Einkauf Corporate Network und zugehörige Dienste (EiCoNeD2017) – Los 3 (Internetzugang)

Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ)

Das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) wurde beauftragt, die Neuausschreibung der Sprach- und Datenverträge des Freistaats Thüringen durchzuführen.
Die Ausschreibung der benötigten Leistungen erfolgt dabei in 7 getrennten Losen:
Los 1: WAN/IPSec-Router;
Los 2: LAN;
Los 3: Internetzugang;
Los 4: TK/UC-System;
Los 5: Telefonieanschlüsse;
Los 6: Mobilfunk;
Los 7: Dienstleistungen.
Die Ausschreibungsverfahren in den jeweiligen Losen werden durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, sich für ein oder auch für alle Lose zu bewerben. Besonderheiten ergeben sich lediglich in Bezug auf das Los 7; dort besteht eine sog. Loslimitierung. Nähere Angaben zu den insoweit zu beachtenden Einschränkungen finden sich in dieser Bekanntmachung unter Ziff. IV.1.2) am Ende.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist das Los 3 (Internetzugang). Auftragsgegenstand im Los 3 ist die Bereitstellung einer zentralen georedundanten Internetanbindung (derzeit 2 x 300 Mbit/s) für die Landesverwaltung im Freistaat Thüringen. Diese ist über 2 Provider (mit je einem eigenen Autonomen System) zu realisieren und von einem Auftragnehmer als Generalunternehmer bereitzustellen. Die Leistung umfasst Migration und Betrieb. Der Freistaat Thüringen verfügt über ein eigenes Autonomes System.
Die Laufzeit des zu schließenden Vertrages beträgt 4 Jahre ab Zuschlag. Es besteht für den Auftraggeber die Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu 2 Jahre. An die eigentliche Vertragslaufzeit schließt sich die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Unterstützung bei der Migration auf das Nachfolgesystem an („nachlaufende Vertragslaufzeit“); die diesbezüglich bestehende Verpflichtung zur Unterstützung dauert maximal 2 Jahre.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internet
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ)
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Postleitzahl: 99099
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.thueringen.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@tlrz.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361573635910 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 037-060555
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
1. Verfahrensablauf (Ziff. IV.1.1) der Bekanntmachung): Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A 2009 geführt. Soweit in der Bekanntmachung oder im weiteren Vergabeverfahren auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Ausgabe 2009 gemeint. Der durch die Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet. Die Verfahrensfristen ergeben sich aus der Bekanntmachung (siehe für den Teilnahmewettbewerb insbesondere Ziff. IV.3.3) bis IV.3.5) der Bekanntmachung). Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 8.6.2016 sein. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme oder die Erweiterung von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung vor, wenn sich dies während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als zweckmäßig erweist. 2. Beteiligung am Teilnahmewettbewerb und Einreichung eines Teilnahmeantrags: Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des Formulars „Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Das Formular „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb kann nicht bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung per E-Mail angefordert werden. Vielmehr werden die Unterlagen über die e-Vergabe-Plattform über http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Es ist zu beachten, dass hierfür ein Zertifikat erforderlich ist. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt, Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist mit den in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach in Papierform und einmal in elektronischer Form (pdf-Format) auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (CD oder DVD) im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag – EiCoNeD2017 – Los 3 – z. Hd. Frau Kerstin Krause persönlich/vertraulich. Nicht vor dem 21.3.2016, 12:00 Uhr öffnen.“ zu versehen. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte der Bekanntmachung und des Formulars „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Soweit Widersprüche zwischen dieser Bekanntmachung und den vom Auftraggeber übersandten Unterlagen bestehen, ist diese Bekanntmachung maßgeblich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 14.3.2016, 12:00 Uhr bei der unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle unter Verwendung des Formulars „Bewerberfragen“ eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen sowie Anfragen per Fax werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannte E-Mail-Adresse zu richten und werden ausschließlich über die o. g. e-Vergabe-Plattform beantwortet. 3. Bewerbergemeinschaften: Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass: — ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Teilnahmeantrag oder Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. — sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben, um ein technisch und/oder kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Dabei sind die für die Bildung der Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben. — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein. — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen. — alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. Soweit in dieser Bekanntmachung geregelt ist, dass Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht nur für die Bewerbergemeinschaft insgesamt, sondern von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen sind, steht hierfür das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/ Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden. 4. Einsatz Dritter/Nachunternehmer: Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort genannten Umfang vorzulegen. Für die insoweit erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise steht das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung). Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. 5. Hinweis zu Teilnahmebedingungen sowie Angaben, Erklärungen und Nachweisen gen. Ziff. III.2 der Bekanntmachung. Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) wurde beauftragt, die Neuausschreibung der Sprach- und Datenverträge des Freistaats Thüringen durchzuführen.
Die Ausschreibung der benötigten Leistungen erfolgt dabei in 7 getrennten Losen:
Los 1: WAN/IPSec-Router;
Los 2: LAN;
Los 3: Internetzugang;
Los 4: TK/UC-System;
Los 5: Telefonieanschlüsse;
Los 6: Mobilfunk;
Los 7: Dienstleistungen.
Die Ausschreibungsverfahren in den jeweiligen Losen werden durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, sich für ein oder auch für alle Lose zu bewerben. Besonderheiten ergeben sich lediglich in Bezug auf das Los 7; dort besteht eine sog. Loslimitierung. Nähere Angaben zu den insoweit zu beachtenden Einschränkungen finden sich in dieser Bekanntmachung unter Ziff. IV.1.2) am Ende.
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Gegenstand dieser Bekanntmachung ist das Los 3 (Internetzugang). Auftragsgegenstand im Los 3 ist die Bereitstellung einer zentralen georedundanten Internetanbindung (derzeit 2 x 300 Mbit/s) für die Landesverwaltung im Freistaat Thüringen. Diese ist über 2 Provider (mit je einem eigenen Autonomen System) zu realisieren und von einem Auftragnehmer als Generalunternehmer bereitzustellen. Die Leistung umfasst Migration und Betrieb. Der Freistaat Thüringen verfügt über ein eigenes Autonomes System.
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Die Laufzeit des zu schließenden Vertrages beträgt 4 Jahre ab Zuschlag. Es besteht für den Auftraggeber die Option zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu 2 Jahre. An die eigentliche Vertragslaufzeit schließt sich die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Unterstützung bei der Migration auf das Nachfolgesystem an („nachlaufende Vertragslaufzeit“); die diesbezüglich bestehende Verpflichtung zur Unterstützung dauert maximal 2 Jahre.
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Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: TLRZ-III-16-003
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/ oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und von jedem Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen.
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1. Name bzw. Firma/Bezeichnung des Bewerbers und zuständiger Ansprechpartner für das Vergabeverfahren nebst Stellvertreter (jeweils mit Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Angabe eines Ansprechpartners und eines Stellvertreters (jeweils mit Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer) für die gesamte Bewerbergemeinschaft ausreichend. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer ist für diese Dritten/Nachunternehmer die Angabe von Ansprechpartner und Stellvertreter nicht erforderlich.
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2. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens nebst Bestätigung, dass der Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-)Stand wiedergibt. Soweit es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt: vergleichbare gleichwertige Nachweise inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit.
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3. Unternehmensprofil (grds. nicht länger als zwei DIN A4 Seiten), in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden.
4. Eigenerklärung, ob das Unternehmen:
— Einzelunternehmen ohne jede gesellschaftsrechtliche Verflechtung im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB mit anderen Unternehmen und ohne Beteiligung an anderen Unternehmen,
— Konzernunternehmen im Sinne von § 36 Abs. 2 GWB,
— in anderer Weise mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. In den letzten beiden Fällen sind hierzu aussagekräftige Angaben zu machen.
5. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 6 EG Abs. 5 VOL/A bzw. eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 oder 6 VOL/A vorliegen, ist weitere Aufklärung auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern.
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6. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 16 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) vorliegen, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind hierzu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Für den Fall, dass Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften vorliegen, ist weitere Aufklärung auf Verlangen des Auftraggebers zuzusichern. Hinweis: Der Auftraggeber ist zur Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) berechtigt und beim Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, verpflichtet.
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7. Eigenerklärung, dass alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden.
8. Eigenerklärung, dass die sonstigen besonderen Bedingungen gemäß Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung, d. h. aus dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz – ThürVgG), eingehalten und die entsprechenden Erklärungen mit dem Angebot abgegeben werden.
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9. Eigenerklärung über die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
10. Eigenerklärung des Einverständnisses mit der Veröffentlichung der Informationen, die der Auftraggeber nach § 101a GWB und § 23 EG VOL/A im Rahmen des Vergabeverfahrens veröffentlichen muss sowie Einverständnis über die Kenntnisnahme von externen Beratern.
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11. Für den Fall einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß VI.3/3 der Bekanntmachung. Ein entsprechendes Formblatt wird mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
12. Für den Fall des Bedienens anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit: Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß Ziff. III.2.1) und VI.3/4) der Bekanntmachung. Entsprechende Formblätter werden mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind alle nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
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1. Eigenerklärung über den Jahresgesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in der EU.
2. Eigenerklärung zum Eigenkapital in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3. Eigenerklärung über die Eigenkapitalquote (Verhältnis von Eigenkapital zum Gesamtkapital) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
4. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Nachweis mittels entsprechender Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für die Bewerbergemeinschaft insgesamt und ggf. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei vorgesehenem Einsatz Dritter/Nachunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (vgl. Ziff. VI.3/4 der Bekanntmachung), sind die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten des Dritten/Nachunternehmers zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. In jedem Fall sind für Dritte/Nachunternehmer aber die Angaben gem. III.2.3/2 und III.2.3/3 zu machen.
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1. Angaben zu Referenzprojekten die mit der ausgeschriebenen Leistung wie in Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung beschrieben vergleichbar sind
1.1. Bezeichnung des Projekts, das Gegenstand der Referenzleistung ist (im Falle von Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmern/Dritten inkl. Benennung des Referenznehmers, also des Bewerbergemeinschaftsmitglieds bzw. des Nachunternehmers/Dritten, das/der die Leistungen erbracht hat und die Referenz als seine Referenz einreicht).
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1.2. Nennung des Ausführungszeitraumes (von … bis … – Jahr/Monat/Tag). Wenn die Leistungserbringung noch andauert, ist als Enddatum der Tag der Einreichung des Teilnahmeantrages anzugeben.
1.3. Angabe des Inhalts der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen (aussagekräftige Zusammenfassung mit Angabe, welche Leistungen vom Referenznehmer selbst und welche durch andere Unternehmen erbracht wurden); die Angaben sind auf einem Textfeld mit begrenzter Zeichenanzahl zu machen, wobei Verweise auf Links oder beigelegte Prospekte o. Ä. unzulässig sind. Die Angaben dienen unter anderem der Bewertung, ob die Referenz vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung ist.
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1.4. Angabe des in der Referenz vom Referenznehmer erzielten Gesamtprojektumsatzes (für eigene Leistungen und Leistungen etwaig vom Referenznehmer eingesetzter Dritter/Nachunternehmer) in EUR (netto).
1.5. Angabe des Umsatzes (netto in EUR), den der Referenznehmer bislang selbst (also ohne etwaige Dritte/Nachunternehmer) in der Referenz mit dort erbrachten Leistungen erzielt hat sowie Angabe des Umsatzes, den der Referenznehmer bislang in der Referenz durch etwaig eingesetzte Nachunternehmer oder Dritte umgesetzt hat (netto in EUR).
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1.6. Angabe, ob die Referenz aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland stammt.
1.7. Angabe zur realisierten Bandbreite der Anbindung.
1.8. Angaben zur Art der Internetanbindung.
1.9. Angabe, ob Internetanbindungen über mindestens 2 ISP realisiert wurden.
1.10. Angabe, ob ein proaktives Netz- und Service-Management zur Verfügung gestellt wurde.
1.11. Angabe des Auftraggebers der Referenz mit:
a. Name, Adresse und
b. Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Mit der Benennung wird einer telefonischen Nachfrage oder einer Nachfrage per E-Mail des Auftraggebers beim Auftraggeber der Referenz zugestimmt.
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2. Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuschlüsseln.
3. Angaben dazu, dass und inwiefern der Bewerber ein IT-Service- bzw. ein Business Continuity Management (z. B. auf Basis ISO 27001 und 17799) einsetzt und dieses fortschreibt.
Mindeststandards:
Die Nichterfüllung des nachstehenden Mindeststandards führt zum Ausschluss vom Verfahren.
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen, deren Leistungszeitraum nach dem 31.12.2012 liegt und die mit den hier im Los 3 ausgeschriebenen Leistungen gemessen an der Beschreibung unter Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung vergleichbar sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Leistungserbringung vor dem 31.12.2012 begann, aber über den 31.12.2012 hinaus andauert/-e.
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Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu versendenden Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bedingungen gemäß §§ 10, 11, 12, 17, 18 des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG); im Übrigen siehe Ziff. II.1.5).

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gemäß Ziff. VI.3/2 der Bekanntmachung.
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung. Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung fehlender Angaben, Erklärungen und Nachweise besteht nicht.
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3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen.
3.1 Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfolgt bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A. Von diesem zwingenden Ausschluss kann unter den Voraussetzungen des § 6 EG Abs. 5 VOL/A abgesehen werden.
3.2 Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt außerdem bei Nichterfüllung der unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung genannten Mindeststandards. In Bezug auf den Mindeststandard zu den Referenzen (siehe Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung) gilt folgendes: Der Auftraggeber prüft alle vom Bewerber eingereichten Referenzen. Diejenigen Referenzen, die nicht mit der hier ausgeschrieben Leistung (gemessen an der Beschreibung in Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung) vergleichbar sind, werden nicht weiter betrachtet und von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Bei der insofern erforderlichen Beurteilung übt der Auftraggeber den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum aus. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Referenzen, bei denen eine Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber nicht möglich ist, weil die entsprechenden Kontaktdaten fehlen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, den Referenzgeber zu kontaktieren und nach der Zufriedenheit mit der bei ihm erbrachten Leistung zu befragen. Sollte sich herausstellen, dass der Referenznehmer grobe Verfehlungen während der Auftragsausführung begangen hat oder der Referenzgeber in hohem Maße mit der Auftragsausführung des Referenznehmer unzufrieden war, so gibt der Auftraggeber dem Bewerber die Gelegenheit zur Stellungnahme und behält sich vor, die Referenz nicht zu werten und auszuschließen.
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3.3 Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/ A und bei fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen, die unter Ziff. III.2) der Bekanntmachung gefordert sind.
4. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.2) der Bekanntmachung.
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5. Sollten danach mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3/1 der Bekanntmachung gemachten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der dem Formular „Teilnahmeantrag“ (s. Ziff. VI.3/2 der Bekanntmachung) beigefügten Bewertungsmatrix wie folgt bewerten:
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5.1 Für die eingereichten Referenzen werden pro Bewertungskriterium zwischen 0 und 10 Rohpunkte vergeben. Die vergebenen Rohpunkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Die so ermittelten Punkte werden pro Referenz addiert. Die so ermittelten addierten Punkte pro Referenz werden wiederum für alle vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten wertbaren Referenzen addiert und durch die Anzahl der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten wertbaren Referenzen geteilt. Der so errechnete Mittelwert für alle wertbaren Referenzen ist das Ergebnis der Bewertung. Folgende Kriterien werden für die eingereichten Referenzen bewertet:
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5.1.1 Bewertet wird die Aktualität der Referenz. Je „jünger“ bzw. „aktueller“ die Referenz ist, desto besser. Dabei wird abgestellt auf das Ende der Leistungserbringung in der Referenz. Wenn die Leistungserbringung noch andauert, wird als Leistungsende der Termin zur Einreichung des Teilnahmeantrages zugrunde gelegt. Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: Leistungsende = seit x Monaten abgeschlossen: x ≤ 36 Monate = 2 Punkte, x ≤ 30 Monate = 4 Punkte, x ≤ 24 Monate = 6 Punkte x ≤ 18 Monate = 8 Punkte, x ≤ 12 Monate = 10 Punkte. Die so vergebenen Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert.
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5.1.2 Bewertet wird der in der Referenz vom Referenznehmer erzielte Gesamtprojektumsatz (für eigene Leistungen und Leistungen etwaig vom Referenznehmer eingesetzter Dritter/Nachunternehmer) in EUR (netto). Je höher der bislang erzielte Projektumsatz des Referenznehmers, desto besser. Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: x = bislang erzielter Projektumsatz in EUR (netto): x ≤ 20 Tsd. EUR = 0 Punkte, x ≤ 40 Tsd. EUR = 1 Punkt, x ≤ 60 Tsd. EUR = 2 Punkte, x ≤ 80 Tsd. EUR = 3 Punkte, x ≤ 100 Tsd. EUR = 4 Punkte, x ≤ 120 Tsd. EUR = 5 Punkte, x ≤ 140 Tsd. EUR = 6 Punkte, x ≤ 160 Tsd. EUR = 7 Punkte, x ≤ 180 Tsd. EUR = 8 Punkte, x ≤ 200 Tsd. EUR = 9 Punkte, x > 200 Tsd. EUR = 10 Punkte. Die so vergebenen Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert.
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5.1.3 Bewertet wird der Prozentsatz des Umsatzes (netto in EUR), den der Referenznehmer bislang selbst (also ohne etwaige Dritte/Nachunternehmer) in der Referenz mit dort erbrachten Leistungen im Verhältnis zu dem dort erzielten Gesamtumsatz (also inklusive etwaig von ihm eingesetzter Dritter oder Nachunternehmer) erzielt hat. Den Prozentsatz errechnet der Auftraggeber auf der Grundlage der vom Bewerber gemachten Angaben. Je höher der Prozentsatz der selbst (also ohne Dritte oder Nachunternehmer) vom Referenznehmer erbrachten Leistungen desto besser. Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: x = Prozent des bislang erzielten Eigenumsatzes im Projekt gemessen am Gesamtumsatz: x = 100 % = 10 Punkte; x ≥ 80 % = 8 Punkte; x ≥ 60 % = 6 Punkte; x ≥ 40 % = 4 Punkte; x ≥ 20 % = 2 Punkte; x < 20 % = 0 Punkte. Die so vergebenen Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert.
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5.1.4 Bewertet wird, ob die im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden mussten. Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: Leistungserbringung im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der BRD = 10 Punkte; Leistungserbringung nicht im Bereich der öffentlichen Verwaltung in der BRD = 0 Punkte. Die so vergebenen Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert.
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5.1.5 Bewertet wird die realisierte Bandbreite der Anbindung. Je nach realisierter Bandbreite werden folgende Punkte vergeben: x = Bandbreite: x ≥ 900 Mbit/s = 10 Punkte, x ≥ 600 Mbit/s = 8 Punkte; x ≥ 300 Mbit/s = 6 Punkte; x ≥ 200 Mbit/s = 4 Punkte; x ≥ 100 Mbit/s = 2 Punkte; x < 100 Mbit/s = 0 Punkte. Die so vergebenen Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 25 multipliziert.
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5.1.6 Bewertet wird die Art der Internetanbindung. Je nach Art der Anbindung werden folgende Punkte vergeben: Internetanbindung mit georedundantem Backup und Loadbalancing = 10 Punkte; Internetanbindung mit georedundantem Backup ohne Loadbalancing = 6 Punkte; Internetanbindung mit Backup, nicht georedundant mit oder ohne Loadbalancing = 2 Punkte; Für eine Internetanbindung, die nicht unter die vorgenannten Kategorien fällt = 0 Punkte. Die so vergebenen Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert.
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5.1.7 Bewertet wird, ob Internetanbindungen über mindestens 2 ISP realisiert wurden. Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: Bereitstellung von zwei Internetanbindungen über mindestens 2 ISP = 10 Punkte; wenn nicht alle der vorgenannten Anforderungen erfüllt werden = 0 Punkte. Die so vergebenen Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 20 multipliziert.
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5.1.8 Bewertet wird, ob ein proaktives Netz- und Service-Management zur Verfügung gestellt wurde. Die Rohpunkte werden wie folgt vergeben: Ja, alle Anforderungen erfüllt = 10 Punkte; eine der Anforderungen nicht erfüllt = 0 Punkte. Die so vergebenen Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 5 multipliziert.
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5.2 Die drei Bewerber, die danach die höchste Gesamtpunktzahl (= Mittelwert für alle wertbaren Referenzen) erreichen, werden für das weitere Verhandlungsverfahren ausgewählt. Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften nach Anwendung der vorstehenden Bewertungskriterien können auch mehr als drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
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6. In Bezug auf das Los 7 besteht eine sogenannte Loslimitierung. Das bedeutet, ein Bewerber kann sich nur auf eines oder mehrere Lose der Lose 1 bis 6 oder auf Los 7 gleichzeitig bewerben. Eine Bewerbung auf eines der Lose 1 bis 6 bei gleichzeitiger Bewerbung auf Los 7 ist unzulässig und kann zum Ausschluss von beiden Teilnahmeanträgen führen. Dies ist deshalb erforderlich, weil der Auftragnehmer im Los 7 unter anderem Koordinierungsleistungen für die anderen Lose erbringen muss, die eine streng neutrale Ausführung gegenüber allen Auftragnehmern in den Losen 1 bis 6 erfordern. Das mit der Loslimitierung verfolgte Ziel der neutralen Leistungserbringung kann auch dann beeinträchtigt sein, wenn zwar formaljuristisch unterschiedliche Bewerber als potentielle Dienstleister zur Abgabe von Angeboten aufgefordert würden und daher potentiell als Vertragspartner in Betracht kämen, aber die beiden potentiellen Dienstleister mit Rücksicht auf besondere gesellschafts- und/oder vertragsrechtliche Verbindungen trotz der formaljuristischen Trennung einander so verbunden sind, dass eine streng neutrale Koordinierungsleistung des Dienstleisters im Los 7 gegenüber den Dienstleistern in den Losen 1 bis 6 nicht hinreichend sicher ist. Müsste der Auftraggeber im Ergebnis der Ausschreibung Angebote solchermaßen wirtschaftlich abhängiger Dienstleister bezuschlagen, würden die mit der Loslimitierung verbundenen Erwägungen unterlaufen. Vor diesem Hintergrund gelten ergänzend folgende Regeln zur Loslimitierung: Der Auftraggeber wird anhand der mit den Teilnahmeanträgen vorzulegenden Erklärungen und Nachweise prüfen, ob und inwieweit zwischen Bewerbern, die im Teilnahmewettbewerb Teilnahmeanträge einreichen, Verbindungen bestehen, infolge derer eine signifikante Gefahr besteht, dass eine neutrale Leistungserbringung im Los 7 nicht hinreichend sicher ist. Soweit die vorgelegten Unterlagen eine abschließende Bewertung dieser Frage nicht erlauben, behält sich der Auftraggeber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nach § 18 EG VOL/A vor. Kommt der Auftraggeber im Ergebnis dieser Prüfung zu dem Schluss, dass eine solche Gefahr besteht, wird er die betreffenden Bewerber (Bewerbergruppe) für die Frage der Loslimitierung als einen einheitlichen Bewerber betrachten. Sollten im Ergebnis der Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerbergruppe Bewerber der Gruppe zur Abgabe eines Angebote in einem der Lose 1 bis 6 und andere Bewerber der Gruppe im Los 7 aufzufordern sein, so wird der Auftraggeber im Zweifel den Teilnahmeantrag/die Teilnahmeanträge der Bewerbergruppe in Los 7 ausschließen, um eine neutrale Leistungserbringung zu gewährleisten.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-04-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle L10
Frau Kerstin Krause
Name: http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TLRZ-III-16-003
Zusätzliche Informationen
1. Verfahrensablauf (Ziff. IV.1.1) der Bekanntmachung):
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOL/A 2009 geführt. Soweit in der Bekanntmachung oder im weiteren Vergabeverfahren auf Vorschriften der VOL/A verwiesen wird, ist damit die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Ausgabe 2009 gemeint.
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Der durch die Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versendet. Die Verfahrensfristen ergeben sich aus der Bekanntmachung (siehe für den Teilnahmewettbewerb insbesondere Ziff. IV.3.3) bis IV.3.5) der Bekanntmachung). Ablauf der späteren Frist zur Angebotsabgabe (Angebotsfrist) im weiteren Verhandlungsverfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird nach derzeitigem Stand der 8.6.2016 sein. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit der Abstandnahme oder die Erweiterung von einzelnen Inhalten des Auftragsgegenstandes im Sinne von Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung vor, wenn sich dies während der Verhandlungen oder während des laufenden Verfahrens als zweckmäßig erweist.
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2. Beteiligung am Teilnahmewettbewerb und Einreichung eines Teilnahmeantrags:
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags hat unter Verwendung des Formulars „Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Das Formular „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb kann nicht bei der Stelle gemäß Ziff. I.1) der Bekanntmachung per E-Mail angefordert werden. Vielmehr werden die Unterlagen über die e-Vergabe-Plattform über http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen zur Verfügung gestellt. Es ist zu beachten, dass hierfür ein Zertifikat erforderlich ist. Formlose Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt, Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist mit den in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen rechtzeitig und verschlossen einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist 2-fach in Papierform und einmal in elektronischer Form (pdf-Format) auf erfolgreich virengeprüftem Datenträger (CD oder DVD) im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist an auffälliger Stelle mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag – EiCoNeD2017 – Los 3 – z. Hd. Frau Kerstin Krause persönlich/vertraulich. Nicht vor dem 21.3.2016, 12:00 Uhr öffnen.“ zu versehen.
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Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die Inhalte der Bekanntmachung und des Formulars „Teilnahmeantrag“ nebst der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb zu beachten. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist der Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Soweit Widersprüche zwischen dieser Bekanntmachung und den vom Auftraggeber übersandten Unterlagen bestehen, ist diese Bekanntmachung maßgeblich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 14.3.2016, 12:00 Uhr bei der unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle unter Verwendung des Formulars „Bewerberfragen“ eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen sowie Anfragen per Fax werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich an die unter Ziff. I.1) der Bekanntmachung genannte E-Mail-Adresse zu richten und werden ausschließlich über die o. g. e-Vergabe-Plattform beantwortet.
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3. Bewerbergemeinschaften:
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Teilnahmeantrag oder Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
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— sie zulässig eine Bewerbergemeinschaft gebildet haben, um ein technisch und/oder kaufmännisch sinnvolles Angebot abgeben zu können. Dabei sind die für die Bildung der Bewerbergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben.
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied
die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird. Soweit in dieser Bekanntmachung geregelt ist, dass Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht nur für die Bewerbergemeinschaft insgesamt, sondern von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen sind, steht hierfür das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/ Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden.
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4. Einsatz Dritter/Nachunternehmer:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/ Nachunternehmer vorzulegen. Die weiteren unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort genannten Umfang vorzulegen. Für die insoweit erforderlichen Angaben, Erklärungen und Nachweise steht das „Formular für Angaben von Dritten/Nachunternehmen/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern“ zur Verfügung und ist zu verwenden. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bewerber diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
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Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmern nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom Auftraggeber zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nicht nachteilig verändert wird.
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5. Hinweis zu Teilnahmebedingungen sowie Angaben, Erklärungen und Nachweisen gen. Ziff. III.2 der Bekanntmachung. Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) der Bekanntmachung sind bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Teilnahmeanträge/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind oder der Auftraggeber Bedenken hinsichtlich der Eignung hat, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von weiteren Unterlagen (Originale, Bestätigungen o. ä.) innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
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§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 037-060555 (2016-02-18)