Entsorgung teerh. Straßenaufbruch/ kontamin.Boden 2016/2018
Stadt Lahr – Stadtbauamt – Abt. Tiefbau – Herr Misic
— Rahmenvertrag 04. Mai 2016 – 03. Mai 2018- Entsorgung Boden bis einschließlich LAGA Z4- Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch 16 PAK nach EPA bis max. 20 000 mg/kg.- Übernahme-/Übergabeort: Stadtgebiet Lahr.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-01.
Wer? Wie?- • Bitumen und Asphalt › Asphalt
- • Dienstleistungen für verseuchten Boden › Beseitigung von verseuchtem Boden
- • Freiburg › Ortenaukreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-02-01 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Asphalt
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Asphalt 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lahr – Stadtbauamt – Abt. Tiefbau – Herr Misic
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.lahr.de 🌏
E-Mail: zoran.misic@lahr.de 📧
Telefon: +49 78219100651 📞
Fax: +49 78219100652 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 024-038593
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: VII/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Mindeststandards: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine Sicherheiten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 17 VOL/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-18 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Lahr – Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Öffnungsort (Stadt): Lahr
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Schillerstraße 23
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Misic, Zoran
Internetadresse: www.lahr.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-05-04 📅
Datum des Endes: 2018-05-03 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VII/2016
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 024-038593 (2016-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Asphalt
Menge oder Umfang:
Entsorgung teerh. Straßenaufbruch/ kontamin.Boden 2016/2018:— Rahmenvertrag 04. Mai 2016 – 03. Mai 2018,— Entsorgung Boden bis einschließlich LAGA Z4,— Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch 16 PAK nach EPA bis max. 20 000 mg/kg,— Übernahme-/Übergabeort: Stadtgebiet Lahr.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Asphalt 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lahr – Stadtbauamt – Abt. Tiefbau – Herr Misic
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.lahr.de 🌏
E-Mail: zoran.misic@lahr.de 📧
Telefon: +49 78219100651 📞
Fax: +49 78219100652 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 024-038593
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Hierzu können Sie die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB-Dateien) unter http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de herunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen (ohne
GAEB-Dateien) im Papierform ab Montag, den 8.2.2016 bei der Stadt Lahr – Amt für Geoinformation und Liegenschaften – Abt. Liegenschaften u. Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr. Tel.: 07821 910-0611. Fax 07821 910-0612.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Rahmenvertrag 04. Mai 2016 – 03. Mai 2018- Entsorgung Boden bis einschließlich LAGA Z4- Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch 16 PAK nach EPA bis max. 20 000 mg/kg.- Übernahme-/Übergabeort: Stadtgebiet Lahr.
Menge oder Umfang:
Entsorgung teerh. Straßenaufbruch/ kontamin.Boden 2016/2018:
— Rahmenvertrag 04. Mai 2016 – 03. Mai 2018,
— Entsorgung Boden bis einschließlich LAGA Z4,
— Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch 16 PAK nach EPA bis max. 20 000 mg/kg,
— Übernahme-/Übergabeort: Stadtgebiet Lahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen
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Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. – Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Bei Einsatz von
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Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in die Liste des Vereins für die
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Präqualifikation von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei der Vergabestelle bzw. in den Vergabeunterlagen.
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Mindeststandards: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung zur Zertifizierung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung nach der gültigen Fassung des KrWG zum Lagern, Behandeln u. Verwerten von zu entsorgenden Abfällen.
Mindeststandards:
— Erklärung zur Zertifizierung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung nach der gültigen Fassung des KrWG zum Lagern, Behandeln u. Verwerten von zu entsorgenden Abfällen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine Sicherheiten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 17 VOL/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die einmaligen Lizenzkosten für das elektronische Verfahren betragen 14 EUR und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 14 EUR, bei Zusendung 18 EUR (inkl. 4 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.
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Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-18 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Lahr – Amt für Geoinformation und Liegenschaften
Öffnungsort (Stadt): Lahr
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Schillerstraße 23
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Misic, Zoran
Internetadresse: www.lahr.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-05-04 📅
Datum des Endes: 2018-05-03 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VII/2016
Zusätzliche Informationen
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Hierzu können Sie die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB-Dateien) unter http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de herunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen (ohne
Mehr anzeigen
GAEB-Dateien) im Papierform ab Montag, den 8.2.2016 bei der Stadt Lahr – Amt für Geoinformation und Liegenschaften – Abt. Liegenschaften u. Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr. Tel.: 07821 910-0611. Fax 07821 910-0612.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt,
wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage
vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt
ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB
per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der
Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 024-038593 (2016-02-01)
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