Gewobag ED – Vergabeverfahren – Schivelbeiner Str. 20, 10439 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur Wärmeversorgung und dezentralen Stromversorgung im Quartier
Der ausgeschriebene Auftrag ist Teil einer neuen Gesamtstrategie der Gewobag ED. Die Gewobag ED hat die eigenen Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz ermittelt und für ausgewählte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen sowie die technische und rechtliche Machbarkeit detailliert untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in dem „Energiemodell der Gewobag ED“ zusammengefasst. Demnach wird die Gewobag ED die Modernisierung der Heizungsanlagen be-schleunigen und mit einer KWK-Offensive verknüpfen: Heizungsanlagen, die technisch und wirtschaftlich hierfür geeignet sind, sollen mit KWK-Anlagen ergänzt werden. Die Errichtung und der Betrieb von KWK-Anlagen soll unter Einbeziehung von Contractoren erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-12.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Alt Moabit 101A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de🌏
E-Mail: a.jastrzembski@gewobag.de📧
1. Die Gewobag ED behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbunsgfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Der Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.05.2016 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Die Gewobag ED behält sich gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g) VOL/A die Vergabe weiterer, dem Grundentwurf entsprechender Leistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Personen vor, die den ersten Auftrag erhalten haben.
6. Zeitplan
— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 13.06.2016,
— Ablauf der Angebotsfrist: 13.07.2016, 12:00 Uhr,
— Verhandlungsrunden: 30. KW 2016,
— Zuschlag: drittes Quartal 2016.
7. Loslimitierung:
Die Gewobag ED wird die zu beschaffenden Leistungen in insgesamt neun Losen in verschiedenen Bekanntmachungen ausschreiben.
Es handelt sich um die folgenden Leistungen:
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Mehringdamm 8, 10961 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stormversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Bülowstr. 50, 10783 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stormversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Schwedter Str. 9, 10119 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Katzlerstr. 20, 10829 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Oderberger Str. 1, 10435 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stormversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Schivelbeiner Str. 20, 10439 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Stargarder Str. 1, 10437 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Großgörschenstr. 35, 10827 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Katzlerstr. 16, 10829 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
Bereits jetzt stellt die Gewobag ED klar, dass zwar die Teilnahme an den Vergabeverfahren für alle neun Lose zulässig ist, die Gewobag ED aber max. vier Lose an einen Bieter/eine Bietergemeinschaft vergeben wird. Liegt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft nach Abgabe des finalen Angebotes bei mehr als vier Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält das Unternehmen den Zuschlag auf die max. vier Lose mit der jeweils größten bestehenden Kesselleistung.
Die Gewobag ED behält sich vor, mehr als vier Lose an ein Unternehmen zu vergeben, soweit sich um diese Lose entweder keine Unternehmen oder ausschließlich solche Unternehmen beworben haben, die bereits den Zuschlag auf vier Lose erhalten sollen. Die Gewobag ED wird die Zuschläge analog zu dem beschriebenen Prozedere vergeben. Für die Reihenfolge sind allerdings lediglich die Kesselleistungen der noch nicht vergebenen Lose maßgeblich.
1. Die Gewobag ED behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbunsgfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Der Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.05.2016 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Die Gewobag ED behält sich gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g) VOL/A die Vergabe weiterer, dem Grundentwurf entsprechender Leistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Personen vor, die den ersten Auftrag erhalten haben.
6. Zeitplan
— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 13.06.2016,
— Ablauf der Angebotsfrist: 13.07.2016, 12:00 Uhr,
— Verhandlungsrunden: 30. KW 2016,
— Zuschlag: drittes Quartal 2016.
7. Loslimitierung:
Die Gewobag ED wird die zu beschaffenden Leistungen in insgesamt neun Losen in verschiedenen Bekanntmachungen ausschreiben.
Es handelt sich um die folgenden Leistungen:
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Mehringdamm 8, 10961 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stormversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Bülowstr. 50, 10783 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stormversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Schwedter Str. 9, 10119 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Katzlerstr. 20, 10829 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Oderberger Str. 1, 10435 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stormversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Schivelbeiner Str. 20, 10439 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Stargarder Str. 1, 10437 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Großgörschenstr. 35, 10827 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Katzlerstr. 16, 10829 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
Bereits jetzt stellt die Gewobag ED klar, dass zwar die Teilnahme an den Vergabeverfahren für alle neun Lose zulässig ist, die Gewobag ED aber max. vier Lose an einen Bieter/eine Bietergemeinschaft vergeben wird. Liegt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft nach Abgabe des finalen Angebotes bei mehr als vier Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält das Unternehmen den Zuschlag auf die max. vier Lose mit der jeweils größten bestehenden Kesselleistung.
Die Gewobag ED behält sich vor, mehr als vier Lose an ein Unternehmen zu vergeben, soweit sich um diese Lose entweder keine Unternehmen oder ausschließlich solche Unternehmen beworben haben, die bereits den Zuschlag auf vier Lose erhalten sollen. Die Gewobag ED wird die Zuschläge analog zu dem beschriebenen Prozedere vergeben. Für die Reihenfolge sind allerdings lediglich die Kesselleistungen der noch nicht vergebenen Lose maßgeblich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der ausgeschriebene Auftrag ist Teil einer neuen Gesamtstrategie der Gewobag ED. Die Gewobag ED hat die eigenen Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz ermittelt und für ausgewählte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen sowie die technische und rechtliche Machbarkeit detailliert untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in dem „Energiemodell der Gewobag ED“ zusammengefasst. Demnach wird die Gewobag ED die Modernisierung der Heizungsanlagen be-schleunigen und mit einer KWK-Offensive verknüpfen: Heizungsanlagen, die technisch und wirtschaftlich hierfür geeignet sind, sollen mit KWK-Anlagen ergänzt werden. Die Errichtung und der Betrieb von KWK-Anlagen soll unter Einbeziehung von Contractoren erfolgen.
Der ausgeschriebene Auftrag ist Teil einer neuen Gesamtstrategie der Gewobag ED. Die Gewobag ED hat die eigenen Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz ermittelt und für ausgewählte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen sowie die technische und rechtliche Machbarkeit detailliert untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in dem „Energiemodell der Gewobag ED“ zusammengefasst. Demnach wird die Gewobag ED die Modernisierung der Heizungsanlagen be-schleunigen und mit einer KWK-Offensive verknüpfen: Heizungsanlagen, die technisch und wirtschaftlich hierfür geeignet sind, sollen mit KWK-Anlagen ergänzt werden. Die Errichtung und der Betrieb von KWK-Anlagen soll unter Einbeziehung von Contractoren erfolgen.
Zur Umsetzung dieses Energiemodells hat die Gewobag die Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH gegründet. Die Gewobag ED hat zum 01.01.2015 den Betrieb sämtlicher Heizanlagen der zum Gewobag Verbund gehörenden Unternehmen übernommen.
Zur Umsetzung dieses Energiemodells hat die Gewobag die Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH gegründet. Die Gewobag ED hat zum 01.01.2015 den Betrieb sämtlicher Heizanlagen der zum Gewobag Verbund gehörenden Unternehmen übernommen.
Die angeschlossenen Liegenschaften Schivelbeiner Str. 20, 10439 Berlin, wurden ab 1988 erbaut. Der Bestandskessel wurde im Jahr 1992 gebaut.
Der AN hat zu der bestehenden Kesselanlage ein BHKW zu errichten und die Gesamtanlage (KWK-Anlage) zu betreiben. Die zu errichtende und zu betreibende KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) dient der Versorgung von insgesamt 18 Mieteinheiten (Wohnungen und Gewerbeeinheiten) mit einer Heizfläche von insgesamt 1.147,03 m
Der AN hat zu der bestehenden Kesselanlage ein BHKW zu errichten und die Gesamtanlage (KWK-Anlage) zu betreiben. Die zu errichtende und zu betreibende KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) dient der Versorgung von insgesamt 18 Mieteinheiten (Wohnungen und Gewerbeeinheiten) mit einer Heizfläche von insgesamt 1.147,03 m
Der Auftragnehmer hat für die Dauer von mindestens zehn Jahren alle im Folgenden beschriebenen Leistungen zu erbringen.
Der Auftragnehmer errichtet ein BHKW, das die Grundlast für die Wärme- und Warmwasserversorgung der angeschlossenen Liegenschaften abdeckt (Beistelllösung) und bindet dieses in die bestehende Anlage ein. Die Planung der KWK-Anlage, einschließlich der Dimensionierung, sowie die Errichtung der KWK-Anlage ist Aufgabe des Auftragnehmers und erfolgt in dessen Namen und auf dessen Rechnung. Für die Errichtung der KWK-Anlage werden die jeweiligen Heizzentralen zur Verfügung gestellt. Unter Umständen kommt auch eine Errichtung der KWK-Anlage in einem benachbarten Gebäude des Auftraggebers in Betracht; dies wäre gegebenenfalls im Vergabeverfahren zu klären.
Der Auftragnehmer errichtet ein BHKW, das die Grundlast für die Wärme- und Warmwasserversorgung der angeschlossenen Liegenschaften abdeckt (Beistelllösung) und bindet dieses in die bestehende Anlage ein. Die Planung der KWK-Anlage, einschließlich der Dimensionierung, sowie die Errichtung der KWK-Anlage ist Aufgabe des Auftragnehmers und erfolgt in dessen Namen und auf dessen Rechnung. Für die Errichtung der KWK-Anlage werden die jeweiligen Heizzentralen zur Verfügung gestellt. Unter Umständen kommt auch eine Errichtung der KWK-Anlage in einem benachbarten Gebäude des Auftraggebers in Betracht; dies wäre gegebenenfalls im Vergabeverfahren zu klären.
Der Auftragnehmer betreibt die KWK-Anlage für die Laufzeit des Vertrages im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Dies umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, damit jederzeit die vertraglich vereinbarte Wärmeleistung zur Verfügung steht, insbesondere:
Der Auftragnehmer betreibt die KWK-Anlage für die Laufzeit des Vertrages im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Dies umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, damit jederzeit die vertraglich vereinbarte Wärmeleistung zur Verfügung steht, insbesondere:
— die Beschaffung des Brennstoffes,
— die Wartung der KWK-Anlage,
— die Instandhaltung und Instandsetzung der KWK-Anlage sowie
— die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Messungen.
Der für den Betrieb der KWK-Anlage erforderliche Strom wird vom Auftraggeber beigestellt und nach tatsächlichem Verbrauch jährlich abgerechnet. Die hierfür erforderlichen Zähler sind gegebenenfalls vom Auftragnehmer einzubauen.
Die Einzelheiten der Errichtung und des Betriebs der KWK-Anlage werden im abzuschließenden Contracting- und Wärmelieferungsvertrag geregelt.
Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber spätestens mit der Inbetriebnahme der KWK-Anlage den vollständigen Betrieb der jeweiligen Heizzentralen und beliefert den Auftraggeber mit der in der Heizzentrale erzeugten Wärme. Hierzu pachtet der Auftragnehmer die Bestandsanlage vom Auftraggeber. Der Betrieb der Heizzentrale umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, damit jederzeit die vertraglich vereinbarte Wärme-leistung zur Verfügung steht, insbesondere:
Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber spätestens mit der Inbetriebnahme der KWK-Anlage den vollständigen Betrieb der jeweiligen Heizzentralen und beliefert den Auftraggeber mit der in der Heizzentrale erzeugten Wärme. Hierzu pachtet der Auftragnehmer die Bestandsanlage vom Auftraggeber. Der Betrieb der Heizzentrale umfasst grundsätzlich sämtliche Leistungen, die erforderlich sind, damit jederzeit die vertraglich vereinbarte Wärme-leistung zur Verfügung steht, insbesondere:
— die Wartung der Anlage,
— die Instandhaltung und Instandsetzung der Anlage sowie
Der für den Betrieb der Kesselanlage erforderliche Strom wird vom Auftraggeber beigestellt und nach tatsächlichem Verbrauch jährlich abgerechnet. Die hierfür erforderlichen Zähler sind gegebenenfalls vom Auftragnehmer einzubauen.
Der Auftragnehmer bietet den in der KWK-Anlage erzeugten Strom vorrangig den Mieterinnen und Mietern der Gewobag in den angeschlossenen Gebäuden an. Der Vertrieb des Stroms an die Mieterinnen und Mieter erfolgt durch den Auftragnehmer, der hierbei vom Gewobag-Verbund unterstützt wird. Zu diesem Zweck wird die Gewobag ED eine Wort-/Bildmarke markenrechtlich schützen lassen. Diese Marke steht dem Auftragnehmer zur Vermarktung des dezentral erzeugten KWK-Stroms zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Gewobag MB Mieterberatungsgesellschaft mbH den Auftragnehmer aktiv bei der Vermarktung des Stroms unterstützen, beispielsweise durch Informationsschreiben an die Mieterinnen und Mieter oder durch entsprechende Anzeigen in den Kundenzeitungen.
Der Auftragnehmer bietet den in der KWK-Anlage erzeugten Strom vorrangig den Mieterinnen und Mietern der Gewobag in den angeschlossenen Gebäuden an. Der Vertrieb des Stroms an die Mieterinnen und Mieter erfolgt durch den Auftragnehmer, der hierbei vom Gewobag-Verbund unterstützt wird. Zu diesem Zweck wird die Gewobag ED eine Wort-/Bildmarke markenrechtlich schützen lassen. Diese Marke steht dem Auftragnehmer zur Vermarktung des dezentral erzeugten KWK-Stroms zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Gewobag MB Mieterberatungsgesellschaft mbH den Auftragnehmer aktiv bei der Vermarktung des Stroms unterstützen, beispielsweise durch Informationsschreiben an die Mieterinnen und Mieter oder durch entsprechende Anzeigen in den Kundenzeitungen.
Die Einzelheiten der gemeinsamen Vermarktung des dezentral erzeugten Stroms wer-den in dem abzuschließenden Vermarktungsvertrag geregelt und können im weiteren Vergabeverfahren verhandelt werden. Weitere Angaben zu der Aufgabenstellung erhalten die zur Angebotsabgabe/zu den Verhandlungen aufgeforderten Unternehmen mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase.
Die Einzelheiten der gemeinsamen Vermarktung des dezentral erzeugten Stroms wer-den in dem abzuschließenden Vermarktungsvertrag geregelt und können im weiteren Vergabeverfahren verhandelt werden. Weitere Angaben zu der Aufgabenstellung erhalten die zur Angebotsabgabe/zu den Verhandlungen aufgeforderten Unternehmen mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 120 Monate
Referenznummer: Gewobag ED 019-16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag“ erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag ED anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der Gewobag ED die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die Gewobag ED wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag ED zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Wenn sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag“ erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag ED anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der Gewobag ED die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die Gewobag ED wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag ED zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Wenn sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag:
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zu dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag ED geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gewobag ED für geeignet erachteter Belege führen. Der Bewerber sollte der Gewobag ED in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag ED in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag ED wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zu dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag ED geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gewobag ED für geeignet erachteter Belege führen. Der Bewerber sollte der Gewobag ED in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag ED in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag ED wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der aus-geschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechts-vorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten,
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeit-nehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeit-nehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Aus-führung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von EUR 8,50 zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Aus-führung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von EUR 8,50 zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Über-tragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Über-tragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
Die Bewerber haben außerdem bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
— seine/ihre Beschäftigten schriftlich auf die Möglichkeit der Kontrolle hinzu-weisen,
— vollständige und prüffähige Unterlagen zur Kontrolle bereitzuhalten und auf Verlangen dem AG zu übergeben, sowie alle weiteren beteiligten Unter-nehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 2 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.
— gem. § 8 BerlAVG
o den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
o den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBL. 1956 II S. 641)
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBL. 1956 II S. 2073)
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBL. 1955 II S. 1123)
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Ar-beit vom 29. Juni 1951 (BGBL. 1956 II S. 24)
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBL. 1959 II S. 442)
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBL. 1961 II S. 98)
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBL. 1976 II. S. 202) und
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBL. 2001 II S. 1291)
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und insb. weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
— er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und insb. weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten.
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten.
Die Gewobag ED behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nach-weise nach Aufforderung durch Gewobag ED nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Gewobag ED behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nach-weise nach Aufforderung durch Gewobag ED nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag ED geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag ED geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei der Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können:
— 10 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“,
— 90 Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“
erreicht werden.
Als für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen hinreichend leistungsfähig gilt ein Bewerber insb., wenn er mindestens 51 von 100 Punkten erreicht. Insbesondere dann, wenn ein Bewerber weniger als 51 von 100 Punkten erreicht, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen hinreichend leistungsfähig gilt ein Bewerber insb., wenn er mindestens 51 von 100 Punkten erreicht. Insbesondere dann, wenn ein Bewerber weniger als 51 von 100 Punkten erreicht, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.1) können maximal 10 Punkte für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2013 bis 2015 (Ziffer 4.3.1) erreicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.3.1) können maximal 10 Punkte für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2013 bis 2015 (Ziffer 4.3.1) erreicht werden.
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung) eingesetzter Mitarbeiter (Ziffer 4.3.1 Formblatt „Teilnahmeantrag“) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 30 Mitarbeiter erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von weniger als 10 Mitarbeitern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung) eingesetzter Mitarbeiter (Ziffer 4.3.1 Formblatt „Teilnahmeantrag“) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 30 Mitarbeiter erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von weniger als 10 Mitarbeitern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
Mindeststandards:
Als für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen hinreichend leistungsfähig gilt ein Bewerber insb., wenn er mindestens 51 von 100 Punkten erreicht. Insbesondere dann, wenn ein Bewerber weniger als 51 von 100 Punkten erreicht, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Als für die Erbringung der gegenständlichen Leistungen hinreichend leistungsfähig gilt ein Bewerber insb., wenn er mindestens 51 von 100 Punkten erreicht. Insbesondere dann, wenn ein Bewerber weniger als 51 von 100 Punkten erreicht, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Benennung von mindestens 2 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind, vgl. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Um der Gewobag ED die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag ED sind die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Um der Gewobag ED die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag ED sind die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag ED Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenz können 18 Punkte erreicht werden:
— 3 Punkte = Wertungsfähige Referenz
— 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Projektgröße (thermische und elektrische Leistung der KWK-Anlage), mind. 10 kW elektrisch und adäquater thermischer Leistung in kW,
— Durchschnittliche Vollbenutzungsstunden seit Inbetriebnahme in h/a, mind. 5.000 h/a,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Inbetriebnahme nicht vor 2012)
Zusatzpunkte:
Projekt mit Direktvermarktung von eigenerzeugtem Strom (2 Punkte)
Stromvermarktung innerhalb der Kundenanlage, in die eingespeist wird (4 Punkte)
Projekt in Wohnungswirtschaft durchgeführt (4 Punkte)
Durchschnittliche Vollbenutzungsstunden seit Inbetriebnahme:
5001 – 5999 (1 Punkt)
6000 – 6999 (3 Punkte) (nur 1 Kreuz)
7000 und mehr (5 Punkte).
Mindeststandards:
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Projektgröße (thermische und elektrische Leistung der KWK-Anlage), mind. 10 kW elektrisch und adäquater thermischer Leistung in kW,
— Durchschnittliche Vollbenutzungsstunden seit Inbetriebnahme in h/a, mind. 5.000 h/a,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Inbetriebnahme nicht vor 2012).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (2-fach maximiert/Versicherungsjahr):
Der Bewerber ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (2-fach maximiert/Versicherungsjahr):
— für Personenschäden: 2 000 000,00 EUR,
— für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR,
und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit des Vertrags vorzuhalten.
i.Ü.vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zum Formblatt „Teilnahmeantrag“) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zum Formblatt „Teilnahmeantrag“) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bei der Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können: – 10 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“, – 90 Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ erreicht werden. Die GEWOBAG wird 3 bis max. 5 der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern. Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei der Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können: – 10 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“, – 90 Punkte bei dem Kriterium „Referenzen“ erreicht werden. Die GEWOBAG wird 3 bis max. 5 der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern. Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn André Jastrzembski
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Gewobag ED 019-16
Zusätzliche Informationen
1. Die Gewobag ED behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbunsgfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Der Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.05.2016 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.05.2016 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Die Gewobag ED behält sich gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g) VOL/A die Vergabe weiterer, dem Grundentwurf entsprechender Leistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die Personen vor, die den ersten Auftrag erhalten haben.
6. Zeitplan
— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 13.06.2016,
— Ablauf der Angebotsfrist: 13.07.2016, 12:00 Uhr,
— Verhandlungsrunden: 30. KW 2016,
— Zuschlag: drittes Quartal 2016.
7. Loslimitierung:
Die Gewobag ED wird die zu beschaffenden Leistungen in insgesamt neun Losen in verschiedenen Bekanntmachungen ausschreiben.
Es handelt sich um die folgenden Leistungen:
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Mehringdamm 8, 10961 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stormversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Bülowstr. 50, 10783 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stormversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Schwedter Str. 9, 10119 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Katzlerstr. 20, 10829 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Oderberger Str. 1, 10435 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stormversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Schivelbeiner Str. 20, 10439 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Stargarder Str. 1, 10437 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Großgörschenstr. 35, 10827 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
— Gewobag ED – Vergabeverfahren – Katzlerstr. 16, 10829 Berlin – Errichtung und Betrieb einer KWK-Anlage (Anlagen-Contracting) zur dezentralen Stromversorgung im Quartier
Bereits jetzt stellt die Gewobag ED klar, dass zwar die Teilnahme an den Vergabeverfahren für alle neun Lose zulässig ist, die Gewobag ED aber max. vier Lose an einen Bieter/eine Bietergemeinschaft vergeben wird. Liegt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft nach Abgabe des finalen Angebotes bei mehr als vier Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält das Unternehmen den Zuschlag auf die max. vier Lose mit der jeweils größten bestehenden Kesselleistung.
Bereits jetzt stellt die Gewobag ED klar, dass zwar die Teilnahme an den Vergabeverfahren für alle neun Lose zulässig ist, die Gewobag ED aber max. vier Lose an einen Bieter/eine Bietergemeinschaft vergeben wird. Liegt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft nach Abgabe des finalen Angebotes bei mehr als vier Losen auf dem ersten Platz der jeweiligen Gesamtwertung, erhält das Unternehmen den Zuschlag auf die max. vier Lose mit der jeweils größten bestehenden Kesselleistung.
Die Gewobag ED behält sich vor, mehr als vier Lose an ein Unternehmen zu vergeben, soweit sich um diese Lose entweder keine Unternehmen oder ausschließlich solche Unternehmen beworben haben, die bereits den Zuschlag auf vier Lose erhalten sollen. Die Gewobag ED wird die Zuschläge analog zu dem beschriebenen Prozedere vergeben. Für die Reihenfolge sind allerdings lediglich die Kesselleistungen der noch nicht vergebenen Lose maßgeblich.
Die Gewobag ED behält sich vor, mehr als vier Lose an ein Unternehmen zu vergeben, soweit sich um diese Lose entweder keine Unternehmen oder ausschließlich solche Unternehmen beworben haben, die bereits den Zuschlag auf vier Lose erhalten sollen. Die Gewobag ED wird die Zuschläge analog zu dem beschriebenen Prozedere vergeben. Für die Reihenfolge sind allerdings lediglich die Kesselleistungen der noch nicht vergebenen Lose maßgeblich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 303090130📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 101b GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 101b Abs. 2 S. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 101b GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 101b Abs. 2 S. 2 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 075-132230 (2016-04-12)
Ergänzende Angaben (2016-04-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben