Der Auftraggeber ist Erschließungsträger und kein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB. Der ausgeschriebene Auftrag ist auch kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 103 GWB. Die Veröffentlichung auf dieser Plattform erfolgt ausschließlich, um der vertraglichen Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber der Stadt Köln nachzukommen, welche die öffentliche Ausschreibung fordert. Bieter haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften, die für öffentliche Auftraggeber oder öffentliche Aufträge gelten. Die unzutreffende Kennzeichnung als (vermeintlicher) öffentlicher Bauauftrag in auf dieser Plattform hinterlegten Formularen erfolgt ausschließlich deswegen, weil systembedingt eine Vergabeart bzw. (hier tatsächlich nicht) einschlägige Auftragsart anzugeben ist. Auch hieraus ergibt sich ausdrücklich keine Bindung des Aufraggebers an für öffentliche Auftraggeber oder öffentliche Aufträge geltenden Vorschriften.