Der Engelbergbasistunnel (EBT) bei Leonberg ist Bestandteil der BAB A 81 und befindet sich unmittelbar nördlich des Leonberger Dreiecks bei Stuttgart. Er besteht aus 2 Röhren mit einem RQ 36T und einer Länge von ca. 2.535 m. Der EBT weist auf jeweils ca. 175 m erhebliche bauliche Schäden aufgrund von anhydritbedingten Quellvorgängen auf, die eine aufwendige bauliche Ertüchtigung (Stahl-/Stahlverbund- und Stahlbetonkonstruktion) notwendig machen. Parallel dazu soll die betriebstechnische Ausstattung (Stand: RABT 1997) auf den Stand der RABT 2016 ertüchtigt werden. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung einer umfassenden abgestimmten Ausschreibungsplanung, um alle Leistungen an nur einen Auftragnehmer vergeben zu können. Dabei sollen die Bauzeit, der Bauablauf und die Verkehrseingriffe gegenüber der Entwurfsplanung weiter optimiert werden. Der Baubeginn der Baumaßnahme ist im II. Quartal 2018 geplant. Die voraussichtlich zu beplanenden anrechenbaren Kosten betragen ca. 80 Mio Euro.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Der Engelbergbasistunnel (EBT) bei Leonberg ist Bestandteil der BAB A 81 und befindet sich unmittelbar nördlich des Leonberger Dreiecks bei Stuttgart. Er besteht aus 2 Röhren mit einem RQ 36T und einer Länge von ca. 2.535 m. Der EBT weist auf jeweils ca. 175 m erhebliche bauliche Schäden aufgrund von anhydritbedingten Quellvorgängen auf, die eine aufwendige bauliche Ertüchtigung (Stahl-/Stahlverbund- und Stahlbetonkonstruktion) notwendig machen. Parallel dazu soll die betriebstechnische Ausstattung (Stand: RABT 1997) auf den Stand der RABT 2016 ertüchtigt werden. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung einer umfassenden abgestimmten Ausschreibungsplanung, um alle Leistungen an nur einen Auftragnehmer vergeben zu können. Dabei sollen die Bauzeit, der Bauablauf und die Verkehrseingriffe gegenüber der Entwurfsplanung weiter optimiert werden. Der Baubeginn der Baumaßnahme ist im II. Quartal 2018 geplant. Die voraussichtlich zu beplanenden anrechenbaren Kosten betragen ca. 80 Mio Euro.
Der Engelbergbasistunnel (EBT) bei Leonberg ist Bestandteil der BAB A 81 und befindet sich unmittelbar nördlich des Leonberger Dreiecks bei Stuttgart. Er besteht aus 2 Röhren mit einem RQ 36T und einer Länge von ca. 2.535 m. Der EBT weist auf jeweils ca. 175 m erhebliche bauliche Schäden aufgrund von anhydritbedingten Quellvorgängen auf, die eine aufwendige bauliche Ertüchtigung (Stahl-/Stahlverbund- und Stahlbetonkonstruktion) notwendig machen. Parallel dazu soll die betriebstechnische Ausstattung (Stand: RABT 1997) auf den Stand der RABT 2016 ertüchtigt werden. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung einer umfassenden abgestimmten Ausschreibungsplanung, um alle Leistungen an nur einen Auftragnehmer vergeben zu können. Dabei sollen die Bauzeit, der Bauablauf und die Verkehrseingriffe gegenüber der Entwurfsplanung weiter optimiert werden. Der Baubeginn der Baumaßnahme ist im II. Quartal 2018 geplant. Die voraussichtlich zu beplanenden anrechenbaren Kosten betragen ca. 80 Mio Euro.
A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de unentgeldlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung;
b) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
c) Der Teilnahmeantrag muss in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (veröffentlicht auf der o.g. Internetseite) vorgelegt werden;
d) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
e) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
f) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
g) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
h) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
i) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
j) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
k) Die seither an der Erstellung der Entwurfsplanung beteiligten Ingenieurbüros werden nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Vielmehr wird allen ausgewählten Bietern im Verhandlungsverfahren die vollständige Entwurfplanung (digital) zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Vorbefasstheit (§ 7 VgV) ausgeglichen. Diese Büros sind: Bung AG, Heidelberg; Prof. Kirschke, Ettlingen; Aegerter & Bosshardt AG, Basel; GBI Gackstatter GmbH, Stuttgart; HBI Haerter GmbH, Heidenheim; Modus Consult, Karlsruhe; WBI – Prof. Wittke, Weinheim; IX-Traffic, Aachen/Karlsruhe.
A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de unentgeldlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung;
b) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
c) Der Teilnahmeantrag muss in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (veröffentlicht auf der o.g. Internetseite) vorgelegt werden;
d) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
e) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
f) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
g) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
h) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
i) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
j) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
k) Die seither an der Erstellung der Entwurfsplanung beteiligten Ingenieurbüros werden nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Vielmehr wird allen ausgewählten Bietern im Verhandlungsverfahren die vollständige Entwurfplanung (digital) zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Vorbefasstheit (§ 7 VgV) ausgeglichen. Diese Büros sind: Bung AG, Heidelberg; Prof. Kirschke, Ettlingen; Aegerter & Bosshardt AG, Basel; GBI Gackstatter GmbH, Stuttgart; HBI Haerter GmbH, Heidenheim; Modus Consult, Karlsruhe; WBI – Prof. Wittke, Weinheim; IX-Traffic, Aachen/Karlsruhe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI in der Leistungsphase 6 nach § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12, Nummer 12.1 HOAI und Besondere Leistungen (Detaillierte Planung von Bauphasen; Detaillierte Planung von Bauabläufen, Bautechniken und Baulogistik; Detaillierte Ausarbeitung von wichtigen konstruktiven Details; Überprüfung der Machbarkeit des Einsatzes von wichtigen Bauteilen und Baustoffen; Erstellung eines Bemessungsheftes für die Ausführungsplanung; Überarbeitung/Ergänzung der Entwurfspläne zu Ausschreibungsplänen sowie Neuerstellung von Ausschreibungsplänen; Einarbeitung der Verkehrsführungsplanung des AG; Aufstellen eines fiktiven Terminplanes für die Ausführungsplanung und den Bau sowie eines Kostenplanes)
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI in der Leistungsphase 6 nach § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12, Nummer 12.1 HOAI und Besondere Leistungen (Detaillierte Planung von Bauphasen; Detaillierte Planung von Bauabläufen, Bautechniken und Baulogistik; Detaillierte Ausarbeitung von wichtigen konstruktiven Details; Überprüfung der Machbarkeit des Einsatzes von wichtigen Bauteilen und Baustoffen; Erstellung eines Bemessungsheftes für die Ausführungsplanung; Überarbeitung/Ergänzung der Entwurfspläne zu Ausschreibungsplänen sowie Neuerstellung von Ausschreibungsplänen; Einarbeitung der Verkehrsführungsplanung des AG; Aufstellen eines fiktiven Terminplanes für die Ausführungsplanung und den Bau sowie eines Kostenplanes)
Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke nach § 49 ff. HOAI in der Leistungsphase 6 nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14, Nummer 14.1 HOAI und Besondere Leistungen (Beiträge zu den Besonderen Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke)
Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke nach § 49 ff. HOAI in der Leistungsphase 6 nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14, Nummer 14.1 HOAI und Besondere Leistungen (Beiträge zu den Besonderen Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke)
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15, Nummer 15.1 HOAI und Besondere Leistungen (Erstellung eines Steuerungslastenhefts für die Tunnellüftung; Erstellung eines Steuerungslastenhefts für die Sicherheitstechnik; Erstellung eines Steuerungslastenhefts für die Aufschaltung auf die ÜLT; Beiträge zu den Besonderen Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke)
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15, Nummer 15.1 HOAI und Besondere Leistungen (Erstellung eines Steuerungslastenhefts für die Tunnellüftung; Erstellung eines Steuerungslastenhefts für die Sicherheitstechnik; Erstellung eines Steuerungslastenhefts für die Aufschaltung auf die ÜLT; Beiträge zu den Besonderen Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke)
Der Baubeginn der Baumaßnahme ist im II. Quartal 2018 geplant. Die Bauzeit beträgt ca. 5,5 Jahre. Die Baukosten der baulichen Ertüchtigung betragen ca. 60 Mio. Euro (brutto). Die Baukosten der betriebstechnischen Ertüchtigung betragen ca. 20 Mio. Euro (brutto). Somit ergeben sich voraussichtlich zu beplanende anrechenbare Gesamtbaukosten der Baumaßnahme von ca. 80 Mio Euro (brutto).
Der Baubeginn der Baumaßnahme ist im II. Quartal 2018 geplant. Die Bauzeit beträgt ca. 5,5 Jahre. Die Baukosten der baulichen Ertüchtigung betragen ca. 60 Mio. Euro (brutto). Die Baukosten der betriebstechnischen Ertüchtigung betragen ca. 20 Mio. Euro (brutto). Somit ergeben sich voraussichtlich zu beplanende anrechenbare Gesamtbaukosten der Baumaßnahme von ca. 80 Mio Euro (brutto).
Aufgrund des hohen technischen Schwierigkeitsgrades und der bauablauftechnischen Komplexität der Baumaßnahme sowie der verkehrlichen Bedeutung des Engelbergbasistunnels (EBT) wurde die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen der baulichen und betriebstechnischen Ertüchtigung nicht in Fachlose unterteilt, um mit einer umfassenden abgestimmten Ausschreibungsplanung die Bauzeit, den Bauablauf und die Verkehrseingriffe zu optimieren und somit zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs während der Baumaßnahme beizutragen.
Aufgrund des hohen technischen Schwierigkeitsgrades und der bauablauftechnischen Komplexität der Baumaßnahme sowie der verkehrlichen Bedeutung des Engelbergbasistunnels (EBT) wurde die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen der baulichen und betriebstechnischen Ertüchtigung nicht in Fachlose unterteilt, um mit einer umfassenden abgestimmten Ausschreibungsplanung die Bauzeit, den Bauablauf und die Verkehrseingriffe zu optimieren und somit zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs während der Baumaßnahme beizutragen.
Dauer: 6 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 01.01.2016) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 01.01.2016) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
Mindeststandards:
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 01.01.2016) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3,0 Mio. Euro bei Personenschäden und einer Deckung von 5,0 Mio. Euro bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 01.01.2016) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3,0 Mio. Euro bei Personenschäden und einer Deckung von 5,0 Mio. Euro bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
b) Nachweis des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags mit mindestens 750.000 EUR im Tätigkeitsbereich bauliche Ertüchtigung und mindestens 3.000.000 EUR im Tätigkeitsbereich betriebstechnische Ertüchtigung
b) Nachweis des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags mit mindestens 750.000 EUR im Tätigkeitsbereich bauliche Ertüchtigung und mindestens 3.000.000 EUR im Tätigkeitsbereich betriebstechnische Ertüchtigung
c) Nachweis der durchschnittlichen Anzahl von Beschäftigten der letzten drei Jahre in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags mit mindestens 5 Beschäftigten im Tätigkeitsbereich bauliche Ertüchtigung und mindestens 20 Beschäftigten im Tätigkeitsbereich betriebstechnische Ertüchtigung
c) Nachweis der durchschnittlichen Anzahl von Beschäftigten der letzten drei Jahre in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags mit mindestens 5 Beschäftigten im Tätigkeitsbereich bauliche Ertüchtigung und mindestens 20 Beschäftigten im Tätigkeitsbereich betriebstechnische Ertüchtigung
d) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen.
d) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen.
e) Nachunternehmer/Eignungsleihe: Zur Bearbeitung des Auftrages darf ein Auftragnehmer nur Nachunternehmer einsetzen, welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren Einsatz der Auftraggeber zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind Nachunternehmer zu benennen. Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten über die dritten Unternehmen die auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
e) Nachunternehmer/Eignungsleihe: Zur Bearbeitung des Auftrages darf ein Auftragnehmer nur Nachunternehmer einsetzen, welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren Einsatz der Auftraggeber zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind Nachunternehmer zu benennen. Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten über die dritten Unternehmen die auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden. Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
A) Mindestanforderung an die Qualitätssicherung: QS-System entsprechend DIN EN ISO 9001
B) Als Mindestanforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung sind aus dem Zeitraum der letzen 5 Jahre nachzuweisen:
Ba) Eine federführende Planung der Leistungsphase 3, Objektplanung gemäß §41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel in bergmännischer Bauweise mit mehr als 600 m Länge
Bb) Eine federführende Planung der Leistungsphase 6, Objektplanung gemäß §41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel in bergmännischer Bauweise mit mehr als 600 m Länge
Bc) Eine federführende Planung der Leistungsphase 3, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für eine Straßenbrücke in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher nach HOAI.
Bd) Eine federführende Planung der Leistungsphase 6, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für eine Straßenbrücke in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher nach HOAI.
Be) Eine federführende Planung der Betriebstechnik, Anlagengruppe 4 in der Leistungsphase 3, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006
Bf) Eine federführende Planung der Betriebstechnik, Anlagengruppe 5 in der Leistungsphase 3, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006
Bg) Eine federführende Planung der Betriebstechnik, Anlagengruppe 7 in der Leistungsphase 3, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006
Bh) Eine federführende Planung der Betriebstechnik, Anlagengruppe 8 in der Leistungsphase 3, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006
Bi) Eine federführende Planung der Betriebstechnik, Anlagengruppe 4 in der Leistungsphase 5 und 6, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006
Bj) Eine federführende Planung der Betriebstechnik, Anlagengruppe 5 in der Leistungsphase 5 und 6, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006
Bk) Eine federführende Planung der Betriebstechnik, Anlagengruppe 7 in der Leistungsphase 5 und 6, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006
Bl) Eine federführende Planung der Betriebstechnik, Anlagengruppe 8 in der Leistungsphase 5 und 6, Fachplanung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006
Bm) Vollständige Planung einer Längslüftung mit Rauchabsaugung eines Straßentunnels nach RABT 2006
Bn) Planung der IT-Anlagen und der Prozessleittechnik in der Leistungsphase 5 und 6, Fachplanung gemäß HOAI eines Straßentunnels mit mehr als 10.000 Datenpunkten
Bo) Planung der Leistungsphase 5 und 6, Fachplanung gemäß § 53 ff HOAI eines Straßentunnels zur Überwachung mehrerer Tunnel in einer Tunnelzentrale
C1) Nachweis der Mindestanzahl von Fachkräften im Leistungsbereich der Ausschreibung mit mindestens 2 Bauingenieure für den Bereich der baulichen Ertüchtigung sowie mindestens 7 Elektroingenieure für den Bereich der betriebstechnischen Ertüchtigung, jeweils mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung.
C1) Nachweis der Mindestanzahl von Fachkräften im Leistungsbereich der Ausschreibung mit mindestens 2 Bauingenieure für den Bereich der baulichen Ertüchtigung sowie mindestens 7 Elektroingenieure für den Bereich der betriebstechnischen Ertüchtigung, jeweils mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung.
C2) Nachweis von mindestens 1 Ingenieur mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung für den Bereich als Führungskraft für die technische Leitung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau – AVB F-StB – Ausgabe 2016 – HVA F-StB
b) Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke – HVA F-StB – TVB-Ingenieurbauwerke 2014
c) Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung – HVA F-StB – TVB-Tragwerksplanung 2014
e) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW)
f) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen
Kriterium 3: Fachliche Eignung mit
a) Anzahl von federführenden Planungen in der Leistungsphase 3 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel in bergmännischer Bauweise mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren mit 6 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
a) Anzahl von federführenden Planungen in der Leistungsphase 3 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel in bergmännischer Bauweise mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren mit 6 %.
b) Anzahl von federführenden Planungen in der Leistungsphase 6 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel in bergmännischer Bauweise mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren mit 8 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) Anzahl von federführenden Planungen in der Leistungsphase 6 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel in bergmännischer Bauweise mit mehr als 600 m Länge in den letzten 5 Jahren mit 8 %.
c) Anzahl von federführenden Planungen in der Leistungsphase 3 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für eine Straßenbrücke in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher nach HOAI in den letzten 5 Jahren mit 20 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
c) Anzahl von federführenden Planungen in der Leistungsphase 3 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für eine Straßenbrücke in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher nach HOAI in den letzten 5 Jahren mit 20 %.
d) Anzahl von federführenden Planungen in der Leistungsphase 6 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für eine Straßenbrücke in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher nach HOAI in den letzten 5 Jahren mit 24 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
d) Anzahl von federführenden Planungen in der Leistungsphase 6 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für eine Straßenbrücke in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher nach HOAI in den letzten 5 Jahren mit 24 %.
e) Anzahl von federführenden Planungen der gesamten Betriebstechnik (mindestens bestehend aus den Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8) in der Leistungsphase 3 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006 in den letzten 5 Jahren mit 6 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
e) Anzahl von federführenden Planungen der gesamten Betriebstechnik (mindestens bestehend aus den Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8) in der Leistungsphase 3 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006 in den letzten 5 Jahren mit 6 %.
f) Anzahl von federführenden Planungen der gesamten Betriebstechnik (mindestens bestehend aus den Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8) in der Leistungsphase 5 und 6 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006 in den letzten 5 Jahren mit 8 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
f) Anzahl von federführenden Planungen der gesamten Betriebstechnik (mindestens bestehend aus den Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8) in der Leistungsphase 5 und 6 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 600 m Länge nach RABT 2006 in den letzten 5 Jahren mit 8 %.
g) Anzahl vollständiger Planungen einer Längslüftung mit Rauchabsaugung eines Straßentunnels nach RABT 2006 in den letzten 5 Jahren mit 11 %.
h) Anzahl Planungen der IT-Anlagen und der Prozessleitechnik in der Leistungsphase 5 und 6 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit einer Anzahl von mehr als 10.000 Datenpunkten in den letzten 5 Jahren mit 5 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
h) Anzahl Planungen der IT-Anlagen und der Prozessleitechnik in der Leistungsphase 5 und 6 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit einer Anzahl von mehr als 10.000 Datenpunkten in den letzten 5 Jahren mit 5 %.
i) Anzahl Planungen für eine übergeordnete Leittechnik in der Leistungsphase 5 und 6 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Straßentunnels zur Überwachung mehrerer Tunnel in einer Tunnelzentrale in den letzten 5 Jahren mit 5 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
i) Anzahl Planungen für eine übergeordnete Leittechnik in der Leistungsphase 5 und 6 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 53 ff HOAI eines Straßentunnels zur Überwachung mehrerer Tunnel in einer Tunnelzentrale in den letzten 5 Jahren mit 5 %.
j) Anzahl von federführenden Planungen in der Leistungsphase 6 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI oder der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff HOAI einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 400 m Länge mit einer Bauabwicklung und Verkehrsführung unter Verkehr auf einer autobahnähnlichen Straße mit Überleitung des Verkehrs auf die Gegenfahrbahn in den letzten 5 Jahren mit 7 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
j) Anzahl von federführenden Planungen in der Leistungsphase 6 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 41 ff HOAI oder der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 ff HOAI einer umfassenden Ertüchtigung für einen Straßentunnel mit mehr als 400 m Länge mit einer Bauabwicklung und Verkehrsführung unter Verkehr auf einer autobahnähnlichen Straße mit Überleitung des Verkehrs auf die Gegenfahrbahn in den letzten 5 Jahren mit 7 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams der baulichen Ertüchtigung hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung des Projektteams der betriebstechnischen Ertüchtigung hinsichtlich einer optimalen Leistungserfüllung
Organisation, Terminsicherheit und Kapazitäten des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 20
A) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de unentgeldlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung;
b) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
b) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
c) Der Teilnahmeantrag muss in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (veröffentlicht auf der o.g. Internetseite) vorgelegt werden;
d) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
d) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber- / Bietergemeinschaften bestimmte Person);
e) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
e) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
f) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
g) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
h) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
i) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
j) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
j) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interssenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
k) Die seither an der Erstellung der Entwurfsplanung beteiligten Ingenieurbüros werden nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Vielmehr wird allen ausgewählten Bietern im Verhandlungsverfahren die vollständige Entwurfplanung (digital) zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Vorbefasstheit (§ 7 VgV) ausgeglichen. Diese Büros sind: Bung AG, Heidelberg; Prof. Kirschke, Ettlingen; Aegerter & Bosshardt AG, Basel; GBI Gackstatter GmbH, Stuttgart; HBI Haerter GmbH, Heidenheim; Modus Consult, Karlsruhe; WBI – Prof. Wittke, Weinheim; IX-Traffic, Aachen/Karlsruhe.
k) Die seither an der Erstellung der Entwurfsplanung beteiligten Ingenieurbüros werden nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Vielmehr wird allen ausgewählten Bietern im Verhandlungsverfahren die vollständige Entwurfplanung (digital) zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Vorbefasstheit (§ 7 VgV) ausgeglichen. Diese Büros sind: Bung AG, Heidelberg; Prof. Kirschke, Ettlingen; Aegerter & Bosshardt AG, Basel; GBI Gackstatter GmbH, Stuttgart; HBI Haerter GmbH, Heidenheim; Modus Consult, Karlsruhe; WBI – Prof. Wittke, Weinheim; IX-Traffic, Aachen/Karlsruhe.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs.1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 148-267749 (2016-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Engelbergbasistunnel (EBT) bei Leonberg ist Bestandteil der BAB A 81 und befindet sich unmittelbar nördlich des Leonberger Dreiecks bei Stuttgart. Er besteht aus 2 Röhren mit einem RQ 36T und einer Länge von ca. 2 535 m. Der EBT weist auf jeweils ca. 175 m erhebliche bauliche Schäden aufgrund von anhydritbedingten Quellvorgängen auf, die eine aufwendige bauliche Ertüchtigung (Stahl-/Stahlverbund- und Stahlbetonkonstruktion) notwendig machen. Parallel dazu soll die betriebstechnische Ausstattung (Stand: RABT 1997) auf den Stand der RABT 2016 ertüchtigt werden. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung einer umfassenden abgestimmten Ausschreibungsplanung, um alle Leistungen an nur einen Auftragnehmer vergeben zu können. Dabei sollen die Bauzeit, der Bauablauf und die Verkehrseingriffe gegenüber der Entwurfsplanung weiter optimiert werden. Der Baubeginn der Baumaßnahme ist im II. Quartal 2018 geplant. Die voraussichtlich zu beplanenden anrechenbaren Kosten betragen ca. 80 000 000 EUR.
Der Engelbergbasistunnel (EBT) bei Leonberg ist Bestandteil der BAB A 81 und befindet sich unmittelbar nördlich des Leonberger Dreiecks bei Stuttgart. Er besteht aus 2 Röhren mit einem RQ 36T und einer Länge von ca. 2 535 m. Der EBT weist auf jeweils ca. 175 m erhebliche bauliche Schäden aufgrund von anhydritbedingten Quellvorgängen auf, die eine aufwendige bauliche Ertüchtigung (Stahl-/Stahlverbund- und Stahlbetonkonstruktion) notwendig machen. Parallel dazu soll die betriebstechnische Ausstattung (Stand: RABT 1997) auf den Stand der RABT 2016 ertüchtigt werden. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung einer umfassenden abgestimmten Ausschreibungsplanung, um alle Leistungen an nur einen Auftragnehmer vergeben zu können. Dabei sollen die Bauzeit, der Bauablauf und die Verkehrseingriffe gegenüber der Entwurfsplanung weiter optimiert werden. Der Baubeginn der Baumaßnahme ist im II. Quartal 2018 geplant. Die voraussichtlich zu beplanenden anrechenbaren Kosten betragen ca. 80 000 000 EUR.
Gesamtwert des Auftrags: 1524463.86 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI in der Leistungsphase 6 nach § 43 HOAI.
Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke nach § 49 ff. HOAI in der Leistungsphase 6 nach § 51 HOAI.
Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 nach § 55 HOAI.
Besondere Leistungen (Detaillierte Planung von Bauphasen; Detaillierte Planung von Bauabläufen, Bautechniken und Baulogistik; Detaillierte Ausarbeitung von wichtigen konstruktiven Details; Überprüfung der Machbarkeit des Einsatzes von wichtigen Bauteilen und Baustoffen; Erstellung eines Bemessungsheftes für die Ausführungsplanung; Überarbeitung/Ergänzung der Entwurfspläne zu Ausschreibungsplänen sowie Neuerstellung von Ausschreibungsplänen; Einarbeitung der Verkehrsführungsplanung des AG; Aufstellen eines fiktiven Terminplanes für die Ausführungsplanung und den Bau sowie eines Kostenplanes, Steuerungslastenhefts Tunnellüftung; Steuerungslastenhefts für Sicherheitstechnik, Aufschaltung ÜLT).
Besondere Leistungen (Detaillierte Planung von Bauphasen; Detaillierte Planung von Bauabläufen, Bautechniken und Baulogistik; Detaillierte Ausarbeitung von wichtigen konstruktiven Details; Überprüfung der Machbarkeit des Einsatzes von wichtigen Bauteilen und Baustoffen; Erstellung eines Bemessungsheftes für die Ausführungsplanung; Überarbeitung/Ergänzung der Entwurfspläne zu Ausschreibungsplänen sowie Neuerstellung von Ausschreibungsplänen; Einarbeitung der Verkehrsführungsplanung des AG; Aufstellen eines fiktiven Terminplanes für die Ausführungsplanung und den Bau sowie eines Kostenplanes, Steuerungslastenhefts Tunnellüftung; Steuerungslastenhefts für Sicherheitstechnik, Aufschaltung ÜLT).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-20 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 13.6.2016: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).“.