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6. Außerdem sind folgende Unterlagen einzureichen:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft (gemäß Anlage E 2) vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist.
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Drittunternehmen hat der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung der betreffenden Unternehmen (Anlage E 3) vorzulegen.
Die Eignungsanforderungen nach Ziffer III.1.3) (Anlage E 4) gelten für Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt und können daher von den Beteiligten gemeinsam erfüllt werden. Für Drittunternehmen ist der Nachweis nur dann zu erbringen, wenn der vorgesehene Drittunternehmer als Unterauftragnehmer selbst nach dem Vertragsgegenstand maßgebliche Leistungsteile erbringt oder als Unterauftragnehmer oder anderes Unternehmen dem Bewerber/Bieter bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft seine Ressourcen zur Verfügung stellt. In diesen Fällen sind die Erklärungen und Nachweise nur insoweit zu erbringen, wie sie den zu erbringenden Leistungsinhalt oder die zur Verfügung gestellten Ressourcen betreffen.
Unabhängig davon sind die folgenden Unterlagen von allen an einem Angebot beteiligten Unternehmen (Bewerber/Bieter, Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und Drittunternehmen) gesondert einzureichen: Anlage E1, Anlage 5).