Entwicklung und Betrieb einer Nationalen Informationsplattform (NIP)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss eine „Nationale Informationsplattform“ (NIP) zur Veröffentlichung und Darstellung von relevanten Strommarktdaten für die Gebotszone der Bundesrepublik Deutschland einrichten und betreiben. Transparente und aktuelle Strommarktdaten stellen eine wichtige Informationsbasis für Bürger, Fachöffentlichkeit, politische Entscheidungsträger und die Wissenschaft dar.
Schwerpunkt der Plattform ist die Darstellung der Strommarktdaten in interaktiven Visualisierungen. Hier wird gewährleistet, dass sich Besucher mit unterschiedlichen Fachkenntnissen im Bereich des Strommarkts auf der Plattform und mit den Daten zurechtfinden. Es werden unterschiedliche Datenkategorien gemeinsam in einer Visualisierung dargestellt. Zur weiteren Übersicht über den deutschen Strommarkt dienen eine interaktive Gebotszonenkarte mit ausgewählten Kennzahlen sowie eine Detailansicht zu allen großen deutschen Kraftwerken.
Die kontinuierliche Datengewinnung erfolgt über eine Datenübertragungsschnittstelle zur sog. ENTSO-E Transparenzplattform (
http://www.entsoe.net). Der Datenumfang der Nationalen Informationsplattform orientiert sich grob an den dort veröffentlichten Daten, soweit diese die deutsche Gebotszone betreffen. Es sind Datenimportprozesse zu implementieren sowie eine Datenhaltung aufzubauen.
Aufbauend auf der Datengrundlage und den beschriebenen Visualisierungen werden dem Besucher redaktionell aufbereitete Fachthemen anhand geeigneter Daten, Grafiken und Erläuterungen angeboten. Außerdem soll der Besucher in einem Wiki-Bereich Fachwissen zum Strommarkt nachschlagen können.
Design und Struktur der Informationsplattform müssen so aufgebaut sein, dass Nutzer mit steigendem Grad an Fachwissen von der Startseite ausgehend immer näher an bereitgestellte Informationen herangeführt werden und die Auswahl zwischen einem Laien- und Expertenmodus haben.
Tabellen, Visualisierungen und Artikel müssen von den Nutzern geteilt, gedruckt und gespeichert werden können. Um dabei die Verwertbarkeit der Daten für Auswertungen und Analysen sicherzustellen, müssen diese hochauflösend als auch aggregiert in geeigneten Formaten zum Download angeboten werden.
Die Nationale Informationsplattform muss am 1.7.2017 im Wirkbetrieb bereitstehen.
Hierzu sucht die BNetzA einen Dienstleister, der eine Nationale Informationsplattform entwickelt, in die Infrastruktur der BNetzA überführt, integriert und dort betreibt (Anwendungsbetrieb) sowie die Anwendung pflegt und die grundsätzliche Möglichkeit zur Weiterentwicklung der Plattform anbietet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-02-29
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Auftragsbekanntmachung
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2016-07-15
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Ergänzende Angaben
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2017-11-21
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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