Gewährung einer Zuwendung zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke zum Bau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Stadtteilen Gundelsbach und Baach der Großen Kreisstadt Weinstadt

Große Kreisstadt Weinstadt

Die Große Kreisstadt Weinstadt (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) führt eine Ausschreibung im offenen Verfahren zum Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem Telekommunikationsunternehmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Stadtteilen Gundelsbach und Baach durch. Der Auftraggeber beabsichtigt zur Verbesserung der Breitbandversorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den vorgegebenen Versorgungsgebieten eine Zuwendung für den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes für ein Next-Generation-Access-Breitbandnetz (NGA-Netz) zu vergeben.
Nachdem für das Projekt eine Förderung im Rahmen des einschlägigen Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ angestrebt und eine Umsetzung auf Grundlage der derzeitigen europäischen und nationalen Beihilfevorschriften, insbesondere der NGA-Rahmenregelung des Bundes erfolgt, hat das Projekt den dortigen Anforderungen unter Berücksichtigung der (weiteren) Vorgaben dieser Ausschreibung zu entsprechen.
Daher sind zur Sicherstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den vorgegebenen Versorgungsgebieten gemäß Anlage 1 für alle Haushalte zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Die Downloadrate muss sich im Rahmen des Projektes mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Zuwendungen sind so einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Diese sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (z. B. Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten).
Die Gewährung einer Zuwendung zur Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke steht dabei unter dem Vorbehalt einer Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Auftraggeber in entsprechender Höhe. Im Übrigen geht mit dieser Veröffentlichung keine Verpflichtung zur Gewährung einer Zuwendung einher. Diese Verpflichtung wird erst mit Zuschlagserteilung begründet.
Sofern die im Rahmen dieser Ausschreibung vereinbarten Verpflichtungen vom späteren Auftragnehmer nicht eingehalten werden, behält sich der Auftraggeber die Rückforderung einer etwa gewährten Zuwendung ausdrücklich vor.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-30.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-30 Auftragsbekanntmachung
2016-04-26 Ergänzende Angaben
2016-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge