Brückenbauarbeiten, Aufzugsbauarbeiten, Elektroarbeiten

Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH

Bau einer Fuß- und Radwegbrücke über das gesamte, elektrifizierte Gleisfeld des Hbf Heilbronn, inkl. zweier Aufzüge und Elektroarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-20 Auftragsbekanntmachung
2017-02-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-02-16 Ergänzende Angaben
2017-05-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Fußgängerbrücken
Kurze Beschreibung:
Bau einer Fuß- und Radwegbrücke über das gesamte, elektrifizierte Gleisfeld des Hbf Heilbronn, inkl. zweier Aufzüge und Elektroarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Fußgängerbrücken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 25
Postleitzahl: 74076
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga2019.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@buga2019.de 📧
Telefon: +49 713127140 📞
Fax: +49 7131271410 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E49611746 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E49611746 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Datum des Beginns: 2017-04-18 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-456913
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu II.2.5) kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/8xuyRHN957L76YJ

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Stahlbau-, Stahlbetonbau, Aufzugsbau- und Elektroarbeiten.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien zu II.2.5) kann unter folgendem Link direkt eingesehen werden:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
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— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträgers angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
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— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögenbeantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung eine kombinierte Haftpflicht- und Bauleistungsversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Hierfür ist auf Verlangen eine Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass diese im Auftragsfall binnen zwei Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflicht- und Bauleistungsversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und einer Mindestdeckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abschließt und die auch die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) umfasst. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf auf das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme begrenzt sein.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oder der Zertifizierungsstelle oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot folgende Nachweise/Angaben vorzulegen:
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— die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mindeststandards:
— Für die Ausführung der Leistungen in den nachstehenden Produktkategorien (oder analogen Leistungsbereichen aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren) einschließlich ggf. geforderter Klassifizierung muss das ausführende Unternehmen (oder der beauftragte Nachunternehmer) in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: – Oberbau konventionell – Schott in der Warengruppe Oberbau Gleise, Strecken III, Regionalverkehr 50 – 120 km/h.
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— mind. 3 Referenzen mit einer Fertigstellung in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit folgenden Angaben: 1. Auftraggeber, 2. Ausführungszeitraum, 3. Kurze Beschreibung des Auftrags einschl. technischer, gerätespezifischer oder baulicher Besonderheiten, 4. Ort der Auftragsausführung, 5. Auftragsvolumen. Es muss sich dabei um Brückenmaßnahmen im Umfeld der Bahn handeln, wobei mind. eine Referenz davon im Umfeld von elektrifizierten Bahnanlagen stattgefunden haben müssen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn, Bauverwaltungsamt, Cäcilienstr. 49, 74072 Heilbronn, Zimmer A 0.11.
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauablauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 80 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E49611746
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E49611746 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 249-456913 (2016-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Brückenbauarbeiten, Aufzugsbauarbeiten, Elektroarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Fußgängerbrücken 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 034-061008
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 249-456913
ABl. S-Ausgabe: 34

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Brückenbauarbeiten, Aufzugsbauarbeiten und Elektroarbeiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn – Stadt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Antrag §160 GWB:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 034-061008 (2017-02-15)
Ergänzende Angaben (2017-02-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 035-062898
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 034-061008
ABl. S-Ausgabe: 35
Quelle: OJS 2017/S 035-062898 (2017-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017-021826
Kurze Beschreibung: Brückenbauarbeiten-, Aufzugsbauarbeiten, Elektroarbeiten.
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-188367
ABl. S-Ausgabe: 96

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Brückenbau-, Aufzugsbau- und Elektroarbeiten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 7219263985 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Quelle: OJS 2017/S 096-188367 (2017-05-16)