Gewährung einer Zuwendung zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke zum Bau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Stadtteilen Gundelsbach und Baach der Großen Kreisstadt Weinstadt nach NGA-Rahmenregelung
Die Große Kreisstadt Weinstadt (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) führt eine Ausschreibung im offenen Verfahren zum Abschluss eines Kooperationsvertrages mit einem Telekommunikationsunternehmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Stadtteilen Gundelsbach und Baach durch. Der Auftraggeber beabsichtigt zur Verbesserung der Breitbandversorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den vorgegebenen Versorgungsgebieten eine Zuwendung für den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes für ein Next-Generation-Access-Breitbandnetz (NGA-Netz) zu vergeben.
Das Projekt hat den Vorgaben der NGA-Rahmenregelung zu entsprechen.
Daher sind zur Sicherstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den vorgegebenen Versorgungsgebieten gemäß Anlage 1 für mindestens 75 % der Haushalte zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Die Downloadrate muss sich im Rahmen des Projektes mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Zuwendungen sind so einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Diese sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (z. B. Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten).
Die Gewährung einer Zuwendung zur Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke steht dabei unter dem Vorbehalt einer Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Auftraggeber in entsprechender Höhe. Im Übrigen geht mit dieser Veröffentlichung keine Verpflichtung zur Gewährung einer Zuwendung einher. Diese Verpflichtung wird erst mit Zuschlagserteilung begründet.
Sofern die im Rahmen dieser Ausschreibung vereinbarten Verpflichtungen vom späteren Auftragnehmer nicht eingehalten werden, behält sich der Auftraggeber die Rückforderung einer etwa gewährten Zuwendung ausdrücklich vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-29.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-04-29
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Auftragsbekanntmachung
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