Erneuerung EÜ über die Alb im Bereich des Bf Albbruck, Strecke 4000 Mannheim – (Basel) – Konstanz, km 317,540. Vorhandener Zustand: Die EÜ ist ein zweigleisiges Natursteingewölbe aus Granitmauerwerk über den Fluss Alb mit folgenden Parametern: Baujahr: 1856, Konstruktion: Gewölbe aus Naturstein (Granit), Gründung: Flachgründung, Lichte Weite: 29,60 m, Lichte Höhe: 16,50 m, Bauhöhe im Gewölbescheitel: 1,50 m. Bauvorhaben: Die bestehende EÜ wird vollständig rückgebaut und an gleicher Stelle durch ein Rahmenbauwerk (Halbrahmen)aus Stahlbeton ersetzt. Die Erstellung des Rahmens erfolgt in einer umschlossenen Baugrube seitlich der bestehenden EÜ. Die EÜ wird flach gegründet. Die Gründung bindet in den anstehenden Granit-Fels ein. Lichte Höhe Rahmen: 19,25 m, Lichte Weite Rahmen: 29,60 m. Für die Bauausführung wird das Gewässer Alb auf einer Strecke von ca. 120 m verrohrt und überschüttet, sodass eine Arbeitsebene entsteht. Auf der EÜ wird der richtlinienkonforme Gleisabstand von 4 m hergestellt. Dies bedingt eine bereichsweise Verschwenkung des Gleises Basel-Konstanz vor und nach dem Brückenbauwerk sowie eine Angleichung an den bestehenden Gleisabstand von 3,75 m. Der Abbruch des Bestands, der Verschub des neuen Rahmens in Endlage und die Herstellung der Gleisverschwenkung soll zusammen in einer großen Totalsperrung erfolgen. Oberbauprogramm Bf Albbruck Gleis 1 und 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Eisenbahnbrücken
Menge oder Umfang:
Hauptmassen:Verbauarbeiten, teilweise rückverankert: ca. 2 500 m2;Stahlbeton-Rahmenbauwerk: ca. 2 700 m3;Abbruch Naturstein-Gewölbe: ca. 2 700 m3;Stahlbeton-Stützwand: ca. 750 m3;Erdarbeiten – Aushub: ca. 10 500 m3;Erdarbeiten – Verfüllung: ca. 8 500 m3;Gleisverschwenkung: ca. 450 m;Entsorgung Abbruchgut: ca. 11 000 t.1
Hauptmassen:Verbauarbeiten, teilweise rückverankert: ca. 2 500 m2;Stahlbeton-Rahmenbauwerk: ca. 2 700 m3;Abbruch Naturstein-Gewölbe: ca. 2 700 m3;Stahlbeton-Stützwand: ca. 750 m3;Erdarbeiten – Aushub: ca. 10 500 m3;Erdarbeiten – Verfüllung: ca. 8 500 m3;Gleisverschwenkung: ca. 450 m;Entsorgung Abbruchgut: ca. 11 000 t.1
Gesamtwert des Auftrags: 1 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn Netz AG
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: nadine.suttheimer@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 7219386514📞
Fax: +49 7219386388 📠
Erneuerung EÜ über die Alb im Bereich des Bf Albbruck,
Strecke 4000 Mannheim – (Basel) – Konstanz, km 317,540.
Vorhandener Zustand:
Die EÜ ist ein zweigleisiges Natursteingewölbe aus Granitmauerwerk über den Fluss Alb mit folgenden Parametern:
Baujahr: 1856,
Konstruktion: Gewölbe aus Naturstein (Granit),
Gründung: Flachgründung,
Lichte Weite: 29,60 m,
Lichte Höhe: 16,50 m,
Bauhöhe im Gewölbescheitel: 1,50 m.
Bauvorhaben:
Die bestehende EÜ wird vollständig rückgebaut und an gleicher Stelle durch ein Rahmenbauwerk (Halbrahmen)aus Stahlbeton ersetzt. Die Erstellung des Rahmens erfolgt in einer umschlossenen Baugrube seitlich der bestehenden EÜ. Die EÜ wird flach gegründet. Die Gründung bindet in den anstehenden Granit-Fels ein.
Die bestehende EÜ wird vollständig rückgebaut und an gleicher Stelle durch ein Rahmenbauwerk (Halbrahmen)aus Stahlbeton ersetzt. Die Erstellung des Rahmens erfolgt in einer umschlossenen Baugrube seitlich der bestehenden EÜ. Die EÜ wird flach gegründet. Die Gründung bindet in den anstehenden Granit-Fels ein.
Lichte Höhe Rahmen: 19,25 m,
Lichte Weite Rahmen: 29,60 m.
Für die Bauausführung wird das Gewässer Alb auf einer Strecke von ca. 120 m verrohrt und überschüttet, sodass eine Arbeitsebene entsteht.
Auf der EÜ wird der richtlinienkonforme Gleisabstand von 4 m hergestellt. Dies bedingt eine bereichsweise Verschwenkung des Gleises Basel-Konstanz vor und nach dem Brückenbauwerk sowie eine Angleichung an den bestehenden Gleisabstand von 3,75 m.
Der Abbruch des Bestands, der Verschub des neuen Rahmens in Endlage und die Herstellung der Gleisverschwenkung soll zusammen in einer großen Totalsperrung erfolgen.
Oberbauprogramm Bf Albbruck Gleis 1 und 2.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Hauptmassen:
Verbauarbeiten, teilweise rückverankert: ca. 2 500 m
Stahlbeton-Rahmenbauwerk: ca. 2 700 m
Abbruch Naturstein-Gewölbe: ca. 2 700 m
Stahlbeton-Stützwand: ca. 750 m
Erdarbeiten – Aushub: ca. 10 500 m
Erdarbeiten – Verfüllung: ca. 8 500 m
Gleisverschwenkung: ca. 450 m;
Entsorgung Abbruchgut: ca. 11 000 t.
Dauer: 33 Monate
Referenznummer: 15TEI17762
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79774 Albbruck.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gemäß Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/ Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/ Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
Diese Leistungen sind:
Produktkategorie Oberbau konventionell – Schotter
Warengruppe (Produkte/Leistungen)
— Produktgruppe Gleise;
— Strecken II; Mischverkehr 121 – 160 km/h;
— Produktgruppe Weichen;
— Strecken II; Mischverkehr 121 – 160 km/h.
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2016/S 023-037402 vom 3.2.2016.
Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistungen/Produkte) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Für vorliegende Präqualifikationen in den Produktgruppen gelten folgende Einschlussregeln (abwärtskompatibel): „Strecken I“ und „Strecken I-S“ --> „Strecken II“ --> „Strecken III“ --> Instandsetzung
Produktkategorie Konstruktiver Ingenieurbau
Warengruppe (Leistungen/Produkte)
— Produktgruppe Betonbauwerke;
— Stahlbetonbrücken.
Zusätzliche Präqualifikation nur zu vorstehend genannten Warengruppen
— Konstruktiver Ingenieurbau – „Bauen unter Eisenbahnbetrieb“
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2016/S 023-037405 vom 3.2.2016.
Das bedeutet, gültige Präqualifikationsnachweise mit den Bezeichnungen
— „Brücken III“, „Rahmenbauwerke“ und „Tunnel offene Bauweise“ erfüllen die Voraussetzungen „Stahlbetonbrücken“'
— „Brücken I“ und „Brücken II“ erfüllen die Voraussetzungen „Spannbetonbrücken“.
Präqualifikationsnachweise der vorstehend nicht genannten Warengruppen gelten unverändert.
Für vorliegende Präqualifikationen in der Produktgruppe Betonbauwerke gelten folgende Einschlussregeln (abwärtskompatibel):
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2016/S 023-037404 vom 3.2.2016.
— „Bauen unter Eisenbahnbetrieb in der Produktkategorie Erdbauwerke, Kabeltiefbau, Kabelverlegung“ erfüllen die Voraussetzungen „Erdbauwerke – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“ und „Bauleistungen für Kabel – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“
— „Ver- und Entsorgungsleistungen und Kabelführungssysteme incl. Tiefbau“ erfüllen die Voraussetzungen „Kabelführungssysteme incl. Tiefbau“
Produktkategorie Spezialtiefbau
— Gründungen Pfähle;
— Verankerungen.
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2016/S 023-037401 vom 3.2.2016.
— „Bauen unter Eisenbahnbetrieb in der Produktkategorie Spezialtiefbau“ erfüllen die Voraussetzungen „Spezialtiefbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 15TEI17762
16FEI20546
Kontakt
Kontaktperson: Nadine Suttheimer, I.NP-SW-M 2, Portfolio Konstruktiver Ingenieurbau Karlsruhe-Freiburg
Frau Nadine Suttheimer
Deutsche Bahn AG,Vorstandsressort Finanzen / Controlling, Beschaffung Infrastruktur,Einkauf Bauleistungen (FS.EI-SW-B)
Herrn König
Telefon: +49 7219386046📞
E-Mail: christian.koenig@deutschebahn.com📧
Fax: +49 7219386279 📠
URL für weitere Informationen: http://www.deutschebahn.com🌏
Name: Vorstandsressort Finanzen / Controlling, Beschaffung Infrastruktur,Einkauf Bauleistungen (TEI-SW-B)
URL der Dokumente: http://www.deutschebahn.com🌏
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-31 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Periodic_indicative_notice
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 212-387014
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2016/S 167-301525 (2016-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung EÜ über die Alb im Bereich des Bf Albbruck,
Strecke 4000 Mannheim – (Basel) – Konstanz, km 317,540.
Vorhandener Zustand:
Die EÜ ist ein zweigleisiges Natursteingewölbe aus Granitmauerwerk über den Fluss Alb mit folgenden Parametern:
Baujahr: 1856,
Konstruktion: Gewölbe aus Naturstein (Granit),
Gründung: Flachgründung,
Lichte Weite: 29,60 m,
Lichte Höhe: 16,50 m,
Bauhöhe im Gewölbescheitel: 1,50 m.
Bauvorhaben:
Gründung bindet in den anstehenden Granit-Fels ein.
Lichte Höhe Rahmen: 19,25 m,
Lichte Weite Rahmen: 29,60 m.
Auf der EÜ wird der richtlinienkonforme Gleisabstand von 4,00 m hergestellt. Dies bedingt eine bereichsweise Verschwenkung des Gleises Basel-Konstanz vor und nach dem Brückenbauwerk sowie eine Angleichung an den bestehenden Gleisabstand von 3,75 m.
Der Abbruch des Bestands, der Verschub des neuen Rahmens in Endlage und die Herstellung der Gleisverschwenkung soll zusammen in einer großen Totalsperrung erfolgen.
Oberbauprogramm Bf Albbruck Gleis 1 und 2.
Erneuerung EÜ über die Alb im Bereich des Bf Albbruck,
Strecke 4000 Mannheim – (Basel) – Konstanz, km 317,540.
Vorhandener Zustand:
Die EÜ ist ein zweigleisiges Natursteingewölbe aus Granitmauerwerk über den Fluss Alb mit folgenden Parametern:
Baujahr: 1856,
Konstruktion: Gewölbe aus Naturstein (Granit),
Gründung: Flachgründung,
Lichte Weite: 29,60 m,
Lichte Höhe: 16,50 m,
Bauhöhe im Gewölbescheitel: 1,50 m.
Bauvorhaben:
Gründung bindet in den anstehenden Granit-Fels ein.
Lichte Höhe Rahmen: 19,25 m,
Lichte Weite Rahmen: 29,60 m.
Auf der EÜ wird der richtlinienkonforme Gleisabstand von 4,00 m hergestellt. Dies bedingt eine bereichsweise Verschwenkung des Gleises Basel-Konstanz vor und nach dem Brückenbauwerk sowie eine Angleichung an den bestehenden Gleisabstand von 3,75 m.
Der Abbruch des Bestands, der Verschub des neuen Rahmens in Endlage und die Herstellung der Gleisverschwenkung soll zusammen in einer großen Totalsperrung erfolgen.
Oberbauprogramm Bf Albbruck Gleis 1 und 2.
Gesamtwert des Auftrags: 12603631.74 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Konstanz
🏙️
Gründung bindet in den anstehenden Granit-Fels ein.
Auf der EÜ wird der richtlinienkonforme Gleisabstand von 4,00 m hergestellt. Dies bedingt eine bereichsweise Verschwenkung des Gleises Basel-Konstanz vor und nach dem Brückenbauwerk sowie eine Angleichung an den bestehenden Gleisabstand von 3,75 m.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-30 📅
Name: BiGe Implenia Regiobau GmbH mit Zürcher Bau GmbH
Postanschrift: Hans-Bunte-Straße 12
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Name: Zürcher Bau GmbH
Postanschrift: Robert-Zürcher-Straße 1-6
Postort: Meißenheim
Postleitzahl: 77974
Land: Ortenaukreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2016/S 233-424898 (2016-11-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 12603631.74 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-08 📅
Datum des Beginns: 2017-03-19 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 047-086778
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 233-424898
ABl. S-Ausgabe: 47
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EÜ ist ein zweigleisiges Natursteingewölbe aus Granitmauerwerk über den Fluss Alb mit folgendenParametern:
Quelle: OJS 2017/S 047-086778 (2017-03-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenunterführung
Gesamtwert des Auftrags: 12603631.74 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenunterführung📦
Auf der EÜ wird der richtlinienkonforme Gleisabstand von 4 m hergestellt. Dies bedingt einebereichsweise Verschwenkung des Gleises Basel-Konstanz vor und nach dem Brückenbauwerk sowie eine Angleichung anden bestehenden Gleisabstand von 3,75 m.
Der Abbruch des Bestands, der Verschub des neuen Rahmens in Endlage und die Herstellungder Gleisverschwenkung soll zusammen in einer großen Totalsperrung erfolgen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2017/S 112-226241 (2017-06-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 12603631.74 EUR 💰
Die EÜ ist ein zweigleisiges Natursteingewölbe aus Granitmauerwerk über den Fluss Alb mitfolgendenParametern:
Auf der EÜ wird der richtlinienkonforme Gleisabstand von 4,00 m hergestellt. Dies bedingt einebereichsweiseVerschwenkung des Gleises Basel-Konstanz vor und nach dem Brückenbauwerk sowie eineAngleichung anden bestehenden Gleisabstand von 3,75 m.
Der Abbruch des Bestands, der Verschub des neuen Rahmens in Endlage und die HerstellungderGleisverschwenkung soll zusammen in einer großen Totalsperrung erfolgen.
Oberbauprogramm Bf Albbruck Gleis 1 und 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79774 Albbruck
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt fernervoraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zumAblauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wirdauf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt fernervoraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zumAblauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wirdauf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 072-160579 (2018-04-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 12603631.74 EUR 💰
Strecke 4000 Mannheim – (Basel) – Konstanz, km 317,540
Auf der EÜ wird der richtlinienkonforme Gleisabstand von 4 m hergestellt. Dies bedingt einebereichsweiseVerschwenkung des Gleises Basel-Konstanz vor und nach dem Brückenbauwerk sowie eine Angleichung anden bestehenden Gleisabstand von 3,75 m.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt fernervoraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zumAblauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt fernervoraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zumAblauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 089-200620 (2018-05-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 12603631.74 EUR 💰
Die EÜ ist ein zweigleisiges Natursteingewölbe aus Granitmauerwerk über den Fluss Alb mitfolgenden Parametern:
Baujahr: 1856
Konstruktion: Gewölbe aus Naturstein (Granit)
Lichte Weite: 29,60 m
Lichte Höhe: 16,50 m
Bauhöhe im Gewölbescheitel: 1,50 m
Gründung bindet in den anstehenden Granit-Fels ein
Lichte Höhe Rahmen: 19,25 m
Lichte Weite Rahmen: 29,60 m
Auf der EÜ wird der richtlinienkonforme Gleisabstand von 4,00 m hergestellt. Dies bedingt eine bereichsweise Verschwenkung des Gleises Basel-Konstanz vor und nach dem Brückenbauwerk sowie eineAngleichung anden bestehenden Gleisabstand von 3,75 m.
Auftragsvergabe
Name: BiGe Implenia Regiobau GmbH mit Zürcher Bau
Gesamtwert des Auftrags: 12603631.74 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 221-506732 (2018-11-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 12603631.74 EUR 💰
Auf der EÜ wird der richtlinienkonforme Gleisabstand von 4,00 m hergestellt. Dies bedingt eine bereichsweise Verschwenkung des Gleises Basel-Konstanz vor und nach dem Brückenbauwerk sowie eine Angleichung anden bestehenden Gleisabstand von 3,75 m.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Menes Khalil-Meister
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl.§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe derVergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.