Die e.log ist eine trägerdominierte Gesellschaft der Knappschaft Bahn See für die Erbringung von Einkaufs- und Logistikdienstleistungen. Die e.log GmbH sucht einen kooperierenden Einkaufsdienstleister für die vergaberechtskonforme Verhandlung von Konditionen von unter anderen:- Medizinischen Sachbedarf, - Pflegerischer Sachbedarf, - Hausverbrauchsmaterialien, - Pharmazeutische Produkte, - Apothekenbedarf, - Laborbedarf.
Hierbei ist das Eigenmanagement von einzelnen Lieferanten oder/und Produktgruppen ausdrücklich vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-04.
Ergänzende Angaben (2016-09-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: e.log Einkaufs- und Logistik GmbH
Postanschrift: Am Deimelsberg 36
Postort: Essen-Steele
Postleitzahl: 45276
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Blumenstein, Andreas
Telefon: +49 20117449001📞
E-Mail: info@e-log-gmbh.de📧
Fax: +49 20117449000 📠
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.e-log-gmbh.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einkaufsdienstleistung.
Produkte/Dienstleistungen: Beschaffungsberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Die e.log ist eine trägerdominierte Gesellschaft der Knappschaft Bahn See für die Erbringung von Einkaufs- und Logistikdienstleistungen. Die e.log GmbH...”
Kurze Beschreibung
Die e.log ist eine trägerdominierte Gesellschaft der Knappschaft Bahn See für die Erbringung von Einkaufs- und Logistikdienstleistungen. Die e.log GmbH sucht einen kooperierenden Einkaufsdienstleister für die vergaberechtskonforme Verhandlung von Konditionen von unter anderen:- Medizinischen Sachbedarf- Pflegerischer Sachbedarf- Hausverbrauchsmaterialien- Pharmazeutische Produkte- Apothekenbedarf- Laborbedarf
Hierbei ist das Eigenmanagement von einzelnen Lieferanten oder/und Produktgruppen ausdrücklich vorgesehen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 152-275402
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“Die e.log ist eine trägerdominierte Gesellschaft der Knappschaft Bahn See für die Erbringung von Einkaufs- und Logistikdienstleistungen. Die e.log GmbH...”
Text
Die e.log ist eine trägerdominierte Gesellschaft der Knappschaft Bahn See für die Erbringung von Einkaufs- und Logistikdienstleistungen. Die e.log GmbH sucht einen kooperierenden Einkaufsdienstleister für die vergaberechtskonforme Verhandlung von Konditionen von unter anderen:- Medizinischen Sachbedarf, - Pflegerischer Sachbedarf, - Hausverbrauchsmaterialien, - Pharmazeutische Produkte, - Apothekenbedarf, - Laborbedarf.
Hierbei ist das Eigenmanagement von einzelnen Lieferanten oder/und Produktgruppen ausdrücklich vorgesehen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die e.log ist eine trägerdominierte Gesellschaft der Knappschaft Bahn See für die Erbringung von Einkaufs- und Logistikdienstleistungen. Die e.log GmbH...”
Text
Die e.log ist eine trägerdominierte Gesellschaft der Knappschaft Bahn See für die Erbringung von Einkaufs- und Logistikdienstleistungen. Die e.log GmbH sucht einen kooperierenden Einkaufsdienstleister für die vergaberechtskonforme Verhandlung von Konditionen von unter anderen:- Medizinischen Sachbedarf- Pflegerischer Sachbedarf- Hausverbrauchsmaterialien- Pharmazeutische Produkte- Apothekenbedarf- Laborbedarf
Hierbei ist das Eigenmanagement von einzelnen Lieferanten oder/und Produktgruppen ausdrücklich vorgesehen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Alter Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 2 150 000.00 EUR
Neuer Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 1 720 000 EUR.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
Alter Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 2 150 000.00 EUR
Neuer Wert
Text: Wert ohne MwSt.: 1 720 000 EUR.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
Neuer Wert
Text:
“Laufzeit in Monaten: 36.
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja.
Der Auftrag kann um weitere 12 Monate verlängert werden.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.11
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu Optionen
Alter Wert
Text:
“Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption für weitere 24 Monate.” Neuer Wert
Text: Optionen: nein.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 08.09.2016
Ortszeit: 10:00.
Neuer Wert
Text: Tag: 17.10.2016
Ortszeit: 10:00.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2016-09-08 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2016-10-17 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2016-10-26 📅
Neuer Wert
Datum: 2016-11-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2016-09-08 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2016-10-17 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2016/S 181-325044 (2016-09-15)
Ergänzende Angaben (2016-12-02)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2016-10-17 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2016-12-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2016-11-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2017-03-31 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2016-10-17 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2016-12-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die...”
Text
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.4
Ort des zu ändernden Textes: Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: E.log GmbH
Am Deimelsberg 36
Essen
45276
DE.
Quelle: OJS 2016/S 236-430288 (2016-12-02)