Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Durchführung der Sozialwahlen 2017 für die Techniker Krankenkasse die Wahlunterlagen bestehend aus einem Anschreiben mit integriertem Rückumschlag (Wahlbriefumschlag), Stimmzettel und Fensterbriefumschlag (Versandumschlag), in dem die Unterlagen konfektioniert an die Wahlberechtigten verschickt werden, herstellen, für den Versand an ca. 7 300 000 Wahlberechtigte aufbereiten und an den von der Techniker Krankenkasse eingebundenen Postdienstleister übergeben; weiter wird der Auftragnehmer die als Rücklauf eingegangenen Wahlunterlagen (ca. 2 560 000 Wahlbriefe) entgegennehmen, zwischenlagern und aufbereiten, die Stimmzettel maschinell auswerten, das vorläufige Wahlergebnis feststellen und die Wahlunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gem. § 91 Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) datenschutzgerecht vernichten, jeweils einschließlich aller damit zusammenhängender Nebenleistungen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet automatisch mit Abschluss der datenschutzgerechten Vernichtung der Stimmzettel und Wahlbriefumschläge, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Menge oder Umfang: Vgl. Angaben unter Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: vergabe.sozialwahl@tk.de📧
Fax: +49 4069093360 📠
— Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http:// www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der
Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
— Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer 1.1 der Auftragsbekanntmachung genannte E-Mailadresse zu übermitteln.
— Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 18.05.2016. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 13.05.2016 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
— Mit dem Angebot sind gemäß den Vorgaben in der Anlage W1 folgende weitere Unterlagen einzureichen:
— je 100 Produktionsmuster
— des Anschreibens mit integriertem Rückumschlag (Wahlbriefumschlag)
— der Stimmzettel Variante 1
— der Stimmzettel Variante 2
— des Fensterbriefumschlags (Versandumschlag), in dem die Unterlagen konfektioniert an die Wahlberechtigten verschickt werden
— Datenblätter des Papierherstellers für alle vorgenannten Komponenten
— ein Organisationshandbuch sowie
— eine Risikomanagementbetrachtung.
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen; Anlage W2).
— Ferner ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Bietergemeinschaftsmitglied und Unterauftragnehmer, soweit der Betreffende im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, ein gesondertes eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen. Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuchs vgl. die Ergänzenden Bestimmungen zum Schutz von Sozialdaten nach § 80 SGB X bzw. zum Schutz personenbezogener Daten nach § 11 BDSG (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage V3). Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere den Anforderungen der Anlage zu § 78a SGB X bzw. § 9 BDSG entsprechen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen. Das Sicherheitshandbuch wird im Zuschlagsfall als Anlage V5 Bestandteil des Vertrages.
— Am 07.02.2017 wird sich entscheiden, ob auch hinsichtlich der Arbeitgebervertreter eine Briefwahl stattfinden wird oder ob insoweit eine sog. Friedenswahl ohne eigene Briefwahl durchgeführt wird. Die TK behält sich für den Fall der Durchführung einer Briefwahl der Arbeitgebervertreter vor, den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens bezuschlagten Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens zusätzlich mit den dann anfallenden Leistungen gemäß Phasen 1 bis 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) zu beauftragen. Die Gesamtzahl der in diesem Fall wahlberechtigten Arbeitgeber läge bei rund 800.000.
— Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http:// www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der
— Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer 1.1 der Auftragsbekanntmachung genannte E-Mailadresse zu übermitteln.
— Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 18.05.2016. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 13.05.2016 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
— Mit dem Angebot sind gemäß den Vorgaben in der Anlage W1 folgende weitere Unterlagen einzureichen:
— je 100 Produktionsmuster
— des Anschreibens mit integriertem Rückumschlag (Wahlbriefumschlag)
— der Stimmzettel Variante 1
— der Stimmzettel Variante 2
— des Fensterbriefumschlags (Versandumschlag), in dem die Unterlagen konfektioniert an die Wahlberechtigten verschickt werden
— Datenblätter des Papierherstellers für alle vorgenannten Komponenten
— ein Organisationshandbuch sowie
— eine Risikomanagementbetrachtung.
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen; Anlage W2).
— Ferner ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Bietergemeinschaftsmitglied und Unterauftragnehmer, soweit der Betreffende im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, ein gesondertes eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen. Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuchs vgl. die Ergänzenden Bestimmungen zum Schutz von Sozialdaten nach § 80 SGB X bzw. zum Schutz personenbezogener Daten nach § 11 BDSG (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage V3). Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere den Anforderungen der Anlage zu § 78a SGB X bzw. § 9 BDSG entsprechen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen. Das Sicherheitshandbuch wird im Zuschlagsfall als Anlage V5 Bestandteil des Vertrages.
— Am 07.02.2017 wird sich entscheiden, ob auch hinsichtlich der Arbeitgebervertreter eine Briefwahl stattfinden wird oder ob insoweit eine sog. Friedenswahl ohne eigene Briefwahl durchgeführt wird. Die TK behält sich für den Fall der Durchführung einer Briefwahl der Arbeitgebervertreter vor, den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens bezuschlagten Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens zusätzlich mit den dann anfallenden Leistungen gemäß Phasen 1 bis 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) zu beauftragen. Die Gesamtzahl der in diesem Fall wahlberechtigten Arbeitgeber läge bei rund 800.000.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Durchführung der Sozialwahlen 2017 für die Techniker Krankenkasse die Wahlunterlagen bestehend aus einem Anschreiben mit integriertem Rückumschlag (Wahlbriefumschlag), Stimmzettel und Fensterbriefumschlag (Versandumschlag), in dem die Unterlagen konfektioniert an die Wahlberechtigten verschickt werden, herstellen, für den Versand an ca. 7 300 000 Wahlberechtigte aufbereiten und an den von der Techniker Krankenkasse eingebundenen Postdienstleister übergeben; weiter wird der Auftragnehmer die als Rücklauf eingegangenen Wahlunterlagen (ca. 2 560 000 Wahlbriefe) entgegennehmen, zwischenlagern und aufbereiten, die Stimmzettel maschinell auswerten, das vorläufige Wahlergebnis feststellen und die Wahlunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gem. § 91 Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) datenschutzgerecht vernichten, jeweils einschließlich aller damit zusammenhängender Nebenleistungen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Durchführung der Sozialwahlen 2017 für die Techniker Krankenkasse die Wahlunterlagen bestehend aus einem Anschreiben mit integriertem Rückumschlag (Wahlbriefumschlag), Stimmzettel und Fensterbriefumschlag (Versandumschlag), in dem die Unterlagen konfektioniert an die Wahlberechtigten verschickt werden, herstellen, für den Versand an ca. 7 300 000 Wahlberechtigte aufbereiten und an den von der Techniker Krankenkasse eingebundenen Postdienstleister übergeben; weiter wird der Auftragnehmer die als Rücklauf eingegangenen Wahlunterlagen (ca. 2 560 000 Wahlbriefe) entgegennehmen, zwischenlagern und aufbereiten, die Stimmzettel maschinell auswerten, das vorläufige Wahlergebnis feststellen und die Wahlunterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gem. § 91 Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) datenschutzgerecht vernichten, jeweils einschließlich aller damit zusammenhängender Nebenleistungen.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet automatisch mit Abschluss der datenschutzgerechten Vernichtung der Stimmzettel und Wahlbriefumschläge, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Referenznummer: VgSt/V - 2016/002
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorgabe in Anlage E1 der Vergabeunterlagen) einzureichen, in welcher der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder das andere Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung (gemäß Vorgabe in Anlage E1 der Vergabeunterlagen) einzureichen, in welcher der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder das andere Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
— Erklärung der Bietergemeinschaft: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E2) einzureichen. In der Anlage E2 sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder
— Erklärung der Bietergemeinschaft: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E2) einzureichen. In der Anlage E2 sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder
als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
— Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß Ziffer 10. der Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Zuschlag in Betracht kommen sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer je eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
— Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß Ziffer 10. der Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Zuschlag in Betracht kommen sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer je eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über die Umsätze und zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens: Von jedem Bieter, jedem vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie von jedem Bietergemeinschaftsmitglied ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die
Umsätze und zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E5) einzureichen. Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, ist der Eignungsnachweis gemäß der Anlage E5 für dieses Unternehmen nur insoweit einzureichen, als der Bieter/ die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsätze und zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E5) einzureichen. Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, ist der Eignungsnachweis gemäß der Anlage E5 für dieses Unternehmen nur insoweit einzureichen, als der Bieter/ die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft.
Mindeststandards:
Anlage E5 sieht eine Eigenerklärung über die Gesamtumsätze (in Mio. EUR, netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor sowie eine
Erklärung, ob das Unternehmen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über eine seit mind. 36 Monaten bestehende Geschäftstätigkeit verfügt. Mindestanforderung an die Eignung ist dabei eine seit mind. 36 Monaten bestehende
Geschäftstätigkeit. Im Falle der Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweise der fachlichen und technischen Eignung (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage E4)
Die Eignungsnachweise gemäß Anlage E4 sind von Unterauftragnehmern nur insoweit vorzulegen, als diese wesentliche Leistungen (vgl. Ziffer 6. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) erbringen sollen.
Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer II. der Anlage E4 genannten Anforderungen von der Bietergemeinschaft insgesamt und die unter Ziffer I. der Anlage E4 genannten Anforderungen von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erfüllen.
Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer II. der Anlage E4 genannten Anforderungen von der Bietergemeinschaft insgesamt und die unter Ziffer I. der Anlage E4 genannten Anforderungen von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erfüllen.
Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind die Eignungsnachweise gemäß Anlagen E4 nur einzureichen, soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft hierauf zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind die Eignungsnachweise gemäß Anlagen E4 nur einzureichen, soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft hierauf zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
— Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Drittunternehmen ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft eine Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (gemäß Vorgabe der Vergabeunterlagen, Anlage E3) einzureichen.
Mindeststandards:
Nachweis der fachlichen und technischen Eignung:
Zur Beurteilung der fachlichen und technischen Eignung sind die im Folgenden jeweils geforderten Angaben zu machen.
Aus den Angaben des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft und ggf. den für weitere Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber) eingereichten Eignungsnachweisen muss insgesamt schlüssig und nachvollziehbar hervorgehen, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur ordnungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist.
Aus den Angaben des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft und ggf. den für weitere Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber) eingereichten Eignungsnachweisen muss insgesamt schlüssig und nachvollziehbar hervorgehen, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur ordnungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist.
I. Unternehmensdarstellung
Im Rahmen der Unternehmensdarstellung sind mind. die folgenden Angaben zu machen:
1. Portfolio, Ausstattung sowie Standorte des Unternehmens
Es sind Angaben über das Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolio, die räumliche und technische Ausstattung des Unternehmens sowie über die Größe und Verteilung der Standorte inkl. der Anzahl der dort beschäftigten Mitarbeiter zu machen.
2. Personalentwicklung
Es sind Angaben zur Personalentwicklung der Gesamtmitarbeiter des Unternehmens (national und international) in den Jahren 2013, 2014 und 2015 zu machen.
II. Referenzen
Es sind Angaben zu mindestens einer Referenz zu machen, die vom Bieter in den letzten sechs Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt und abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist dabei das Auftragsende. Die im Rahmen des Referenzauftrags erbrachte Leistung muss mindestens mit den unter Ziffer 1. der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Das heißt, Gegenstand des Referenzauftrags muss gewesen sein:
Es sind Angaben zu mindestens einer Referenz zu machen, die vom Bieter in den letzten sechs Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt und abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist dabei das Auftragsende. Die im Rahmen des Referenzauftrags erbrachte Leistung muss mindestens mit den unter Ziffer 1. der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Das heißt, Gegenstand des Referenzauftrags muss gewesen sein:
— Die Herstellung,
— die Personalisierung,
— der Druck und
— die Postauflieferung
von mindestens 3 Mio. Wahlunterlagen sowie
— die Aufbewahrung und Aufbereitung der Wahlbriefe,
— die Auswertung der Stimmzettel inklusive Feststellung des Wahlergebnisses und
— die datenschutzgerechte Vernichtung
von mindestens 1 Mio. Wahlunterlagen.
Die Angaben zu den Referenzen müssen einen Detaillierungsgrad aufweisen, der es erlaubt, die durch den Bieter für den Referenzkunden erbrachten Leistungen inhaltlich nachzuvollziehen. Insbesondere muss die Nachvollziehbarkeit hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen gegeben sein. Schließlich ist die Benennung eines für Rückfragen der TK zur Verfügung stehenden Ansprechpartners des Referenzkunden erforderlich.
Die Angaben zu den Referenzen müssen einen Detaillierungsgrad aufweisen, der es erlaubt, die durch den Bieter für den Referenzkunden erbrachten Leistungen inhaltlich nachzuvollziehen. Insbesondere muss die Nachvollziehbarkeit hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen gegeben sein. Schließlich ist die Benennung eines für Rückfragen der TK zur Verfügung stehenden Ansprechpartners des Referenzkunden erforderlich.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abforderung der Vergabeunterlagen nur über www.tk.de/vergabe; Vergabestelle/F0.09a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
— Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http:// www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der
— Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http:// www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der
— Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer 1.1 der Auftragsbekanntmachung genannte E-Mailadresse zu übermitteln.
— Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 18.05.2016. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 13.05.2016 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
— Mit dem Angebot sind gemäß den Vorgaben in der Anlage W1 folgende weitere Unterlagen einzureichen:
— je 100 Produktionsmuster
— des Anschreibens mit integriertem Rückumschlag (Wahlbriefumschlag)
— der Stimmzettel Variante 1
— der Stimmzettel Variante 2
— des Fensterbriefumschlags (Versandumschlag), in dem die Unterlagen konfektioniert an die Wahlberechtigten verschickt werden
— Datenblätter des Papierherstellers für alle vorgenannten Komponenten
— ein Organisationshandbuch sowie
— eine Risikomanagementbetrachtung.
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen; Anlage W2).
— Ferner ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Bietergemeinschaftsmitglied und Unterauftragnehmer, soweit der Betreffende im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, ein gesondertes eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen. Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuchs vgl. die Ergänzenden Bestimmungen zum Schutz von Sozialdaten nach § 80 SGB X bzw. zum Schutz personenbezogener Daten nach § 11 BDSG (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage V3). Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere den Anforderungen der Anlage zu § 78a SGB X bzw. § 9 BDSG entsprechen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen. Das Sicherheitshandbuch wird im Zuschlagsfall als Anlage V5 Bestandteil des Vertrages.
— Ferner ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Bietergemeinschaftsmitglied und Unterauftragnehmer, soweit der Betreffende im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung Sozialdaten gemäß § 80 SGB X erhebt, verarbeitet oder nutzt, ein gesondertes eigenes Sicherheitshandbuch einzureichen. Zu den erforderlichen Inhalten des Sicherheitshandbuchs vgl. die Ergänzenden Bestimmungen zum Schutz von Sozialdaten nach § 80 SGB X bzw. zum Schutz personenbezogener Daten nach § 11 BDSG (gemäß Vorgabe in den Vergabeunterlagen, Anlage V3). Das Sicherheitshandbuch muss insbesondere den Anforderungen der Anlage zu § 78a SGB X bzw. § 9 BDSG entsprechen und die vom Unternehmen eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der dort genannten Kontrollziele darstellen. Das Sicherheitshandbuch wird im Zuschlagsfall als Anlage V5 Bestandteil des Vertrages.
— Am 07.02.2017 wird sich entscheiden, ob auch hinsichtlich der Arbeitgebervertreter eine Briefwahl stattfinden wird oder ob insoweit eine sog. Friedenswahl ohne eigene Briefwahl durchgeführt wird. Die TK behält sich für den Fall der Durchführung einer Briefwahl der Arbeitgebervertreter vor, den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens bezuschlagten Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens zusätzlich mit den dann anfallenden Leistungen gemäß Phasen 1 bis 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) zu beauftragen. Die Gesamtzahl der in diesem Fall wahlberechtigten Arbeitgeber läge bei rund 800.000.
— Am 07.02.2017 wird sich entscheiden, ob auch hinsichtlich der Arbeitgebervertreter eine Briefwahl stattfinden wird oder ob insoweit eine sog. Friedenswahl ohne eigene Briefwahl durchgeführt wird. Die TK behält sich für den Fall der Durchführung einer Briefwahl der Arbeitgebervertreter vor, den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens bezuschlagten Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens zusätzlich mit den dann anfallenden Leistungen gemäß Phasen 1 bis 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage V2) zu beauftragen. Die Gesamtzahl der in diesem Fall wahlberechtigten Arbeitgeber läge bei rund 800.000.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 072-126311 (2016-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhielten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wurde der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Angebot mit der höchsten Summe aus den beiden folgenden normierten Werten stellte das wirtschaftlichste Angebot dar. (100)
2. Der Preis wurde auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar), der anhand der Eintragungen unter Ziffer 2 des Angebotsschreibens (Anlage V5) ermittelt wurde, bewertet. Das Angebot mit dem günstigsten Preis wurde normiert auf 30, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. (30)
3. Die Qualität der Leistung wurde auf Grundlage der Gestaltung der Wahlunterlagen, des Organisationshandbuchs sowie der Risikomanagementbetrachtung gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W 2) bewertet und in Leistungspunkten gemessen. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl wurde normiert auf 70, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert. (70)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-22 📅
Name: PAV Card GmbH
Postanschrift: Hamburger Straße 6
Postort: Lütjensee
Postleitzahl: 22952
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle/F0.09a
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB (in der bis zum 18.4.2016 geltenden Fassung) in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.