Die Stadtwerke Aurich planen den Aufbau eines Energievertriebs für Strom (ausschließlich regenerativ erzeugt) und Gas für SLP- und RLM-Kunden. Zu diesem Zweck wird ein Dienstleister gesucht, der die erforderlichen Systeme und Prozesse (Marktrolle Lieferant und Beschaffung/Bilanzkreismanagement) einrichtet und für das laufende Vertriebsgeschäft bereitstellt. Vorgesehen ist, dass die Stadtwerke Aurich geeignete Frontoffice-Prozesse eigenständig bewerkstelligen und dabei von dem Dienstleister unterstützt werden. Ferner ist aus heutiger Sicht vorgesehen, dass die Stadtwerke Aurich ab dem 15.11.2016 mit der Kundengewinnung und ab dem 01.01.2017 mit der Belieferung der Kunden beginnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Aurich GmbH
Postanschrift: Marktstraße 22
Postleitzahl: 26603
Postort: Aurich
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung der Nachweise zu Abschnitt III.2.2) und III.2.3) des Teilnahmeantrags werden Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese können per Email bei der unter Anhang A.II genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Der Bewerber hat lediglich die Vorgaben, wie sie in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannt sind, zu erfüllen und die dort geforderten Unterlagen dem Teilnahmeantrag vollständig beizufügen. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
2) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag im Verhandlungsverfahren: Dienstleistungen zum Aufbau eines Energievertriebs für die Stadtwerke Aurich – Nicht öffnen vor dem 17.05.2016, 12:00 Uhr“ bei der in Anhang III genannten Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
3) Alle Einträge müssen dokumentecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
4) Die Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag gem. Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 dienen zur Auswahl der Bewerber im Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien). Die Kriterien des Abschnitts III.2.1 sind sog. K.O.-Kriterien (Muss-Kriterien), bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Die Kriterien der Abschnitte III.2.2 bis III.2.3 sind sog. Soll-Kriterien, die einer Bewertung zugänglich sind. Folgende Kriterien werden bei der Auswahl der Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes in Ansatz gebracht:
— 40 % Bruttojahresumsätze mit Dienstleistungen im Rahmen des Aufbaus eines Energievertriebs bei öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach den Bereichen
o davon 30 % Dienstleistungen Marktrolle Lieferant
o davon 10 % Dienstleistungen Energiebeschaffung (Handling-Fee ohne eigentliche Energie- oder Zertifikatkosten) und Bilanzkreismanagement
— 60 % Umfang und Qualität der Referenzen über Dienstleistungserbringung im Rahmen des Aufbaus von Energievertrieben (vergleichbare Projekte) der letzten 5 Jahre:
o davon 40 % Prozesse Marktrolle Lieferant
o davon 20 % Energiebeschaffung und Bilanzkreismanagement
Die erstplatzierten Bewerber (mindestens 5, maximal 7) werden zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert.
5) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
6) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 SektVO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch vom diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 20 Abs. 3 SektVO nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom15.03.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 20 Abs. 3 SektVO berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
7) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
8) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung gem. § 20 Abs. 3 S. 3 SektVO).
9) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
11) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich draus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
12) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
15) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
16) Fragen zu dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Email und in deutscher Sprache an die in Anhang I genannte Kontaktstelle zu richten. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form per Email zur Verfügung gestellt.
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung der Nachweise zu Abschnitt III.2.2) und III.2.3) des Teilnahmeantrags werden Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese können per Email bei der unter Anhang A.II genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Der Bewerber hat lediglich die Vorgaben, wie sie in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannt sind, zu erfüllen und die dort geforderten Unterlagen dem Teilnahmeantrag vollständig beizufügen. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
2) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag im Verhandlungsverfahren: Dienstleistungen zum Aufbau eines Energievertriebs für die Stadtwerke Aurich – Nicht öffnen vor dem 17.05.2016, 12:00 Uhr“ bei der in Anhang III genannten Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
3) Alle Einträge müssen dokumentecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
4) Die Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag gem. Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 dienen zur Auswahl der Bewerber im Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien). Die Kriterien des Abschnitts III.2.1 sind sog. K.O.-Kriterien (Muss-Kriterien), bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Die Kriterien der Abschnitte III.2.2 bis III.2.3 sind sog. Soll-Kriterien, die einer Bewertung zugänglich sind. Folgende Kriterien werden bei der Auswahl der Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes in Ansatz gebracht:
— 40 % Bruttojahresumsätze mit Dienstleistungen im Rahmen des Aufbaus eines Energievertriebs bei öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach den Bereichen
o davon 30 % Dienstleistungen Marktrolle Lieferant
o davon 10 % Dienstleistungen Energiebeschaffung (Handling-Fee ohne eigentliche Energie- oder Zertifikatkosten) und Bilanzkreismanagement
— 60 % Umfang und Qualität der Referenzen über Dienstleistungserbringung im Rahmen des Aufbaus von Energievertrieben (vergleichbare Projekte) der letzten 5 Jahre:
o davon 40 % Prozesse Marktrolle Lieferant
o davon 20 % Energiebeschaffung und Bilanzkreismanagement
Die erstplatzierten Bewerber (mindestens 5, maximal 7) werden zur Abgabe indikativer Angebote aufgefordert.
5) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
6) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 SektVO der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch vom diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 20 Abs. 3 SektVO nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom15.03.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 20 Abs. 3 SektVO berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
7) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 20 Abs. 3 SektVO zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
8) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung gem. § 20 Abs. 3 S. 3 SektVO).
9) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
10) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
11) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich draus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
12) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
13) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
14) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
15) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
16) Fragen zu dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Email und in deutscher Sprache an die in Anhang I genannte Kontaktstelle zu richten. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden unverzüglich, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge erteilt. Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bewerbern in anonymisierter Form per Email zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 11
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Aurich planen den Aufbau eines Energievertriebs für Strom (ausschließlich regenerativ erzeugt) und Gas für SLP- und RLM-Kunden. Zu diesem Zweck wird ein Dienstleister gesucht, der die erforderlichen Systeme und Prozesse (Marktrolle Lieferant und Beschaffung/Bilanzkreismanagement) einrichtet und für das laufende Vertriebsgeschäft bereitstellt. Vorgesehen ist, dass die Stadtwerke Aurich geeignete Frontoffice-Prozesse eigenständig bewerkstelligen und dabei von dem Dienstleister unterstützt werden. Ferner ist aus heutiger Sicht vorgesehen, dass die Stadtwerke Aurich ab dem 15.11.2016 mit der Kundengewinnung und ab dem 01.01.2017 mit der Belieferung der Kunden beginnen.
Die Stadtwerke Aurich planen den Aufbau eines Energievertriebs für Strom (ausschließlich regenerativ erzeugt) und Gas für SLP- und RLM-Kunden. Zu diesem Zweck wird ein Dienstleister gesucht, der die erforderlichen Systeme und Prozesse (Marktrolle Lieferant und Beschaffung/Bilanzkreismanagement) einrichtet und für das laufende Vertriebsgeschäft bereitstellt. Vorgesehen ist, dass die Stadtwerke Aurich geeignete Frontoffice-Prozesse eigenständig bewerkstelligen und dabei von dem Dienstleister unterstützt werden. Ferner ist aus heutiger Sicht vorgesehen, dass die Stadtwerke Aurich ab dem 15.11.2016 mit der Kundengewinnung und ab dem 01.01.2017 mit der Belieferung der Kunden beginnen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 36 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert (Mindeststandards):
1) Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur, Beschreibung des Unternehmens).
2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber gem. § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt ist.
2) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber gem. § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt ist.
3) Unterschriebene schriftliche Erklärung darüber, dass die in § 21 Abs. 4 SektVO geregelten Ausschlussgründe für den Bewerber nicht zutreffen.
Zudem ist folgender Nachweis einzureichen:
Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 3 Monate (nicht beglaubigte Kopie ist ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtbruttojahresumsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Bruttojahresumsätze Energievertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Bruttojahresumsätze mit Dienstleistungen im Rahmen des Aufbaus eines Energievertriebs bei öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach den Bereichen
o Dienstleistungen Marktrolle Lieferant
o Dienstleistungen Energiebeschaffung (Handling-Fee ohne eigentliche Energie- oder Zertifikatkosten) und Bilanzkreismanagement
— Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (nicht beglaubigte Kopie ist ausreichend).
[Jeweils im Vordruck anzugeben.].
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nennung von Referenzprojekten, welche Dienstleistungserbringung im Rahmen des Aufbaus von Energievertrieben zum Gegenstand haben (vergleichbare Projekte), die nicht älter als 7 Jahre sind und die folgendes zum Inhalt haben:
— Prozesse Marktrolle Lieferant
— Energiebeschaffung und Bilanzkreismanagement
Mindestanforderung/Mindeststandard ist:
— Jeweils Nennung eines Referenzprojektes für die Prozesse Marktrolle Lieferant sowie Energiebeschaffung und Bilanzkreismanagement
[Jeweils im Vordruck anzugeben.].
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Abschnitt III.2.2) sowie Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versendet werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versendet werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine konkrete Rechtsform wird nicht vorgeschrieben. Jedoch gilt folgendes: Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung einer bevollmächtigten Vertreters vorzulegen. (Siehe Ziffer VI.3).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine konkrete Rechtsform wird nicht vorgeschrieben. Jedoch gilt folgendes: Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung einer bevollmächtigten Vertreters vorzulegen. (Siehe Ziffer VI.3).
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadtwerke Aurich GmbH
Name: PricewaterhouseCoopers Legal AG
Postanschrift: New-York-Ring 13
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22297
Kontaktperson: PricewaterhouseCoopers Legal AG
Dr. Silke Nieschulz
Telefon: +49 4063781417📞
E-Mail: silke.nieschulz@de.pwc.com📧
Fax: +49 699585938644 📠
Kontaktperson: siehe A.I
Name: PwC Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Kontaktperson: PwC Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-1334📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2016/S 076-134984 (2016-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge