Bestell- und Sichteinkauf für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein. Der Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der schleswig-holsteinischen Justizvollzugseinrichtungen mit Nahrungs- und Genussmitteln und Hygieneartikeln, sowie weiterer zugelassener Artikel für Gefangene (Einkauf für Gefangene). Bei der Bezeichnung „Bestelleinkauf“ handelt es sich um die Abgabe der von Gefangenen vorab bestellten Artikel in wiederverwertbaren Behältnissen (Versandeinkauf). „Sichteinkauf“ bezeichnet den Verkauf von Waren in einem sogenannten „Verkaufsraum“. Der oder die Gefangene kann hier die gewünschten Artikel ähnlich wie in einem Verbrauchermarkt betrachten und entsprechend auswählen. Zu beliefern sind fünf Justizvollzugsanstalten (JVA) und eine Jugendanstalt (JA). Es sind insgesamt 6 Lose zu vergeben. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Oktober 2016 und endet vorerst am 30. September 2019. Sie verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertag nicht sechs Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Menge oder Umfang:
Zu beliefern sind die nachstehend aufgeführten Justizvollzugsanstalten (JVA) und die Jugendanstalt (JA). Es sind insgesamt 6 Lose zu vergeben.Los 1:JVA Flensburg,Südergraben 24,24937 Flensburg,66 Plätze (Belegungsfähigkeit).Los 2:JVA Itzehoe,Bergstraße 5,25524 Itzehoe,32 Plätze.Los 3:JVA Kiel,Faeschstraße 8 – 12,24114 Kiel,251 Plätze.Los 4:JVA Lübeck,Marliring 41,23566 Lübeck,458 Plätze ( davon 58 Plätze für Frauen).Los 5:JVA Neumünster,Boostedter Straße 30,24534 Neumünster,530 Plätze (davon 80 Plätze für Jugendliche).Los 6:JA Schleswig,Königswiller Weg,24837 Schleswig,102 Plätze.Die Belegungsfähigkeit stellt nicht die aktuelle Belegungssituation dar. Die Belegungssituation der Justizvollzugseinrichtungen unterliegt einer Vielzahl nicht planbarer Faktoren.Auch kann die Belegungsfähigkeit bedingt durch Baumaßnahmen oder andere vollzugliche Situationen zeitweise oder auch dauerhaft durch das Schleswig-Holsteinische Justizministerium verändert werden.Angaben zur Belieferung und zum Verkauf:Gemäß §§ 22 StVollzG, 31 JStvollzG SH, 18 UVollzG SH und 59 SVVollzG SH können Gefangene oder Untergebrachte sich aus einem von der Vollzugsbehörde vermittelten Angebot Nahrungs- und Genussmittel sowie Hygieneartikel kaufen. Ebenfalls zählen Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften sowie Tabake und sonstige Rauchutensilien zum Einkaufsangebot.Optional soll das Angebot auch durch die Anstalt zugelassene Elektrogeräte umfassen. Die Erweiterung des Angebotkatalogs um weitere zugelassene Gegenstände kann optional während der Vertragslaufzeit vereinbart werden.Gefordert ist ein ausgewogenes Verhältnis von Marken- und sogenannten „No-Name-Produkten“. Es ist für ein Angebot zu sorgen, das auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden Rücksicht nimmt. Es sollen regelmäßig auch Sonderangebote gemacht werden.Für die in der JVA Lübeck inhaftierten Frauen ist ein an die Bedarfe von weiblichen Gefangenen angepasstes Warensortiment für Hygieneartikel und Kosmetika anzubietenFür einzelne Vollzugsanstalten ist darüber hinaus auch eine Belieferung mit Tiefkühl (TK)-Waren, Obst- und Gemüse sowie Frischfleisch zu gewährleistenInsgesamt sind Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden können von einem Verkauf ausgenommen. Daher ist die Sortimentsliste für den Bestell- oder Sichteinkaufs zwingend vorab mit der Auftraggeberin abzustimmen. Das Sortiment muss in glasfreier Verpackung angeboten werden.Alle am Einkauf in der Justizvollzugseinrichtung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen rechtzeitig vor dem Betreten der Einrichtungen einen aktuellen Bundeszentralregisterauszug und eine unterschriebene Erklärung, dass keine Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, vorlegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich weiter bei jedem Betreten ausweisen.Nähere Einzelheiten sowie weitere spezifische Voraussetzungen zu Bedarfen der Anstalten, die im Rahmen der Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, ergeben sich aus der ergänzenden Losbeschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen.
Zu beliefern sind die nachstehend aufgeführten Justizvollzugsanstalten (JVA) und die Jugendanstalt (JA). Es sind insgesamt 6 Lose zu vergeben.Los 1:JVA Flensburg,Südergraben 24,24937 Flensburg,66 Plätze (Belegungsfähigkeit).Los 2:JVA Itzehoe,Bergstraße 5,25524 Itzehoe,32 Plätze.Los 3:JVA Kiel,Faeschstraße 8 – 12,24114 Kiel,251 Plätze.Los 4:JVA Lübeck,Marliring 41,23566 Lübeck,458 Plätze ( davon 58 Plätze für Frauen).Los 5:JVA Neumünster,Boostedter Straße 30,24534 Neumünster,530 Plätze (davon 80 Plätze für Jugendliche).Los 6:JA Schleswig,Königswiller Weg,24837 Schleswig,102 Plätze.Die Belegungsfähigkeit stellt nicht die aktuelle Belegungssituation dar. Die Belegungssituation der Justizvollzugseinrichtungen unterliegt einer Vielzahl nicht planbarer Faktoren.Auch kann die Belegungsfähigkeit bedingt durch Baumaßnahmen oder andere vollzugliche Situationen zeitweise oder auch dauerhaft durch das Schleswig-Holsteinische Justizministerium verändert werden.Angaben zur Belieferung und zum Verkauf:Gemäß §§ 22 StVollzG, 31 JStvollzG SH, 18 UVollzG SH und 59 SVVollzG SH können Gefangene oder Untergebrachte sich aus einem von der Vollzugsbehörde vermittelten Angebot Nahrungs- und Genussmittel sowie Hygieneartikel kaufen. Ebenfalls zählen Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften sowie Tabake und sonstige Rauchutensilien zum Einkaufsangebot.Optional soll das Angebot auch durch die Anstalt zugelassene Elektrogeräte umfassen. Die Erweiterung des Angebotkatalogs um weitere zugelassene Gegenstände kann optional während der Vertragslaufzeit vereinbart werden.Gefordert ist ein ausgewogenes Verhältnis von Marken- und sogenannten „No-Name-Produkten“. Es ist für ein Angebot zu sorgen, das auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden Rücksicht nimmt. Es sollen regelmäßig auch Sonderangebote gemacht werden.Für die in der JVA Lübeck inhaftierten Frauen ist ein an die Bedarfe von weiblichen Gefangenen angepasstes Warensortiment für Hygieneartikel und Kosmetika anzubietenFür einzelne Vollzugsanstalten ist darüber hinaus auch eine Belieferung mit Tiefkühl (TK)-Waren, Obst- und Gemüse sowie Frischfleisch zu gewährleistenInsgesamt sind Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden können von einem Verkauf ausgenommen. Daher ist die Sortimentsliste für den Bestell- oder Sichteinkaufs zwingend vorab mit der Auftraggeberin abzustimmen. Das Sortiment muss in glasfreier Verpackung angeboten werden.Alle am Einkauf in der Justizvollzugseinrichtung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen rechtzeitig vor dem Betreten der Einrichtungen einen aktuellen Bundeszentralregisterauszug und eine unterschriebene Erklärung, dass keine Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, vorlegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich weiter bei jedem Betreten ausweisen.Nähere Einzelheiten sowie weitere spezifische Voraussetzungen zu Bedarfen der Anstalten, die im Rahmen der Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, ergeben sich aus der ergänzenden Losbeschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html🌏
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de📧
Telefon: +49 431599-1518📞
Fax: +49 431599-1465 📠
1. Fragen:
Alle Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Dienstag, 8. März 2016 zu richten an:
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de
Fax: +49(0)431-599-1465
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet.
2. Unterlagen:
Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Unterlagen sind einzureichen:
a) Angebotsschreiben,
b) Preisblatt,
c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen,
d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen
der Vergabestelle),
e) Angaben zum Umfang des Warenangebotes und zur Dauer der Nachlieferungen.
3. Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
5. Gewerbezentralregisterauszug:
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
6. Verfahrenshinweise:
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch
zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle
ist die Übermittlung von Angeboten per E-Mail nicht möglich.
Per Post oder direkt übermittelte Angebote sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch den Angebotskennzettel zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet.
2. Unterlagen:
Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Unterlagen sind einzureichen:
a) Angebotsschreiben,
b) Preisblatt,
c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen,
d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen
der Vergabestelle),
e) Angaben zum Umfang des Warenangebotes und zur Dauer der Nachlieferungen.
3. Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
5. Gewerbezentralregisterauszug:
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
6. Verfahrenshinweise:
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch
zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle
ist die Übermittlung von Angeboten per E-Mail nicht möglich.
Per Post oder direkt übermittelte Angebote sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch den Angebotskennzettel zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bestell- und Sichteinkauf für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein.
Der Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der schleswig-holsteinischen Justizvollzugseinrichtungen mit Nahrungs- und Genussmitteln und Hygieneartikeln, sowie weiterer zugelassener Artikel für Gefangene (Einkauf für Gefangene).
Bei der Bezeichnung „Bestelleinkauf“ handelt es sich um die Abgabe der von Gefangenen vorab bestellten Artikel in wiederverwertbaren Behältnissen (Versandeinkauf).
„Sichteinkauf“ bezeichnet den Verkauf von Waren in einem sogenannten „Verkaufsraum“. Der oder die Gefangene kann hier die gewünschten Artikel ähnlich wie in einem Verbrauchermarkt betrachten und entsprechend auswählen.
Zu beliefern sind fünf Justizvollzugsanstalten (JVA) und eine Jugendanstalt (JA). Es sind insgesamt 6 Lose zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Oktober 2016 und endet vorerst am 30. September 2019. Sie verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertag nicht sechs Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Oktober 2016 und endet vorerst am 30. September 2019. Sie verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertag nicht sechs Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Justizvollzugsanstalt Flensburg
Kurze Beschreibung:
Sichteinkauf:Der Einkauf ist wöchentlich, jeweils am Dienstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr durchzuführen. Warenanlieferungen sind nur am Einkaufstag bei Anwesenheit des Verkaufspersonals in der Zeit von 7:30 Uhr bis 10:00 Uhr möglich. Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von 3,50 Meter und die Breite 4,50 Meter der Außen- und Innentore zu beachten.Als Verkaufsraum steht eine Räumlichkeit von ca. 25 m² zur Verfügung. Weitere Lagermöglichkeiten sind nicht vorhanden.Der Bezug von Elektrogeräten sowie die Bestellung von Frischwaren wie Obst und Gemüse ist zu ermöglichen. Briefmarken sind zu jedem Einkauf vorzuhalten.Das Einkaufspersonal sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.Reklamations- und Nachlieferungen müssen mindestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen, somit spätestens unmittelbar am folgenden Einkaufstermin.
Sichteinkauf:Der Einkauf ist wöchentlich, jeweils am Dienstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr durchzuführen. Warenanlieferungen sind nur am Einkaufstag bei Anwesenheit des Verkaufspersonals in der Zeit von 7:30 Uhr bis 10:00 Uhr möglich. Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von 3,50 Meter und die Breite 4,50 Meter der Außen- und Innentore zu beachten.Als Verkaufsraum steht eine Räumlichkeit von ca. 25 m² zur Verfügung. Weitere Lagermöglichkeiten sind nicht vorhanden.Der Bezug von Elektrogeräten sowie die Bestellung von Frischwaren wie Obst und Gemüse ist zu ermöglichen. Briefmarken sind zu jedem Einkauf vorzuhalten.Das Einkaufspersonal sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.Reklamations- und Nachlieferungen müssen mindestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen, somit spätestens unmittelbar am folgenden Einkaufstermin.
Sichteinkauf:
Der Einkauf ist wöchentlich, jeweils am Dienstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr durchzuführen. Warenanlieferungen sind nur am Einkaufstag bei Anwesenheit des Verkaufspersonals in der Zeit von 7:30 Uhr bis 10:00 Uhr möglich. Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von 3,50 Meter und die Breite 4,50 Meter der Außen- und Innentore zu beachten.
Der Einkauf ist wöchentlich, jeweils am Dienstag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr durchzuführen. Warenanlieferungen sind nur am Einkaufstag bei Anwesenheit des Verkaufspersonals in der Zeit von 7:30 Uhr bis 10:00 Uhr möglich. Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von 3,50 Meter und die Breite 4,50 Meter der Außen- und Innentore zu beachten.
Als Verkaufsraum steht eine Räumlichkeit von ca. 25 m² zur Verfügung. Weitere Lagermöglichkeiten sind nicht vorhanden.
Der Bezug von Elektrogeräten sowie die Bestellung von Frischwaren wie Obst und Gemüse ist zu ermöglichen. Briefmarken sind zu jedem Einkauf vorzuhalten.
Das Einkaufspersonal sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Reklamations- und Nachlieferungen müssen mindestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen, somit spätestens unmittelbar am folgenden Einkaufstermin.
Menge oder Umfang: Belegungsfähigkeit: 66 Plätze.Die Belegungsfähigkeit stellt nicht die aktuelle Belegungssituation dar. Die Belegungssituation der Justizvollzugseinrichtungen unterliegt einer Vielzahl nicht planbarer Faktoren.Auch kann die Belegungsfähigkeit bedingt durch Baumaßnahmen oder andere vollzugliche Situationen zeitweise oder auch dauerhaft durch das Schleswig-Holsteinische Justizministerium verändert werden.
Belegungsfähigkeit: 66 Plätze.
Die Belegungsfähigkeit stellt nicht die aktuelle Belegungssituation dar. Die Belegungssituation der Justizvollzugseinrichtungen unterliegt einer Vielzahl nicht planbarer Faktoren.
Auch kann die Belegungsfähigkeit bedingt durch Baumaßnahmen oder andere vollzugliche Situationen zeitweise oder auch dauerhaft durch das Schleswig-Holsteinische Justizministerium verändert werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Justizvollzugsanstalt Itzehoe
Kurze Beschreibung:
Sichteinkauf:Der Einkauf findet wöchentlich am Mittwoch in der Zeit 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt.Warenlieferungen können am Tag vor dem Einkauf erfolgen. Die Zeiten der Anlieferung müssen mit der Anstalt abgestimmt werden.Die Anlieferung erfolgt über das Gelände des Freistundenhofs. Bei Lieferung mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von 3,34 Meter und die Breite von 3,38 Meter der Tore zu beachten.Als Verkaufsraum steht eine Räumlichkeit von ca. 11 m² steht zur Verfügung. Die Lagerkapazitäten sind begrenzt. Die Ware kann lediglich in dem Einkaufsraum gelagert werden.Es müssen Elektrogeräte, Briefmarken und Telefonkarten (Kartentelefon der Telekom) angeboten werden. Auch frische Ware wie Obst und Gemüse soll angeboten werden Die Gefangenen sollen die Möglichkeit erhalten Sonderbestellungen aufzugeben.Das Einkaufspersonal sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.Reklamations- und Nachlieferungen müssen mindestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen, somit spätestens unmittelbar am folgenden Einkaufstermin.
Sichteinkauf:Der Einkauf findet wöchentlich am Mittwoch in der Zeit 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt.Warenlieferungen können am Tag vor dem Einkauf erfolgen. Die Zeiten der Anlieferung müssen mit der Anstalt abgestimmt werden.Die Anlieferung erfolgt über das Gelände des Freistundenhofs. Bei Lieferung mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von 3,34 Meter und die Breite von 3,38 Meter der Tore zu beachten.Als Verkaufsraum steht eine Räumlichkeit von ca. 11 m² steht zur Verfügung. Die Lagerkapazitäten sind begrenzt. Die Ware kann lediglich in dem Einkaufsraum gelagert werden.Es müssen Elektrogeräte, Briefmarken und Telefonkarten (Kartentelefon der Telekom) angeboten werden. Auch frische Ware wie Obst und Gemüse soll angeboten werden Die Gefangenen sollen die Möglichkeit erhalten Sonderbestellungen aufzugeben.Das Einkaufspersonal sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.Reklamations- und Nachlieferungen müssen mindestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen, somit spätestens unmittelbar am folgenden Einkaufstermin.
Der Einkauf findet wöchentlich am Mittwoch in der Zeit 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt.
Warenlieferungen können am Tag vor dem Einkauf erfolgen. Die Zeiten der Anlieferung müssen mit der Anstalt abgestimmt werden.
Die Anlieferung erfolgt über das Gelände des Freistundenhofs. Bei Lieferung mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von 3,34 Meter und die Breite von 3,38 Meter der Tore zu beachten.
Als Verkaufsraum steht eine Räumlichkeit von ca. 11 m² steht zur Verfügung. Die Lagerkapazitäten sind begrenzt. Die Ware kann lediglich in dem Einkaufsraum gelagert werden.
Es müssen Elektrogeräte, Briefmarken und Telefonkarten (Kartentelefon der Telekom) angeboten werden. Auch frische Ware wie Obst und Gemüse soll angeboten werden Die Gefangenen sollen die Möglichkeit erhalten Sonderbestellungen aufzugeben.
Menge oder Umfang: Belegungsfähigkeit: 32 Plätze.Die Belegungsfähigkeit stellt nicht die aktuelle Belegungssituation dar. Die Belegungssituation der Justizvollzugseinrichtungen unterliegt einer Vielzahl nicht planbarer Faktoren.Auch kann die Belegungsfähigkeit bedingt durch Baumaßnahmen oder andere vollzugliche Situationen zeitweise oder auch dauerhaft durch das Schleswig-Holsteinische Justizministerium verändert werden.
Belegungsfähigkeit: 32 Plätze.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Justizvollzugsanstalt Kiel
Kurze Beschreibung:
Bestelleinkauf:Der Einkauf findet zweimal monatlich (14-tägig)an einem noch zu bestimmenden Werktag statt.Bei Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die max. Höhe von ca. 3,90 Meter und die Breite von ca. 3,00 Meter des Außentors zu beachten. Sattelzüge können aufgrund enger Innenhöfe und fehlenden Wendemöglichkeiten nicht einfahren.Reklamations- und Nachlieferungen müssen spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen.
Bestelleinkauf:Der Einkauf findet zweimal monatlich (14-tägig)an einem noch zu bestimmenden Werktag statt.Bei Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die max. Höhe von ca. 3,90 Meter und die Breite von ca. 3,00 Meter des Außentors zu beachten. Sattelzüge können aufgrund enger Innenhöfe und fehlenden Wendemöglichkeiten nicht einfahren.Reklamations- und Nachlieferungen müssen spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen.
Bestelleinkauf:
Der Einkauf findet zweimal monatlich (14-tägig)an einem noch zu bestimmenden Werktag statt.
Bei Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die max. Höhe von ca. 3,90 Meter und die Breite von ca. 3,00 Meter des Außentors zu beachten. Sattelzüge können aufgrund enger Innenhöfe und fehlenden Wendemöglichkeiten nicht einfahren.
Reklamations- und Nachlieferungen müssen spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen.
Menge oder Umfang: Belegungsfähigkeit: 251 Plätze.Die Belegungsfähigkeit stellt nicht die aktuelle Belegungssituation dar. Die Belegungssituation der Justizvollzugseinrichtungen unterliegt einer Vielzahl nicht planbarer Faktoren.Auch kann die Belegungsfähigkeit bedingt durch Baumaßnahmen oder andere vollzugliche Situationen zeitweise oder auch dauerhaft durch das Schleswig-Holsteinische Justizministerium verändert werden.
Belegungsfähigkeit: 251 Plätze.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 – Justizvollzugsanstalt Lübeck
Kurze Beschreibung:
BestelleinkaufDer Einkauf erfolgt immer freitags von 12:30 Uhr – max. 15:00 Uhr.Für die Strafhaft sind 14-tägige Termine vorgesehen.Für die Untersuchungshaft ist wöchentlich ein Einkauf vorgesehen.Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist als kleinste Toreinfahrt die max. Höhe von ca. 3,50 Meter und die Breite von ca. 4,00 Meter zu beachten. Für Sattelzüge können Schwierigkeiten beim Wenden auf dem Gelände auftreten. Die Notwendigkeit häufigeren Manövrierens kann nicht ausgeschlossen werdenDie Aushändigung an die Gefangenen erfolgt stationsweise, mit Ausnahme der Sicherheitsabteilung. Dort kann individuell nach der Einschätzung der Sicherheitslage auch eine Einzelaushändigung oder eine Aushändigung über die Stationsbediensteten vorgesehen werden.Die Belieferung mit Tiefkühl (TK)-Waren, Obst- und Gemüse sowie Frischfleisch ist zu gewährleistenDas Angebot muss die Möglichkeit der Sonderbestellung enthalten. Über die genehmigte Sortimentsliste hinaus können für einzelne Gefangene maßnahmenbezogene zusätzliche Gegenstände genehmigt werden. (Bastel-, Sport- und Elektroeinkauf). Hierfür sind der JVA gesonderte Artikellisten zur Verfügung zu stellen. Die Aushändigung erfolgt nicht im Rahmen des Einkaufs auf den Stationen, sondern mittels Übergabe an Beauftragte der JVA.Ebenfalls muss ein sogenannter „Betriebe-Einkauf“ möglich sein. D. h. für eine eng eingegrenzte Sortimentsliste erfolgt für arbeitende Gefangene anhand einer zweiten Bestellliste eine direkte und personenbezogene Lieferung in den jeweiligen Arbeitsbetrieb. Hintergrund ist, dass in der Anstalt arbeitende Gefangene aus Sicherheitsgründen von den Hafträumen keinerlei Gegenstände an den Arbeitsplatz mitnehmen dürfen. Um dort jedoch eine Versorgung z. B. mit Tabak, Kaffee, sonstigen Getränken und kleinen Snacks sicherzustellen, ist eine direkte Lieferung in die Betriebe notwendig.Reklamations- und Nachlieferungen sind spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen, somit bis zum nächsten Einkaufstermin in die Anstalt zu liefern. Dies gilt sowohl für Untersuchung- als auch für Strafhaft.
BestelleinkaufDer Einkauf erfolgt immer freitags von 12:30 Uhr – max. 15:00 Uhr.Für die Strafhaft sind 14-tägige Termine vorgesehen.Für die Untersuchungshaft ist wöchentlich ein Einkauf vorgesehen.Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist als kleinste Toreinfahrt die max. Höhe von ca. 3,50 Meter und die Breite von ca. 4,00 Meter zu beachten. Für Sattelzüge können Schwierigkeiten beim Wenden auf dem Gelände auftreten. Die Notwendigkeit häufigeren Manövrierens kann nicht ausgeschlossen werdenDie Aushändigung an die Gefangenen erfolgt stationsweise, mit Ausnahme der Sicherheitsabteilung. Dort kann individuell nach der Einschätzung der Sicherheitslage auch eine Einzelaushändigung oder eine Aushändigung über die Stationsbediensteten vorgesehen werden.Die Belieferung mit Tiefkühl (TK)-Waren, Obst- und Gemüse sowie Frischfleisch ist zu gewährleistenDas Angebot muss die Möglichkeit der Sonderbestellung enthalten. Über die genehmigte Sortimentsliste hinaus können für einzelne Gefangene maßnahmenbezogene zusätzliche Gegenstände genehmigt werden. (Bastel-, Sport- und Elektroeinkauf). Hierfür sind der JVA gesonderte Artikellisten zur Verfügung zu stellen. Die Aushändigung erfolgt nicht im Rahmen des Einkaufs auf den Stationen, sondern mittels Übergabe an Beauftragte der JVA.Ebenfalls muss ein sogenannter „Betriebe-Einkauf“ möglich sein. D. h. für eine eng eingegrenzte Sortimentsliste erfolgt für arbeitende Gefangene anhand einer zweiten Bestellliste eine direkte und personenbezogene Lieferung in den jeweiligen Arbeitsbetrieb. Hintergrund ist, dass in der Anstalt arbeitende Gefangene aus Sicherheitsgründen von den Hafträumen keinerlei Gegenstände an den Arbeitsplatz mitnehmen dürfen. Um dort jedoch eine Versorgung z. B. mit Tabak, Kaffee, sonstigen Getränken und kleinen Snacks sicherzustellen, ist eine direkte Lieferung in die Betriebe notwendig.Reklamations- und Nachlieferungen sind spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen, somit bis zum nächsten Einkaufstermin in die Anstalt zu liefern. Dies gilt sowohl für Untersuchung- als auch für Strafhaft.
Bestelleinkauf
Der Einkauf erfolgt immer freitags von 12:30 Uhr – max. 15:00 Uhr.
Für die Strafhaft sind 14-tägige Termine vorgesehen.
Für die Untersuchungshaft ist wöchentlich ein Einkauf vorgesehen.
Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist als kleinste Toreinfahrt die max. Höhe von ca. 3,50 Meter und die Breite von ca. 4,00 Meter zu beachten. Für Sattelzüge können Schwierigkeiten beim Wenden auf dem Gelände auftreten. Die Notwendigkeit häufigeren Manövrierens kann nicht ausgeschlossen werden
Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist als kleinste Toreinfahrt die max. Höhe von ca. 3,50 Meter und die Breite von ca. 4,00 Meter zu beachten. Für Sattelzüge können Schwierigkeiten beim Wenden auf dem Gelände auftreten. Die Notwendigkeit häufigeren Manövrierens kann nicht ausgeschlossen werden
Die Aushändigung an die Gefangenen erfolgt stationsweise, mit Ausnahme der Sicherheitsabteilung. Dort kann individuell nach der Einschätzung der Sicherheitslage auch eine Einzelaushändigung oder eine Aushändigung über die Stationsbediensteten vorgesehen werden.
Die Aushändigung an die Gefangenen erfolgt stationsweise, mit Ausnahme der Sicherheitsabteilung. Dort kann individuell nach der Einschätzung der Sicherheitslage auch eine Einzelaushändigung oder eine Aushändigung über die Stationsbediensteten vorgesehen werden.
Die Belieferung mit Tiefkühl (TK)-Waren, Obst- und Gemüse sowie Frischfleisch ist zu gewährleisten
Das Angebot muss die Möglichkeit der Sonderbestellung enthalten. Über die genehmigte Sortimentsliste hinaus können für einzelne Gefangene maßnahmenbezogene zusätzliche Gegenstände genehmigt werden. (Bastel-, Sport- und Elektroeinkauf). Hierfür sind der JVA gesonderte Artikellisten zur Verfügung zu stellen. Die Aushändigung erfolgt nicht im Rahmen des Einkaufs auf den Stationen, sondern mittels Übergabe an Beauftragte der JVA.
Das Angebot muss die Möglichkeit der Sonderbestellung enthalten. Über die genehmigte Sortimentsliste hinaus können für einzelne Gefangene maßnahmenbezogene zusätzliche Gegenstände genehmigt werden. (Bastel-, Sport- und Elektroeinkauf). Hierfür sind der JVA gesonderte Artikellisten zur Verfügung zu stellen. Die Aushändigung erfolgt nicht im Rahmen des Einkaufs auf den Stationen, sondern mittels Übergabe an Beauftragte der JVA.
Ebenfalls muss ein sogenannter „Betriebe-Einkauf“ möglich sein. D. h. für eine eng eingegrenzte Sortimentsliste erfolgt für arbeitende Gefangene anhand einer zweiten Bestellliste eine direkte und personenbezogene Lieferung in den jeweiligen Arbeitsbetrieb. Hintergrund ist, dass in der Anstalt arbeitende Gefangene aus Sicherheitsgründen von den Hafträumen keinerlei Gegenstände an den Arbeitsplatz mitnehmen dürfen. Um dort jedoch eine Versorgung z. B. mit Tabak, Kaffee, sonstigen Getränken und kleinen Snacks sicherzustellen, ist eine direkte Lieferung in die Betriebe notwendig.
Ebenfalls muss ein sogenannter „Betriebe-Einkauf“ möglich sein. D. h. für eine eng eingegrenzte Sortimentsliste erfolgt für arbeitende Gefangene anhand einer zweiten Bestellliste eine direkte und personenbezogene Lieferung in den jeweiligen Arbeitsbetrieb. Hintergrund ist, dass in der Anstalt arbeitende Gefangene aus Sicherheitsgründen von den Hafträumen keinerlei Gegenstände an den Arbeitsplatz mitnehmen dürfen. Um dort jedoch eine Versorgung z. B. mit Tabak, Kaffee, sonstigen Getränken und kleinen Snacks sicherzustellen, ist eine direkte Lieferung in die Betriebe notwendig.
Reklamations- und Nachlieferungen sind spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen, somit bis zum nächsten Einkaufstermin in die Anstalt zu liefern. Dies gilt sowohl für Untersuchung- als auch für Strafhaft.
Menge oder Umfang: Belegungsfähigkeit: 458 Plätze ( davon 58 Plätze für Frauen).Die Belegungsfähigkeit stellt nicht die aktuelle Belegungssituation dar. Die Belegungssituation der Justizvollzugseinrichtungen unterliegt einer Vielzahl nicht planbarer Faktoren.Auch kann die Belegungsfähigkeit bedingt durch Baumaßnahmen oder andere vollzugliche Situationen zeitweise oder auch dauerhaft durch das Schleswig-Holsteinische Justizministerium verändert werden.
Belegungsfähigkeit: 458 Plätze ( davon 58 Plätze für Frauen).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5 – Justizvollzugsanstalt Neumünster
Kurze Beschreibung:
Sichteinkauf:Der Regel/Haupteinkauf findet für Strafgefangene 14tägig jeweils am Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von ca. 14:00 – 19:00 Uhr statt.Für Untersuchungshaftgefangene erfolgt wöchentlich ein Einkauf am Dienstag in der Zeit von ca. 14:00 – 19:00 Uhr.Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von 3,40 Meter und die Breite 2,50 Meter der Außentore zu beachten.Da das Warensortiment grundsätzlich auch externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Bediensteten der Anstalt zur Verfügung steht, wäre eine tägliche Verkaufszeit, Montag bis Freitag, von ca. 7:30 – 9:00 Uhr wünschenswert.Aus baulichen Gründen werden als Verkaufs- und Lagerraum voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2019 lediglich Container zur Verfügung gestellt.Die Container umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 56 m2. Dabei handelt es sich um 2 mal 10 m2 Lager- oder Funktionsraum, einmal 10 m2 Aufenthaltsraum mit Wasseranschluss und kleiner Spüle sowie ca. 26 m2 Verkaufsraum. Die Container sind im Innenbereich der Anstalt aufgestellt.Zwischeneinkauf/Sondereinkauf:Sofern Gefangene keine Gelegenheit hatten den Einkauf zu den regulären Einkaufzeiten zu tätigen (z.B. Zugänge, Gerichtstermine, Krankenhausaufenthalt o.ä.), ist ein sogenannter „Zwischeneinkauf“ durchzuführen. In der Regel erfolgt dies durch Anschluss an den Einkauftermin anderer Häuser.Soweit dies nicht möglich ist, sind gesonderte Einkaufzeiten anzubieten, die mit den Bediensteten der Abteilung individuell vereinbart werden.Sonderbestellungen:Das Angebot muss die Möglichkeit der Sonderbestellung enthalten. Waren die nicht im festen Sortiment, jedoch auf der Liste der erlaubten Waren und Gegenstände der Anstalt geführt werden, sollen über den Auftragnehmer bezogen werden können. Den Gefangenen ist Gelegenheit zu geben, bei dem Regeleinkauf bis zu vier Sonderlieferungen mit zu bestellen. Hierbei handelt es sich um Frischwaren wie Obst und Gemüse bzw. Waren mit kurzem Haltbarkeitsdatum, die den Gefangenen dann zu den vereinbarten Tagen zwischen den jeweiligen Einkaufstagen an die Gefangenen geliefert werden.Für bestimmte Gegenstände (z. B. Elektroartikel ) ist die Aushändigung an Beauftragte der Anstalt vorgesehen.Gefangenen ist die Möglichkeit zu geben, zugelassene Zeitschriften und Tageszeitungen zu abonnieren. Diese Abonnements sind, insbesondere bei Tages- oder Wochenzeitungen, den Gefangenen zeitnah und aktuell zuzuliefern.Unabhängig davon, ob es sich um einen Regel- oder Sondereinkauf handelt, müssen Reklamations- und Nachlieferungen spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen.Betrieb eines Bistros, weitere Sonderleistung:Im großen Besuchsraum der JVA Neumünster ist ein kleines Bistro eingerichtet, welches durch den Auftragnehmer zu betreiben und zu den Besuchszeiten zu öffnen ist.Die Besuchszeiten sind— Montags 10:00 – 18:30; (17:00 Uhr letzter Einlass),— Mittwochs 10:00 – 16:30; (15:00 Uhr letzter Einlass),— Freitags 10:00 – 16:30; (15:00 Uhr letzter Einlass),— Sonnabends 9:00 – 12:30; (11:00 Uhr letzter Einlass),— Sonntags 9:00 – 12:30; (11:00 Uhr letzter Einlass).Weitere Öffnungszeiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Das Angebot des Bistros sollte belegte Brötchen, Kuchen, Würstchen, Süßwaren, Eis sowie Heiß- und Kaltgetränke umfassen. Die Backwaren (Kuchen, Brötchen) sind über die anstaltseigene Bäckerei zu beziehen.Darüber hinaus sollte es möglich sein, über das Bistro für kleinere Sonderveranstaltungen, Schulungen oder ähnliches, innerhalb der Anstalt ein „kleines Catering“ zu ordern (z. B. belegte Brötchen). Das Bistro ist möglichst auch zu Sonderveranstaltungen wie z.B. zur Teilnahme am Tag des offenen Denkmals oder zum Tag der offenen Pforte zu betreiben. Diese Veranstaltungen erfolgen in der Regel an einem Wochenende.Das Einkaufspersonal sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Sichteinkauf:Der Regel/Haupteinkauf findet für Strafgefangene 14tägig jeweils am Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von ca. 14:00 – 19:00 Uhr statt.Für Untersuchungshaftgefangene erfolgt wöchentlich ein Einkauf am Dienstag in der Zeit von ca. 14:00 – 19:00 Uhr.Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von 3,40 Meter und die Breite 2,50 Meter der Außentore zu beachten.Da das Warensortiment grundsätzlich auch externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Bediensteten der Anstalt zur Verfügung steht, wäre eine tägliche Verkaufszeit, Montag bis Freitag, von ca. 7:30 – 9:00 Uhr wünschenswert.Aus baulichen Gründen werden als Verkaufs- und Lagerraum voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2019 lediglich Container zur Verfügung gestellt.Die Container umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 56 m2. Dabei handelt es sich um 2 mal 10 m2 Lager- oder Funktionsraum, einmal 10 m2 Aufenthaltsraum mit Wasseranschluss und kleiner Spüle sowie ca. 26 m2 Verkaufsraum. Die Container sind im Innenbereich der Anstalt aufgestellt.Zwischeneinkauf/Sondereinkauf:Sofern Gefangene keine Gelegenheit hatten den Einkauf zu den regulären Einkaufzeiten zu tätigen (z.B. Zugänge, Gerichtstermine, Krankenhausaufenthalt o.ä.), ist ein sogenannter „Zwischeneinkauf“ durchzuführen. In der Regel erfolgt dies durch Anschluss an den Einkauftermin anderer Häuser.Soweit dies nicht möglich ist, sind gesonderte Einkaufzeiten anzubieten, die mit den Bediensteten der Abteilung individuell vereinbart werden.Sonderbestellungen:Das Angebot muss die Möglichkeit der Sonderbestellung enthalten. Waren die nicht im festen Sortiment, jedoch auf der Liste der erlaubten Waren und Gegenstände der Anstalt geführt werden, sollen über den Auftragnehmer bezogen werden können. Den Gefangenen ist Gelegenheit zu geben, bei dem Regeleinkauf bis zu vier Sonderlieferungen mit zu bestellen. Hierbei handelt es sich um Frischwaren wie Obst und Gemüse bzw. Waren mit kurzem Haltbarkeitsdatum, die den Gefangenen dann zu den vereinbarten Tagen zwischen den jeweiligen Einkaufstagen an die Gefangenen geliefert werden.Für bestimmte Gegenstände (z. B. Elektroartikel ) ist die Aushändigung an Beauftragte der Anstalt vorgesehen.Gefangenen ist die Möglichkeit zu geben, zugelassene Zeitschriften und Tageszeitungen zu abonnieren. Diese Abonnements sind, insbesondere bei Tages- oder Wochenzeitungen, den Gefangenen zeitnah und aktuell zuzuliefern.Unabhängig davon, ob es sich um einen Regel- oder Sondereinkauf handelt, müssen Reklamations- und Nachlieferungen spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen.Betrieb eines Bistros, weitere Sonderleistung:Im großen Besuchsraum der JVA Neumünster ist ein kleines Bistro eingerichtet, welches durch den Auftragnehmer zu betreiben und zu den Besuchszeiten zu öffnen ist.Die Besuchszeiten sind— Montags 10:00 – 18:30; (17:00 Uhr letzter Einlass),— Mittwochs 10:00 – 16:30; (15:00 Uhr letzter Einlass),— Freitags 10:00 – 16:30; (15:00 Uhr letzter Einlass),— Sonnabends 9:00 – 12:30; (11:00 Uhr letzter Einlass),— Sonntags 9:00 – 12:30; (11:00 Uhr letzter Einlass).Weitere Öffnungszeiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Das Angebot des Bistros sollte belegte Brötchen, Kuchen, Würstchen, Süßwaren, Eis sowie Heiß- und Kaltgetränke umfassen. Die Backwaren (Kuchen, Brötchen) sind über die anstaltseigene Bäckerei zu beziehen.Darüber hinaus sollte es möglich sein, über das Bistro für kleinere Sonderveranstaltungen, Schulungen oder ähnliches, innerhalb der Anstalt ein „kleines Catering“ zu ordern (z. B. belegte Brötchen). Das Bistro ist möglichst auch zu Sonderveranstaltungen wie z.B. zur Teilnahme am Tag des offenen Denkmals oder zum Tag der offenen Pforte zu betreiben. Diese Veranstaltungen erfolgen in der Regel an einem Wochenende.Das Einkaufspersonal sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Der Regel/Haupteinkauf findet für Strafgefangene 14tägig jeweils am Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von ca. 14:00 – 19:00 Uhr statt.
Für Untersuchungshaftgefangene erfolgt wöchentlich ein Einkauf am Dienstag in der Zeit von ca. 14:00 – 19:00 Uhr.
Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von 3,40 Meter und die Breite 2,50 Meter der Außentore zu beachten.
Da das Warensortiment grundsätzlich auch externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Bediensteten der Anstalt zur Verfügung steht, wäre eine tägliche Verkaufszeit, Montag bis Freitag, von ca. 7:30 – 9:00 Uhr wünschenswert.
Aus baulichen Gründen werden als Verkaufs- und Lagerraum voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2019 lediglich Container zur Verfügung gestellt.
Die Container umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 56 m
Zwischeneinkauf/Sondereinkauf:
Sofern Gefangene keine Gelegenheit hatten den Einkauf zu den regulären Einkaufzeiten zu tätigen (z.B. Zugänge, Gerichtstermine, Krankenhausaufenthalt o.ä.), ist ein sogenannter „Zwischeneinkauf“ durchzuführen. In der Regel erfolgt dies durch Anschluss an den Einkauftermin anderer Häuser.
Sofern Gefangene keine Gelegenheit hatten den Einkauf zu den regulären Einkaufzeiten zu tätigen (z.B. Zugänge, Gerichtstermine, Krankenhausaufenthalt o.ä.), ist ein sogenannter „Zwischeneinkauf“ durchzuführen. In der Regel erfolgt dies durch Anschluss an den Einkauftermin anderer Häuser.
Soweit dies nicht möglich ist, sind gesonderte Einkaufzeiten anzubieten, die mit den Bediensteten der Abteilung individuell vereinbart werden.
Sonderbestellungen:
Das Angebot muss die Möglichkeit der Sonderbestellung enthalten. Waren die nicht im festen Sortiment, jedoch auf der Liste der erlaubten Waren und Gegenstände der Anstalt geführt werden, sollen über den Auftragnehmer bezogen werden können. Den Gefangenen ist Gelegenheit zu geben, bei dem Regeleinkauf bis zu vier Sonderlieferungen mit zu bestellen. Hierbei handelt es sich um Frischwaren wie Obst und Gemüse bzw. Waren mit kurzem Haltbarkeitsdatum, die den Gefangenen dann zu den vereinbarten Tagen zwischen den jeweiligen Einkaufstagen an die Gefangenen geliefert werden.
Das Angebot muss die Möglichkeit der Sonderbestellung enthalten. Waren die nicht im festen Sortiment, jedoch auf der Liste der erlaubten Waren und Gegenstände der Anstalt geführt werden, sollen über den Auftragnehmer bezogen werden können. Den Gefangenen ist Gelegenheit zu geben, bei dem Regeleinkauf bis zu vier Sonderlieferungen mit zu bestellen. Hierbei handelt es sich um Frischwaren wie Obst und Gemüse bzw. Waren mit kurzem Haltbarkeitsdatum, die den Gefangenen dann zu den vereinbarten Tagen zwischen den jeweiligen Einkaufstagen an die Gefangenen geliefert werden.
Für bestimmte Gegenstände (z. B. Elektroartikel ) ist die Aushändigung an Beauftragte der Anstalt vorgesehen.
Gefangenen ist die Möglichkeit zu geben, zugelassene Zeitschriften und Tageszeitungen zu abonnieren. Diese Abonnements sind, insbesondere bei Tages- oder Wochenzeitungen, den Gefangenen zeitnah und aktuell zuzuliefern.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Regel- oder Sondereinkauf handelt, müssen Reklamations- und Nachlieferungen spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen.
Betrieb eines Bistros, weitere Sonderleistung:
Im großen Besuchsraum der JVA Neumünster ist ein kleines Bistro eingerichtet, welches durch den Auftragnehmer zu betreiben und zu den Besuchszeiten zu öffnen ist.
Weitere Öffnungszeiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Das Angebot des Bistros sollte belegte Brötchen, Kuchen, Würstchen, Süßwaren, Eis sowie Heiß- und Kaltgetränke umfassen. Die Backwaren (Kuchen, Brötchen) sind über die anstaltseigene Bäckerei zu beziehen.
Darüber hinaus sollte es möglich sein, über das Bistro für kleinere Sonderveranstaltungen, Schulungen oder ähnliches, innerhalb der Anstalt ein „kleines Catering“ zu ordern (z. B. belegte Brötchen). Das Bistro ist möglichst auch zu Sonderveranstaltungen wie z.B. zur Teilnahme am Tag des offenen Denkmals oder zum Tag der offenen Pforte zu betreiben. Diese Veranstaltungen erfolgen in der Regel an einem Wochenende.
Darüber hinaus sollte es möglich sein, über das Bistro für kleinere Sonderveranstaltungen, Schulungen oder ähnliches, innerhalb der Anstalt ein „kleines Catering“ zu ordern (z. B. belegte Brötchen). Das Bistro ist möglichst auch zu Sonderveranstaltungen wie z.B. zur Teilnahme am Tag des offenen Denkmals oder zum Tag der offenen Pforte zu betreiben. Diese Veranstaltungen erfolgen in der Regel an einem Wochenende.
Menge oder Umfang: Belegungsfähigkeit: 530 Plätze (davon 80 Plätze für Jugendliche).Die Belegungsfähigkeit stellt nicht die aktuelle Belegungssituation dar. Die Belegungssituation der Justizvollzugseinrichtungen unterliegt einer Vielzahl nicht planbarer Faktoren.Auch kann die Belegungsfähigkeit bedingt durch Baumaßnahmen oder andere vollzugliche Situationen zeitweise oder auch dauerhaft durch das Schleswig-Holsteinische Justizministerium verändert werden.
Belegungsfähigkeit: 530 Plätze (davon 80 Plätze für Jugendliche).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6 – Jugendanstalt Schleswig
Kurze Beschreibung:
SichteinkaufDer Einkauf wird in der Regel 14tägig, jeweils Montag und Dienstag in der Zeit von 16:00 Uhr bis max. 20:00 Uhr, durchgeführt.Für den Bereich der Zugangsabteilung (Erstversorgung von Neuzugängen) ist ein Sondereinkauf/Zwischeneinkauf innerhalb von -2- Werktagen gemäß jeweiliger Absprache außerhalb des Regeleinkaufes erforderlich.Warenanlieferungen sind nur montags in Anwesenheit des Verkaufspersonals in der Zeit von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr möglich. Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von max. 3,90 Meter und die Breite max. 3,30 Meter der Außen- und Innentore zwingend zu beachten.Als Verkaufsraum steht eine Räumlichkeit mit ca. 31 m² sowie ein Nebenraum (hier für TK-Ware/Getränke) mit ca. 13 m² Grundfläche zur Verfügung. Weitere Lagermöglichkeiten sind nicht vorhanden.Der Bezug von Elektrogeräten sowie die Bestellung von TK-Ware und Frischwaren wie Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren ist zu ermöglichen. Briefmarken sind zu jedem Einkauf vorzuhaltenAufgrund der im Jugendvollzug üblichen Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen sind kurzfristige Belieferungen aus dem üblichen Warensortiment einschließlich TK- und/oder Frischware innerhalb von -3- Werktagen zu gewährleisten (z. B. gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten im Rahmen eines Kochkurses, Grillveranstaltung im Sommer o. ä.).Unabhängig davon, ob es sich um einen Regel- oder Sondereinkauf handelt, müssen Reklamations- und Nachlieferungen spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen.Das Einkaufspersonal sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
SichteinkaufDer Einkauf wird in der Regel 14tägig, jeweils Montag und Dienstag in der Zeit von 16:00 Uhr bis max. 20:00 Uhr, durchgeführt.Für den Bereich der Zugangsabteilung (Erstversorgung von Neuzugängen) ist ein Sondereinkauf/Zwischeneinkauf innerhalb von -2- Werktagen gemäß jeweiliger Absprache außerhalb des Regeleinkaufes erforderlich.Warenanlieferungen sind nur montags in Anwesenheit des Verkaufspersonals in der Zeit von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr möglich. Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von max. 3,90 Meter und die Breite max. 3,30 Meter der Außen- und Innentore zwingend zu beachten.Als Verkaufsraum steht eine Räumlichkeit mit ca. 31 m² sowie ein Nebenraum (hier für TK-Ware/Getränke) mit ca. 13 m² Grundfläche zur Verfügung. Weitere Lagermöglichkeiten sind nicht vorhanden.Der Bezug von Elektrogeräten sowie die Bestellung von TK-Ware und Frischwaren wie Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren ist zu ermöglichen. Briefmarken sind zu jedem Einkauf vorzuhaltenAufgrund der im Jugendvollzug üblichen Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen sind kurzfristige Belieferungen aus dem üblichen Warensortiment einschließlich TK- und/oder Frischware innerhalb von -3- Werktagen zu gewährleisten (z. B. gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten im Rahmen eines Kochkurses, Grillveranstaltung im Sommer o. ä.).Unabhängig davon, ob es sich um einen Regel- oder Sondereinkauf handelt, müssen Reklamations- und Nachlieferungen spätestens nach Ablauf von 5 Werktagen erfolgen.Das Einkaufspersonal sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind durch den Auftragnehmer zu stellen.
Sichteinkauf
Der Einkauf wird in der Regel 14tägig, jeweils Montag und Dienstag in der Zeit von 16:00 Uhr bis max. 20:00 Uhr, durchgeführt.
Für den Bereich der Zugangsabteilung (Erstversorgung von Neuzugängen) ist ein Sondereinkauf/Zwischeneinkauf innerhalb von -2- Werktagen gemäß jeweiliger Absprache außerhalb des Regeleinkaufes erforderlich.
Warenanlieferungen sind nur montags in Anwesenheit des Verkaufspersonals in der Zeit von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr möglich. Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von max. 3,90 Meter und die Breite max. 3,30 Meter der Außen- und Innentore zwingend zu beachten.
Warenanlieferungen sind nur montags in Anwesenheit des Verkaufspersonals in der Zeit von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr möglich. Bei der Anlieferung der Waren mit Kraftfahrzeugen ist die Höhe von max. 3,90 Meter und die Breite max. 3,30 Meter der Außen- und Innentore zwingend zu beachten.
Als Verkaufsraum steht eine Räumlichkeit mit ca. 31 m² sowie ein Nebenraum (hier für TK-Ware/Getränke) mit ca. 13 m² Grundfläche zur Verfügung. Weitere Lagermöglichkeiten sind nicht vorhanden.
Der Bezug von Elektrogeräten sowie die Bestellung von TK-Ware und Frischwaren wie Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren ist zu ermöglichen. Briefmarken sind zu jedem Einkauf vorzuhalten
Aufgrund der im Jugendvollzug üblichen Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen sind kurzfristige Belieferungen aus dem üblichen Warensortiment einschließlich TK- und/oder Frischware innerhalb von -3- Werktagen zu gewährleisten (z. B. gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten im Rahmen eines Kochkurses, Grillveranstaltung im Sommer o. ä.).
Aufgrund der im Jugendvollzug üblichen Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen sind kurzfristige Belieferungen aus dem üblichen Warensortiment einschließlich TK- und/oder Frischware innerhalb von -3- Werktagen zu gewährleisten (z. B. gemeinsame Zubereitung von Mahlzeiten im Rahmen eines Kochkurses, Grillveranstaltung im Sommer o. ä.).
Menge oder Umfang: Belegungsfähigkeit: 102 Plätze.Die Belegungsfähigkeit stellt nicht die aktuelle Belegungssituation dar. Die Belegungssituation der Justizvollzugseinrichtungen unterliegt einer Vielzahl nicht planbarer Faktoren.Auch kann die Belegungsfähigkeit bedingt durch Baumaßnahmen oder andere vollzugliche Situationen zeitweise oder auch dauerhaft durch das Schleswig-Holsteinische Justizministerium verändert werden.
Belegungsfähigkeit: 102 Plätze.
Zu beliefern sind die nachstehend aufgeführten Justizvollzugsanstalten (JVA) und die Jugendanstalt (JA). Es sind insgesamt 6 Lose zu vergeben.
Los 1:
JVA Flensburg,
Südergraben 24,
24937 Flensburg,
66 Plätze (Belegungsfähigkeit).
Los 2:
JVA Itzehoe,
Bergstraße 5,
25524 Itzehoe,
32 Plätze.
Los 3:
JVA Kiel,
Faeschstraße 8 – 12,
24114 Kiel,
251 Plätze.
Los 4:
JVA Lübeck,
Marliring 41,
23566 Lübeck,
458 Plätze ( davon 58 Plätze für Frauen).
Los 5:
JVA Neumünster,
Boostedter Straße 30,
24534 Neumünster,
530 Plätze (davon 80 Plätze für Jugendliche).
Los 6:
JA Schleswig,
Königswiller Weg,
24837 Schleswig,
102 Plätze.
Angaben zur Belieferung und zum Verkauf:
Gemäß §§ 22 StVollzG, 31 JStvollzG SH, 18 UVollzG SH und 59 SVVollzG SH können Gefangene oder Untergebrachte sich aus einem von der Vollzugsbehörde vermittelten Angebot Nahrungs- und Genussmittel sowie Hygieneartikel kaufen. Ebenfalls zählen Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften sowie Tabake und sonstige Rauchutensilien zum Einkaufsangebot.
Gemäß §§ 22 StVollzG, 31 JStvollzG SH, 18 UVollzG SH und 59 SVVollzG SH können Gefangene oder Untergebrachte sich aus einem von der Vollzugsbehörde vermittelten Angebot Nahrungs- und Genussmittel sowie Hygieneartikel kaufen. Ebenfalls zählen Schreibwaren, Zeitungen und Zeitschriften sowie Tabake und sonstige Rauchutensilien zum Einkaufsangebot.
Optional soll das Angebot auch durch die Anstalt zugelassene Elektrogeräte umfassen. Die Erweiterung des Angebotkatalogs um weitere zugelassene Gegenstände kann optional während der Vertragslaufzeit vereinbart werden.
Gefordert ist ein ausgewogenes Verhältnis von Marken- und sogenannten „No-Name-Produkten“. Es ist für ein Angebot zu sorgen, das auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden Rücksicht nimmt. Es sollen regelmäßig auch Sonderangebote gemacht werden.
Für die in der JVA Lübeck inhaftierten Frauen ist ein an die Bedarfe von weiblichen Gefangenen angepasstes Warensortiment für Hygieneartikel und Kosmetika anzubieten
Für einzelne Vollzugsanstalten ist darüber hinaus auch eine Belieferung mit Tiefkühl (TK)-Waren, Obst- und Gemüse sowie Frischfleisch zu gewährleisten
Insgesamt sind Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden können von einem Verkauf ausgenommen. Daher ist die Sortimentsliste für den Bestell- oder Sichteinkaufs zwingend vorab mit der Auftraggeberin abzustimmen. Das Sortiment muss in glasfreier Verpackung angeboten werden.
Insgesamt sind Gegenstände, die die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährden können von einem Verkauf ausgenommen. Daher ist die Sortimentsliste für den Bestell- oder Sichteinkaufs zwingend vorab mit der Auftraggeberin abzustimmen. Das Sortiment muss in glasfreier Verpackung angeboten werden.
Alle am Einkauf in der Justizvollzugseinrichtung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen rechtzeitig vor dem Betreten der Einrichtungen einen aktuellen Bundeszentralregisterauszug und eine unterschriebene Erklärung, dass keine Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, vorlegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich weiter bei jedem Betreten ausweisen.
Alle am Einkauf in der Justizvollzugseinrichtung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen rechtzeitig vor dem Betreten der Einrichtungen einen aktuellen Bundeszentralregisterauszug und eine unterschriebene Erklärung, dass keine Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind, vorlegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich weiter bei jedem Betreten ausweisen.
Nähere Einzelheiten sowie weitere spezifische Voraussetzungen zu Bedarfen der Anstalten, die im Rahmen der Angebotsabgabe zu berücksichtigen sind, ergeben sich aus der ergänzenden Losbeschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen: Gemäß der Vergabeunterlagen.
Referenznummer: ZB-20-15-1056000-4121.6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz der Anstalten in Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bedingungen für die Einreichung des Angebotes:
Das gesamte Angebot ist vollständig in Papierform in einem verschlossenen Umschlag abzugeben. Grundsätzlich sind Nachweise in Form von Eigenerklärungen (formlos) abzugeben, wenn nicht anders gefordert.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat dieser die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sowie die entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle spätestens vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Hierzu erfolgt ggf. eine Aufforderung durch die Vergabestelle. Der Auftraggeber behält sich die Forderung von weiteren Unterlagen von Nachunternehmern vor.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat dieser die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sowie die entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle spätestens vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Hierzu erfolgt ggf. eine Aufforderung durch die Vergabestelle. Der Auftraggeber behält sich die Forderung von weiteren Unterlagen von Nachunternehmern vor.
Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber jedoch vor. Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Das Angebot und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber jedoch vor. Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Das Angebot und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Eigenerklärungen:
— dass Sie die Ausschreibungsbedingungen an-erkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen,
— dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 lit. a bis lit. e und § 6 EG Abs. 4 lit. a bis lit. g VOL/A vorliegen,
— ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind,
— ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind,
— ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3)
Eigenerklärung über eine Referenz einer vergleichbaren Leistung im Sicherheitsbereich aus den letzten 5 Jahren (2011-2015), mit einer Dauer von mindestens einem Jahr am Stück. Dabei sind Angaben zu machen zum Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten und Dauer des Vertragsverhältnisses.
Eigenerklärung über eine Referenz einer vergleichbaren Leistung im Sicherheitsbereich aus den letzten 5 Jahren (2011-2015), mit einer Dauer von mindestens einem Jahr am Stück. Dabei sind Angaben zu machen zum Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten und Dauer des Vertragsverhältnisses.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — keine -.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Konsortialführer zu benennen. Die Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine
entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor.
Kartellrechtlich unzulässige Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die GMSH führt für das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein ein nicht förmliches Verfahren in Anlehnung an ein Offenes Verfahren § 3 EG Abs. 1 VOL/A durch. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt.
Die GMSH führt für das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein ein nicht förmliches Verfahren in Anlehnung an ein Offenes Verfahren § 3 EG Abs. 1 VOL/A durch. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt.
Unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Grundsätze wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Eine Dienstleistungskonzession unterliegt den folgenden Kriterien:
— Die öffentliche Hand betraut den Konzessionär mit der Durchführung einer Dienstleistung;
— der Konzessionär erhält im Gegenzug das Recht, für seine eigene
Leistung eine Vergütung von Dritten zu fordern;
— der Konzessionär trägt das Verwertungsrisiko.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die o. g. Kosten für die Ausschreibungsunterlagen in Papierform sind vor Anforderung der Vergabeunterlagen auf das Konto,
HSH Nordbank,
IBAN DE74 2105 0000 0052 0010 01,
BIC HSHNDEHHXXX,
Empfänger: GMSH,
Verwendungszweck: ZB-20-15-1056000-4121.6 zu überweisen.
Der Anforderung der Unterlagen in Papierform ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Es werden keine Verrechnungsschecks akzeptiert.
Bei der Registrierung auf unserer E-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von
36,00 EUR an (betrifft nur Bieter, die noch nicht registriert sind). Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren
entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-20 📅
Öffnungsort: GMSH, Gartenstraße 6.
Ort des Eröffnungstermins: GMSH, Gartenstraße 6.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Einkaufsangebot) (50)
2. Umfang des Warenangebotes (40)
3. Dauer der Nachlieferung (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Lorentzendamm 35
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jasmin Erich
Adresse des Käuferprofils: http://gmsh.de🌏
E-Mail: gabriele.von.steinaecker@gmsh.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-20-15-1056000-4121.6
Zusätzliche Informationen
1. Fragen:
Alle Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Dienstag, 8. März 2016 zu richten an:
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet.
2. Unterlagen:
Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Unterlagen sind einzureichen:
a) Angebotsschreiben,
b) Preisblatt,
c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen,
d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen
der Vergabestelle),
e) Angaben zum Umfang des Warenangebotes und zur Dauer der Nachlieferungen.
3. Bewertungsmatrix:
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
5. Gewerbezentralregisterauszug:
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
6. Verfahrenshinweise:
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch
zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle
ist die Übermittlung von Angeboten per E-Mail nicht möglich.
Per Post oder direkt übermittelte Angebote sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch den Angebotskennzettel zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431/988-4640📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/DE/Wirtschaft/OeffentlichesAuftragswesen🌏
Fax: +49 431/988-4702 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – Fachbereich 812
Internetadresse: http://gmsh.de🌏
Fax: +49 431/599-1119 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag informiert.
Die GMSH führt für das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein ein nicht förmliches Verfahren in Anlehnung an ein Offenes Verfahren § 3 EG Abs. 1 VOL/A durch. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die GMSH führt für das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein ein nicht förmliches Verfahren in Anlehnung an ein Offenes Verfahren § 3 EG Abs. 1 VOL/A durch. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt.
Unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Grundsätze wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Eine Dienstleistungskonzession unterliegt den folgenden Kriterien:
— Die öffentliche Hand betraut den Konzessionär mit der Durchführung einer Dienstleistung;
— der Konzessionär erhält im Gegenzug das Recht, für seine eigene
Leistung eine Vergütung von Dritten zu fordern;
— der Konzessionär trägt das Verwertungsrisiko.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431/599-1112📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Telefon: +49 431/599-1518📞
Fax: +49 431/599-1465 📠 Wiederkehrender Auftrag
2019.
Quelle: OJS 2016/S 024-038607 (2016-02-01)
Ergänzende Angaben (2016-03-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bestell- und Sichteinkauf für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein.
Der Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der schleswig-holsteinischen Justizvollzugseinrichtungen mit Nahrungs- und Genussmitteln und Hygieneartikeln, sowie weiterer zugelassener Artikel für Gefangene (Einkauf für Gefangene).
Bei der Bezeichnung „Bestelleinkauf“ handelt es sich um die Abgabe der von Gefangenen vorab bestellten Artikel in wiederverwertbaren Behältnissen (Versandeinkauf). „Sichteinkauf“ bezeichnet den Verkauf von Waren in einem sogenannten „Verkaufsraum“. Der oder die Gefangene kann hier die gewünschten Artikel ähnlich wie in einem Verbrauchermarkt betrachten und entsprechend auswählen. Zu beliefern sind fünf Justizvollzugsanstalten (JVA) und eine Jugendanstalt (JA). Es sind insgesamt 6 Lose zu vergeben.
Bestell- und Sichteinkauf für die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein.
Der Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung der schleswig-holsteinischen Justizvollzugseinrichtungen mit Nahrungs- und Genussmitteln und Hygieneartikeln, sowie weiterer zugelassener Artikel für Gefangene (Einkauf für Gefangene).
Bei der Bezeichnung „Bestelleinkauf“ handelt es sich um die Abgabe der von Gefangenen vorab bestellten Artikel in wiederverwertbaren Behältnissen (Versandeinkauf). „Sichteinkauf“ bezeichnet den Verkauf von Waren in einem sogenannten „Verkaufsraum“. Der oder die Gefangene kann hier die gewünschten Artikel ähnlich wie in einem Verbrauchermarkt betrachten und entsprechend auswählen. Zu beliefern sind fünf Justizvollzugsanstalten (JVA) und eine Jugendanstalt (JA). Es sind insgesamt 6 Lose zu vergeben.
Bei der Bezeichnung „Bestelleinkauf“ handelt es sich um die Abgabe der von Gefangenen vorab bestellten Artikel in wiederverwertbaren Behältnissen (Versandeinkauf). „Sichteinkauf“ bezeichnet den Verkauf von Waren in einem sogenannten „Verkaufsraum“. Der oder die Gefangene kann hier die gewünschten Artikel ähnlich wie in einem Verbrauchermarkt betrachten und entsprechend auswählen. Zu beliefern sind fünf Justizvollzugsanstalten (JVA) und eine Jugendanstalt (JA). Es sind insgesamt 6 Lose zu vergeben.
Bei der Bezeichnung „Bestelleinkauf“ handelt es sich um die Abgabe der von Gefangenen vorab bestellten Artikel in wiederverwertbaren Behältnissen (Versandeinkauf). „Sichteinkauf“ bezeichnet den Verkauf von Waren in einem sogenannten „Verkaufsraum“. Der oder die Gefangene kann hier die gewünschten Artikel ähnlich wie in einem Verbrauchermarkt betrachten und entsprechend auswählen. Zu beliefern sind fünf Justizvollzugsanstalten (JVA) und eine Jugendanstalt (JA). Es sind insgesamt 6 Lose zu vergeben.
Bezeichnung des Loses: JVA Flensburg, Südergraben 24, 24937 Flensburg, 66 Plätze (Belegungsfähigkeit)
Kurze Beschreibung: Sichteinkauf.
Bezeichnung des Loses: JVA Itzehoe, Bergstraße 5, 25524 Itzehoe, 32 Plätze
JVA Kiel, Faeschstraße 8 – 12, 24114 Kiel, 251 Plätze.
Kurze Beschreibung: Bestelleinkauf.
Bezeichnung des Loses: JVA Lübeck, Marliring 41, 23566 Lübeck, 458 Plätze (davon 58 Plätze für Frauen).
JVA Neumünster, Boostedter Straße 30, 24534 Neumünster, 530 Plätze (davon 80 Plätze für Jugendliche).
JVA Schleswig, Königswiller Weg, 24837 Schleswig, 102 Plätze.
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis (Einkaufsangebot)
Gewichtung der Kosten: 50
Kostenkriterium: Umfang des Warenangebotes
Gewichtung der Kosten: 40
Kostenkriterium: Dauer der Nachlieferung
Gewichtung der Kosten: 10
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-20 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt wurde, wurden vor dem Zuschlag informiert.
Die GMSH führte für das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein ein nicht förmliches Verfahren in Anlehnung an ein Offenes Verfahren § 3 EG Abs. 1 VOL/A durch. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die GMSH führte für das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein ein nicht förmliches Verfahren in Anlehnung an ein Offenes Verfahren § 3 EG Abs. 1 VOL/A durch. Es wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt.
Unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Grundsätze wurde eine Dienstleistungskonzession vergeben. Eine Dienstleistungskonzession unterliegt den folgenden Kriterien:
— der Konzessionär erhält im Gegenzug das Recht, für seine eigene Leistung eine Vergütung von Dritten zu fordern;
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431599-1112📞
E-Mail: gabriele.von.steinaecker@gmsh.de📧
Fax: +49 431599-1119 📠
Internetadresse: http://gmsh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 431599-1518📞
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de📧
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2016/S 126-225570 (2016-06-29)