Der Breitbandzweckverband beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der in dem Zweckverband zusammengeschlossenen sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge übertragene Aufgabenwahrnehmungen in Teilbereichen der Gemeinden Idstedt (Randbereiche) und Ulsnis (Ortsteil Hestoft) mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist insoweit, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Planung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Untersttützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des Zinssubventionierungsprogrammes der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen) und/oder der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundes und/oder der Länder zu nutzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang:
Flächendeckende Breitbandversorgung der Gemeindegebiete der Gemeinden gem. II.1.1).0
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Breitbandzweckverband Südangeln
Postanschrift: Toft 7
Postleitzahl: 24860
Postort: Böklund
Kontakt
E-Mail: g.woitag@wr-recht.de📧
Telefon: +49 4037669210📞
Fax: +49 4037669222 📠
Der Breitbandzweckverband beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der in dem Zweckverband zusammengeschlossenen sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge übertragene Aufgabenwahrnehmungen in Teilbereichen der Gemeinden Idstedt (Randbereiche) und Ulsnis (Ortsteil Hestoft) mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist insoweit, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Planung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
Der Breitbandzweckverband beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der in dem Zweckverband zusammengeschlossenen sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge übertragene Aufgabenwahrnehmungen in Teilbereichen der Gemeinden Idstedt (Randbereiche) und Ulsnis (Ortsteil Hestoft) mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist insoweit, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen die Planung und der Betrieb eines Next Generation Access (NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Untersttützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Untersttützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des Zinssubventionierungsprogrammes der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen) und/oder der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundes und/oder der Länder zu nutzen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des Zinssubventionierungsprogrammes der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen) und/oder der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundes und/oder der Länder zu nutzen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Flächendeckende Breitbandversorgung der Gemeindegebiete der Gemeinden gem. II.1.1).
Dauer: 240 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Gebiete der Gemeinden gem. II.1.1).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
2. Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
3. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis zur Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht gemäß § 45 VgV:
1. entsprechende Bankerklärungen,
2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden.
2. Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme oder gleichwertige Besicherung.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Herrn Rechtsanwalt Gerrit Woitag
Name: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Telefon: +49 4037669-210📞
Fax: +49 4037669-222 📠
URL für weitere Informationen: http://www.wr-recht.de🌏
URL der Dokumente: http://www.wr-recht.de🌏
URL der Teilnahme: www.wr-recht.de🌏
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 143-259475 (2016-07-22)
Ergänzende Angaben (2017-01-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Breitbandzweckverband beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der in dem Zweckverband zusammengeschlossenen sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge übertragene Aufgabenwahrnehmungen in Teilbereichen der Gemeinden Idstedt (Randbereiche) und Ulsnis (Ortsteil Hestoft) mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist insoweit, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendecken deine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen der Betrieb eines Next Generation Access(NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
Der Breitbandzweckverband beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der in dem Zweckverband zusammengeschlossenen sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge übertragene Aufgabenwahrnehmungen in Teilbereichen der Gemeinden Idstedt (Randbereiche) und Ulsnis (Ortsteil Hestoft) mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist insoweit, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendecken deine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu realisieren. Gegenstand des Auftrages ist im Wesentlichen der Betrieb eines Next Generation Access(NGA)-Breitbandnetzes sowie die Versorgung der Gebiete mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NextGeneration Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NextGeneration Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Gebiete der Gemeinden gem. II.1.4).
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium: Wirtschaftlichkeit des Angebotes, Höhe der Pacht
Gewichtung der Kosten: 40
Kostenkriterium: Leistungsfähigkeit der aktiven Komponenten
Gewichtung der Kosten: 15
Kostenkriterium: Marketingkonzept
Gewichtung der Kosten: 10
Kostenkriterium: Endkundenpreise /Gebühren pro Monat, Bereitstellungskosten
Gewichtung der Kosten: 25
Kostenkriterium: Umfang und Qualität der Endkundenprodukte
Gewichtung der Kosten: 5
Kostenkriterium: Qualität, Ausarbeitung und Präsentation des Angebotes
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-29 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏
Quelle: OJS 2017/S 183-375529 (2017-09-20)