Externe Unterstützung beim Betrieb von SAP-HCM

gkv informatik

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Unterstützung der gkv informatik beim Betrieb ihres Personalwirtschaftsystems. Die Dienstleistung umfasst die Beratung und die Weiterentwicklung des Systems sowie die Einführung weiterer Komponenten im Rahmen von Projekten.
Es sind so viele Berater einzusetzen, dass alle zu betreuenden SAP HCM Komponenten abgedeckt werden können. Dabei können mehrere Komponenten von einer Person betreut werden. Für den Fall, dass der vorgesehene Berater keine Programmiertätigkeiten hinsichtlich der SAP-HCM-Komponenten durchführen kann, ist für diese Tätigkeiten ein weiterer Berater verbindlich vorzusehen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-04.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-04 Auftragsbekanntmachung
2016-11-21 Ergänzende Angaben
2017-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2016-11-21)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: gkv informatik
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 202-6958-1310 📞
E-Mail: vergabestelle@gkvi.de 📧
Fax: +49 202-6958-1009 📠
Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.gkvinformatik.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Externe Unterstützung beim Betrieb von SAP-HCM.
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung 📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Unterstützung der gkv informatik beim Betrieb ihres Personalwirtschaftsystems. Die...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 216-393400

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Alter Wert
Text: (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (...)
Neuer Wert
Text:
“(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (...) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 228-415662 (2016-11-21)