Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers. Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand ursprünglich aus vier teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche sich um einen Innenhof gruppierten. Zwei Gebäude wurden abgebrochen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag neu errichtet. Zwei Gebäude unterliegen teilweise Denkmalschutzauflagen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers aufnimmt. Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Aufzüge) umfassen folgende Leistungen (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschl. Montage-/Werkstattplanung und Wartung): — Personenaufzug als Übereck-Aufzug; — Personenaufzug als Durchlader.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Aufzügen
Kurze Beschreibung:
Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers. Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand ursprünglich aus vier teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche sich um einen Innenhof gruppierten. Zwei Gebäude wurden abgebrochen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag neu errichtet. Zwei Gebäude unterliegen teilweise Denkmalschutzauflagen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers aufnimmt.
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Aufzüge) umfassen folgende Leistungen (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschl. Montage-/Werkstattplanung und Wartung):
— Personenaufzug als Übereck-Aufzug;
— Personenaufzug als Durchlader.
Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers. Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand ursprünglich aus vier teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche sich um einen Innenhof gruppierten. Zwei Gebäude wurden abgebrochen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag neu errichtet. Zwei Gebäude unterliegen teilweise Denkmalschutzauflagen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers aufnimmt.
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Aufzüge) umfassen folgende Leistungen (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschl. Montage-/Werkstattplanung und Wartung):
— Personenaufzug als Übereck-Aufzug;
— Personenaufzug als Durchlader.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Aufzügen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung von Aufzugsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Ulmenstr. 52
Postleitzahl: 90443
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://ihk-nuernberg.de🌏
E-Mail: thomas.huebner@nuernberg.ihk.de📧
Telefon: +49 9111335-335📞
Fax: +49 9111335-150335 📠
URL der Dokumente: http://deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-12 📅
Datum des Beginns: 2016-08-08 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 091-162501
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 237-429682
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1)) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und gesetzlich nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3)). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil und nicht verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen.
(2) Es obliegt den am Auftrag interessierten Unternehmen (Bewerbern), die sich nicht über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de beim Auftraggeber registriert haben, der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) entweder mit Abforderung der Vergabeunterlagen oder sonst frühzeitig vor Abgabe eines Angebotes einen Ansprechpartner und eine durchgehend erreichbare E-Mail-Adresse zu benennen, an die der Auftraggeber etwaige Hinweise, Erläuterungen, Einzelheiten oder Änderungen der Vergabeunterlagen bzw. -bedingungen sowie Antworten auf Fragen richten kann. Solche Mitteilungen wird der Auftraggeber nur an Bewerber versenden, die dieser Obliegenheit nachkommen oder im Vergabeportal registriert sind. Im Übrigen sind die Bieter für die Vollständigkeit und formale Richtigkeit ihrer Angebote selbst verantwortlich.
(3) Es obliegt den Bewerbern/Bietern, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen sowie Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für den Eingang der Angebote mitzuteilen. Etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers sind dabei kenntlich zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Mitteilungen nicht mehr zu berücksichtigen/beantworten. Etwaige Antworten oder Mitteilungen gemäß Absatz 2 wird der Auftraggeber grundsätzlich transparent gegenüber allen Bewerbern vornehmen; auf etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse kann der Auftraggeber nur Rücksicht nehmen, wenn und soweit sie ihm gegenüber kenntlich gemacht wurden.
(4) Zur Abgabe bzw. postalischen Einsendung des Angebotes ist der vom Auftraggeber bereit gestellte Kennzettel (Aufkleber) deutlich sichtbar auf dem verschlossenen Umschlag des Angebotes zu verwenden.
(5) Der in Ziffer IV.2.2) genannte Schlusstermin für den Eingang der Angebote kann sich aufgrund nicht vorhergesehener Umstände (z. B. Archäologische Grabungen) verschieben. Der Auftraggeber wird die Bewerber gemäß Absatz 2 rechtzeitig darüber informieren.
(6) Die Vergabeunterlagen können digital (GAEB-Schnittstelle und .pdf) kostenfrei über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. Die Nutzung dieses Vergabeportals erfordert keine Registrierung, eine Registirierung ermöglicht eine vereinfachte Benennung eines Ansprechpartners und einer durchgehend erreichbaren E-Mail-Adresse (s. Ziffer VI.3) Absatz 2). Alternativ können die Vergabeunterlagen zur kostenfreien postalischen Versendung auf Datenträger (DVD) bei der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) abgefordert werden. Eine Versendung in Papierform erfolgt nicht.
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1)) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und gesetzlich nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3)). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil und nicht verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen.
(2) Es obliegt den am Auftrag interessierten Unternehmen (Bewerbern), die sich nicht über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de beim Auftraggeber registriert haben, der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) entweder mit Abforderung der Vergabeunterlagen oder sonst frühzeitig vor Abgabe eines Angebotes einen Ansprechpartner und eine durchgehend erreichbare E-Mail-Adresse zu benennen, an die der Auftraggeber etwaige Hinweise, Erläuterungen, Einzelheiten oder Änderungen der Vergabeunterlagen bzw. -bedingungen sowie Antworten auf Fragen richten kann. Solche Mitteilungen wird der Auftraggeber nur an Bewerber versenden, die dieser Obliegenheit nachkommen oder im Vergabeportal registriert sind. Im Übrigen sind die Bieter für die Vollständigkeit und formale Richtigkeit ihrer Angebote selbst verantwortlich.
(3) Es obliegt den Bewerbern/Bietern, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen sowie Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für den Eingang der Angebote mitzuteilen. Etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers sind dabei kenntlich zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Mitteilungen nicht mehr zu berücksichtigen/beantworten. Etwaige Antworten oder Mitteilungen gemäß Absatz 2 wird der Auftraggeber grundsätzlich transparent gegenüber allen Bewerbern vornehmen; auf etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse kann der Auftraggeber nur Rücksicht nehmen, wenn und soweit sie ihm gegenüber kenntlich gemacht wurden.
(4) Zur Abgabe bzw. postalischen Einsendung des Angebotes ist der vom Auftraggeber bereit gestellte Kennzettel (Aufkleber) deutlich sichtbar auf dem verschlossenen Umschlag des Angebotes zu verwenden.
(5) Der in Ziffer IV.2.2) genannte Schlusstermin für den Eingang der Angebote kann sich aufgrund nicht vorhergesehener Umstände (z. B. Archäologische Grabungen) verschieben. Der Auftraggeber wird die Bewerber gemäß Absatz 2 rechtzeitig darüber informieren.
(6) Die Vergabeunterlagen können digital (GAEB-Schnittstelle und .pdf) kostenfrei über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. Die Nutzung dieses Vergabeportals erfordert keine Registrierung, eine Registirierung ermöglicht eine vereinfachte Benennung eines Ansprechpartners und einer durchgehend erreichbaren E-Mail-Adresse (s. Ziffer VI.3) Absatz 2). Alternativ können die Vergabeunterlagen zur kostenfreien postalischen Versendung auf Datenträger (DVD) bei der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) abgefordert werden. Eine Versendung in Papierform erfolgt nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers. Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand ursprünglich aus vier teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche sich um einen Innenhof gruppierten. Zwei Gebäude wurden abgebrochen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag neu errichtet. Zwei Gebäude unterliegen teilweise Denkmalschutzauflagen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers aufnimmt.
Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers. Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand ursprünglich aus vier teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche sich um einen Innenhof gruppierten. Zwei Gebäude wurden abgebrochen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag neu errichtet. Zwei Gebäude unterliegen teilweise Denkmalschutzauflagen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers aufnimmt.
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Aufzüge) umfassen folgende Leistungen (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschl. Montage-/Werkstattplanung und Wartung):
— Personenaufzug als Übereck-Aufzug;
— Personenaufzug als Durchlader.
Ein behindertengerechter Personenaufzug als Übereck-Aufzug mit Seilantrieb, Nutzlast 1 000 kg/mind. 12 Personen einschl. Kabinenausstattung sowie ein Personenaufzug als Durchlader mit Seilantrieb, Nutzlast 1 000 kg/mind. 12 Personen einschl. Kabinenausstattung;
Ein behindertengerechter Personenaufzug als Übereck-Aufzug mit Seilantrieb, Nutzlast 1 000 kg/mind. 12 Personen einschl. Kabinenausstattung sowie ein Personenaufzug als Durchlader mit Seilantrieb, Nutzlast 1 000 kg/mind. 12 Personen einschl. Kabinenausstattung;
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschl. Montage-/ Werkstattplanung und Wartung.
Beschreibung der Optionen: Wartungsarbeiten der Aufzugsanlagen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Vom Bieter ist entweder das Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung-EU) des VHB Bayern (s. Ziffer III.2.2)) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 (ABl. EU L 3 vom 6.1.2016, Seite 16), auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zum Unternehmen, zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind für diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG).
(1) Vom Bieter ist entweder das Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung-EU) des VHB Bayern (s. Ziffer III.2.2)) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 (ABl. EU L 3 vom 6.1.2016, Seite 16), auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zum Unternehmen, zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen sind für diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG).
(2) Alternativ zu Absatz 1 wird die Angabe der Registriernummer einer gültigen Eintragung für den Leistungsbereich 113-06 (Fördertechnik) in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Liste) oder einer entsprechenden Präqualifikation anerkannter gleichwertiger Register (z.B. HPQR) anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Alternativ zu Absatz 1 wird die Angabe der Registriernummer einer gültigen Eintragung für den Leistungsbereich 113-06 (Fördertechnik) in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Liste) oder einer entsprechenden Präqualifikation anerkannter gleichwertiger Register (z.B. HPQR) anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen.
(4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer (Sub-Subunternehmer).
(4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 1 oder 2 nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer (Sub-Subunternehmer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein Globalvermerk in Teil III Abschnitt α) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens. Auf Verlangen sind für diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen vorzulegen (z.B. testierte Jahresabschlüsse, Bestätigungen eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, Gewinn-/ Verlustrechnung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste) gilt entsprechend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein Globalvermerk in Teil III Abschnitt α) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens. Auf Verlangen sind für diese Angaben Nachweise bzw. Bescheinigungen vorzulegen (z.B. testierte Jahresabschlüsse, Bestätigungen eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, Gewinn-/ Verlustrechnung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste) gilt entsprechend.
(2) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, wonach diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Umsätze) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein Globalvermerk in Teil III Abschnitt α) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers beizubringen (s. Mindestanforderung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste) gilt entsprechend.
(1) Vom Bieter ist entsprechend Ziffer III.1.1) Absatz 1 entweder das Formblatt 124EU oder eine EEE (kein Globalvermerk in Teil III Abschnitt α) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers beizubringen (s. Mindestanforderung). Ziffer III.1.1) Absatz 2 (PQ-Liste) gilt entsprechend.
(2) Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
(2) Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung: Mindestens 3 in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen im Leistungsbereich: -113-06 Fördertechnik (Aufzüge, Fahrtreppen und Personenbeförderungsanlagen). Maßgeblich ist die Abnahme der Referenzleistungen (§ 640 BGB, § 12 VOB/B).
Mindestanforderung: Mindestens 3 in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen im Leistungsbereich: -113-06 Fördertechnik (Aufzüge, Fahrtreppen und Personenbeförderungsanlagen). Maßgeblich ist die Abnahme der Referenzleistungen (§ 640 BGB, § 12 VOB/B).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheiten für die Vertragserfüllung und für die Mängelgewährleistung jeweils in Höhe von 3 % der Brutto-Auftragssumme gemäß Ziffer 5 Formblatt 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) des VHB Bayern.
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften,
Gemäß § 16 VOB/B (s. Ziffer III.2.2)) und Ziffer 15 f. Formblatt 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) des VHB Bayern (s. Ziffer III.2.2)).
Sonstiges:
Vertragsbestandteil sind u.a. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) sowie die Formblätter 214.H (Besondere Vertragsbedingungen), 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen), 241 (Abfall) und 244 (Datenverarbeitung) des Vergabehandbuchs Bayern (VHB Bayern – Stand April 2016).
Vertragsbestandteil sind u.a. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) sowie die Formblätter 214.H (Besondere Vertragsbedingungen), 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen), 241 (Abfall) und 244 (Datenverarbeitung) des Vergabehandbuchs Bayern (VHB Bayern – Stand April 2016).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: GCA projektmanagement + consulting GmbH, Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: der Auftraggeber ist kein Öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB
Kontakt
Kontaktperson: Siehe nachstehend
Dokumente URL: http://deutsche-evergabe.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: ganzWerk GmbH
Postanschrift: Königstorgraben 7
Postleitzahl: 90402
Kontaktperson: Vergabestelle IHK Aufzüge
E-Mail: ihk@ganzwerk.de📧
Fax: +49 911333667 📠
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://ganzwerk.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GCA projektmanagement + consulting gmbh
Postanschrift: Frankenstraße 148
Postleitzahl: 90461
E-Mail: ihk@gca-projekte.de📧
Internetadresse: http://gca-projekte.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1)) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und gesetzlich nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3)). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil und nicht verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen.
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1)) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und gesetzlich nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/ SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z. B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3)). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil und nicht verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen.
(2) Es obliegt den am Auftrag interessierten Unternehmen (Bewerbern), die sich nicht über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de beim Auftraggeber registriert haben, der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) entweder mit Abforderung der Vergabeunterlagen oder sonst frühzeitig vor Abgabe eines Angebotes einen Ansprechpartner und eine durchgehend erreichbare E-Mail-Adresse zu benennen, an die der Auftraggeber etwaige Hinweise, Erläuterungen, Einzelheiten oder Änderungen der Vergabeunterlagen bzw. -bedingungen sowie Antworten auf Fragen richten kann. Solche Mitteilungen wird der Auftraggeber nur an Bewerber versenden, die dieser Obliegenheit nachkommen oder im Vergabeportal registriert sind. Im Übrigen sind die Bieter für die Vollständigkeit und formale Richtigkeit ihrer Angebote selbst verantwortlich.
(2) Es obliegt den am Auftrag interessierten Unternehmen (Bewerbern), die sich nicht über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de beim Auftraggeber registriert haben, der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) entweder mit Abforderung der Vergabeunterlagen oder sonst frühzeitig vor Abgabe eines Angebotes einen Ansprechpartner und eine durchgehend erreichbare E-Mail-Adresse zu benennen, an die der Auftraggeber etwaige Hinweise, Erläuterungen, Einzelheiten oder Änderungen der Vergabeunterlagen bzw. -bedingungen sowie Antworten auf Fragen richten kann. Solche Mitteilungen wird der Auftraggeber nur an Bewerber versenden, die dieser Obliegenheit nachkommen oder im Vergabeportal registriert sind. Im Übrigen sind die Bieter für die Vollständigkeit und formale Richtigkeit ihrer Angebote selbst verantwortlich.
(3) Es obliegt den Bewerbern/Bietern, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen sowie Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für den Eingang der Angebote mitzuteilen. Etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers sind dabei kenntlich zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Mitteilungen nicht mehr zu berücksichtigen/beantworten. Etwaige Antworten oder Mitteilungen gemäß Absatz 2 wird der Auftraggeber grundsätzlich transparent gegenüber allen Bewerbern vornehmen; auf etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse kann der Auftraggeber nur Rücksicht nehmen, wenn und soweit sie ihm gegenüber kenntlich gemacht wurden.
(3) Es obliegt den Bewerbern/Bietern, etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen sowie Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Verfahren der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) unverzüglich, spätestens jedoch bis 10 Kalendertage vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für den Eingang der Angebote mitzuteilen. Etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers sind dabei kenntlich zu machen. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Mitteilungen nicht mehr zu berücksichtigen/beantworten. Etwaige Antworten oder Mitteilungen gemäß Absatz 2 wird der Auftraggeber grundsätzlich transparent gegenüber allen Bewerbern vornehmen; auf etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse kann der Auftraggeber nur Rücksicht nehmen, wenn und soweit sie ihm gegenüber kenntlich gemacht wurden.
(4) Zur Abgabe bzw. postalischen Einsendung des Angebotes ist der vom Auftraggeber bereit gestellte Kennzettel (Aufkleber) deutlich sichtbar auf dem verschlossenen Umschlag des Angebotes zu verwenden.
(5) Der in Ziffer IV.2.2) genannte Schlusstermin für den Eingang der Angebote kann sich aufgrund nicht vorhergesehener Umstände (z. B. Archäologische Grabungen) verschieben. Der Auftraggeber wird die Bewerber gemäß Absatz 2 rechtzeitig darüber informieren.
(5) Der in Ziffer IV.2.2) genannte Schlusstermin für den Eingang der Angebote kann sich aufgrund nicht vorhergesehener Umstände (z. B. Archäologische Grabungen) verschieben. Der Auftraggeber wird die Bewerber gemäß Absatz 2 rechtzeitig darüber informieren.
(6) Die Vergabeunterlagen können digital (GAEB-Schnittstelle und .pdf) kostenfrei über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. Die Nutzung dieses Vergabeportals erfordert keine Registrierung, eine Registirierung ermöglicht eine vereinfachte Benennung eines Ansprechpartners und einer durchgehend erreichbaren E-Mail-Adresse (s. Ziffer VI.3) Absatz 2). Alternativ können die Vergabeunterlagen zur kostenfreien postalischen Versendung auf Datenträger (DVD) bei der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) abgefordert werden. Eine Versendung in Papierform erfolgt nicht.
(6) Die Vergabeunterlagen können digital (GAEB-Schnittstelle und .pdf) kostenfrei über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. Die Nutzung dieses Vergabeportals erfordert keine Registrierung, eine Registirierung ermöglicht eine vereinfachte Benennung eines Ansprechpartners und einer durchgehend erreichbaren E-Mail-Adresse (s. Ziffer VI.3) Absatz 2). Alternativ können die Vergabeunterlagen zur kostenfreien postalischen Versendung auf Datenträger (DVD) bei der Vergabestelle (Ziffer I.3 ganzWerk GmbH) abgefordert werden. Eine Versendung in Papierform erfolgt nicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: (beachte Ziffer VI.4.2)) Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde (beachte Ziffer VI.3) Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde (beachte Ziffer VI.3) Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
(2) Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie,Prinzregentenstr. 28, 80538 München.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie,Prinzregentenstr. 28, 80538 München.
(3) Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4)). Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Eine Rüge ist außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der angebliche Rechtsverstoß für den Antragsteller aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2)) erhoben wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4)). Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Eine Rüge ist außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der angebliche Rechtsverstoß für den Antragsteller aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2)) erhoben wurde.
(4) Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
(5) Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der Vertragsschluss kann 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(5) Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der Vertragsschluss kann 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Geschäftsbereich Recht und Steuern
Postanschrift: Ulmenstraße 52
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90443
Telefon: +49 9111335-388📞
E-Mail: oliver.baumbach@nuernberg.ihk.de📧
Fax: +49 9111335-150463 📠
Quelle: OJS 2016/S 091-162501 (2016-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers. Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand ursprünglich aus vier teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche sich um einen Innenhof gruppierten. 2 Gebäude wurden abgebrochen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag neu errichtet. Zwei Gebäude unterliegen teilweise Denkmalschutzauflagen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers aufnimmt.
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Aufzüge) umfassen folgende Leistungen
(Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschl. Montage-/Werkstattplanung und Wartung):
— Personenaufzug als Übereck-Aufzug;
— Personenaufzug als Durchlader.
Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers. Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand ursprünglich aus vier teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche sich um einen Innenhof gruppierten. 2 Gebäude wurden abgebrochen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag neu errichtet. Zwei Gebäude unterliegen teilweise Denkmalschutzauflagen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers aufnimmt.
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Aufzüge) umfassen folgende Leistungen
(Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschl. Montage-/Werkstattplanung und Wartung):
— Personenaufzug als Übereck-Aufzug;
— Personenaufzug als Durchlader.
Gesamtwert des Auftrags: 195 622 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 911-1335-335📞
Fax: +49 911-1335-150335 📠
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und gesetzlich nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss v 12.11.15-Az.:1/SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden, so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3). Die Allgem. Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil und nicht verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen.
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und gesetzlich nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss v 12.11.15-Az.:1/SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden, so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.3). Die Allgem. Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil und nicht verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers. Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand ursprünglich aus vier teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche sich um einen Innenhof gruppierten. 2 Gebäude wurden abgebrochen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag neu errichtet. Zwei Gebäude unterliegen teilweise Denkmalschutzauflagen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers aufnimmt.
Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers. Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand ursprünglich aus vier teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche sich um einen Innenhof gruppierten. 2 Gebäude wurden abgebrochen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag neu errichtet. Zwei Gebäude unterliegen teilweise Denkmalschutzauflagen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers aufnimmt.
Die Arbeiten des zu vergebenen Auftrages (Aufzüge) umfassen folgende Leistungen
(Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschl. Montage-/Werkstattplanung und Wartung):
Ein behindertengerechter Personenaufzug als Übereck-Aufzug mit Seilantrieb, Nutzlast 1 000 kg/mind. 12 Personen einschl. Kabinenausstattung sowie ein Personenaufzug als Durchlader mit Seilantrieb, Nutzlast 1 000 kg/mind. 12 Personen einschl. Kabinenausstattung; Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschl. Montage-/ Werkstattplanung und Wartung.
Ein behindertengerechter Personenaufzug als Übereck-Aufzug mit Seilantrieb, Nutzlast 1 000 kg/mind. 12 Personen einschl. Kabinenausstattung sowie ein Personenaufzug als Durchlader mit Seilantrieb, Nutzlast 1 000 kg/mind. 12 Personen einschl. Kabinenausstattung; Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einschl. Montage-/ Werkstattplanung und Wartung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: (beachte Ziffer VI.4.2) Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Telefon: +49 981-53-1277📞
Fax: +49 981-53-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde (beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde (beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.
(2) Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538 München.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538 München.
(3) Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Eine Rüge ist außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der angebliche Rechtsverstoß für den Antragsteller aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Eine Rüge ist außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der angebliche Rechtsverstoß für den Antragsteller aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 911-1335-388📞
Fax: +49 911-1335-150463 📠
Quelle: OJS 2017/S 020-033089 (2017-01-26)