E/K2CM/GA013/EE318 Supplier Due Diligence Prüfung

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch das Bundesamt für Ausr

Der Auftraggeber beabsichtigt, ein Unternehmen mit der kurzfristigen Supplier Due Diligence (SDD) eines vorgesehenen Auftragnehmers zu beauftragen. Gegenstand der SDD ist ein deutscher Rüstungskonzern. Dieser hat der Durchführung einer SDD bereits zugestimmt.
Der bislang vorgesehene Prüfungsumfang des Konzerns umfasst als Konzernverbund insgesamt 4 Hauptunternehmen sowie voraussichtlich sieben weitere zusätzliche assoziierte Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen. Aus dem Prüfungsverlauf und den darin gewonnenen Erkenntnissen kann sich gegebenenfalls ein erweiterter Prüfungsrahmen oder auch eine abweichende Schwerpunktsetzung ergeben. Der Auftraggeber ist auf Verlangen zu jeder Zeit in die Prüfung einzubinden und regelmäßig ausreichend zu informieren. Die Ergebnisse der SDD sind vom Auftragnehmer in einzelnen Prüfberichten aufzubereiten. Der Auftraggeber erhält die Auswertungen zu den einzelnen Prüfungsergebnissen in einem vorgegebenen Bewertungsschema. Die Prüfung muss so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass die Berichte nach Abschlussbesprechung bis zum 31.8.2016 vorliegen.
Die durchzuführende SDD soll folgende Prüfungsgebiete umfassen:
1. Financial Due Diligence.
Es muss u.a. eine Prüfung und Prognose der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage stattfinden. Ebenso muss die Eigenkapital- und Fremdkapitalaufbringung sowie die Finanzierungsstruktur geprüft werden. Ferner sollen auch die letzten drei Jahresabschlüsse des Konzerns auf mögliche Bilanzierungs-, Vermögens-, Finanz- und Ertragsrisiken untersucht werden.
2. Legal Due Diligence.
Im Rahmen der Due Diligence hat eine Prüfung der Rechtsgeschäfte sowie deren Auswirkungen und sich hieraus ableitende Haftungsrisiken zu erfolgen. Neben den rechtlichen Risiken aus anhängigen und drohenden Rechtsstreitigkeiten erfolgen urheberrechtliche und arbeitsrechtliche Prüfungen sowie mögliche Produkthaftungsrisiken. Die Untersuchung schließt die Prüfung erhaltener Investitionszuschüsse oder sonstiger Subventionen ein.
3. Business/Commercial Due Diligence.
Die Markt- und Wettbewerbssituation des Konzerns ist zu untersuchen. Hier werden Schwerpunktfragestellungen im Laufe der Prüfung festgelegt.
4. Human Resources & Organisational Due Diligence.
Im Rahmen dieser Due Diligence muss die Analyse des strukturellen sowie individuellen Personalressourcen sowie der Organisationsstruktur des Konzerns stattfinden. Diese Untersuchung schließt eine Prüfung der Prozessorganisation und damit die Effizienz der Ablauforganisation und den verbunden Wertschöpfungsprozess ein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-13 Auftragsbekanntmachung
2016-08-29 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffungsberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beschaffungsberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbwk2.3@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140014222 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 080-142865
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
1. Bitte beachten Sie, dass mit dieser Bekanntmachung zunächst der Teilnahmewettbewerb gestartet wird. Vergabeunterlagen werden nur an solche Unternehmen, die im Rahmen des hier ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden, herausgereicht. 2. Der Bewerber hat seine Bewerbung als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags mitsamt einer elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger zu übermitteln. Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A.III unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: Nicht öffnen - EU - Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren, Q/K2CM/GA013/EE318, Schlusstermin: 17.5.2016, 14:00 Uhr. 3. Sämtliche der in Ziffern III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen beziehen sich auf das sich konkret bewerbende Unternehmen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. 4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft; mindestens in dem in dieser Bekanntmachung geforderten Umfang. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht ("Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers"). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Beabsichtigt der Bewerber für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für solche Leistungsbereiche, für die er selbst geeignet ist, andere Unternehmen einzusetzen, so sind diese Teilleistungen anzugeben. Der Bewerber ist zusätzlich verpflichtet, für die vorgesehenen Leistungsteile/ Einsatzbereiche die Namen der anderen Unternehmen zu benennen, entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen und deren Eignung nachzuweisen. 5. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Um sachdienliche Auskünfte allen interessierten Bewerbern zugänglich machen zu können, werden Sie gebeten, sich bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle mit Ihren für dieses Verfahren geltenden Kontaktdaten zu melden. Antworten auf Fragen werden allen Bewerbern gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Internet-Adresse(n): Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: Anhang A.III („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) - Angebotssammelstelle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, ein Unternehmen mit der kurzfristigen Supplier Due Diligence (SDD) eines vorgesehenen Auftragnehmers zu beauftragen. Gegenstand der SDD ist ein deutscher Rüstungskonzern. Dieser hat der Durchführung einer SDD bereits zugestimmt.
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Der bislang vorgesehene Prüfungsumfang des Konzerns umfasst als Konzernverbund insgesamt 4 Hauptunternehmen sowie voraussichtlich sieben weitere zusätzliche assoziierte Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen. Aus dem Prüfungsverlauf und den darin gewonnenen Erkenntnissen kann sich gegebenenfalls ein erweiterter Prüfungsrahmen oder auch eine abweichende Schwerpunktsetzung ergeben. Der Auftraggeber ist auf Verlangen zu jeder Zeit in die Prüfung einzubinden und regelmäßig ausreichend zu informieren. Die Ergebnisse der SDD sind vom Auftragnehmer in einzelnen Prüfberichten aufzubereiten. Der Auftraggeber erhält die Auswertungen zu den einzelnen Prüfungsergebnissen in einem vorgegebenen Bewertungsschema. Die Prüfung muss so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass die Berichte nach Abschlussbesprechung bis zum 31.8.2016 vorliegen.
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Die durchzuführende SDD soll folgende Prüfungsgebiete umfassen:
1. Financial Due Diligence.
Es muss u.a. eine Prüfung und Prognose der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage stattfinden. Ebenso muss die Eigenkapital- und Fremdkapitalaufbringung sowie die Finanzierungsstruktur geprüft werden. Ferner sollen auch die letzten drei Jahresabschlüsse des Konzerns auf mögliche Bilanzierungs-, Vermögens-, Finanz- und Ertragsrisiken untersucht werden.
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2. Legal Due Diligence.
Im Rahmen der Due Diligence hat eine Prüfung der Rechtsgeschäfte sowie deren Auswirkungen und sich hieraus ableitende Haftungsrisiken zu erfolgen. Neben den rechtlichen Risiken aus anhängigen und drohenden Rechtsstreitigkeiten erfolgen urheberrechtliche und arbeitsrechtliche Prüfungen sowie mögliche Produkthaftungsrisiken. Die Untersuchung schließt die Prüfung erhaltener Investitionszuschüsse oder sonstiger Subventionen ein.
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3. Business/Commercial Due Diligence.
Die Markt- und Wettbewerbssituation des Konzerns ist zu untersuchen. Hier werden Schwerpunktfragestellungen im Laufe der Prüfung festgelegt.
4. Human Resources & Organisational Due Diligence.
Im Rahmen dieser Due Diligence muss die Analyse des strukturellen sowie individuellen Personalressourcen sowie der Organisationsstruktur des Konzerns stattfinden. Diese Untersuchung schließt eine Prüfung der Prozessorganisation und damit die Effizienz der Ablauforganisation und den verbunden Wertschöpfungsprozess ein.
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Referenznummer: E/K2CM/GA013/EE318
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberbayern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bewerber ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Bewerber gleichzeitig mit der Vorlage nach. Der Bewerber bestätigt, dass der jeweilige der Bewerbung beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
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2. Eigenerklärung des Bewerbers, zum Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß § 23 VSVgV und § 24 VSVgV mit demn Inhalt des Formulars BAAINBw-B-V 033/12.2015. Das Formular kann über die Internetadresse http://www.baainbw.de/portal/a/baain/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pMTEzDy9stSi9MSkVL3EvPTUpPwS_ YJsR0UAul0npQ!!/ abgerufen werden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, einen Gewerbezentralregisterauszug beizuziehen und zu prüfen.
1. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Unterauftragnehmer ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Unterauftragnehmer gleichzeitig mit der Vorlage nach. Der Unterauftragnehmer bestätigt, dass der jeweilige der Bewerbung beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
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2. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, zum Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß § 23 VSVgV und § 24 VSVgV mit dem Inhalt des Formulars BAAINBw-B-V 033/12.2015. Das Formular kann über die Internetadresse http://www.baainbw.de/portal/a/baain/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pMTEzDy9stSi9MSkVL3EvPTUpPwS_ YJsR0UAul0npQ!!/ abgerufen werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung des Bewerbers zum Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR des Bewerbers mit Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
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2. Eigenerklärung und Nachweis zum Bestehen eines branchenüblichen Versicherungsschutzes i. H. v. mindestens 5 000 000 EUR bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unterauftragnehmers mit Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Eigenerklärung und Nachweis zum Bestehen eines branchenüblichen Versicherungsschutzes bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe der Anzahl der beim Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstands vergleichbar sind.
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2. Angabe der Anzahl (mindestens 3) der beim Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Volljuristen i. S. d. §§ 5 ff. DRiG (Deutsches Richtergesetz) bzw. als EU-Ausländer als Rechtsanwalt in Deutschland nach § 4 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) zugelassenen Personen.
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3. Angabe der Anzahl der beim Bewerber (mindestens 3) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Wirtschaftsprüfer i. S. d. § 1 WiPrO (Wirtschaftsprüferordnung).
4. Angabe von mindestens drei Referenzen über die Durchführung von Leistungen, die mit dem unter Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben gemäß Ziffer IV.1.2) dieser Bekanntmachung zur Auswahl herangezogen werden können. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten drei Geschäftsjahren stammen. Referenz für dieses Vergabeverfahren ist nur eine abgeschlossene oder unmittelbar vor dem Abschluss stehende Leistung. Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten. Die Mindestanforderungen können auch kumulativ mittels einer der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden: Mindestens eine Referenz muss für die öffentliche Hand erbracht worden sein. Mindestens eine Referenz muss die Due Diligence eines Konzernverbunds mit mindestens vier Unternehmen betreffen. Mindestens eine Referenz muss den Umgang mit Verschlusssachen mindestens der Stufe VS-NfD betreffen oder einen gleichwertigen Umgang mit sicherheitsempfindlichen Unterlagen nachweisen.
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Die benannten Referenzen müssen daher Angaben zu den nachfolgenden (Teil-) Leistungen und Inhalten beinhalten. Die Leistungen zu den Buchstaben b) bis f) sind bei den Referenzen insgesamt mindestens 1 mal nachzuweisen.
a) Angabe des Auftraggebers; Benennung oder Beschreibung der Institution und Kennzeichnung, ob es sich um öffentliche Hand oder ein privates Unternehmen handelt. Es muss eine Auskunftsperson beim Referenzauftraggeber benannt werden, die zu dem Referenzprojekt befragt werden darf.
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b) Durchführung einer Financial Due Diligence zur Analyse und Bewertung der finanziellen Stabilität eines Konzernverbundes.
c) Durchführung einer Due Diligence zur Analyse und Bewertung der bei einem Konzernverbund bestehenden rechtlichen (Haftungs-) Risiken.
d) Durchführung einer Business/Commercial Due Diligence zur Analyse und Bewertung der langfristigen Tragbarkeit des Geschäftsplans eines Konzernverbundes.
e) Durchführung einer Human Resources und Organisational Due Diligence zur Analyse und Bewertung des organisatorischen Aufbaus, der Kompetenzverteilung im Konzernverbund und der fachlichen Qualifikation des bestehenden Personalstamms.
f) Erstellung separater Due Diligence Berichte zu den dargestellten Teilprüfungsgebieten unter Darstellung der Risiken sowie der Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit.
g) Angaben zur Größe des geprüften Konzernverbundes, insbesondere: Anzahl der Konzernunternehmen, Anzahl der Standorte weltweit, Bilanzsumme des Konzerns, Anzahl der Mitarbeiter.
h) Angaben zum Tätigkeitsbereich (Branche) des geprüften Konzernverbundes;
— Projektbeginn (Monat und Jahr) und –ende,
— Angabe des selbst erbrachten Auftragsvolumens in Personentagen (PT).
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung mit dem tri-nationalen Projekt MEADS nicht bereits auf Seiten privater Unternehmen dergestalt befasst war, dass ein Interessenkonflikt aus der Durchführung dieser Due Diligence besteht. Für den Auftraggeber ist die Neutralität des gesuchten Unternehmens von maßgeblicher Bedeutung. Sofern eine Befassung mit dem Projekt auf Seiten des
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Industriekonsortiums und/oder seiner Nachunternehmer vorliegt, ist diese zur näheren Prüfung auf einen Interessenkonflikt hin offenzulegen.
1. Angabe der Anzahl der beim Unterauftragnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstands vergleichbar sind.
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2. Angabe der Anzahl der beim Unterauftragnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Volljuristen i. S. d. §§ 5 ff. DRiG (Deutsches Richtergesetz) bzw. als EU-Ausländer als Rechtsanwalt in Deutschland nach § 4 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) zugelassenen Personen.
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3.Angabe der Anzahl der beim Unterauftragnehmer in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Wirtschaftsprüfer i. S. d. § 1 WiPrO (Wirtschaftsprüferordnung).
4. Angabe von mindestens drei Referenzen über die Durchführung von Leistungen, die mit dem unter Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Mindestens eine Referenz muss den Umgang mit Verschlusssachen mindestens der Stufe VS-NfD betreffen oder einen gleichwertigen Umgang mit sicherheitsempfindlichen Unterlagen nachweisen. Die benannten Referenzen müssen daher Angaben zu folgenden (Teil-) Leistungen beinhalten:
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— Angabe des Auftraggebers; Benennung oder Beschreibung der Institution und Kennzeichnung, ob es sich um öffentliche Hand oder ein privates Unternehmen handelt. Es muss eine Auskunftsperson beim Referenzauftraggeber benannt werden, die zu dem Referenzprojekt befragt werden darf.
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— Durchführung einer Financial Due Diligence zur Analyse und Bewertung der finanziellen Stabilität eines Konzernverbundes.
— Durchführung einer Legal Due Diligence zur Analyse und Bewertung der bei einem Konzernverbund bestehenden rechtlichen (Haftungs-) Risiken.
— Durchführung einer Business/Commercial Due Diligence zur Analyse und Bewertung der langfristigen Tragbarkeit des Geschäftsplans eines Konzernverbundes.
— Durchführung einer Human Resources und Organisational Due Diligence zur Analyse und Bewertung des organisatorischen Aufbaus, der Kompetenzverteilung im Konzernverbund und der fachlichen Qualifikation des bestehenden Personalstamms.
— Erstellung separater Due Diligence Berichte zu den dargestellten
Teilprüfungsgebieten unter Darstellung der Risiken sowie der Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Neben diesen Angaben zum Leistungsinhalt der Referenzen müssen für jede Referenz noch folgende Angaben gemacht werden:
— Name und Adresse der Auftraggeberin (Referenzgeber) inkl. Kontaktdaten (soweit verfügbar).
— Angaben zur Größe des geprüften Konzernverbundes, insbesondere: Anzahl der Konzernunternehmen, Anzahl der Standorte weltweit, Bilanzsumme des Konzerns, Anzahl der Mitarbeiter.
— Angaben zum Tätigkeitsbereich des geprüften
Konzernverbundes.
— Projektbeginn (Monat und Jahr) und –ende.
5. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass er bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung mit dem tri-nationalen Projekt MEADS nicht bereits auf Seiten privater Unternehmen dergestalt befasst war, dass ein Interessenkonflikt aus der Durchführung dieser Due Diligence besteht. Für den Auftraggeber ist die Neutralität des gesuchten Unternehmens von maßgeblicher Bedeutung. Sofern eine Befassung mit dem Projekt auf Seiten des Industriekonsortiums und/oder seiner Nachunternehmer vorliegt, ist diese zur näheren Prüfung auf einen Interessenkonflikt hin offenzulegen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe § 10 Abs. 3 VSVgV i. V. m. § 18 VOL/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe § 10 Abs. 3 VSVgV i. V. m. § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Bewerber muss Angaben zur Organisationsform innerhalb des Bewerbers machen (Einzelbewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft). Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bewerbergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben. Die Erklärung ist mit dem Inhalt des Formulars BAAINBw-B-V 047/12.2015 abzugeben. Das Formular kann über die Internetadresse http://www.baainbw.de/portal/a/baain/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pMTEzDy9stSi9MSkVL3EvPTUpPwS_YJsR0UAul0npQ!!/ abgerufen werden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber werden im Zuge der Erstellung des Angebots und der Auftragsdurchführung im Zuschlagsfall zumindest auch mit Unterlagen in Berührung kommen, die nach den Vorgaben des § 4 Abs. 2 Nr. 4 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) als "VS-nur für den Dienstgebrauch" deklariert sind.
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Die Bewerber und ihre Nachunternehmer sind daher verpflichtet, den Schutz aller in ihrem Besitz befindlichen oder zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen im Vergabeverfahren und für die gesamte Vertragsdauer sowie nach Kündigung und Auflösung oder Ablauf des Vertrages zu gewährleisten. Hierzu reichen die Bewerber und ihre Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung mit dem Inhalt des Formulars BAAINBw-B-V 032/12.2015 mit ihrem Teilnahmeantrag ein. Das Formular kann über die Internetadresse http://www.baainbw.de/portal/a/baain/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pMTEzDy9stSi9MSkVL3EvPTUpPwS_YJsR0UAul0npQ!!/ abgerufen werden. Der Auftraggeber weist bezüglich des Umgangs mit solchen Verschlussunterlagen auf die Maßgaben des Formulars BAAINBw B 096a/04.2015 (Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch) hin. Das Formular kann über die Internetadresse www.baain.de unter der Rubrik Vergabe/Unterlagen abgerufen werden.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung der Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der Formalien nach Ziffer VI.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung sowie auf das Vorliegen der nach Ziffer III.1.3), III.1.4), III.2.1) - 2.3) dieser Bekanntmachung erforderlichen Erklärungen und Nachweise.
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2. Stufe: Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen.
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 3 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auswählen, die die aufgestellten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen und der hier ausgeschriebenen Leistung am nächsten liegen. Es werden die Bewerber aufgefordert, die die höchsten Punkte erhalten (Ranking mit maximal 250 Punkten). Dafür werden die vom Bewerber eingereichten Unterlagen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt herangezogen:
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1. Für die Angaben gem. Ziffer III.2.3) Nr. 4 (Referenzen) dieser Bekanntmachung vergibt der Auftraggeber maximal 150 Punkte je Bewerber. Dabei können für eine wertbare Referenz max. 50 Punkte erreicht werden. Es werden drei Referenzen bewertet (sofern der Bewerber aus seinen Referenzen drei für die Bewertung ausgewählt hat, bewertet der Auftraggeber diese, anderenfalls wird unter den vorliegenden Referenzen ausgewählt). Eine Referenz erhält die maximale Punktzahl, wenn sie im Hinblick auf:
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a) den dargestellten Leistungsinhalt,
b) die Größe des geprüften Konzernverbundes,
c) die Projektlaufzeit und
d) den Tätigkeitsbereich
mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen vollumfänglich vergleichbar ist und im verteidigungs- oder sicherheitsrelevanten Bereich liegt.
Stammt die Referenz aus dem verteidigungs- oder sicherheitsrelevanten Bereich und
sind 3 der 4 Kriterien erfüllt, vergibt der Auftraggeber 30 Punkte.
sind 2 der 4 Kriterien erfüllt, vergibt der Auftraggeber 20 Punkte.
ist nur 1 der 4 Kriterien erfüllt, vergibt der Auftraggeber 10 Punkte. Referenzen, die nicht mit den Kriterien der 4 Punkte vergleichbar sind oder nicht aus dem verteidigungs- oder sicherheitsrelevanten
Bereich stammen, erhalten keine Punkte.
2. Für die Angaben gem. Ziffer III.2.3) Nr. 2 und 3 (Anzahl der beim Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Volljuristen und Wirtschaftsprüfer) dieser Bekanntmachung vergibt der Auftraggeber maximal 50 Punkte je Bewerber. Dabei können die Punkte wie folgt erreicht werden:
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Die maximale Punktzahl wird für mehr als 20 Juristen und 20 Wirtschaftsprüfer durchschnittlich beschäftigt je Geschäftsjahr in den letzten 3 Geschäftsjahren vergeben.
Werden mehr als 10 und bis zu 20 Juristen und mehr als 10 und bis zu 20 Wirtschaftsprüfer durchschnittlich beschäftigt je Geschäftsjahr für die letzten 3 Geschäftsjahre nachgewiesen, so erhält der Bewerber 30 Punkte.
Werden 5 und bis zu 10 Juristen und 5 und bis zu 10 Wirtschaftsprüfer durchschnittlich beschäftigt je Geschäftsjahr für die letzten 3 Geschäftsjahre nachgewiesen, so erhält der Bewerber 20 Punkte.
Unter 5 Juristen und 5 Wirtschaftsprüfern i. S. d. der oben genannten Anforderung werden keine Punkte vergeben.
Liegt eine der erforderlichen Anzahl an Juristen oder Wirtschaftsprüfern unter der maßgeblichen Grenze einer Kategorie, so wird die Punktezahl der nächst niedrigeren , durchgängig erfüllten Kategorie gewährt.
3. Für die Angaben gem. Ziffer III.2.3) Nr. 1 (Anzahl der beim Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen) dieser Bekanntmachung vergibt der Auftraggeber maximal 50 Punkte je Bewerber. Dabei können die Punkte wie folgt erreicht werden:
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Die maximale Punktzahl wird für mehr als 30 durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen je Geschäftsjahr in den letzten 3 Geschäftsjahren vergeben.
Werden mehr als 20 und bis zu 30 durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen je Geschäftsjahr in den letzten 3 Geschäftsjahren nachgewiesen, so erhält der Bewerber 30 Punkte.
Werden 10 und bis zu 20 durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen je Geschäftsjahr in den die letzten 3 Geschäftsjahren nachgewiesen, so erhält der Bewerber 20 Punkte.
Unter 10 beschäftigte Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen je Geschäftsjahr i. S. d. der oben genannten Anforderung werden keine Punkte vergeben.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw K2.3
Name: BAAINBw E 1.1 - Angebotssammelstelle
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Kontaktperson: BAAINBw E 1.1
Telefon: +49 261 40013955 📞
E-Mail: baainbwe1-angebotssammelstelle@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261 40013960 📠
URL der Teilnahme: http://baainbw.de 🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 📅
Datum des Endes: 2016-08-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Bitte beachten Sie, dass mit dieser Bekanntmachung zunächst der Teilnahmewettbewerb gestartet wird.
Vergabeunterlagen werden nur an solche Unternehmen, die im Rahmen des hier ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden, herausgereicht.
2. Der Bewerber hat seine Bewerbung als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags mitsamt einer elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger zu übermitteln.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
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Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A.III unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen - EU - Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren,
Q/K2CM/GA013/EE318,
Schlusstermin: 17.5.2016, 14:00 Uhr.
3. Sämtliche der in Ziffern III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen beziehen sich auf das sich konkret bewerbende Unternehmen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft; mindestens in dem in dieser Bekanntmachung geforderten Umfang. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht ("Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers"). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Beabsichtigt der Bewerber für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für solche Leistungsbereiche, für die er selbst geeignet ist, andere Unternehmen einzusetzen, so sind diese Teilleistungen anzugeben. Der Bewerber ist zusätzlich verpflichtet, für die vorgesehenen Leistungsteile/ Einsatzbereiche die Namen der anderen Unternehmen zu benennen, entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen und deren Eignung nachzuweisen.
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5. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Um sachdienliche Auskünfte allen interessierten Bewerbern zugänglich machen zu können, werden Sie gebeten, sich bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle mit Ihren für dieses Verfahren geltenden Kontaktdaten zu melden. Antworten auf Fragen werden allen Bewerbern gleichzeitig in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind.
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I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Internet-Adresse(n):
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: Anhang A.III („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) - Angebotssammelstelle.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 080-142865 (2016-04-13)
Ergänzende Angaben (2016-08-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 169-304881
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 080-142865
ABl. S-Ausgabe: 169
Quelle: OJS 2016/S 169-304881 (2016-08-29)