemanagment
Postanschrift: Auf'm Hennekamp 45
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: robert.theuerkorn@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 211-8992844 📞
Fax: +49 211-8932844 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 038-061207
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 015-021191
ABl. S-Ausgabe: 38

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Blitzschutz und Erdungsanlagen Schule Wickrather Straße.
Menge oder Umfang:
Schule Wickratherstraße 31, 40547 Düsseldorf, Neubau eines zweigeschossigen Grundschulgebäudes als Erweiterungsbau mit einer gesamt BFG von ca. 2 800 m
Gewerk: Blitzschutzanlagen: Blitzschutzanlage bestehend aus der Fangeinrichtung, Ableitern Fundament und Tiefenerder.
Referenznummer: 60/23-2016-0022
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Nachweis der Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Nachweis der Gewerbeanmeldung;
— Eintragung in das Berufsregister;
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
— Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung gem. § 7 TVgG-NRW (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse);
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben;
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— Eigen-/Verpflichtungserklärung Arbeitsschutzvorschriften gemäß Anlage der Vergabeunterlagen;
— Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer (NA) vergeben werden sollen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: S. o. III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: S. o. III.2.1).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, wofür eine Prämienzahlung von 0,20 % der Bruttorechnungssumme zu zahlen ist.
— Der Bauherr stellt Baustrom und Bauwasser zur Verfügung. Für den Verbrauch von Strom und Wasser ist ein Unkostenbeitrag von 0,50 % der Bruttorechnungssumme zu zahlen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sofern Sie die Unterlagen nicht elektronisch herunterladen, entstehen Druckkosten in Höhe von 9 EUR (Druckkosten werden nicht erstattet). Die Unterlagen können schriftlich bei der Submissionsstelle des Rechtsamtes unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Der Betrag soll unter Angabe des Vertragsgegenstandes 5600-4000-0000-0861 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (IBAN: DE61300501100010000495, BIC: DUSSDEDDXXX) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Nachweis der Überweisung bei der genannten Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 7:30 bis 16:00 Uhr, freitags 7:30 bis 13:00 Uhr.Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlage.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-12 📅
Öffnungsort: Rechtsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Ort des Eröffnungstermins: Rechtsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Theuerkorn
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Aust Ingenieure GmbH
Postanschrift: Europaring 60
Postort: Ratingen
Postleitzahl: 40878
Kontaktperson: http://www.aust.ingenieure.de
Herrn Hegmans
Telefon: +49 2102-553360 📞
E-Mail: j.hegmans@ib-aust.de 📧
Fax: +49 2102-5533628 📠
URL für weitere Informationen: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏
Name: Rechtsamt 3. Etage, Zimmer 3101 Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 211-8993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 211-8929080 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-13 📅
Datum des Endes: 2018-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-22 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 60/23-2016-0022
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 015-021191

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 211-475-3131 📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 211-475-3989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 038-061207 (2016-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9 420,60 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 136-245546
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 038-061207
ABl. S-Ausgabe: 136

Auftragsvergabe
Name: Blitzschutz Herde
Postanschrift: Lerchenweg 2
Postort: Weeze
Postleitzahl: 47652
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: herdepeter@t-online.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
E-Mail: vkrhld-d@bezrg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221-1473055 📞
Fax: +49 221-1472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend
gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage
nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Quelle: OJS 2016/S 136-245546 (2016-07-13)