Gleisbauarbeiten:
2 100 m vollständige Gleiserneuerung inklusive Erneuerung des Schotters, der Schwellen und der Schienen / 3 150 m Stromschienen / 2 100 m Schienen/ 2 Weichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-06.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Postort: München
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Andreas Mayr
Telefon: +49 892361-4797📞
E-Mail: mayr.andreas@swm.de📧
Fax: +49 892361-4853 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.swm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten.
SV-APE-160506-005
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Gleisbauarbeiten:
2 100 m vollständige Gleiserneuerung inklusive Erneuerung des Schotters, der Schwellen und der Schienen / 3 150 m Stromschienen / 2 100 m...”
Kurze Beschreibung
Gleisbauarbeiten:
2 100 m vollständige Gleiserneuerung inklusive Erneuerung des Schotters, der Schwellen und der Schienen / 3 150 m Stromschienen / 2 100 m Schienen/ 2 Weichen.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gleiserneuerung in München, Münchner Freiheit bis Scheidplatz.
Beschreibung der Beschaffung:
“2 100 m vollständige Gleiserneuerung inkl. Erneuerung der Schotters, der Schwellen und der Schienen,
3 150 m Stromschienen,
2 100 m Schienen,
2 Weichen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 090-160421
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500187191/0701/B18
Titel: Gleiserneuerung Münchner Freiheit bis Scheidplatz, Gleisbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-26 📅
“Sofern dies noch nicht erfolgt ist, muss für die Anforderung der Bewerbungsunterlagen eine einmalige Erstregistrierung im Lieferantenportal der SWM...”
Sofern dies noch nicht erfolgt ist, muss für die Anforderung der Bewerbungsunterlagen eine einmalige Erstregistrierung im Lieferantenportal der SWM (www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/ausschreibungen.html)
erfolgen. Nach dieser Registrierung wird ein geschützter Zugang mit Benutzername und Passwort bereitgestellt unter dem die Anmeldung im Lieferantenportal zukünftig erfolgen kann.
Nach der Anmeldung mit den Zugangsdaten können die Bewerbungsunterlagen der hier zu vergebenden Leistung mit Angabe des Aktenzeichens (siehe Ziffer IV.3.1) durch den Bewerber online angefordert werden. Danach erfolgt zeitnah die Freischaltung der Bewerbungsunterlagen im System zur Bewerbung mit einem Teilnahmeantrag.
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 895143-647📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 895143-767 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: keine Angabe
Postort: keine Angabe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 238-434003 (2016-12-07)