Der Auftraggeber beabsichtigt ein Unternehmen mit der Analyse und Bewertung von 5 Studien (Konditionierungsverträge) zu beauftragen, welche vor Abschluss des maßgeblichen Vertrages zur Realisierung des Rüstungsprojekts "Taktisches Luftverteidigungssystem" (TLVS) elementare Projektrisiken reduzieren sollen. Für jedes der identifizierten Risiken wurde eine Studie zur Risikominimierung beauftragt. Bei den Verträgen zur Reduzierung der elementaren Projektrisiken handelt es sich um: 1. Vertrag über die Risikominimierung für das TLVS bei der Realisierung eines Multifunktions-Feuerleitradars incl. Exciter.; 2. Vertrag über die Risikominimierung für das TLVS bei der Realisierung eines Weitbereichssensors; 3. Vertrag über die Risikominimierung für das TLVS bei der Realisierung einer Datenkomprimierung in der Nahbereichs- Funkkommunikation; 4. Vertrag über die Risikominimierung für das TLVS bei der Realisierung eines Mittelbereichssensors; 5. Vertrag über die Validierung der Funktionsfähigkeit der Ziel- und Bedrohungsdatenbank für das TLVS. Aufgabe des Auftragnehmers wird es sein, diese Studien von außen zu analysieren und zu bewerten. Im Einzelnen sind folgende Arbeitspakete vorgesehen: 1. Effektivität der Konditionierungsverträge: Prüfung der Eignung der beauftragten Leistungen zur Reduzierung der elementaren Projektrisiken sowie Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bei festgestellten Eignungsmängeln. 2. Bewertung der ingenieurtechnischen Leistung aus den Konditionierungsverträgen: Bewertung der fachtechnischen Qualität der Berichte zu den Studien im Hinblick darauf, ob die Berichtsqualität für eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen ausreicht. 3. Restrisikoanalyse: Erstellen eines Vorher/Nachher-Vergleichs der Risiken. Hierbei sind auch die vom Ersteller der Studienergebnisse getroffenen Annahmen zu prüfen. Vorschläge hinsichtlich weiterer möglicher Maßnahmen zur Risikoverringerung sind darzustellen. 4. Gesamtsystembetrachtung (Systems Engineering): Bewertung der Auswirkungen der Ergebnisse der einzelnen Studien auf das Gesamtsystem in der Gesamtschau aller Studienergebnisse auf Basis der Studienberichte sowie auf Basis von Gesprächen mit Mitarbeitern des Auftraggebers und der beteiligten Firmen. 5. Ergebnisbewertung: Abschließende Bewertung der Risikominimierungsmaßnahmen und Darstellung des daraus folgenden Sachstands. 6. Empfehlung: Auf Basis der in den zuvor genannten Arbeitspaketen erarbeiteten Ergebnisse erstellt der Auftragnehmer eine Entscheidungsempfehlung zum weiteren Vorgehen im Projekt TLVS. 7. Bewertung des Vertragsentwurfs zur Realisierung TLVS aus technischer und wirtschaftlicher Sicht im Hinblick darauf, ob die mit den Konditionierungsmaßnahmen verfolgten Ziele erreicht wurden und etwaige vom Auftragnehmer zuvor identifizierte verbliebene Restrisiken im Vertrag wirtschaftlich und technisch berücksichtigt wurden. Der Auftragnehmer zeigt diesbezüglich Verbesserungsmöglichkeiten auf. Etwaige verbliebene finanzielle Risiken sind einer Risikobewertung zu unterziehen. Die Prüfungsaktivitäten des künftigen Auftragnehmers werden Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung an den Auftraggeber werden. Weiterhin sind die Ergebnisse im Laufe des ersten Halbjahres 2017 voraussichtlich der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung vorzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-19.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffungsberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beschaffungsberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, dieses vertreten durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de🌏
E-Mail: baainbwpmo2-vertrag@bundeswehr.org📧
Fax: +49 26140021899 📠
1. Bitte beachten Sie, dass mit dieser Bekanntmachung zunächst der Teilnahmewettbewerb gestartet wird. Vergabeunterlagen werden nur an solche Unternehmen, die im Rahmen des hier ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs ihre Eignung nachgewiesen haben, herausgereicht.
2. Der Bewerber hat seine Bewerbung als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags mitsamt einer elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger zu übermitteln.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A.III unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen - EU - Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren,
E/K2CM/GA132/EE318,
Schlusstermin: 18.10.2016, 14:00 Uhr.
3. Sämtliche der in Ziffern III. 2) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen beziehen sich auf das sich konkret bewerbende Unternehmen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft; mindestens in dem in dieser Bekanntmachung geforderten Umfang. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist mit dem Teilnahmeantrag jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht ("Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers"). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Beabsichtigt der Bewerber für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für solche Leistungsbereiche, für die er selbst geeignet ist, andere Unternehmen einzusetzen, so sind diese Teilleistungen anzugeben. Der Bewerber ist zusätzlich verpflichtet, für die vorgesehenen Leistungsteile/ Einsatzbereiche mit dem Teilnahmeantrag die Namen der anderen Unternehmen zu benennen, entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen und deren Eignung nachzuweisen.
5. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Um sachdienliche Auskünfte allen interessierten Bewerbern zugänglich machen zu können, werden Sie gebeten, sich bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle mit Ihren für dieses Verfahren geltenden Kontaktdaten zu melden. Antworten auf Fragen werden allen Bewerbern gleichzeitig in anonymisierter Form in einen Datenraum im Internet zugänglich gemacht.Der Datenraum ist über folgenden Link erreichbar: https://daten.baainbw.de/KAus/A/
Das oben genannte Portal ist in eigener Verantwortung auf aktuelle Informationen zu überprüfen. Die Bewerber werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit der Nutzung des Portals vertraut zu machen. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind.
6. Der Auftraggeber behält es sich vor, nach Eingang der Angebote von Verhandlungen abzusehen und den Zuschlag auf ein erstes Angebot zu erteilen.
1. Bitte beachten Sie, dass mit dieser Bekanntmachung zunächst der Teilnahmewettbewerb gestartet wird. Vergabeunterlagen werden nur an solche Unternehmen, die im Rahmen des hier ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs ihre Eignung nachgewiesen haben, herausgereicht.
2. Der Bewerber hat seine Bewerbung als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags mitsamt einer elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger zu übermitteln.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A.III unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen - EU - Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren,
E/K2CM/GA132/EE318,
Schlusstermin: 18.10.2016, 14:00 Uhr.
3. Sämtliche der in Ziffern III. 2) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen beziehen sich auf das sich konkret bewerbende Unternehmen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft; mindestens in dem in dieser Bekanntmachung geforderten Umfang. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist mit dem Teilnahmeantrag jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht ("Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers"). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Beabsichtigt der Bewerber für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für solche Leistungsbereiche, für die er selbst geeignet ist, andere Unternehmen einzusetzen, so sind diese Teilleistungen anzugeben. Der Bewerber ist zusätzlich verpflichtet, für die vorgesehenen Leistungsteile/ Einsatzbereiche mit dem Teilnahmeantrag die Namen der anderen Unternehmen zu benennen, entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen und deren Eignung nachzuweisen.
5. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Um sachdienliche Auskünfte allen interessierten Bewerbern zugänglich machen zu können, werden Sie gebeten, sich bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle mit Ihren für dieses Verfahren geltenden Kontaktdaten zu melden. Antworten auf Fragen werden allen Bewerbern gleichzeitig in anonymisierter Form in einen Datenraum im Internet zugänglich gemacht.Der Datenraum ist über folgenden Link erreichbar: https://daten.baainbw.de/KAus/A/
Das oben genannte Portal ist in eigener Verantwortung auf aktuelle Informationen zu überprüfen. Die Bewerber werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit der Nutzung des Portals vertraut zu machen. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind.
6. Der Auftraggeber behält es sich vor, nach Eingang der Angebote von Verhandlungen abzusehen und den Zuschlag auf ein erstes Angebot zu erteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt ein Unternehmen mit der Analyse und Bewertung von 5 Studien (Konditionierungsverträge) zu beauftragen, welche vor Abschluss des maßgeblichen Vertrages zur Realisierung des Rüstungsprojekts "Taktisches Luftverteidigungssystem" (TLVS) elementare Projektrisiken reduzieren sollen. Für jedes der identifizierten Risiken wurde eine Studie zur Risikominimierung beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt ein Unternehmen mit der Analyse und Bewertung von 5 Studien (Konditionierungsverträge) zu beauftragen, welche vor Abschluss des maßgeblichen Vertrages zur Realisierung des Rüstungsprojekts "Taktisches Luftverteidigungssystem" (TLVS) elementare Projektrisiken reduzieren sollen. Für jedes der identifizierten Risiken wurde eine Studie zur Risikominimierung beauftragt.
Bei den Verträgen zur Reduzierung der elementaren Projektrisiken handelt es sich um:
1. Vertrag über die Risikominimierung für das TLVS bei der Realisierung eines Multifunktions-Feuerleitradars incl. Exciter.;
2. Vertrag über die Risikominimierung für das TLVS bei der Realisierung eines Weitbereichssensors;
3. Vertrag über die Risikominimierung für das TLVS bei der Realisierung einer Datenkomprimierung in der Nahbereichs- Funkkommunikation;
4. Vertrag über die Risikominimierung für das TLVS bei der Realisierung eines Mittelbereichssensors;
5. Vertrag über die Validierung der Funktionsfähigkeit der Ziel- und Bedrohungsdatenbank für das TLVS.
Aufgabe des Auftragnehmers wird es sein, diese Studien von außen zu analysieren und zu bewerten. Im Einzelnen sind folgende Arbeitspakete vorgesehen:
1. Effektivität der Konditionierungsverträge: Prüfung der Eignung der beauftragten Leistungen zur Reduzierung der elementaren Projektrisiken sowie Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bei festgestellten Eignungsmängeln.
2. Bewertung der ingenieurtechnischen Leistung aus den Konditionierungsverträgen: Bewertung der fachtechnischen Qualität der Berichte zu den Studien im Hinblick darauf, ob die Berichtsqualität für eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen ausreicht.
2. Bewertung der ingenieurtechnischen Leistung aus den Konditionierungsverträgen: Bewertung der fachtechnischen Qualität der Berichte zu den Studien im Hinblick darauf, ob die Berichtsqualität für eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen ausreicht.
3. Restrisikoanalyse: Erstellen eines Vorher/Nachher-Vergleichs der Risiken. Hierbei sind auch die vom Ersteller der Studienergebnisse getroffenen Annahmen zu prüfen. Vorschläge hinsichtlich weiterer möglicher Maßnahmen zur Risikoverringerung sind darzustellen.
3. Restrisikoanalyse: Erstellen eines Vorher/Nachher-Vergleichs der Risiken. Hierbei sind auch die vom Ersteller der Studienergebnisse getroffenen Annahmen zu prüfen. Vorschläge hinsichtlich weiterer möglicher Maßnahmen zur Risikoverringerung sind darzustellen.
4. Gesamtsystembetrachtung (Systems Engineering): Bewertung der Auswirkungen der Ergebnisse der einzelnen Studien auf das Gesamtsystem in der Gesamtschau aller Studienergebnisse auf Basis der Studienberichte sowie auf Basis von Gesprächen mit Mitarbeitern des Auftraggebers und der beteiligten Firmen.
4. Gesamtsystembetrachtung (Systems Engineering): Bewertung der Auswirkungen der Ergebnisse der einzelnen Studien auf das Gesamtsystem in der Gesamtschau aller Studienergebnisse auf Basis der Studienberichte sowie auf Basis von Gesprächen mit Mitarbeitern des Auftraggebers und der beteiligten Firmen.
5. Ergebnisbewertung: Abschließende Bewertung der Risikominimierungsmaßnahmen und Darstellung des daraus folgenden Sachstands.
6. Empfehlung: Auf Basis der in den zuvor genannten Arbeitspaketen erarbeiteten Ergebnisse erstellt der Auftragnehmer eine Entscheidungsempfehlung zum weiteren Vorgehen im Projekt TLVS.
7. Bewertung des Vertragsentwurfs zur Realisierung TLVS aus technischer und wirtschaftlicher Sicht im Hinblick darauf, ob die mit den Konditionierungsmaßnahmen verfolgten Ziele erreicht wurden und etwaige vom Auftragnehmer zuvor identifizierte verbliebene Restrisiken im Vertrag wirtschaftlich und technisch berücksichtigt wurden. Der Auftragnehmer zeigt diesbezüglich Verbesserungsmöglichkeiten auf. Etwaige verbliebene finanzielle Risiken sind einer Risikobewertung zu unterziehen.
7. Bewertung des Vertragsentwurfs zur Realisierung TLVS aus technischer und wirtschaftlicher Sicht im Hinblick darauf, ob die mit den Konditionierungsmaßnahmen verfolgten Ziele erreicht wurden und etwaige vom Auftragnehmer zuvor identifizierte verbliebene Restrisiken im Vertrag wirtschaftlich und technisch berücksichtigt wurden. Der Auftragnehmer zeigt diesbezüglich Verbesserungsmöglichkeiten auf. Etwaige verbliebene finanzielle Risiken sind einer Risikobewertung zu unterziehen.
Die Prüfungsaktivitäten des künftigen Auftragnehmers werden Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung an den Auftraggeber werden. Weiterhin sind die Ergebnisse im Laufe des ersten Halbjahres 2017 voraussichtlich der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung vorzustellen.
Die Prüfungsaktivitäten des künftigen Auftragnehmers werden Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung an den Auftraggeber werden. Weiterhin sind die Ergebnisse im Laufe des ersten Halbjahres 2017 voraussichtlich der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung vorzustellen.
Referenznummer: E/2KCM/GA132/EE318
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Koblenz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2016-11-09 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
1. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens.
Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen.
Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bewerber ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit der Bewerbung vorzulegen. Der Bewerber bestätigt, dass der jeweilige der Bewerbung beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bewerber ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit der Bewerbung vorzulegen. Der Bewerber bestätigt, dass der jeweilige der Bewerbung beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
2. Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB mit dem Inhalt des Formulars BAAINBw-B-V 034/04.2016. Das Formular kann über die Internetadresse:
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Gewerbezentralregisterauszug beizuziehen und zu prüfen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
1. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Unterauftragnehmer ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit der Bewerbung vorzulegen. Der Unterauftragnehmer bestätigt, dass der jeweilige der Bewerbung beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
1. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Bewerbungen. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Unterauftragnehmer ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit der Bewerbung vorzulegen. Der Unterauftragnehmer bestätigt, dass der jeweilige der Bewerbung beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
2. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB mit dem Inhalt des Formulars BAAINBw-B-V 034/04.2016.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
1. Eigenerklärung des Bewerbers zum Gesamtumsatz des Bewerbers mit Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II. 1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung des Bewerbers zum Gesamtumsatz des Bewerbers mit Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II. 1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Eigenerklärung und Nachweis zum Bestehen eines Versicherungsschutzes in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR pro Versicherungsfall bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags oder Eigenerklärung, dass der Bewerber sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung und Nachweis zum Bestehen eines Versicherungsschutzes in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR pro Versicherungsfall bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags oder Eigenerklärung, dass der Bewerber sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unterauftragnehmers mit Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand vergleichbar sind, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Eigenerklärung und Nachweis zum Bestehen eines Versicherungsschutzes in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR pro Versicherungsfall bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags oder Eigenerklärung, dass der Unterauftragnehmer sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung und Nachweis zum Bestehen eines Versicherungsschutzes in Höhe von mindestens 10 000 000 EUR pro Versicherungsfall bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags oder Eigenerklärung, dass der Unterauftragnehmer sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags vor Leistungsbeginn eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen.
1. Angabe der Anzahl der beim Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstands vergleichbar sind.
1. Angabe der Anzahl der beim Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstands vergleichbar sind.
2. Angabe der Anzahl (Mindestanzahl 5) der beim Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr durchschnittlich Beschäftigten mit ingenieurwissenschaftlichem Hochschulstudium auf dem Gebiet Informations- und Kommunikationstechnik.
2. Angabe der Anzahl (Mindestanzahl 5) der beim Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr durchschnittlich Beschäftigten mit ingenieurwissenschaftlichem Hochschulstudium auf dem Gebiet Informations- und Kommunikationstechnik.
3. Angabe der Anzahl (Mindestanzahl 3) der beim Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Wirtschaftswissenschaftler.
4. Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von Leistungen, die mit dem unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten 3 Geschäftsjahren stammen. Referenz für dieses Vergabeverfahren ist nur eine abgeschlossene oder unmittelbar vor dem Abschluss stehende Leistung, die vom Bewerber selbst bzw. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft selbst erbracht wurde. Referenzen des beim Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorhandenen Personals, bei denen die Referenzleistung bei anderen Unternehmen (nicht Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erbracht wurde, können nur als Referenz gewertet werden, wenn das Projektteam des Referenzprojekts inzwischen zu mindestens 75% für den Bewerber bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft arbeitet. Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten. Die Mindestanforderungen können auch kumulativ mittels einer der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden: Mindestens eine Referenz muss für die öffentliche Hand erbracht worden sein.
4. Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von Leistungen, die mit dem unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten 3 Geschäftsjahren stammen. Referenz für dieses Vergabeverfahren ist nur eine abgeschlossene oder unmittelbar vor dem Abschluss stehende Leistung, die vom Bewerber selbst bzw. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft selbst erbracht wurde. Referenzen des beim Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorhandenen Personals, bei denen die Referenzleistung bei anderen Unternehmen (nicht Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erbracht wurde, können nur als Referenz gewertet werden, wenn das Projektteam des Referenzprojekts inzwischen zu mindestens 75% für den Bewerber bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft arbeitet. Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten. Die Mindestanforderungen können auch kumulativ mittels einer der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden: Mindestens eine Referenz muss für die öffentliche Hand erbracht worden sein.
Mindestens eine Referenz muss den Umgang mit Verschlusssachen mindestens der Stufe Geheim betreffen oder einen gleichwertigen Umgang mit sicherheitsempfindlichen Unterlagen nachweisen.
Die benannten Referenzen müssen daher Angaben zu folgenden (Teil-) Leistungen und Inhalten beinhalten. Die Leistungen zu den Buchstaben b) bis d) sind bei den Referenzen insgesamt mindestens einmal nachzuweisen.
a) Angabe des Auftraggebers; Benennung oder Beschreibung der Institution und Kennzeichnung, ob es sich um öffentliche Hand oder ein privates Unternehmen handelt. Es muss eine Auskunftsperson beim Referenzauftraggeber benannt werden, die zu dem Referenzprojekt befragt werden darf,
a) Angabe des Auftraggebers; Benennung oder Beschreibung der Institution und Kennzeichnung, ob es sich um öffentliche Hand oder ein privates Unternehmen handelt. Es muss eine Auskunftsperson beim Referenzauftraggeber benannt werden, die zu dem Referenzprojekt befragt werden darf,
b) Durchführung eines Risikomanagements,
c) Durchführung einer Vertragsanalyse aus technischer und wirtschaftlicher Sicht,
d) Durchführung einer Gesamtsystembetrachtung (Systems Engineering),
e) Angaben zum Tätigkeitsbereich (Branche) des Referenzgebers,
f) Projektbeginn (Monat und Jahr) und –ende,
g) Angabe des Auftragsvolumens in Personentagen (PT).
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung nicht mit der Durchführung einer oder mehrerer der 5 genannten Studien beauftragt ist, mit der Produktfamilie PATRIOT, mit dem tri-nationalen Projekt MEADS, dem Projekt "Taktisches Luftverteidigungssystem" (TLVS) als auch mit konkurrierenden Produkten nicht bereits auf Seiten privater Unternehmen dergestalt befasst war, dass ein Interessenkonflikt aus der Durchführung dieses Auftrags besteht und dass er hinsichtlich des Projekts TLVS, dessen Konditionierungen mit diesem Auftrag bewertet werden sollen, als auch hinsichtlich konkurrierender Produkte keinerlei Eigeninteresse hat. Für den Auftraggeber ist die Neutralität des gesuchten Unternehmens von maßgeblicher Bedeutung. Sofern eine Befassung mit der Produktfamilie Patriot, dem tri-nationalen Projekt MEADS, dem Projekt TLVS oder konkurrierender Produkte auf Seiten privater Unternehmen vorliegt, ist diese zur näheren Prüfung auf einen Interessenkonflikt hin offenzulegen.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung nicht mit der Durchführung einer oder mehrerer der 5 genannten Studien beauftragt ist, mit der Produktfamilie PATRIOT, mit dem tri-nationalen Projekt MEADS, dem Projekt "Taktisches Luftverteidigungssystem" (TLVS) als auch mit konkurrierenden Produkten nicht bereits auf Seiten privater Unternehmen dergestalt befasst war, dass ein Interessenkonflikt aus der Durchführung dieses Auftrags besteht und dass er hinsichtlich des Projekts TLVS, dessen Konditionierungen mit diesem Auftrag bewertet werden sollen, als auch hinsichtlich konkurrierender Produkte keinerlei Eigeninteresse hat. Für den Auftraggeber ist die Neutralität des gesuchten Unternehmens von maßgeblicher Bedeutung. Sofern eine Befassung mit der Produktfamilie Patriot, dem tri-nationalen Projekt MEADS, dem Projekt TLVS oder konkurrierender Produkte auf Seiten privater Unternehmen vorliegt, ist diese zur näheren Prüfung auf einen Interessenkonflikt hin offenzulegen.
1. Angabe der Anzahl der beim Unterauftragnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstands vergleichbar sind.
1. Angabe der Anzahl der beim Unterauftragnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss und Erfahrungen im Bereich der Leistungen, die mit dem Gegenstand des unter Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstands vergleichbar sind.
2. Angabe der Anzahl der beim Unterauftragnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr durchschnittlich Beschäftigten mit ingenieurwissenschaftlichem Hochschulstudium auf dem Gebiet Informations- und Kommunikationstechnik.
2. Angabe der Anzahl der beim Unterauftragnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr durchschnittlich Beschäftigten mit ingenieurwissenschaftlichem Hochschulstudium auf dem Gebiet Informations- und Kommunikationstechnik.
3. Angabe der Anzahl der beim Unterauftragnehmer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Wirtschaftswissenschaftler.
4. Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von Leistungen, die mit dem unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. Referenz für dieses Vergabeverfahren ist nur eine Leistung, die vom Unterauftragnehmer selbst erbracht wurde. Referenzen des beim Unterauftragnehmer vorhandenen Personals, bei denen die Referenzleistung bei anderen Unternehmen (nicht beim Unterauftragnehmer) erbracht wurde, können nur als Referenz gewertet werden, wenn das Projektteam des Referenzprojekts inzwischen zu mindestens 75% für den Unterauftragnehmer arbeitet. Mindestens eine Referenz muss den Umgang mit Verschlusssachen mindestens der Stufe Geheim betreffen oder einen gleichwertigen Umgang mit sicherheitsempfindlichen Unterlagen nachweisen. Die benannten Referenzen müssen daher Angaben zu folgenden (Teil-) Leistungen beinhalten:
4. Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Durchführung von Leistungen, die mit dem unter Ziffer II.1.5 dieser Bekanntmachung dargestellten Leistungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. Referenz für dieses Vergabeverfahren ist nur eine Leistung, die vom Unterauftragnehmer selbst erbracht wurde. Referenzen des beim Unterauftragnehmer vorhandenen Personals, bei denen die Referenzleistung bei anderen Unternehmen (nicht beim Unterauftragnehmer) erbracht wurde, können nur als Referenz gewertet werden, wenn das Projektteam des Referenzprojekts inzwischen zu mindestens 75% für den Unterauftragnehmer arbeitet. Mindestens eine Referenz muss den Umgang mit Verschlusssachen mindestens der Stufe Geheim betreffen oder einen gleichwertigen Umgang mit sicherheitsempfindlichen Unterlagen nachweisen. Die benannten Referenzen müssen daher Angaben zu folgenden (Teil-) Leistungen beinhalten:
— Angabe des Auftraggebers; Benennung oder Beschreibung der Institution und Kennzeichnung, ob öffentliche Hand oder privates Unternehmen. Es muss eine Auskunftsperson beim Referenzauftraggeber benannt werden, die zu dem Referenzprojekt befragt werden darf.
— Angabe des Auftraggebers; Benennung oder Beschreibung der Institution und Kennzeichnung, ob öffentliche Hand oder privates Unternehmen. Es muss eine Auskunftsperson beim Referenzauftraggeber benannt werden, die zu dem Referenzprojekt befragt werden darf.
— Durchführung eines Risikomanagements,
— Durchführung einer Vertragsanalyse aus technischer und wirtschaftlicher Sicht,
— Durchführung einer Gesamtsystembetrachtung (Systems Engineering).
Neben diesen Angaben zum Leistungsinhalt der Referenzen müssen für jede Referenz noch folgende Angaben gemacht werden:
— Name und Adresse des Auftraggebers (Referenzgeber) inkl. Kontaktdaten (soweit verfügbar);
— Angaben zum Tätigkeitsbereich (Branche) des Referenzgebers;
— Projektbeginn (Monat und Jahr) und –ende;
— Angabe des Auftragsvolumens in Personentagen (PT).
5. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass er bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung nicht mit der Durchführung einer oder mehrerer der 5 genannten Studien beauftragt ist, mit der Produktfamilie Patriot, mit dem tri-nationalen Projekt MEADS, dem Projekt "Taktisches Luftverteidigungssystem" (TLVS) als auch konkurrierenden Produkten nicht bereits auf Seiten privater Unternehmen dergestalt befasst war, dass ein Interessenkonflikt aus der Durchführung dieses Auftrags besteht und dass er hinsichtlich des Projekts TLVS, dessen Konditionierungen mit diesem Auftrag bewertet werden sollen, als auch hinsichtlich konkurrierender Produkte keinerlei Eigeninteresse hat. Für den Auftraggeber ist die Neutralität des gesuchten Unternehmens von maßgeblicher Bedeutung. Sofern eine Befassung mit der Produktfamilie Patriot, mit dem trinationalen Projekt MEADS, dem Projekt TLVS oder konkurrierender Produkte auf Seiten privater Unternehmen vorliegt, ist diese zur näheren Prüfung auf einen Interessenkonflikt hin offenzulegen.
5. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass er bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung nicht mit der Durchführung einer oder mehrerer der 5 genannten Studien beauftragt ist, mit der Produktfamilie Patriot, mit dem tri-nationalen Projekt MEADS, dem Projekt "Taktisches Luftverteidigungssystem" (TLVS) als auch konkurrierenden Produkten nicht bereits auf Seiten privater Unternehmen dergestalt befasst war, dass ein Interessenkonflikt aus der Durchführung dieses Auftrags besteht und dass er hinsichtlich des Projekts TLVS, dessen Konditionierungen mit diesem Auftrag bewertet werden sollen, als auch hinsichtlich konkurrierender Produkte keinerlei Eigeninteresse hat. Für den Auftraggeber ist die Neutralität des gesuchten Unternehmens von maßgeblicher Bedeutung. Sofern eine Befassung mit der Produktfamilie Patriot, mit dem trinationalen Projekt MEADS, dem Projekt TLVS oder konkurrierender Produkte auf Seiten privater Unternehmen vorliegt, ist diese zur näheren Prüfung auf einen Interessenkonflikt hin offenzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe § 10 Abs. 3 VSVgV i.V.m. § 18 VOL/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe § 10 Abs. 3 VSVgV i.V.m. § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Bewerber muss Angaben zur Organisationsform innerhalb des Bewerbers machen (Einzelbewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft). Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bewerbergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben. Die Erklärung ist mit dem Inhalt des Formulars BAAINBw-B-V 047/12.2015 abzugeben. Das Formular kann über die Internetadresse http://www.baainbw.de/portal/a/baain/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pMTEzDy9stSi9MSkVL3EvPTUpPwS_YJs R0UAul0npQ!!/ abgerufen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Bewerber muss Angaben zur Organisationsform innerhalb des Bewerbers machen (Einzelbewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft). Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bewerbergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied ergeben. Die Erklärung ist mit dem Inhalt des Formulars BAAINBw-B-V 047/12.2015 abzugeben. Das Formular kann über die Internetadresse http://www.baainbw.de/portal/a/baain/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pMTEzDy9stSi9MSkVL3EvPTUpPwS_YJs R0UAul0npQ!!/ abgerufen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber werden im Zuge der Auftragsdurchführung im Zuschlagsfall zumindest auch mit Unterlagen in Berührung kommen, die nach den Vorgaben des § 4 Abs. 2 Nr. 2 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) als "Geheim" deklariert sind.
Die Bewerber und ihre Nachunternehmer sind daher verpflichtet, den Schutz aller in ihrem Besitz befindlichen oder zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen im Vergabeverfahren und für die gesamte Vertragsdauer sowie nach Kündigung und Auflösung oder Ablauf des Vertrages zu gewährleisten.
Die Bewerber und ihre Nachunternehmer sind daher verpflichtet, den Schutz aller in ihrem Besitz befindlichen oder zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen im Vergabeverfahren und für die gesamte Vertragsdauer sowie nach Kündigung und Auflösung oder Ablauf des Vertrages zu gewährleisten.
Hierzu reichen die Bewerber und ihre Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung mit dem Inhalt des Formulars BAAINBw-B-V 031/04.2016 (Bewerber) bzw. BAAINBw-B-V 032/04.2016 (Nachunternehmer) mit ihrem Teilnahmeantrag ein. Die Formulare können über die Internetadresse:
Hierzu reichen die Bewerber und ihre Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung mit dem Inhalt des Formulars BAAINBw-B-V 031/04.2016 (Bewerber) bzw. BAAINBw-B-V 032/04.2016 (Nachunternehmer) mit ihrem Teilnahmeantrag ein. Die Formulare können über die Internetadresse:
abgerufen werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem einzelnen Mitglied abzugeben. Ein späterer Auftragnehmer Bewerber und etwaige Unterauftragnehmer müssen sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundeswirtschaftsministeriums befinden.
abgerufen werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem einzelnen Mitglied abzugeben. Ein späterer Auftragnehmer Bewerber und etwaige Unterauftragnehmer müssen sich in der Geheimschutzbetreuung des Bundeswirtschaftsministeriums befinden.
Dies ist durch den Bewerber mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen durch Vorlage der o.g. Verpflichtungserklärung (BAAINBw-B-V 031/4.2016 bzw. BAAINBw-B-V 032/04.2016).
Der Auftraggeber weist bezüglich des Umgangs mit solchen Verschlussunterlagen auf das vom Bundeswirtschaftsministeriums herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft" in der jeweils gültigen Fassung. Es kann unter https://bmwisicherheitsforum.de/handbuch/367,0,0,1,0.html?fk_menu=0 abgerufen werden.
Der Auftraggeber weist bezüglich des Umgangs mit solchen Verschlussunterlagen auf das vom Bundeswirtschaftsministeriums herausgegebene "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft" in der jeweils gültigen Fassung. Es kann unter https://bmwisicherheitsforum.de/handbuch/367,0,0,1,0.html?fk_menu=0 abgerufen werden.
Hinsichtlich des zur Auftragserfüllung eingesetzten Personals eines späteren Auftragnehmers und etwaiger Unterauftragnehmer ist vom Bewerber eine Verpflichtungserklärung dahingehend abzugeben, dass für alle Beschäftigten, die zur Auftragserfüllung eingesetzt werden, eine gültige VS-Sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 vorliegt. Die Erklärung ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags vorzulegen.
Hinsichtlich des zur Auftragserfüllung eingesetzten Personals eines späteren Auftragnehmers und etwaiger Unterauftragnehmer ist vom Bewerber eine Verpflichtungserklärung dahingehend abzugeben, dass für alle Beschäftigten, die zur Auftragserfüllung eingesetzt werden, eine gültige VS-Sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 vorliegt. Die Erklärung ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags vorzulegen.
Die Verpflichtungserklärung ist mit folgendem Inhalt abzugeben:
"Hiermit bestätigen wir, dass für alle Beschäftigten, die zur Auftragserfüllung eingesetzt werden, eine gültige VS-Sicherheitsüberprüfung der Stufe 2 vorliegt".
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw PMO2 - Vertrag
URL der Teilnahme: Anhang A.III - Angebotssammelstelle - "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" 🌏
Name: BAAINBw E1.3 - Angebotssammelstelle
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Kontaktperson: BAAINBw E1.3
Telefon: +49 261 40013950📞
E-Mail: baainbwe1.3@bundeswehr.org📧
Fax: +49 261 40013960 📠
URL der Teilnahme: http://baainbw.de🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Referenz Daten
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
1. Bitte beachten Sie, dass mit dieser Bekanntmachung zunächst der Teilnahmewettbewerb gestartet wird. Vergabeunterlagen werden nur an solche Unternehmen, die im Rahmen des hier ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs ihre Eignung nachgewiesen haben, herausgereicht.
1. Bitte beachten Sie, dass mit dieser Bekanntmachung zunächst der Teilnahmewettbewerb gestartet wird. Vergabeunterlagen werden nur an solche Unternehmen, die im Rahmen des hier ausgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs ihre Eignung nachgewiesen haben, herausgereicht.
2. Der Bewerber hat seine Bewerbung als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar des Teilnahmeantrags mitsamt einer elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger zu übermitteln.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A.III unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen - EU - Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren,
E/K2CM/GA132/EE318,
Schlusstermin: 18.10.2016, 14:00 Uhr.
3. Sämtliche der in Ziffern III. 2) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen beziehen sich auf das sich konkret bewerbende Unternehmen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
3. Sämtliche der in Ziffern III. 2) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen beziehen sich auf das sich konkret bewerbende Unternehmen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft; mindestens in dem in dieser Bekanntmachung geforderten Umfang. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist mit dem Teilnahmeantrag jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht ("Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers"). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Beabsichtigt der Bewerber für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für solche Leistungsbereiche, für die er selbst geeignet ist, andere Unternehmen einzusetzen, so sind diese Teilleistungen anzugeben. Der Bewerber ist zusätzlich verpflichtet, für die vorgesehenen Leistungsteile/ Einsatzbereiche mit dem Teilnahmeantrag die Namen der anderen Unternehmen zu benennen, entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen und deren Eignung nachzuweisen.
4. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft; mindestens in dem in dieser Bekanntmachung geforderten Umfang. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist mit dem Teilnahmeantrag jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht ("Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers"). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Beabsichtigt der Bewerber für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen für solche Leistungsbereiche, für die er selbst geeignet ist, andere Unternehmen einzusetzen, so sind diese Teilleistungen anzugeben. Der Bewerber ist zusätzlich verpflichtet, für die vorgesehenen Leistungsteile/ Einsatzbereiche mit dem Teilnahmeantrag die Namen der anderen Unternehmen zu benennen, entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen und deren Eignung nachzuweisen.
5. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Um sachdienliche Auskünfte allen interessierten Bewerbern zugänglich machen zu können, werden Sie gebeten, sich bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle mit Ihren für dieses Verfahren geltenden Kontaktdaten zu melden. Antworten auf Fragen werden allen Bewerbern gleichzeitig in anonymisierter Form in einen Datenraum im Internet zugänglich gemacht.Der Datenraum ist über folgenden Link erreichbar: https://daten.baainbw.de/KAus/A/
5. Fragen und Hinweise sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannte Stelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Um sachdienliche Auskünfte allen interessierten Bewerbern zugänglich machen zu können, werden Sie gebeten, sich bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle mit Ihren für dieses Verfahren geltenden Kontaktdaten zu melden. Antworten auf Fragen werden allen Bewerbern gleichzeitig in anonymisierter Form in einen Datenraum im Internet zugänglich gemacht.Der Datenraum ist über folgenden Link erreichbar: https://daten.baainbw.de/KAus/A/
Das oben genannte Portal ist in eigener Verantwortung auf aktuelle Informationen zu überprüfen. Die Bewerber werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit der Nutzung des Portals vertraut zu machen. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind.
Das oben genannte Portal ist in eigener Verantwortung auf aktuelle Informationen zu überprüfen. Die Bewerber werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit der Nutzung des Portals vertraut zu machen. Die Bewerber werden gebeten, bei der Formulierung der Fragen zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind.
6. Der Auftraggeber behält es sich vor, nach Eingang der Angebote von Verhandlungen abzusehen und den Zuschlag auf ein erstes Angebot zu erteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Falle verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen Ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Falle verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen Ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetz gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz
2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 190-342630 (2016-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Kontakt
E-Mail: baainbwpmo2-vertrag@bundeswehr.org📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 149-309548 (2017-08-02)