Die Horebschule, Baujahr 1904/05, in Pirmasens, Herzogstr. 41, ist ein drei- bis viergeschossiger Putzbau (zum Ende des Historismus) mit schlichter Sandsteingliederung in Formen der deutschen, noch spätgotisch beeinflussten Frührenaissance. Die jeweils drei äußeren Achsen der zur Vogelstraße gerichteten Längsseite sind als Risalit vorgezogen und waren ehemals übergiebelt. Nach Beschädigungen im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude um ein Geschoß erhöht. In den sechziger/siebziger Jahren wurde dieses Gebäude um einen dreigeschossigen Flachdachbau erweitert. Der ursprüngliche Bau steht unter Denkmalschutz, die Erweiterung nicht. Der genaue Umfang der erhaltenswerten Bausubstanz ist im Rahmen der Planung noch mit den Behörden abzustimmen. Die hinter dem Schulgebäude, wohl gleichzeitig entstandene Turnhalle in sehr ähnlichen Architekturformen, ist nicht Gegenstand der Baumaßnahme. Die Horebschule wird momentan von Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang der Grundschule und der Realschule (Standort 2) besucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-04.
Auftragsbekanntmachung (2016-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haustechnik
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistung gemäß HOAI. Folgende Stufen sind vorgesehen: LPH. 1-3, LPH. 4-6 und LPH. 7-9 nach HOAI.240 000
Gesamtwert des Auftrags: 240 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Haustechnik📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pirmasens – Abteilung Hochbau – Kommunales Bauen
Postanschrift: Stadtverwaltung Pirmasens – Zentrale Vergabestelle – Alleestr. 20
Postleitzahl: 66953
Postort: Pirmasens
Kontakt
Internetadresse: http://www.pirmasens.de🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@pirmasens.de📧
Telefon: +49 63311489024📞
Fax: +49 63311489038 📠
Die Horebschule, Baujahr 1904/05, in Pirmasens, Herzogstr. 41, ist ein drei- bis viergeschossiger Putzbau (zum Ende des Historismus) mit schlichter Sandsteingliederung in Formen der deutschen, noch spätgotisch beeinflussten Frührenaissance. Die jeweils drei äußeren Achsen der zur Vogelstraße gerichteten Längsseite sind als Risalit vorgezogen und waren ehemals übergiebelt. Nach Beschädigungen im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude um ein Geschoß erhöht. In den sechziger/siebziger Jahren wurde dieses Gebäude um einen dreigeschossigen Flachdachbau erweitert. Der ursprüngliche Bau steht unter Denkmalschutz, die Erweiterung nicht. Der genaue Umfang der erhaltenswerten Bausubstanz ist im Rahmen der Planung noch mit den Behörden abzustimmen. Die hinter dem Schulgebäude, wohl gleichzeitig entstandene Turnhalle in sehr ähnlichen Architekturformen, ist nicht Gegenstand der Baumaßnahme. Die Horebschule wird momentan von Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang der Grundschule und der Realschule (Standort 2) besucht.
Die Horebschule, Baujahr 1904/05, in Pirmasens, Herzogstr. 41, ist ein drei- bis viergeschossiger Putzbau (zum Ende des Historismus) mit schlichter Sandsteingliederung in Formen der deutschen, noch spätgotisch beeinflussten Frührenaissance. Die jeweils drei äußeren Achsen der zur Vogelstraße gerichteten Längsseite sind als Risalit vorgezogen und waren ehemals übergiebelt. Nach Beschädigungen im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude um ein Geschoß erhöht. In den sechziger/siebziger Jahren wurde dieses Gebäude um einen dreigeschossigen Flachdachbau erweitert. Der ursprüngliche Bau steht unter Denkmalschutz, die Erweiterung nicht. Der genaue Umfang der erhaltenswerten Bausubstanz ist im Rahmen der Planung noch mit den Behörden abzustimmen. Die hinter dem Schulgebäude, wohl gleichzeitig entstandene Turnhalle in sehr ähnlichen Architekturformen, ist nicht Gegenstand der Baumaßnahme. Die Horebschule wird momentan von Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang der Grundschule und der Realschule (Standort 2) besucht.
Im Zuge einer Neuorganisation der Realschule soll die Horebschule generalsaniert und den Anforderungen eines zeitgemäßen Lehrens und Lernens im Bildungsgang der Realschule angepasst werden. Das Gebäude soll den unteren Klassenstufen Raum bieten. Die oberen Klassenstufen im Bildungsgang der Realschule sind am Standort 1 in der Alleestraße untergebracht. Aufgrund der Demografie ist zum Planungszeitpunkt zu entscheiden, ob der Erweiterungsbau saniert oder rückgebaut wird. Die vorh. BGF der Schule (inkl. Erweiterungsbau) beträgt ca. 5 600 m
Im Zuge einer Neuorganisation der Realschule soll die Horebschule generalsaniert und den Anforderungen eines zeitgemäßen Lehrens und Lernens im Bildungsgang der Realschule angepasst werden. Das Gebäude soll den unteren Klassenstufen Raum bieten. Die oberen Klassenstufen im Bildungsgang der Realschule sind am Standort 1 in der Alleestraße untergebracht. Aufgrund der Demografie ist zum Planungszeitpunkt zu entscheiden, ob der Erweiterungsbau saniert oder rückgebaut wird. Die vorh. BGF der Schule (inkl. Erweiterungsbau) beträgt ca. 5 600 m
Das Vergabeverfahren betrifft die Planungsleistungen für die vorgenannte Aufgabe als Fachplanung TA (Technische Ausrüstung) für alle Anlagengruppen n. § 53 HOAI.
Die aktuelle Aufgabenstellung sieht zunächst vor, eine Gesamtplanung in den Lph. 1-3 n. § 55 HOAI für den Schulstandort zu erstellen. Die Gesamtplanung könnte in 2 bis 3 Bauabschnitten in den Lph. 4-9 n. § 55 HOAI erfolgen.
Bestandspläne und Fotos der Horebschule geben als Grundlage einen Einblick zur Aufgabenstellung und stehen den Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Diese Unterlagen sowie der zu verwendende Bewerberbogen können auf der unter I.1) genannten Internetseite des Auftraggebers heruntergeladen werden.
Bestandspläne und Fotos der Horebschule geben als Grundlage einen Einblick zur Aufgabenstellung und stehen den Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Diese Unterlagen sowie der zu verwendende Bewerberbogen können auf der unter I.1) genannten Internetseite des Auftraggebers heruntergeladen werden.
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 der unter Abschnitt II.1.1) genannten Leistung gemäß HOAI. Folgende Stufen sind vorgesehen: LPH. 1-3, LPH. 4-6 und LPH. 7-9 nach HOAI.
Referenznummer: 74 Gen San Horeb
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pirmasens.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der erforderlichen Angaben soll der Bewerberbogen verwendet werden, der bei der Internet-Adresse der Kontaktstelle gem. I.1) abgerufen werden kann. Maßgeblich für das Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der EU-Bekanntmachung.
Zum Nachweis der erforderlichen Angaben soll der Bewerberbogen verwendet werden, der bei der Internet-Adresse der Kontaktstelle gem. I.1) abgerufen werden kann. Maßgeblich für das Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der EU-Bekanntmachung.
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Werden die nachfolgend aufgeführten Nachweise 1 bis 7 nicht oder nicht vollständig vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF (Nachforderungsmöglichkeit) keinen Gebrauch.
1. Angaben zu Name, Rechtsform, Anschrift und Kontaktdaten des Bewerbers,
2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung,
2.1 bei Personengesellschaften durch Nachweis der Vertretungsmacht,
2.2 bei juristischen Personen durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs,
2.3 bei Arbeits-/ Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft zu benennen, der die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Hierfür ist die Vorlage einer Vollmachtserklärung für den verantwortlichen Vertreter, die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet ist, erforderlich.
2.3 bei Arbeits-/ Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft zu benennen, der die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Hierfür ist die Vorlage einer Vollmachtserklärung für den verantwortlichen Vertreter, die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet ist, erforderlich.
3. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratende/r Ingenieur/in oder
Der Nachweis ist für den für die Leistung verantwortlichen Vertreter des sich bewerbenden Büros oder der juristischen Person vorzulegen.
Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu führen.
4. Erklärung des Bewerbers, dass die freiberufliche Leistung unabhängig von Ausführungs- und
Lieferinteressen erfolgt gemäß § 2(3) VOF.
5. Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmern gemäß § 4(2) VOF.
6. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4(6) und § 4(9) VOF vorliegen.
7. Wird von § 5(6) VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer die Nachweise nach 1 bis 6 vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften müssen die unter III.2.1) genannten Nachweise von jedem Mitglied erbracht werden.
Die Eignungskriterien, die unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführt sind, werden nach dem angegebenen
Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber stellt zunächst grundsätzlich Eignung fest. Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber wählt der Auftraggeber die aufzufordernden Bewerber aus. Ein Bewerber ist grundsätzlich geeignet, wenn er die Mindestpunktzahl von mindestens 100 Punkten oder mehr erreicht hat. Es werden aus dem Kreis der grundsätzlich geeigneten Bewerber bis zu 5 Bewerber zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, werden die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen aufgefordert. Bei Punktgleichheit von Bewerbern auf dem 5 und 6 bzw. folgenden Platz entscheidet das Los, wenn und soweit nicht mehr sachgerecht zwischen den betreffenden Bewerbern differenziert werden kann.
Punktesystem bewertet. Der Auftraggeber stellt zunächst grundsätzlich Eignung fest. Aus dem Kreis der geeigneten Bewerber wählt der Auftraggeber die aufzufordernden Bewerber aus. Ein Bewerber ist grundsätzlich geeignet, wenn er die Mindestpunktzahl von mindestens 100 Punkten oder mehr erreicht hat. Es werden aus dem Kreis der grundsätzlich geeigneten Bewerber bis zu 5 Bewerber zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, werden die 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen aufgefordert. Bei Punktgleichheit von Bewerbern auf dem 5 und 6 bzw. folgenden Platz entscheidet das Los, wenn und soweit nicht mehr sachgerecht zwischen den betreffenden Bewerbern differenziert werden kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Honorarumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen Technische Ausrüstung. Der Bewerber hat eine Erklärung über seinen Umsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre
(2013/2014/2015) abzugeben. Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften sind diese Angaben getrennt zu
machen und werden für die Bewertung addiert. Ein durchschnittlicher Gesamtumsatz von 300 000 EUR (netto) erreicht die volle Punktzahl.
Wichtung: 10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden:
Kurzdarstellung der Bürostruktur mit Angabe der aktuellen Zahl und Qualifikation (Angabe des Berufsabschlusses mit Nachweis) von fest angestellten Mitarbeitern, Angabe mit namentlicher Zuordnung. Diese Angaben sind von Arbeits-/Bietergemeinschaften getrennt aufzuführen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kurzdarstellung der Bürostruktur mit Angabe der aktuellen Zahl und Qualifikation (Angabe des Berufsabschlusses mit Nachweis) von fest angestellten Mitarbeitern, Angabe mit namentlicher Zuordnung. Diese Angaben sind von Arbeits-/Bietergemeinschaften getrennt aufzuführen.
Eine Bürostruktur mit mindestens einer Führungskraft (Inhaber oder Partner oder Projektleiter), die die Voraussetzungen zur Teilnahmeberechtigung erfüllt, einer weiteren technischen Führungskraft und 2 technischen Mitarbeitern (Festanstellung, Vollzeit) oder eine Arbeitsgemeinschaft mit mindestens je einer Führungskraft je Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, die die Voraussetzungen zur Teilnahmeberechtigung erfüllt, und 2 technischen Mitarbeitern (Festanstellung, Vollzeit) insgesamt erreicht die volle Punktzahl.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Bürostruktur mit mindestens einer Führungskraft (Inhaber oder Partner oder Projektleiter), die die Voraussetzungen zur Teilnahmeberechtigung erfüllt, einer weiteren technischen Führungskraft und 2 technischen Mitarbeitern (Festanstellung, Vollzeit) oder eine Arbeitsgemeinschaft mit mindestens je einer Führungskraft je Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, die die Voraussetzungen zur Teilnahmeberechtigung erfüllt, und 2 technischen Mitarbeitern (Festanstellung, Vollzeit) insgesamt erreicht die volle Punktzahl.
Bei einem Büro mit mehreren Niederlassungen sind die Angaben für die Niederlassung zu machen, die die Leistung erbringt.
Wichtung: 6 %.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden, wenn die Anforderung erfüllt ist und alle
Angaben vollständig sind.
Für eine Struktur mit einer Führungskraft und 2 technischen Mitarbeitern werden 2 Punkte erteilt,
eine Struktur mit einer Führungskraft und 1 technischen Mitarbeiter erhält 1 Punkt.
3. Organigramm:
Die Bürostruktur des Bewerbers ist mit einem Organigramm mit Angabe der Tätigkeitsbereiche
der Mitarbeiter nachvollziehbar darzustellen. Bei Arbeitsgemeinschaften ist das Organigramm für die für die Leistungserbringung vorgesehene Gesamtstruktur darzustellen.
Wichtung: 6 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden:
Für eine vollständige, nachvollziehbare Darstellung werden 3 Punkte erteilt.
Bei unvollständigen Angaben werden 1,5 Punkte erteilt,
bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gefordert werden 3 Referenzen, die wie folgt bewertet werden.
Die Zuordnung der vorgelegten Referenzen ist entsprechend der nachfolgenden Aufzählung eindeutig zu benennen.
1. Referenzprojekt 1 – Projekt mit vergleichbarer Nutzung.
1.1 Quantitative Beurteilung.
Darstellung eines ausgewählten Projektes mit vergleichbarer Nutzung, dessen Technische Ausrüstung von dem Bewerber geplant wurde und deren Ausführung er überwacht hat. Es müssen die Leistungsphasen 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein. Das Objekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) fertiggestellt worden sein. Als vergleichbare Nutzung werden gewertet: Schule, Hochschule, KiTa, Akademie, Bildungszentrum, Verwaltungsgebäude. Gebäude sonstiger Nutzungen erhalten keine Punkte.
Darstellung eines ausgewählten Projektes mit vergleichbarer Nutzung, dessen Technische Ausrüstung von dem Bewerber geplant wurde und deren Ausführung er überwacht hat. Es müssen die Leistungsphasen 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein. Das Objekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) fertiggestellt worden sein. Als vergleichbare Nutzung werden gewertet: Schule, Hochschule, KiTa, Akademie, Bildungszentrum, Verwaltungsgebäude. Gebäude sonstiger Nutzungen erhalten keine Punkte.
Es muss sich um eine Sanierungs- und Umbaumaßnahme im Bestand handeln, bei einem Neubauprojekt werden die erzielten Punkte um 50 % abgemindert.
Ein Volumen von mind. 1 500 000 EUR brutto in KG 400 wird als vergleichbar gewertet.
Im Bewerberbogen oder auf einem A4-Blatt sind folgende Angaben zum Objekt zu machen:
Projektbezeichnung mit Adresse, Bauzeit mit Datum der Fertigstellung, Bauherr mit Anschrift und Ansprechpartner, Baukosten KG 300 + 400 brutto, BGF und NF, erbrachte Leistungsphasen, Kurzbeschreibung der ausgeführten Bauleistungen am Objekt und der vom Bewerber erbrachten besonderen Leistungen über den oben genannten Rahmen der Leistungsphasen (Grundleistungen) hinaus.
Projektbezeichnung mit Adresse, Bauzeit mit Datum der Fertigstellung, Bauherr mit Anschrift und Ansprechpartner, Baukosten KG 300 + 400 brutto, BGF und NF, erbrachte Leistungsphasen, Kurzbeschreibung der ausgeführten Bauleistungen am Objekt und der vom Bewerber erbrachten besonderen Leistungen über den oben genannten Rahmen der Leistungsphasen (Grundleistungen) hinaus.
Falls es sich bei dem Referenzprojekt um einen Erweiterungsbau als Neubau in Kombination mit einer Sanierung und/oder Umbau eines Bestandsbaus handelt, sind die Angaben zu Baukosten und BGF und NF sowohl für die Gesamtmaßnahme wie auch gesondert für den Teilbereich Sanierung (Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung) oder Umbau zu machen.
Falls es sich bei dem Referenzprojekt um einen Erweiterungsbau als Neubau in Kombination mit einer Sanierung und/oder Umbau eines Bestandsbaus handelt, sind die Angaben zu Baukosten und BGF und NF sowohl für die Gesamtmaßnahme wie auch gesondert für den Teilbereich Sanierung (Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung) oder Umbau zu machen.
Dies ist ausdrücklich anzugeben. Das Projekt ist als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts auf einem Referenzblatt DIN A3 mit mindestens folgenden Angaben darzustellen: Grundriss EG mit Maßstabsangabe, Fotos des fertiggestellten Gebäudes von außen und innen, Fotos vor der Sanierung. Eine gestalterische Bewertung erfolgt nicht. Unvollständige Angaben führen zu Punktabzügen.
Dies ist ausdrücklich anzugeben. Das Projekt ist als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts auf einem Referenzblatt DIN A3 mit mindestens folgenden Angaben darzustellen: Grundriss EG mit Maßstabsangabe, Fotos des fertiggestellten Gebäudes von außen und innen, Fotos vor der Sanierung. Eine gestalterische Bewertung erfolgt nicht. Unvollständige Angaben führen zu Punktabzügen.
Darüber hinausgehende Unterlagen werden von der Beurteilung ausgeschlossen.
Wichtung: 20 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden:
Wurden nicht alle Leistungsphasen erbracht, so werden die erbrachten Leistungen abgemindert wie folgt: Bei Teilleistung LPH. 2-4 werden die erreichten Punkte um 70 % abgemindert, bei Teilleistung LPH. 2-5 werden die erreichten Punkte um 60 % abgemindert, bei Teilleistung LPH. 2-6 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Teilleistung LPH. 8 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Leistungen ausschließlich LPH 2-3 werden keine Punkte erteilt.
Wurden nicht alle Leistungsphasen erbracht, so werden die erbrachten Leistungen abgemindert wie folgt: Bei Teilleistung LPH. 2-4 werden die erreichten Punkte um 70 % abgemindert, bei Teilleistung LPH. 2-5 werden die erreichten Punkte um 60 % abgemindert, bei Teilleistung LPH. 2-6 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Teilleistung LPH. 8 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Leistungen ausschließlich LPH 2-3 werden keine Punkte erteilt.
1.2 Referenzschreiben des Auftraggebers zum ausgewählten Projekt.
Das Referenzschreiben muss die Tätigkeit des Bewerbers beim Referenzprojekt eindeutig benennen und muss Aussagen zur Termin- und Kostensicherheit des Bewerbers bei der Ausführung und eine Wertung der Leistungen des Bewerbers enthalten und vom Auftraggeber unterzeichnet sein.
Das Referenzschreiben muss die Tätigkeit des Bewerbers beim Referenzprojekt eindeutig benennen und muss Aussagen zur Termin- und Kostensicherheit des Bewerbers bei der Ausführung und eine Wertung der Leistungen des Bewerbers enthalten und vom Auftraggeber unterzeichnet sein.
Wichtung: 6 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden.
Für ein gemäß der genannten Inhalte vollständiges Referenzschreiben mit positiver Beurteilung wird die volle Punktzahl erteilt, bei fehlenden Aussagen oder nicht optimaler Beurteilung wird die Punktzahl entsprechend abgemindert.
2. Referenzprojekt 2 – Sanierung eines Gebäudes, das unter Denkmalschutz steht.
2.1 Quantitative Beurteilung.
Darstellung eines ausgewählten Projektes, dessen Technische Ausrüstung von dem Bewerber geplant wurde und deren Ausführung er überwacht hat. Es müssen die Leistungsphasen 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein. Das Objekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) fertiggestellt worden sein.
Darstellung eines ausgewählten Projektes, dessen Technische Ausrüstung von dem Bewerber geplant wurde und deren Ausführung er überwacht hat. Es müssen die Leistungsphasen 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein. Das Objekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) fertiggestellt worden sein.
Es muss sich um eine Sanierung eines Gebäudes mit beliebiger Nutzung handeln, das unter Denkmalschutz steht. Ein Volumen von mind. 1 000 000 EUR brutto in KG 400 wird als vergleichbar gewertet. Es darf das gleiche Projekt vorgelegt werden, das bereits als Referenzprojekt 1 eingereicht wurde.
Es muss sich um eine Sanierung eines Gebäudes mit beliebiger Nutzung handeln, das unter Denkmalschutz steht. Ein Volumen von mind. 1 000 000 EUR brutto in KG 400 wird als vergleichbar gewertet. Es darf das gleiche Projekt vorgelegt werden, das bereits als Referenzprojekt 1 eingereicht wurde.
Dies ist ausdrücklich anzugeben. Das Projekt ist als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts auf einem Referenzblatt DIN A3 mit mindestens folgenden Angaben darzustellen: Grundriss EG mit Maßstabsangabe, Fotos des fertiggestellten Gebäudes von außen und innen, Fotos vor der Sanierung. Eine gestalterische Bewertung erfolgt nicht.
Dies ist ausdrücklich anzugeben. Das Projekt ist als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts auf einem Referenzblatt DIN A3 mit mindestens folgenden Angaben darzustellen: Grundriss EG mit Maßstabsangabe, Fotos des fertiggestellten Gebäudes von außen und innen, Fotos vor der Sanierung. Eine gestalterische Bewertung erfolgt nicht.
Der Nachweis des Denkmalschutzes ist über eine Fotokopie einer einschlägigen Veröffentlichung (Denkmalregister o.ä.) zu führen. Alternativ kann ein Schriftstück der Denkmalschutzbehörde, aus dem die Unterschutzstellung hervorgeht, vorgelegt werden. Unvollständige Angaben führen zu Punktabzügen.
Der Nachweis des Denkmalschutzes ist über eine Fotokopie einer einschlägigen Veröffentlichung (Denkmalregister o.ä.) zu führen. Alternativ kann ein Schriftstück der Denkmalschutzbehörde, aus dem die Unterschutzstellung hervorgeht, vorgelegt werden. Unvollständige Angaben führen zu Punktabzügen.
Wurden nicht alle Leistungsphasen erbracht, so werden die erbrachten Leistungen abgemindert wie folgt: Bei Teilleistung LPH. 2-4 werden die erreichten Punkte um 70 % abgemindert, bei Teilleistung LPH. 2-5 werden die erreichten Punkte um 60 % abgemindert, bei Teilleistung LPH. 2-6 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Teilleistung LPH. 8 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Leistungen ausschließlich LPH. 2-3 werden keine Punkte erteilt.
Wurden nicht alle Leistungsphasen erbracht, so werden die erbrachten Leistungen abgemindert wie folgt: Bei Teilleistung LPH. 2-4 werden die erreichten Punkte um 70 % abgemindert, bei Teilleistung LPH. 2-5 werden die erreichten Punkte um 60 % abgemindert, bei Teilleistung LPH. 2-6 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Teilleistung LPH. 8 werden die erreichten Punkte um 50 % abgemindert. Bei Leistungen ausschließlich LPH. 2-3 werden keine Punkte erteilt.
2.2 Referenzschreiben des Auftraggebers zum ausgewählten Projekt.
3. Referenzprojekt 3 – Projekt eines öffentlichen Auftraggebers.
3.1 Quantitative Beurteilung..
Darstellung eines ausgewählten Projektes mit beliebiger Nutzung, dessen Technische Ausrüstung von dem Bewerber geplant wurde und deren Ausführung er überwacht hat. Es müssen die Leistungsphasen 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein. Das Objekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) fertiggestellt worden sein. Es kann sich um einen Neubau oder Erweiterungsbau oder Umbau/Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber mit beliebiger Nutzung handeln. Das Objekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber realisiert worden sein und ein Volumen von mind. 1 000 000 EUR brutto in KG 400 haben.
Darstellung eines ausgewählten Projektes mit beliebiger Nutzung, dessen Technische Ausrüstung von dem Bewerber geplant wurde und deren Ausführung er überwacht hat. Es müssen die Leistungsphasen 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein. Das Objekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 2006 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung) fertiggestellt worden sein. Es kann sich um einen Neubau oder Erweiterungsbau oder Umbau/Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber mit beliebiger Nutzung handeln. Das Objekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber realisiert worden sein und ein Volumen von mind. 1 000 000 EUR brutto in KG 400 haben.
Handelt es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber nicht um den Bund, ein Bundesland oder eine Kommune, ist ein Nachweis beizufügen, um welchen anderen öffentlichen Auftraggeber es sich im Sinne des § 98 GWB bei dem Auftraggeber für das eingereichte Referenzprojekt handelt.
Handelt es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber nicht um den Bund, ein Bundesland oder eine Kommune, ist ein Nachweis beizufügen, um welchen anderen öffentlichen Auftraggeber es sich im Sinne des § 98 GWB bei dem Auftraggeber für das eingereichte Referenzprojekt handelt.
Es darf das gleiche Projekt vorgelegt werden, das bereits als Referenzprojekt 1 oder 2 eingereicht wurde.
3.2 Referenzschreiben des Auftraggebers zum ausgewählten Projekt.
Für ein gemäß der genannten Inhalte vollständiges Referenzschreiben mit positiver Beurteilung wird
die volle Punktzahl erteilt, bei fehlenden Aussagen oder nicht optimaler Beurteilung wird die Punktzahl entsprechend abgemindert.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:
Sach- und Vermögensschäden: 5 000 000 EUR;
Personenschäden: 5 000 000 EUR.
Im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft ist diese Versicherung von jedem Mitglied nachzuweisen. Jedes Mitglied haftet gesamtschuldnerisch.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HOAI (in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Teilnahme zugelassen sind im Zulassungsbereich EWR und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Beratende/r Ingenieur/in oder Ingenieur/in (für Fachbereich Technische Ausrüstung) gem. § 19 Abs.2 VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügen, dessen Anerkennung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36 EG in der Fassung vom 20.11.2013 (2013/55) gewährleistet ist. Zur Teilnahmeberechtigung für juristische Personen und Personengesellschaften gilt, dass der verantwortliche Verfasser die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen muss. Bei Arbeitsgemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen und/oder Personengesellschaften muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft benannt sein und die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zur Teilnahme zugelassen sind im Zulassungsbereich EWR und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Beratende/r Ingenieur/in oder Ingenieur/in (für Fachbereich Technische Ausrüstung) gem. § 19 Abs.2 VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügen, dessen Anerkennung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36 EG in der Fassung vom 20.11.2013 (2013/55) gewährleistet ist. Zur Teilnahmeberechtigung für juristische Personen und Personengesellschaften gilt, dass der verantwortliche Verfasser die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen muss. Bei Arbeitsgemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen und/oder Personengesellschaften muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft benannt sein und die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Organisatorische Projektumsetzung: Qualität der zu erwartenden organisatorischen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt (Generalsanierung Horebschule) anhand der Darstellung der büroorganisatorischen Abläufe in der Planungs- und Ausführungsphase. Es werden vollständige Angaben zur Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen unter Einbeziehung der an der Planung und Ausführungsüberwachung fachlich Beteiligten für das geplante Projekt erwartet. Die besonderen Abläufe bei Projekten für öffentliche Auftraggeber sind darzustellen, sowie Maßnahmen zur Optimierung der Planungs- und Bauabläufe. Es können für ein qualitätsvolles Konzept und eine schlüssige Darstellung maximal 3 Punkte erreicht werden (25)
2. Bauen im Bestand – Denkmalschutz: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung unter den Aspekten Bauen im Bestand, Denkmalschutz und Sanierung. Es sind Lösungen bei vergleichbaren Projekten vorzustellen, die bei der konkreten Bauaufgabe als Erfahrungen herangezogen werden können, um im Denkmal ein zeitgemäßes Funktionskonzept unter den Aspekten Brandschutz, Energieeinsparung und Instandsetzung zu erzielen. Es können für ein qualitätsvolles Konzept und eine schlüssige Darstellung maximal 3 Punkte erreicht werden (25)
3. Terminplanung und Terminkontrolle: Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung in Bezug auf Terminplanung und Terminkontrolle. Die Beurteilung erfolgt anhand der Darstellung des Bewerbers über die Terminkontrolle eines abgewickelten vergleichbaren Projektes in der Planungs- und Ausführungsphase mit Bezug auf das konkrete Projekt. Steuerungsinstrumente und Methoden zur Sicherstellung von Terminen sind vorzustellen. Es können für ein qualitätsvolles Konzept und eine schlüssige Darstellung maximal 3 Punkte erreicht werden (20)
4. Kostenkontrolle: Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt (Generalsanierung Horebschule) anhand der Darstellung der Kostenkontrolle eines vergleichbaren abgewickelten Projekts in der Planungs- und Ausführungsphase. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und Methoden zur Sicherstellung von Kosten darzustellen sowie Erfahrungen in der besonderen Situation der Kostensteuerung und -darstellung bei geförderten Baumaßnahmen. Es können für ein qualitätsvolles Konzept und eine schlüssige Darstellung maximal 3 Punkte erreicht werden (20)
5. Honorar: Für Bieter oder Bietergemeinschaften, für die im Falle der Auftragserteilung gemäß §1 HOAI deren gesetzliches Preisrecht zwingend anzuwenden ist, geht die Vergabestelle von einer Einordnung für die Planungsmaßnahme in die Honorarzone II aus. Für diese Bieter oder Bietergemeinschaften wird ein Angebot zum Mindestsatz, ein Umbauzuschlag von 0 % (die technische Ausrüstung wird grundsätzlich neu konzipiert) und ein Ansatz von 4 % des Nettohonorars als pauschalierte Nebenkosten für wirtschaftlich angesehen. Bezifferte Honorarangebote sind nicht vorzulegen. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden, wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 74 Gen San Horeb
(1) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen die Informationspflicht verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 004-004027 (2016-01-04)