Der Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ beabsichtigt, auch in den verbliebenen weißen Flecken der Gemeindeaußengebiete der nachstehenden Mitgliedsgemeinden, die auch nach Abschluss der bisherigen Ausschreibungen noch unterversorgt sind, eine flächendeckende Breitbandversorgung zu realisieren. Es handelt sich hierbei um Gemeindeaußengebiete (keine zusammenhängende Gebiete sondern Endstrecken) der folgenden Gemeinden: Amt Wilstermarsch (Aebtissinwisch, Beidenfleth, Brokdorf, Büttel, Dammfleth, Ecklak, Kudensee, Landrecht, Landscheide, Neuendorf-Sachsenbande, Nortorf, Sankt-Magarethen, Stördorf, Wewelsfleth, Wilster); Amt Krempermarsch (Bahrenfleth, Elskop, Grevenkop, Neuenbrook, Rethwisch, Süderau); Amt Horst – Herzhorn (Altenmoor, Blomsche Wildnis, Borsfleth, Engelbrechtsche Wildnis, Herzhorn, Hohenfelde, Horst, Kollmar, Krempdorf, Neuendorf bei Elmshorn, Sommerland)

Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“

Der Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ beabsichtigt, auch für die ca. 1 000 Haushalten in den verbliebenen weißen Flecken der Gemeindeaußengebiete gem. Ziff. II.1.1) seiner Mitgliedsgemeinden eine möglichst flächendeckende Versorgung zu realisieren, die auch nach Abschluss der bisherigen Ausschreibungen noch unterversorgt sind.
Es sollen hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse, der Ausbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) und der Netzbetrieb sowie die Lieferung der Dienste realisiert werden. Ziel der Beschaffung ist insoweit, im gesamten Verbandsgebiet möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu errichten.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vor-schriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des Zinssubventionierungsprogrammes der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen) und/oder der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundes und/oder der Länder zu nutzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang:
Flächendeckende Breitbandversorgung für ca. 1 000 Haushalte (ca. 190 km Tiefbau) in den verbliebenen weißen Flecken der Gemeindeaußengebiete gem. Ziff. II.1.1).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“
Postanschrift: Viktoriastraße 16-18
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Kontakt
Internetadresse: http://www.zvbs.de 🌏
E-Mail: findorff@steinburg.de 📧
Telefon: +49 482169371 📞
Fax: +49 482169377 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 102-182823
ABl. S-Ausgabe: 102

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ beabsichtigt, auch für die ca. 1 000 Haushalten in den verbliebenen weißen Flecken der Gemeindeaußengebiete gem. Ziff. II.1.1) seiner Mitgliedsgemeinden eine möglichst flächendeckende Versorgung zu realisieren, die auch nach Abschluss der bisherigen Ausschreibungen noch unterversorgt sind.
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Es sollen hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse, der Ausbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) und der Netzbetrieb sowie die Lieferung der Dienste realisiert werden. Ziel der Beschaffung ist insoweit, im gesamten Verbandsgebiet möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu errichten.
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Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vor-schriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
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Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des Zinssubventionierungsprogrammes der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen) und/oder der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundes und/oder der Länder zu nutzen.
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Dauer: 276 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die in dem Zweckverband „Breitbandversorgung Steinburg“ zusammengeschlossenen Gemeinden gem. Ziff. II.1.1.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis zur Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht gemäß§ 45 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV):
— eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist,
— Vorlage von Jahresabschlüssen für die Jahre 2014 und 2015, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden.
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Kreisbauamt
Herrn Sven Findorff
Name: Wirtschaftsrat Recht
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht
Gerrit Woitag, LL.M.
Telefon: +49 4037669210 📞
E-Mail: g.woitag@wr-recht.de 📧
Fax: +49 4037669222 📠
URL für weitere Informationen: http://www.wr-recht.de 🌏
Telefon: +49 4037669-210 📞
Fax: +49 4037669-222 📠
URL der Dokumente: http://www.wr-recht.de 🌏
URL der Teilnahme: www.wr-recht.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431988-4640 📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html 🌏
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium
Quelle: OJS 2016/S 102-182823 (2016-05-25)
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