1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung der Nachweise zu Abschnitt III.2.2) und III.2.3) des Teilnahmeantrags werden Vordrucke zur Verfügung gestellt. Diese können per Email bei der unter Anhang A.II genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Der Bewerber hat lediglich die Vorgaben, wie sie in Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannt sind, zu erfüllen und die dort geforderten Unterlagen dem Teilnahmeantrag vollständig beizufügen. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.