Insbesondere mit den Mitteln von BMVI und BMWi konnte in den vergangenen Jahren die Lücke zwischen grundlegender Forschung und Entwicklung (F&E) einerseits und dem Markt für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien andererseits geschlossen werden. Die Fördermaßnahmen der beiden Bundesministerien greifen hierbei ineinander und leisten komplementär zueinander einen Beitrag zur Technologieentwicklung und Vorbereitung der Markteinführung. Darüber hinaus soll das Gesamtsystem dieser spezifischen Technologie- und Industriebranche aufgebaut, entwickelt und unter wertschöpfenden Aspekten für eine stabile, bezahlbare und nachhaltige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien vorbereitet werden. Dazu gehört eine bedarfsgerechte Wasserstoffversorgung sowie eine entsprechende Wasserstoffproduktion aus regenerativen Quellen, die Wasserstoff-bereitstellung über eine leistungsstarke Infrastruktur bis hin zur Kommerzialisierung und breiten Markteinführung der Wasserstoff-/Brennstoffzellentechnologien in ihren spezifischen Anwendungen im mobilen und stationären Bereich. Das NIP ist in vier Programmbereiche unterteilt, um den verschiedenen Produkt- und Anwendungsmöglichkeiten der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie gleichermaßen gerecht zu werden und marktspezifische Herausforderungen bei der Marktvorbereitung gezielt angehen zu können. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Demonstrationsprojekte werden so je nach Anwendungsgebiet in den Bereichen: Verkehr und Infrastruktur, Wasserstoffbereitstellung, Stationäre Energieversorgung und Spezielle Märkte gefördert. Darüber hinaus umfasst das Programm neben den projektspezifischen Aktivitäten in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zahlreiche Querschnitts- und Vernetzungsaktivitäten im Bereich nationaler und internationaler Kooperationen. Der zu vergebene Dienstleistungsauftrag setzt sich aus zwei Teilaufgaben zusammen. Die Evaluation soll erstens eine Ex-post-Evaluation aller vom BMVI und BMWi geförderten Einzel-und Verbundprojekte im Zeitraum von 2008 bis 2016 sowie der damit verknüpften Begleitforschungen vornehmen. Insgesamt handelt es sich um 663 Projekte, wobei 415 dieser Projekte vom BMVI und 248 Projekte vom BMWi gefördert werden bzw. wurden. Diese umfassende Evaluation des Gesamtprogramms beinhaltet eine Erfolgskontrolle i.S. VV §7 BHO. Hierfür ist durch den Auftragnehmer zunächst ein Konzept zu erstellen und mit den Auftraggebern abzustimmen (AP 1), bevor die formale, den haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechende Erfolgskontrolle entsprechend der AP 2 bis AP 4 durchgeführt wird. Diese Erfolgskontrolle soll sich an der nachstehenden Struktur orientieren und darüber hinaus um die in den AP 5 und AP 6 beschriebenen Untersuchungen im Sinne einer Kontextanalyse ergänzt werden. Eine daran anknüpfende Empfehlung zur Entwicklung und Ausgestaltung des Programms für weitere 10 Jahre unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen bildet den zweiten Teil des Auftrages (AP 7). Der zu Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete: AP 1: Entwicklung des Evaluationsdesigns mit Erstellung eines Feinkonzeptes zur Methodik und Indikatoren-Entwicklung zur Erfolgsmessung. AP 2: Zielerreichungskontrolle: technische Erfolgskontrolle auf Projektebene im Rahmen eines Ist-Soll-Vergleiches. AP 3: Wirkungskontrolle: — AP 3.1: Analyse und Bewertung der besonderen Umsetzungs- und Programmstrukturen des NIP (Programmgesellschaft, Projektträger, Leuchttürme und weitere partnerschaftliche Zusammenschlüsse, internationale Vernetzung). — AP 3.2: Erhebung von Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Einordnung der (fach)öffentlichen Breitenwirkung sowie der Wahrnehmung der alternativen Technologien in der Literatur. AP 4: Wirtschaftlichkeitskontrolle: Analyse des Fördermitteleinsatzes und der programmatischen Synergie-Effekte. Ergänzende APs im Rahmen einer Kontextanalyse: AP 5: Analyse des regulatorischen Rahmens und Marktumfeldes. Inwiefern beeinflussen diese die Erreichung der Ziele des NIP? AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung eines globalen Technologie-Benchmarks – Bewertung der Stellung Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und Brennstoffzellen. AP 7: Empfehlungen zu Entwicklung und Ausgestaltung der Programmumsetzung für weitere 10 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Menge oder Umfang:
Der durchzuführende Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete:AP 1: Entwicklung des Evaluationsdesigns mit Erstellung eines Feinkonzeptes zur Methodik und Indikatoren-Entwicklung zur Erfolgsmessung.AP 2: Zielerreichungskontrolle: technische Erfolgskontrolle auf Projektebene im Rahmen eines Ist-Soll-Vergleiches.AP 3: Wirkungskontrolle:— AP 3.1: Analyse und Bewertung der besonderen Umsetzungs- und Programmstrukturen des NIP (Programmgesellschaft, Projektträger, Leuchttürme und weitere partnerschaftliche Zusammenschlüsse, internationale Vernetzung).— AP 3.2: Erhebung von Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Einordnung der (fach)öffentlichen Breitenwirkung sowie der Wahrnehmung der alternativen Technologien in der Literatur.AP 4: Wirtschaftlichkeitskontrolle: Analyse des Fördermitteleinsatzes und der programmatischen Synergie-Effekte.Ergänzende APs im Rahmen einer Kontextanalyse:AP 5: Analyse des regulatorischen Rahmens und Marktumfeldes. Inwiefern beeinflussen diese die Erreichung der Ziele des NIP?AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung eines globalen Technologie-Benchmarks – Bewertung der Stellung Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und Brennstoffzellen.AP 7: Empfehlungen zu Entwicklung und Ausgestaltung der Programmumsetzung für weitere 10 Jahre.
Der durchzuführende Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete:AP 1: Entwicklung des Evaluationsdesigns mit Erstellung eines Feinkonzeptes zur Methodik und Indikatoren-Entwicklung zur Erfolgsmessung.AP 2: Zielerreichungskontrolle: technische Erfolgskontrolle auf Projektebene im Rahmen eines Ist-Soll-Vergleiches.AP 3: Wirkungskontrolle:— AP 3.1: Analyse und Bewertung der besonderen Umsetzungs- und Programmstrukturen des NIP (Programmgesellschaft, Projektträger, Leuchttürme und weitere partnerschaftliche Zusammenschlüsse, internationale Vernetzung).— AP 3.2: Erhebung von Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Einordnung der (fach)öffentlichen Breitenwirkung sowie der Wahrnehmung der alternativen Technologien in der Literatur.AP 4: Wirtschaftlichkeitskontrolle: Analyse des Fördermitteleinsatzes und der programmatischen Synergie-Effekte.Ergänzende APs im Rahmen einer Kontextanalyse:AP 5: Analyse des regulatorischen Rahmens und Marktumfeldes. Inwiefern beeinflussen diese die Erreichung der Ziele des NIP?AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung eines globalen Technologie-Benchmarks – Bewertung der Stellung Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und Brennstoffzellen.AP 7: Empfehlungen zu Entwicklung und Ausgestaltung der Programmumsetzung für weitere 10 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Fax: +49 3020199-3334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E48181828) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E48181828). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 26.9.2016 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E48181828) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E48181828). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 26.9.2016 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Insbesondere mit den Mitteln von BMVI und BMWi konnte in den vergangenen Jahren die Lücke zwischen grundlegender Forschung und Entwicklung (F&E) einerseits und dem Markt für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien andererseits geschlossen werden. Die Fördermaßnahmen der beiden Bundesministerien greifen hierbei ineinander und leisten komplementär zueinander einen Beitrag zur Technologieentwicklung und Vorbereitung der Markteinführung.
Insbesondere mit den Mitteln von BMVI und BMWi konnte in den vergangenen Jahren die Lücke zwischen grundlegender Forschung und Entwicklung (F&E) einerseits und dem Markt für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien andererseits geschlossen werden. Die Fördermaßnahmen der beiden Bundesministerien greifen hierbei ineinander und leisten komplementär zueinander einen Beitrag zur Technologieentwicklung und Vorbereitung der Markteinführung.
Darüber hinaus soll das Gesamtsystem dieser spezifischen Technologie- und Industriebranche aufgebaut, entwickelt und unter wertschöpfenden Aspekten für eine stabile, bezahlbare und nachhaltige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien vorbereitet werden. Dazu gehört eine bedarfsgerechte Wasserstoffversorgung sowie eine entsprechende Wasserstoffproduktion aus regenerativen Quellen, die Wasserstoff-bereitstellung über eine leistungsstarke Infrastruktur bis hin zur Kommerzialisierung und breiten Markteinführung der Wasserstoff-/Brennstoffzellentechnologien in ihren spezifischen Anwendungen im mobilen und stationären Bereich.
Darüber hinaus soll das Gesamtsystem dieser spezifischen Technologie- und Industriebranche aufgebaut, entwickelt und unter wertschöpfenden Aspekten für eine stabile, bezahlbare und nachhaltige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien vorbereitet werden. Dazu gehört eine bedarfsgerechte Wasserstoffversorgung sowie eine entsprechende Wasserstoffproduktion aus regenerativen Quellen, die Wasserstoff-bereitstellung über eine leistungsstarke Infrastruktur bis hin zur Kommerzialisierung und breiten Markteinführung der Wasserstoff-/Brennstoffzellentechnologien in ihren spezifischen Anwendungen im mobilen und stationären Bereich.
Das NIP ist in vier Programmbereiche unterteilt, um den verschiedenen Produkt- und Anwendungsmöglichkeiten der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie gleichermaßen gerecht zu werden und marktspezifische Herausforderungen bei der Marktvorbereitung gezielt angehen zu können. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Demonstrationsprojekte werden so je nach Anwendungsgebiet in den Bereichen: Verkehr und Infrastruktur, Wasserstoffbereitstellung, Stationäre Energieversorgung und Spezielle Märkte gefördert. Darüber hinaus umfasst das Programm neben den projektspezifischen Aktivitäten in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zahlreiche Querschnitts- und Vernetzungsaktivitäten im Bereich nationaler und internationaler Kooperationen.
Das NIP ist in vier Programmbereiche unterteilt, um den verschiedenen Produkt- und Anwendungsmöglichkeiten der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie gleichermaßen gerecht zu werden und marktspezifische Herausforderungen bei der Marktvorbereitung gezielt angehen zu können. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Demonstrationsprojekte werden so je nach Anwendungsgebiet in den Bereichen: Verkehr und Infrastruktur, Wasserstoffbereitstellung, Stationäre Energieversorgung und Spezielle Märkte gefördert. Darüber hinaus umfasst das Programm neben den projektspezifischen Aktivitäten in den verschiedenen Anwendungsfeldern der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zahlreiche Querschnitts- und Vernetzungsaktivitäten im Bereich nationaler und internationaler Kooperationen.
Der zu vergebene Dienstleistungsauftrag setzt sich aus zwei Teilaufgaben zusammen. Die Evaluation soll erstens eine Ex-post-Evaluation aller vom BMVI und BMWi geförderten Einzel-und Verbundprojekte im Zeitraum von 2008 bis 2016 sowie der damit verknüpften Begleitforschungen vornehmen. Insgesamt handelt es sich um 663 Projekte, wobei 415 dieser Projekte vom BMVI und 248 Projekte vom BMWi gefördert werden bzw. wurden. Diese umfassende Evaluation des Gesamtprogramms beinhaltet eine Erfolgskontrolle i.S. VV §7 BHO.
Der zu vergebene Dienstleistungsauftrag setzt sich aus zwei Teilaufgaben zusammen. Die Evaluation soll erstens eine Ex-post-Evaluation aller vom BMVI und BMWi geförderten Einzel-und Verbundprojekte im Zeitraum von 2008 bis 2016 sowie der damit verknüpften Begleitforschungen vornehmen. Insgesamt handelt es sich um 663 Projekte, wobei 415 dieser Projekte vom BMVI und 248 Projekte vom BMWi gefördert werden bzw. wurden. Diese umfassende Evaluation des Gesamtprogramms beinhaltet eine Erfolgskontrolle i.S. VV §7 BHO.
Hierfür ist durch den Auftragnehmer zunächst ein Konzept zu erstellen und mit den Auftraggebern abzustimmen (AP 1), bevor die formale, den haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechende Erfolgskontrolle entsprechend der AP 2 bis AP 4 durchgeführt wird. Diese Erfolgskontrolle soll sich an der nachstehenden Struktur orientieren und darüber hinaus um die in den AP 5 und AP 6 beschriebenen Untersuchungen im Sinne einer Kontextanalyse ergänzt werden.
Hierfür ist durch den Auftragnehmer zunächst ein Konzept zu erstellen und mit den Auftraggebern abzustimmen (AP 1), bevor die formale, den haushaltsrechtlichen Anforderungen entsprechende Erfolgskontrolle entsprechend der AP 2 bis AP 4 durchgeführt wird. Diese Erfolgskontrolle soll sich an der nachstehenden Struktur orientieren und darüber hinaus um die in den AP 5 und AP 6 beschriebenen Untersuchungen im Sinne einer Kontextanalyse ergänzt werden.
Eine daran anknüpfende Empfehlung zur Entwicklung und Ausgestaltung des Programms für weitere 10 Jahre unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen bildet den zweiten Teil des Auftrages (AP 7). Der zu Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
Eine daran anknüpfende Empfehlung zur Entwicklung und Ausgestaltung des Programms für weitere 10 Jahre unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen bildet den zweiten Teil des Auftrages (AP 7). Der zu Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
AP 1: Entwicklung des Evaluationsdesigns mit Erstellung eines Feinkonzeptes zur Methodik und Indikatoren-Entwicklung zur Erfolgsmessung.
AP 2: Zielerreichungskontrolle: technische Erfolgskontrolle auf Projektebene im Rahmen eines Ist-Soll-Vergleiches.
AP 3: Wirkungskontrolle:
— AP 3.1: Analyse und Bewertung der besonderen Umsetzungs- und Programmstrukturen des NIP (Programmgesellschaft, Projektträger, Leuchttürme und weitere partnerschaftliche Zusammenschlüsse, internationale Vernetzung).
— AP 3.2: Erhebung von Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Einordnung der (fach)öffentlichen Breitenwirkung sowie der Wahrnehmung der alternativen Technologien in der Literatur.
AP 4: Wirtschaftlichkeitskontrolle: Analyse des Fördermitteleinsatzes und der programmatischen Synergie-Effekte.
Ergänzende APs im Rahmen einer Kontextanalyse:
AP 5: Analyse des regulatorischen Rahmens und Marktumfeldes. Inwiefern beeinflussen diese die Erreichung der Ziele des NIP?
AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung eines globalen Technologie-Benchmarks – Bewertung der Stellung Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und Brennstoffzellen.
AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung eines globalen Technologie-Benchmarks – Bewertung der Stellung Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und Brennstoffzellen.
AP 7: Empfehlungen zu Entwicklung und Ausgestaltung der Programmumsetzung für weitere 10 Jahre.
Menge oder Umfang:
Der durchzuführende Dienstleistungsauftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
AP 1: Entwicklung des Evaluationsdesigns mit Erstellung eines Feinkonzeptes zur Methodik und Indikatoren-Entwicklung zur Erfolgsmessung.
AP 2: Zielerreichungskontrolle: technische Erfolgskontrolle auf Projektebene im Rahmen eines Ist-Soll-Vergleiches.
AP 3: Wirkungskontrolle:
— AP 3.1: Analyse und Bewertung der besonderen Umsetzungs- und Programmstrukturen des NIP (Programmgesellschaft, Projektträger, Leuchttürme und weitere partnerschaftliche Zusammenschlüsse, internationale Vernetzung).
— AP 3.2: Erhebung von Patenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Einordnung der (fach)öffentlichen Breitenwirkung sowie der Wahrnehmung der alternativen Technologien in der Literatur.
AP 4: Wirtschaftlichkeitskontrolle: Analyse des Fördermitteleinsatzes und der programmatischen Synergie-Effekte.
Ergänzende APs im Rahmen einer Kontextanalyse:
AP 5: Analyse des regulatorischen Rahmens und Marktumfeldes. Inwiefern beeinflussen diese die Erreichung der Ziele des NIP?
AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung eines globalen Technologie-Benchmarks – Bewertung der Stellung Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und Brennstoffzellen.
AP 6: Analyse des internationalen Programm-Kontextes zur Ermittlung eines globalen Technologie-Benchmarks – Bewertung der Stellung Deutschlands innerhalb von Europa und global (Wissenschaft, Industrie und politischer Rahmen) im Technologiefeld Wasserstoff und Brennstoffzellen.
AP 7: Empfehlungen zu Entwicklung und Ausgestaltung der Programmumsetzung für weitere 10 Jahre.
Dauer: 8 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter / Bietergemeinschaften / notwendige Unterauftragnehmer
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
… 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ zu nutzen).
… 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 124 GWB“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z.B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der systematischen Evaluation von Förderprogrammen und in der Anwendung von Evaluierungsmethoden,
2. Erfahrungen in der strategischen Programmbewertung und Ableitung von aussagekräftigen Zusammenhängen,
3. Kenntnisse und Erfahrungen in der systematischen (Weiter-)Entwicklung von Förderprogrammen (Entwurf, Monitoring, Evaluation),
4. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Innovationsmanagement in Bezug auf alternative Technologien,
5. Erfahrungen in Multi-Stakeholder-Prozessen mit politischer, wissenschaftlicher und industrieller Beteiligung (Public-Private-Partnership),
6. Politisches, fachlich-technisches und wirtschaftliches Know-how im Bereich Energieeffizienz/Erneuerbare Energien sowie Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien.
7. Kenntnisse und Erfahrungen des sozioökonomischen und volkswirtschaftlichen Marktumfeldes im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien,
8. Kenntnisse und Erfahrungen zum europäischen und internationalen Kontext der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien sowie den komplexen Branchen-Kooperationsstrukturen und der globalen Marktentwicklung.
Es sind zu den Punkten 1. bis 8. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 8. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung
o Projektlaufzeit
o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E48181828) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E48181828) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E48181828). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 26.9.2016 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E48181828). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 26.9.2016 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen.. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen.. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2016/S 170-306584 (2016-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes: (55)
2. Preis: (30)
3. Organisatorische Umsetzung: (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-27 📅
Name: McKinsey & Company, Inc.
Postanschrift: Christophstraße 17
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.