Guiolettstraße 44-46, Ulmenstr. 23-25 in 60325 Frankfurt am Main – Infrastrukturelles Gebäudemanagement

Bayerische Apothekerversorgung, gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer

Guiolettstraße 44-46, Ulmenstr. 23-25 in 60325 Frankfurt am Main– Infrastrukturelles Gebäudemanagement.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-08 Auftragsbekanntmachung
2017-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien
Kurze Beschreibung:
Guiolettstraße 44-46, Ulmenstr. 23-25 in 60325 Frankfurt am Main– Infrastrukturelles Gebäudemanagement.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Apothekerversorgung, gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer
Postanschrift: Arabellastraße 33
Postleitzahl: 81925
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.versorgungskammer.de 🌏
E-Mail: bauvergabe@versorgungskammer.de 📧
Telefon: +49 89-9235-8644 📞
Fax: +49 89-9235-8995 📠
URL der Dokumente: http://www.versorgungskammer.de/einkauf 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-12 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 219-399023
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Der CPV-Code 50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden bezieht sich auf die Reparatur und nicht auf die Wartung.“ Die Beteiligung eines Unternehmens in jeglicher Form (z. B. als Einzelbieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmer eines Bieters oder verbundenen Unternehmens; auf das sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung bezieht) kann weitere Beteiligungen in diesem Vergabeverfahren in jeglicher Form ausschließen. Sollten Mehrfachbeteiligungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor sämtliche Anträge, die Mehrfachbeteiligungen dieses Unternehmens enthalten, vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen, wenn es z. B. konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß etwa gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs gibt. Bieter, bei denen aufgrund personeller oder gesellschaftsrechtlicher Verbindungen ein solcher Fall vorliegen kann und die dies erkennen können, sollen im Angebot geeignete Erläuterungen und Nachweise beifügen, aus denen sich ergibt, dass kein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Die BVK kann geeignete Rückfragen stellen oder (weitere) Dokumente anfordern. Ablauf der Frist zum Stellen der Bewerberfragen: 29.11.2016; Letzte Veröffentlichung Frage-Antwort-Katalog: 1.12.2016. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Sämtliche Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden auf der Homepage der Bayerischen Versorgungskammer http://www.versorgungskammer.de/einkauf unter der Rubrik „EU-Verfahren“ zum Download zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich bei der unter I.1) genannten Adresse (Kontaktstelle(n) einzureichen. Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen und sämtlicher Schriftverkehr im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind in deutscher Sprache abzufassen. Für den Teilnahmewettbewerb sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Es dürfen Kopien der Teilnahmeunterlagen gemacht werden oder die Darstellung auf gesonderter Anlage mit Inhalt des jeweiligen Formulars. Fragen grundsätzlicher Art sind unverzüglich, spätestens bis zu der unter 1) in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb genannten Frist (Ablauf der Frist zum Stellen von Bewerberfragen), unter Angabe der Beschaffungs-Nr. und der Bezeichnung der Leistung, bei der unter 7) genannten Kontaktstelle schriftlich (z. B. per E-Mail oder Fax) zu stellen. Antworten auf Fragen werden allen Interessenten in Form eines Frage-Antwort-Katalogs unter der folgenden Internetadresse http://www.versorgungskammer.de/einkauf unter der Rubrik „EU-Verfahren“ zum Download bis zu der unter 1) in der „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“ genannten Frist („Letzte Veröffentlichung Frage-Antwort-Katalog“) zur Verfügung gestellt. Bewerberinformationen (Frage-Antwort-Katalog), die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von Seiten des Auftraggebers aufgrund von Fragen durch Interessenten erfolgen und diesen während des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt werden, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind während des gesamten Vergabeverfahrens nicht mit einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebäudeensemble wurde 1978 erbaut und von 2004-2006 neubaugleich saniert. Der L-förmige Gebäudekomplex besteht aus einem 16-geschossigen Hochhaus (Ulmenstr. 23-25) und einem 6-geschossigen Flachbau (Guiollettstr. 44-46). Das Gebäude weist eine Gesamtnutzfläche von 8 330 m
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Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung jeweils 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch die in der folgenden Auflistung genannten Eigenerklärungen nachzuweisen. Diese sind bereits dem Teilnahmeantrag beizufügen, soweit sie einschlägig sind und sich aus den Eigenerklärun-gen nichts anderes ergibt. Dem jeweiligen Vordruck ist zu entnehmen, ob die Eigenerklärung und von wem diese (Bewerber, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen ist. Die Vor-drucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, Unterschrift und ggf. Firmenstempel versehen werden. Es sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Es dürfen Kopien der Teilnahmeunterlagen gemacht werden. Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Soweit Unterlagen verlangt werden, die ein ausländischer Bewerber objektiv nicht beibringen kann, sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
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Vorzulegen sind:
— Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 123 Abs. 1 bis 4, § 124 GWB,
— Bewerbergemeinschaftserklärung (falls zutreffend),
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten Nachunternehmer (Unteraufträge/Eignungsleihe) (falls zutreffend),
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (falls zutreffend),
— Berufshaftpflichtversicherung.
Die Eigenerklärung „Berufshaftpflichtversicherung“ enthält einen Mindeststandard. Der Auftraggeber fordert eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):
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Personen- und Sachschäden mindestens 5 000 000 EUR;
Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR;
Schlüsselverlustschäden mindestens 50 000 EUR.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag (TNA) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
— In der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsaufforderung erklärt ist,
— In der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder ggü dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder dem Auftraggeber gegenüber als Gesamtschuldner haften.
Der Auftraggeber besteht im Fall der Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf eine gemeinsame Haftung im Sinne des § 47 Abs. 3 VGV. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe“ abzugeben.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-01-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-07 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bayerische Versorgungskammer – S132 Immobilienbezogener Einkauf
Dokumente URL: http://www.versorgungskammer.de/einkauf 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der CPV-Code 50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden bezieht sich auf die Reparatur und nicht auf die Wartung.“
Die Beteiligung eines Unternehmens in jeglicher Form (z. B. als Einzelbieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Nachunternehmer eines Bieters oder verbundenen Unternehmens; auf das sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung bezieht) kann weitere Beteiligungen in diesem Vergabeverfahren in jeglicher Form ausschließen. Sollten Mehrfachbeteiligungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor sämtliche Anträge, die Mehrfachbeteiligungen dieses Unternehmens enthalten, vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen, wenn es z. B. konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß etwa gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs gibt. Bieter, bei denen aufgrund personeller oder gesellschaftsrechtlicher Verbindungen ein solcher Fall vorliegen kann und die dies erkennen können, sollen im Angebot geeignete Erläuterungen und Nachweise beifügen, aus denen sich ergibt, dass kein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Die BVK kann geeignete Rückfragen stellen oder (weitere) Dokumente anfordern.
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Ablauf der Frist zum Stellen der Bewerberfragen: 29.11.2016;
Letzte Veröffentlichung Frage-Antwort-Katalog: 1.12.2016.
Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Sämtliche Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden auf der Homepage der Bayerischen Versorgungskammer http://www.versorgungskammer.de/einkauf unter der Rubrik „EU-Verfahren“ zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich bei der unter I.1) genannten Adresse (Kontaktstelle(n) einzureichen.
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche Unterlagen und sämtlicher Schriftverkehr im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind in deutscher Sprache abzufassen.
Für den Teilnahmewettbewerb sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Es dürfen Kopien der Teilnahmeunterlagen gemacht werden oder die Darstellung auf gesonderter Anlage mit Inhalt des jeweiligen Formulars.
Fragen grundsätzlicher Art sind unverzüglich, spätestens bis zu der unter 1) in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb genannten Frist (Ablauf der Frist zum Stellen von Bewerberfragen), unter Angabe der Beschaffungs-Nr. und der Bezeichnung der Leistung, bei der unter 7) genannten Kontaktstelle schriftlich (z. B. per E-Mail oder Fax) zu stellen.
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Antworten auf Fragen werden allen Interessenten in Form eines Frage-Antwort-Katalogs unter der folgenden Internetadresse http://www.versorgungskammer.de/einkauf unter der Rubrik „EU-Verfahren“ zum Download bis zu der unter 1) in der „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“ genannten Frist („Letzte Veröffentlichung Frage-Antwort-Katalog“) zur Verfügung gestellt.
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Bewerberinformationen (Frage-Antwort-Katalog), die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von Seiten des Auftraggebers aufgrund von Fragen durch Interessenten erfolgen und diesen während des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt werden, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind während des gesamten Vergabeverfahrens nicht mit einzureichen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Quelle: OJS 2016/S 219-399023 (2016-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 399023-2016
Kurze Beschreibung:
Guiolettstraße 44-46, Ulmenstr. 23-25 in 60325 Frankfurt – Infrastrukturelles Gebäudemanagement.
Gesamtwert des Auftrags: 410326.28 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: immoeinkauf@versorgungskammer.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 074-142662
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 219-399023
ABl. S-Ausgabe: 74

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebäudeensemble wurde 1978 erbaut und von 2004-2006 neubaugleich saniert. Der L-förmige Gebäudekomplex besteht aus einem 16-geschossigen Hochhaus (Ulmenstr. 23-25) und einem 6-geschossigen Flachbau (Guiollettstr. 44-46). Das Gebäude weist eine Gesamtnutzfläche von 8 330 m² auf, aufgeteilt auf 5 840 m² Mietfläche im Hochhaus, 2 290 m² Mietfläche im Flachbau und 200 m² Lagerflächen im UG. Die Tiefgarage im Untergeschoss verfügt über 134 Stellplätze. Im Innenhof befinden sich weitere 16 PKW-Stellplätze.
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Beschreibung der Optionen: Vertrag mit Verlängerungsoption.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-03 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat..
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Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind. nicht spätestens bis zur Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 074-142662 (2017-04-11)