Generalfachplanung Gebäudetechnik für die Erweiterung des Landratsamtes Göppingen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Stark- und Schwachstrom, Gebäudeautomation)
Der Landkreis Göppingen, vertreten durch das LRA Göppingen, plant die Erweiterung des bestehenden Landratsamts. Vorgesehen sind ca. 180 Arbeitsplätze in drei Bürogeschossen, ein Sitzungssaal mit Cateringbereich im Erdgeschoss und Lager + Technikraum im Untergeschoss. Im Jahr 2014 wurde für die Objektplanung ein Planerauswahlverfahren nach VOF durchgeführt und im Februar 2015 abgeschlossen. Um das Wettbewerbsergebnis im Sinne einer technisch abgestimmten Vorplanung vorantreiben zu können, wurde eine Systemplanung (für die Gebäudetechnik und die Tragwerksplanung) beauftragt. Nach einer Optimierungsphase liegt nun mit dem 11.3.2016 ein Beschluss des Kreistags zur Weiterführung des Projekts in die Entwurfsplanung vor. Im Zuge des 2-stufigen VOF-Verfahrens werden Generalfachplanungsleistungen ausgeschrieben. — Stufe 1: Präqualifikation (nach Ausschluss-und Auswahlkriterien); 3-5 Teilnehmer werden EU-weit ausgewählt. — Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haustechnik
Menge oder Umfang:
Generalfachplanungsleistungen Gebäudetechnik (HLSKE (+MSR)) LPH 2 (Vorplanung) bis LPH 8;(Objektbetreuung und Dokumentation).Die zu erbringende Leistung soll nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:— Stufe 1: LPH 2-4;— Stufe 2: LPH 5-7;— Stufe 3: LPH 8.Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. ändern.Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Bauleitung regional einzufordern.700 000
Generalfachplanungsleistungen Gebäudetechnik (HLSKE (+MSR)) LPH 2 (Vorplanung) bis LPH 8;(Objektbetreuung und Dokumentation).Die zu erbringende Leistung soll nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:— Stufe 1: LPH 2-4;— Stufe 2: LPH 5-7;— Stufe 3: LPH 8.Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. ändern.Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Bauleitung regional einzufordern.700 000
Gesamtwert des Auftrags: 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Haustechnik📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Göppingen
Postanschrift: Lorcher Straße 6
Postleitzahl: 73033
Postort: Göppingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-goeppingen.de🌏
E-Mail: r.mittner@landkreis-goeppingen.de📧
Telefon: +49 7161202-242📞
Fax: +49 7161202-397 📠
Name und Anschrift bereits ausgewählter Wirtschaftsteilnehmer:
1. EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH, Stuttgart.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu
verwenden, das auf der „Drees & Sommer Stuttgart Bieterplattform“ heruntergeladen werden
kann. Die Internetadresse lautet: https://www.pkmserver.de/lra-gp-hlse
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform.
Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Registrierung und können sich die Blanco-Bewerbungsunterlagen
downloaden.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit
aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-
Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht
zurück gesandt werden.
Rückfragen sind ausschließlich über die Bieterplattform und die dafür vorgesehene Fragenmaske zu stellen.
Telefonische Rückfragen werden aus Gründen der Transparenz nicht beantwortet.
Die Rückfragen werden gesammelt und kurzfristig
beantwortet. Fragen (anonymisiert) und Antworten werden vor dem Hintergrund der
Geleichbehandlung aller Bewerber auf dem PKM-Server eingestellt und allen zugänglich
gemacht.
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen ist der 25.4.2016.
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Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht
zurück gesandt werden.
Rückfragen sind ausschließlich über die Bieterplattform und die dafür vorgesehene Fragenmaske zu stellen.
Telefonische Rückfragen werden aus Gründen der Transparenz nicht beantwortet.
Die Rückfragen werden gesammelt und kurzfristig
beantwortet. Fragen (anonymisiert) und Antworten werden vor dem Hintergrund der
Geleichbehandlung aller Bewerber auf dem PKM-Server eingestellt und allen zugänglich
gemacht.
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen ist der 25.4.2016.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Göppingen, vertreten durch das LRA Göppingen, plant die Erweiterung des bestehenden Landratsamts. Vorgesehen sind ca. 180 Arbeitsplätze in drei Bürogeschossen, ein Sitzungssaal mit Cateringbereich im Erdgeschoss und Lager + Technikraum im Untergeschoss.
Der Landkreis Göppingen, vertreten durch das LRA Göppingen, plant die Erweiterung des bestehenden Landratsamts. Vorgesehen sind ca. 180 Arbeitsplätze in drei Bürogeschossen, ein Sitzungssaal mit Cateringbereich im Erdgeschoss und Lager + Technikraum im Untergeschoss.
Im Jahr 2014 wurde für die Objektplanung ein Planerauswahlverfahren nach VOF durchgeführt und im Februar 2015 abgeschlossen. Um das Wettbewerbsergebnis im Sinne einer technisch abgestimmten Vorplanung vorantreiben zu können, wurde eine Systemplanung (für die Gebäudetechnik und die Tragwerksplanung) beauftragt.
Im Jahr 2014 wurde für die Objektplanung ein Planerauswahlverfahren nach VOF durchgeführt und im Februar 2015 abgeschlossen. Um das Wettbewerbsergebnis im Sinne einer technisch abgestimmten Vorplanung vorantreiben zu können, wurde eine Systemplanung (für die Gebäudetechnik und die Tragwerksplanung) beauftragt.
Nach einer Optimierungsphase liegt nun mit dem 11.3.2016 ein Beschluss des Kreistags zur Weiterführung des Projekts in die Entwurfsplanung vor.
Im Zuge des 2-stufigen VOF-Verfahrens werden Generalfachplanungsleistungen ausgeschrieben.
Generalfachplanungsleistungen Gebäudetechnik (HLSKE (+MSR)) LPH 2 (Vorplanung) bis LPH 8;
(Objektbetreuung und Dokumentation).
Die zu erbringende Leistung soll nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 2-4;
— Stufe 2: LPH 5-7;
— Stufe 3: LPH 8.
Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Bauleitung regional einzufordern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göppingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag für das Auswahlverfahren (§ 10 VOF) ist zwingend auf dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsformular abzugeben (schriftlich an die Kontaktadresse Landkreis Göppingen, vgl. I.1) Ausschlusskriterium.
Aktualisierungen (z. B. Bieterfragen) werden an alle Teilnehmer über den Bieterserver versandt.
Für jeden Bewerber sind für die Eignungsprüfung jeweils nachfolgend genannte Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
A – Formalien:
A1.) Fristgerechter Eingang der Bewerbung (2.5.2016, 12:00 Uhr) – Ausschlusskriterium;
A2.) Bewerbungsunterlagen entsprechend der Ausschreibung (Formblätter) – Ausschlusskriterium.
B – Rechtslage:
B1.) Falsche oder unvollständige Auskünfte in erheblichem Maß und schuldhaft (§ 4 (9) e VOF) - Ausschlusskriterium;
B2.) Bestätigung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt wurde (§ 4 (9) d VOF) - Ausschlusskriterium;
B3.) Bestätigung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren eingeleitet ist (§ 4 (9) a VOF) - Ausschlusskriterium;
B4.) Bestätigung, dass keine Ausschlusskriterien bezüglich Unzuverlässigkeit vorliegen (§ 4 (6) VOF) - Ausschlusskriterium;
B5.) Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferbedingungen vorliegt (§ 2 (3) VOF) - Ausschlusskriterium.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
C – Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder ist spätestens zum Zeitpunkt der Stufe 2 (Bieterpräsentation) des Verfahrens vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder ist spätestens zum Zeitpunkt der Stufe 2 (Bieterpräsentation) des Verfahrens vorzulegen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt
sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Fachplaner für Technische Ausrüstung (gem. HOAI
Teil 4.2) zu führen. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so
erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis
verfügt. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt wenn der Satzungsgemäße bevollmächtigte Vertreter der
juristischen Person teilnahmeberechtigt sind.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn
jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt ✅
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-05-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Göppingen
Herrn Mittner
Name: Drees & Sommer GmbH
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Kontaktperson: Frau Dipl.-Ing. Kerstin Streule
Telefon: +49 7111317-170📞
E-Mail: kerstin.streule@dreso.com📧
Fax: +49 7111317-101 📠
URL für weitere Informationen: http://www.dreso.com🌏
Name: Drees & Sommer GmbH, PKM-Bieterserver
Kontaktperson: Bieter-Server „Erweiterung Landratsamt Göppingen“
URL der Dokumente: https://www.pkmserver.de/lra-gp-hlse🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-15 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Name und Anschrift bereits ausgewählter Wirtschaftsteilnehmer:
1. EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH, Stuttgart.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu
verwenden, das auf der „Drees & Sommer Stuttgart Bieterplattform“ heruntergeladen werden
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform.
Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Registrierung und können sich die Blanco-Bewerbungsunterlagen
downloaden.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit
aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-
Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht
zurück gesandt werden.
Rückfragen sind ausschließlich über die Bieterplattform und die dafür vorgesehene Fragenmaske zu stellen.
Telefonische Rückfragen werden aus Gründen der Transparenz nicht beantwortet.
Die Rückfragen werden gesammelt und kurzfristig
beantwortet. Fragen (anonymisiert) und Antworten werden vor dem Hintergrund der
Geleichbehandlung aller Bewerber auf dem PKM-Server eingestellt und allen zugänglich
gemacht.
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen ist der 25.4.2016.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a: Informations- und Wartepflicht.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Wegen versendet, verkürzt
sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 101b Abs. 2 GWB
(2) Die Unwirksamkeit (red.: eines Vertragsschlusses) nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
— § 107 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.) der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat:
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 066-115610 (2016-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 726 500 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Vorstellung des Büros (10)
2. Organisation Projektteam/ Darstellung der Verantwortlichkeiten (15)
3. Persönliche Vorstellung des Projekt- / Bauleiters mit seinen Referenzen (20)
4. Vorgehensweise zur Projektabwicklung (25)
5. Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (HOAI 2013) (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-11 📅
Name: EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH
Postanschrift: Gropiusplatz 10
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@egs-plan.de📧
Internetadresse: http://www.stz-egs.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung (zuletzt geändert am 24.11.2011) des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Wegen versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Wegen versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
(2) Die Unwirksamkeit (red.: eines Vertragsschlusses) nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit (red.: eines Vertragsschlusses) nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
(3) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.