Menge oder Umfang
Zu beliefern sind die nachstehend aufgeführten Justizvollzugsanstalten (JVA) und die Jugendanstalt (JA). Es sind insgesamt 6 Lose zu vergeben.Los 1:JVA Flensburg,Südergraben 24,24937 Flensburg,66 Plätze (Belegungsfähigkeit).Los 2:JVA Itzehoe,Bergstraße 5,25524 Itzehoe,32 Plätze.Los 3:JVA Kiel,Faeschstraße 8 – 12,24114 Kiel,251 Plätze.Los 4:JVA Lübeck,Marliring 41,23566 Lübeck,458 Plätze ( davon 58 Plätze für Frauen).Los 5:JVA Neumünster,Boostedter Straße 30,24534 Neumünster,530 Plätze (davon 80 Plätze für Jugendliche).Los 6:JA Schleswig,Königswiller Weg,24837 Schleswig,102 Plätze.Die Belegungsfähigkeit stellt nicht die aktuelle Belegungssituation dar. Die Belegungssituation der Justizvollzugseinrichtungen unterliegt einer Vielzahl nicht planbarer Faktoren.Auch kann die Belegungsfähigkeit bedingt durch Baumaßnahmen oder andere vollzugliche Situationen zeitweise oder auch dauerhaft durch das Schleswig-Holsteinische Justizministerium verändert werden.Angaben zur Belieferung und zum Verkauf:Gemäß §§ 22 StVollzG, 31 JStvollzG SH, 18 UVollzG SH und 59 SVVollzG SH können Gefangene oder Untergebrachte sich aus einem von der Vollzugsbehörde vermittelten Angebot Nahrungs- und Genussmittel sowie Hygieneartikel kaufen. Ebenfalls zählen Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften sowie Tabake und sonstige Rauchutensilien zum Einkaufsangebot.Optional soll das Angebot auch durch die Anstalt zugelassene Elektrogeräte umfassen. Die Erweiterung des Angebotkatalogs um weitere zugelassene Gegenstände kann optional während der Vertragslaufzeit vereinbart werden.Gefordert ist ein ausgewogenes Verhältnis von Marken- und sogenannten „No-Name-Produkten“. Es ist für ein Angebot zu sorgen, das auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden Rücksicht nimmt. Es sollen regelmäßig auch Sonderangebote gemacht werden.Für die in der JVA Lübeck inhaftierten Frauen ist ein an die Bedarfe von weiblichen Gefangenen angepasstes Warensortiment für Hygieneartikel und Kosmetika anzubietenFür einzelne Vollzugsanstalten ist darüber hinaus auch eine Belieferung mit Tiefkühl (TK)-Waren, Obst- und Gemüse sowie Frischfleisch zu gewährleistenInsgesamt sind Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden können von einem Verkauf ausgenommen. Daher ist die Sortimentsliste für den Bestell- oder Sichteinkaufs zwingend vorab mit der Auftraggeberin abzustimmen. Das Sortiment muss in glasfreier Verpackung angeboten werden.Alle am Einkauf in der Justizvollzugseinrichtung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen rechtzeitig vor dem Betreten der Einrichtungen einen aktuellen Bundeszentralregisterauszug und eine unterschriebene Erklärung, dass keine Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, vorlegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich weiter bei jedem Betreten ausweisen.Nähere Einzelheiten sowie weitere spezifische Voraussetzungen zu Bedarfen der Anstalten, die im Rahmen der Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, ergeben sich aus der ergänzenden Losbeschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen.