Generika 2016 (XVIII)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen „Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V“ (im Folgenden: Rabattvertrag bzw. Rabattverträge) über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem 1. November 2016. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit des Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Ausgenommen hiervon sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die durch Krankenhausapotheken an TK-Versicherte nicht ambulant abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen,
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die über zentrale Beschaffungsstellen i. S. v. § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMG abgegeben werden,
— Arzneimittel, die im Rahmen des § 27a der Satzung der TK für die Versorgung der Versicherten mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie abgegeben werden (
http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/48710/Datei/63660/TK-Satzung-Stand-01-01-2013-PV-01-07-2011.pdf).
Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel; nur solche Arzneimittel können als vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel benannt werden. Eine Ausnahme hiervon bildet das Fachlos 3 „Macrogol und Elektrolyte“; bei diesem Fachlos werden ausschließlich nicht verschreibungspflichtige (aber apothekenpflichtige) Arzneimittel nachgefragt, so dass hierbei nur solche als vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel benannt werden können.
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen im Sinne von § 24b Abs. 2 AMG (vgl. auch § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V i. V. m. der Rahmenvereinbarung über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V), nicht im Sinne von § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 29 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Vergleichsgruppen (im Folgenden: Gruppen) unterteilt.
Bei Fachlos Nr. 1 bis 7 ist beabsichtigt, Rabattverträge mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) je Fachlos zu schließen. Bei Fachlos Nr. 8 bis 29 ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) je Fachlos zu schließen, sofern für das jeweilige Fachlos mindestens drei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-24
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Auftragsbekanntmachung
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2016-08-19
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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