Einmaliger Auftrag zur Lieferung von Instant Müsli

Verpflegungsamt der Bundeswehr

Einmaliger Auftrag zur Lieferung von Instant Müsli à 80 g in 4 in den Vergabeunterlagen bezeichneten Sorten. Die Produkte müssen für eine 36-monatige Lagerung bei Raumtemperatur <25 °C geeignet sein. Die Verzehrsfähigkeit des Produktes muss auch nach einer Lagerung in heißen Klimazonen (bis zu 3 Monaten bei +39 °C bzw. bis zu einem Monat bei +49 °C) oder kalten Klimazonen (bis zu 3 Monaten bei – 46 °C) gewährleistet sein.
Liefertermin: 01.09.2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-28 Auftragsbekanntmachung
2017-06-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Müsli oder Ersatz
Referenznummer: BV1 16 EPA 008
Kurze Beschreibung:
Einmaliger Auftrag zur Lieferung von Instant Müsli à 80 g in 4 in den Vergabeunterlagen bezeichneten Sorten. Die Produkte müssen für eine 36-monatige Lagerung bei Raumtemperatur <25 °C geeignet sein. Die Verzehrsfähigkeit des Produktes muss auch nach einer Lagerung in heißen Klimazonen (bis zu 3 Monaten bei +39 °C bzw. bis zu einem Monat bei +49 °C) oder kalten Klimazonen (bis zu 3 Monaten bei – 46 °C) gewährleistet sein. Liefertermin: 01.09.2017.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müsli oder Ersatz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verpflegungsamt der Bundeswehr
Postanschrift: Bremer Straße 71
Postleitzahl: 26135
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundeswehr.de 🌏
E-Mail: vpflabwbv1@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 4419293819 📞
Fax: +49 4419293202 📠
URL der Dokumente: http://www.iud.bundeswehr.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-02 📅
Datum des Beginns: 2017-08-31 📅
Datum des Endes: 2017-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 211-383868
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Internetseite: http://www.iud.bundeswehr.de, Menüpunkt „Ausschreibungen“, zum Download bereit (passwortgeschützt). Das Passwort kann dort über einen Link angefordert werden. Nebenangebote sind ausschließlich entsprechend der Ziffer 2.3.5 der Leistungsbeschreibung zugelassen. Es handelt sich hier, entgegen der Ziffer II.2.7, um einen Einzelauftrag.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einmaliger Auftrag zur Lieferung von Instant Müsli à 80 g in 4 in den Vergabeunterlagen bezeichneten Sorten. Die Produkte müssen für eine 36-monatige Lagerung bei Raumtemperatur <25 °C geeignet sein. Die Verzehrsfähigkeit des Produktes muss auch nach einer Lagerung in heißen Klimazonen (bis zu 3 Monaten bei +39 °C bzw. bis zu einem Monat bei +49 °C) oder kalten Klimazonen (bis zu 3 Monaten bei – 46 °C) gewährleistet sein.
Mehr anzeigen
Liefertermin: 01.09.2017.
Einmaliger Auftrag zur Lieferung von 240.048 Stück Instant Müsli à 80 g in 4 in den Vergabeunterlagen bezeichneten Sorten. Die Produkte müssen für eine 36-monatige Lagerung bei Raumtemperatur <25 °C geeignet sein. Die Verzehrsfähigkeit des Produktes muss auch nach einer Lagerung in heißen Klimazonen (bis zu 3 Monaten bei +39 °C bzw. bis zu einem Monat bei +49 °C) oder kalten Klimazonen (bis zu 3 Monaten bei – 46 °C) gewährleistet sein.
Mehr anzeigen
Liefertermin: 01.09.2017
Weitere Vorgaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibungsunterlagen stehen auf der Internetseite: http://www.iud.bundeswehr.de, Menüpunkt „Ausschreibungen“, zum Download bereit (passwortgeschützt). Das Passwort kann dort über einen Link angefordert werden.
Nebenangebote sind ausschließlich entsprechend der Ziffer 2.3.5 der Leistungsbeschreibung zugelassen.
Es handelt sich hier, entgegen der Ziffer II.2.7, um einen Einzelauftrag.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Rechtsvorschriften der EU und der BRD. Es sind Produktspezifikationen inklusive
Nährwertangaben sowie Packmittelspezifikationen zu den angebotenen Produkten zu übersenden. Der Auftrag
wird nur geschlossen vergeben. Es erfolgt keine positionsweise Vergabe. Der Auftraggeber behält sich vor, vor
oder während des Vertrages eine Abnahme / Überprüfung (Audit) des Vertragspartners bzw. seiner Hersteller
und Zulieferbetriebe durch bundeswehreigene Sachverständige vorzunehmen. Eine Belieferung kommt in
diesem Fall nur in Frage, wenn der Betrieb für die Belieferung der Bundeswehr als „geeignet“ oder „geeignet mit
Auflage(n)“eingestuft wird.
Nach Maßgabe der Verdingungsunterlagen sind Angebotsmuster getrennt vom Angebot kostenfrei an die
Vergabestelle zu übersenden. Es erfolgt eine Bemusterung der angebotenen Produkte im Rahmen einer
sensorischen Prüfung. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.iud.bundeswehr.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Gemeinsame Bieter haben einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Angebot vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Außerdem ist eine Liste aller Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen. Bietergemeinschaften für jedes Los werden zugelassen. Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils ihre Mitglieder (mit Name, Adresse) zu benennen. Mit dem Ange-bot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Die abzugebende und zu unterzeichnende Bietereigenerklärung gilt für die gesamte Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen
Bieter und Bietergemeinschaften haben die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
Sollten geforderte Erklärungen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, diese unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Die Frist beginnt am Tag nach Eingang der Nachforderung beim Bieter. Sollten diese Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist im Verpflegungsamt der Bundeswehr eingehen, wird das Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt auch entsprechend für andere vorzulegende Unterlagen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 211-383868 (2016-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 116-234067
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 211-383868
ABl. S-Ausgabe: 116

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-23 📅
Name: Katadyn Deutschland GmbH
Postanschrift: Hessenring 23
Postort: Mörfelden-Walldorf
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet BV 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
5 / 5
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 116-234067 (2017-06-19)