IT-Kooperation: Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Etablierung einer IT-Partnerschaft mit einem oder mehreren anderen Unfallversicherungsträgern zur Einführung eines neuen IT-Kernsystems und weiteren IT-Systemen

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (nachfolgend „BG RCI“) betreibt ein selbst entwickeltes IT-Kernsystem, welches die spezifischen Anforderungen der Berufsgenossenschaft und ihrer Fachbereiche bei der Verarbeitung von Daten weitgehend abdeckt. Es wird auf unterschiedlichen Endgeräten verwendet (Desktop-Arbeitsplätze, Thin-Clients, Home-Office Arbeitsplätze, Laptops und Smart Devices für den Außeneinsatz). Dieses System soll bis spätestens 1. Januar 2019 durch ein neues System ersetzt werden. Die BG RCI plant, ihren Bedarf an IT-Leistungen, einschließlich des IT-Kernsystems, ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr selbst zu erbringen, sondern durch eine Partnerschaft mit einem oder mehreren anderen Unfallversicherungsträgern zu ersetzen. Ab dem 1. Januar 2019 soll möglichst der vollständige Bedarf der BG RCI an IT-Leistungen durch einen oder mehrere Kooperationspartner erbracht werden. Die bisher durch die IT-Abteilung der BG RCI erbrachten Leistungen sollen (sukzessive) eingestellt werden. Zur Umsetzung dieses Ziels wurde das Projekt IT-Kooperation (nachfolgend „Projekt“) initiiert. Das Projekt umfasst die Konzeption, den Aufbau und die Umsetzung eines BG RCI-weiten Änderungsprozesses für die Umstellung auf das neue IT-Kernsystem und weitere IT-Dienstleistungen durch den oder die zukünftigen Kooperationspartner. Hiervon ist auch die Stellen- und Personalorganisation umfasst. Das Projekt wird durch eine Gesamtprojektleitung, Teilprojektleitungen und ein Projektbüro der BG RCI betreut. Für das Projekt wird ein Dienstleister gesucht, der die Projektleitung, die Teilprojektleitungen und das Projektbüro in ihren Aufgabenbereichen unterstützt und berät: Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Beratung und Unterstützung bei Aufsetzen und der Überwachung des Änderungsprozesses für die Einführung neuer IT-Systeme, bei der Auswahl und Einführung neuer IT-Leistungen, bei der Planung des Ablaufs des Projektes und der Sicherstellung des Fortschritts und der Erreichung der Projektziele, bei der Steuerung des Projektes und der Teilprojekte, bei der Weiterentwicklung des Projektplans und der Teilprojektpläne, bei der Qualitätssicherung, bei der Koordinierung zwischen den Beteiligten, bei der Kommunikation und bei der Dokumentation des Projektes und seiner Teilschritte. Nicht umfasst sind rechts- und steuerliche Beratung, sowie die technische IT-Beratung (z.B. die technischen Umsetzung von Datenmigrationen; Erstellen von Schnittstellenbeschreibungen etc.).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Projektleitung
Menge oder Umfang:
Als Projektbeginn ist der Juli 2016 vorgesehen. Der Beratungsbedarf bis zum Zeitpunkt der Einführung des neuen, von einem oder mehreren Kooperationspartnern gestellten IT-Kernsystems bei der BG RCI wird auf ca. 300 Arbeitstage für Seniorberater (Typ A) und auf ca. 720 Arbeitstage für Juniorberater (Typ B) geschätzt. Der zusätzliche Beratungsbedarf nach Einführung des neuen IT-Kernsystems zur Sicherstellung der mit der neuen IT-Partnerschaft angestrebten Ziele wird auf ca. 120 Arbeitstage für Seniorberater (Typ A) und auf ca. 210 Arbeitstage für Berater (Typ B) geschätzt. Die angegebenen Arbeitstage sind eine Aufwandsschätzung. Eine verbindliche Abnahmemenge ist damit nicht verbunden. Abweichungen vom Auftragsvolumen sind jederzeit möglich und zulässig.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Projektleitung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Postanschrift: Theodor-Heuss-Straße 160
Postleitzahl: 30853
Postort: Langenhagen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgrci.de 🌏
E-Mail: dl-beschaffung@bgrci.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 061-105019
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
A) Für die Abgabe der Teilnahmeanträge sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die vom Auftraggeber vorbereiteten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb verwenden. Die Vorlage ist bei der oben genannten Kontaktstelle per E-Mail unter DL-Beschaffung@bgrci.de anzufordern. b) Fragen können bis zum 21. April 2016, 13:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an die Adresse DL-Beschaffung@bgrci.de gerichtet werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, diese Fragen ausnahmsweise zu beantworten, wenn sie von wesentlichem Interesse sind. Mündlich oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Die Auftraggeberin wird die Fragen und Antworten zum Teilnahmewettbewerb und Angebotsverfahren aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und einheitlich zur Verfügung stellen. Fragen, die Geschäftsgeheimnisse eines Bewerbers betreffen, werden nur diesem Bewerber gegenüber beantwortet. c) Die Vorlage für die Teilnahmeanträge ist an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für den Teilnahmeantrag ist die Textform im Sinne des § 126b BGB ausreichend, so dass eingescannte oder gefaxte Unterschriften dem Formerfordernis genügen. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 25.04.2016, 13:00 Uhr (Ortszeit) der Vergabestelle – KC IT Beschaffung, Theodor-Heuss-Straße 160, 30853 Langenhagen zugegangen sein. d) Der Teilnahmeantrag soll in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original, eine Kopie und zusätzlich eine elektronische Kopie auf einem elektronischen Speichermedium). Sowohl das Original als auch die Kopie sind in gebundener Form einzureichen. Das Original ist als solches zu kennzeichnen. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend. e) Bewerber, welche die nach Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Eigenerklärungen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. f) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (nachfolgend „BG RCI“) betreibt ein selbst entwickeltes IT-Kernsystem, welches die spezifischen Anforderungen der Berufsgenossenschaft und ihrer Fachbereiche bei der Verarbeitung von Daten weitgehend abdeckt. Es wird auf unterschiedlichen Endgeräten verwendet (Desktop-Arbeitsplätze, Thin-Clients, Home-Office Arbeitsplätze, Laptops und Smart Devices für den Außeneinsatz). Dieses System soll bis spätestens 1. Januar 2019 durch ein neues System ersetzt werden. Die BG RCI plant, ihren Bedarf an IT-Leistungen, einschließlich des IT-Kernsystems, ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr selbst zu erbringen, sondern durch eine Partnerschaft mit einem oder mehreren anderen Unfallversicherungsträgern zu ersetzen. Ab dem 1. Januar 2019 soll möglichst der vollständige Bedarf der BG RCI an IT-Leistungen durch einen oder mehrere Kooperationspartner erbracht werden. Die bisher durch die IT-Abteilung der BG RCI erbrachten Leistungen sollen (sukzessive) eingestellt werden. Zur Umsetzung dieses Ziels wurde das Projekt IT-Kooperation (nachfolgend „Projekt“) initiiert. Das Projekt umfasst die Konzeption, den Aufbau und die Umsetzung eines BG RCI-weiten Änderungsprozesses für die Umstellung auf das neue IT-Kernsystem und weitere IT-Dienstleistungen durch den oder die zukünftigen Kooperationspartner. Hiervon ist auch die Stellen- und Personalorganisation umfasst. Das Projekt wird durch eine Gesamtprojektleitung, Teilprojektleitungen und ein Projektbüro der BG RCI betreut. Für das Projekt wird ein Dienstleister gesucht, der die Projektleitung, die Teilprojektleitungen und das Projektbüro in ihren Aufgabenbereichen unterstützt und berät: Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Beratung und Unterstützung bei Aufsetzen und der Überwachung des Änderungsprozesses für die Einführung neuer IT-Systeme, bei der Auswahl und Einführung neuer IT-Leistungen, bei der Planung des Ablaufs des Projektes und der Sicherstellung des Fortschritts und der Erreichung der Projektziele, bei der Steuerung des Projektes und der Teilprojekte, bei der Weiterentwicklung des Projektplans und der Teilprojektpläne, bei der Qualitätssicherung, bei der Koordinierung zwischen den Beteiligten, bei der Kommunikation und bei der Dokumentation des Projektes und seiner Teilschritte. Nicht umfasst sind rechts- und steuerliche Beratung, sowie die technische IT-Beratung (z.B. die technischen Umsetzung von Datenmigrationen; Erstellen von Schnittstellenbeschreibungen etc.).
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Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft beziehungsweise die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen zur persönlichen Lage und Zuverlässigkeit folgende Eigenerklärungen abgeben:
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a) Eigenerklärung, dass dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt/vorliegen.
b) Eigenerklärung, dass dem Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt/vorliegen.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb, die den Bewerbern auf Anfrage übersandt werden und für die Abgabe des Teilnahmeantrages verwendet werden sollen.
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten
Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten (nachfolgend gemeinsam „andere Unternehmen“, vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A) gilt Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht benannt werden und die vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren kommen und den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber, die Bietergemeinschaft bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen auf dessen Ressourcen der Bewerber/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
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a) Eigenerklärung des Bewerbers über den jährlichen Umsatz mit Leistungen im Bereich der Unternehmens- und Organisationsberatung, aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit entsprechenden Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird. Zum Nachweis ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, aus der hervorgeht, dass eine Haftplichtversicherung mit den entsprechenden Haftpflichdeckungssummen besteht oder dass sein Versicherer dazu bereit ist, die Haftpflichtdeckungssummen entsprechend den Mindeststandards aufzustocken.
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c) Der Bewerber legt zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Bankauskunft zu seiner wirtschaftlichen Situation und seinem Zahlungsverhalten vor, die sich mindestens auf die vergangenen drei Geschäftsjahre bezieht.
Mindeststandards:
Zu a) Der Umsatz muss jeweils in jedem Jahr EUR 1 Millionen betragen haben.
zu b) Die Haftpflichtversicherung muss eine Haftplichtdeckungssumme pro Schadensfall in Höhe von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und mindestens EUR 1 Millionen für sonstige Schäden aufweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber, die Bietergemeinschaft bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen auf dessen Ressourcen der Bewerber/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
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a) Erklärung über das jährliche Mittel der im Jahresdurchschnitt in Vollzeitäquivalent beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Unternehmens- und Organisationsberatungsleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (ohne freie Mitarbeiter). Als vollzeitäquivalent beschäftigt gilt ein Mitarbeiter mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
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b) Eigenerklärung des Bewerbers über Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den hier ausgeschriebenen Beratungsleistungen vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (Zeitpunkt der Vertragsbeendigung). Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, können nicht als eine, sondern nur als getrennte Referenzen gewertet werden. Die BG RCI geht davon aus, dass zum Nachweis der Eignung in der Regel vier Referenzen ausreichend sind. Zur Prüfung der Eignung werden jedoch alle eingereichten Referenzen berücksichtigt. Für die Bewertung der Teilnahmeanträge werden vier Referenzen herangezogen. Werden mehr als vier Referenzen abgegeben, werden nur die vier besten Referenzen in die Bewertung einbezogen. Gibt ein Bewerber weniger als vier Referenzen ab, erhält er für die nicht angegebenen Referenzen im Rahmen des Auswahlverfahrens jeweils keine Punkte.
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Die Referenzen sollen wie unten dargestellt gegliedert werden:
— Auftraggeber (mit Adresse)
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
— Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (MM/JJJJ bis MM/JJJJ)
— Beschreibung der Art der erbrachten Leistungen
— Beschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen
— Beschreibung der Schwierigkeit der erbrachten Leistungen
Sie müssen Leistungen betreffen, die vom Bewerber bzw. von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach §7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht wurden.
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Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern, verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG und sonstigen rechtlich selbstständigen Dritten (nachfolgend gemeinsam „andere Unternehmen“, vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A) gilt Folgendes: Andere Unternehmen müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht benannt werden und die vorstehenden Erklärungen nicht einreichen. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Nur Bewerber, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die anderen Unternehmen, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und die betreffenden Nachweise der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren kommen und den Einsatz von anderen Unternehmen vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aufzufordern, diese anderen Unternehmen namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
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Mindeststandards:
Zu b) Jeder Bewerber legt mindestens eine Referenz vor, bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen mindestens eine vergleichbare Leistung angeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend „Bietergemeinschaften“) sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene, rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
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— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form eine Bietergemeinschaft (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit oder Fachkunde hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs drei Bewerber aus, die zur Abgabe eines verbindlichen Endangebots aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt unter den Bewerbern, die alle unter III. 2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen abgegeben haben und die darin enthaltenen Mindestbedingungen erfüllen anhand der Eignung nach den folgenden Kriterien: a) Bewertung zu III.2.2.a) Jährlicher Umsatz im Bereich Unternehmens- und Organisationsberatung: Mit dem Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Bereich Unternehmens und Organisationsberatung können insgesamt bis zu 100 Punkte erzielt werden. Bei der Bewertung wird wie folgt vorgegangen: Die drei genannten Umsatzzahlen werden addiert und anschließend durch drei geteilt. Macht ein Bewerber für ein oder mehrere Jahre keine Angaben wird das entsprechende Jahr mit 0 bewertet. Der so errechnete durchschnittliche Umsatz wird zu allen anderen Bewerbern ins Verhältnis gesetzt. Der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz erhält 100 Punkte. Die übrigen Bewerber erhalten eine Punktzahl entsprechend des linearen Verhältnisses ihres Umsatzes zum Bewerber mit dem höchsten Umsatz (Beispiel: Ein Bewerber mit einem Umsatz, der der Hälfte des Umsatzes des Bieters mit dem höchsten Umsatz entspricht, erhält 50 Punkte). b) Bewertung zu III.2.3.a) Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der Beschäftigten im Bereich Unternehmens- und Organisationsberatung: Mit der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten im Bereich Unternehmens- und Organisationsberatung in den letzten drei Geschäftsjahren können insgesamt bis zu 200 Punkte erzielt werden. Bei der Bewertung wird wie folgt vorgegangen: Die drei genannten jährlichen Mittel werden addiert und anschließend durch drei geteilt. Macht ein Bewerber für ein oder mehrere Jahre keine Angaben wird das entsprechende Jahr mit 0 bewertet. Das so errechnete durchschnittliche Mittel wird zu allen anderen Bewerbern ins Verhältnis gesetzt. Der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Mittel an Mitarbeitern erhält 200 Punkte. Die übrigen Bewerber erhalten eine Punktzahl entsprechend des linearen Verhältnisses ihres Wertes zum Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Mittel (Beispiel: Ein Bewerber mit einem durchschnittlichen Mittel, das der Hälfte des durchschnittlichen Mittels des Bewerbers mit dem höchsten durchschnittlichen Mittel entspricht, erhält 100 Punkte). c) Bewertung zu III.2.3.b) Referenzen: Für die Bewertung der Teilnahmeanträge werden vier Referenzen herangezogen. Werden mehr als vier Referenzen abgegeben, werden nur die vier besten Referenzen in die Bewertung einbezogen. Gibt ein Bewerber weniger als vier Referenzen an, erhält er für die nicht angegebenen Referenzen 0 Punkte. Mit jeder Referenz können bis zu 175 Punkte erzielt werden. Mit den vier Referenzen, die in die Bewertung einbezogen werden, können demnach bis zu 700 Punkte erzielt werden. Jede Referenz wird nach den drei Kriterien (1.) „Art der erbrachten Leistungen“, (2.) „Umfang der erbrachten Leistungen“ und (3.) „Schwierigkeit der erbrachten Leistungen“ bewertet. 1. Art der erbrachten Leistungen (45 Punkte): Bitte beschreiben Sie hier die Art der Leistungen, die in der jeweiligen Referenz erbracht wurden. Gehen Sie dabei bitte darauf ein, welche Beratungsleistungen von der Tätigkeit umfasst waren und ob diese auch organisatorische Aspekte umfassten. 2. Umfang der erbrachten Leistungen (45 Punkte): Bitte beschreiben Sie hier den Umfang der Leistungen, die in der jeweiligen Referenz erbracht wurden. Gehen Sie dabei bitte auf die aufgewendeten Personentage und die Dauer der Beratungsleistung ein. Bitte nehmen Sie auch dazu Stellung, ob die Leistungen an mehreren Standorten des Auftraggebers erbracht wurden und wie hoch deren Anzahl war. 3. Schwierigkeit der erbrachten Leistungen (85 Punkte): Bitte beschreiben Sie hier die Schwierigkeit der Leistungen, die in der jeweiligen Referenz erbracht wurden. Gehen Sie dabei bitte auf die Branche des Auftraggebers und die jeweiligen besonderen Schwierigkeiten ein. In den Kriterien „Art der erbrachten Leistungen“ und „Umfang der erbrachten Leistungen“ können jeweils bis zu 45 Punkte erreicht werden. Für jedes dieser Kriterien werden 0, 9, 18, 27, 36 oder 45 Punkte vergeben. Andere Punktehöhen (beispielsweise 7 Punkte) können nicht erzielt werden. Die Bewertung der Kriterien „Art der erbrachten Leistungen“ und „Umfang der erbrachten Leistungen“ der jeweiligen Referenz erfolgt wie folgt: – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen vollumfänglich vergleichbar: 45 Punkte – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen im hohen Maße vergleichbar: 36 Punkte – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen im befriedigenden Maße vergleichbar: 27 Punkte – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen im ausreichenden Maße vergleichbar: 18 Punkte – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen im geringen Maße vergleichbar: 9 Punkte – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen nicht vergleichbar: 0 Punkte. Im Kriterium „Schwierigkeit der erbrachten Leistungen“ können bis zu 85 Punkte erreicht werden. Für dieses Kriterium werden 0, 17, 34, 51, 68 oder 85 Punkte vergeben. Andere Punktehöhen (beispielsweise 7 Punkte) können nicht erzielt werden. Die Bewertung des Kriteriums „Schwierigkeit der erbrachten Leistungen“ der jeweiligen Referenz erfolgt wie folgt: – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen vollumfänglich vergleichbar: 85 Punkte – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen im hohen Maße vergleichbar: 68 Punkte – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen im befriedigenden Maße vergleichbar: 51 Punkte – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen im ausreichenden Maße vergleichbar: 34 Punkte – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen im geringen Maße vergleichbar: 17 Punkte – Die Referenz ist im jeweiligen Kriterium mit den zu erbringenden Leistungen nicht vergleichbar: 0 Punkte.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-05-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – KC IT Beschaffung

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Für die Abgabe der Teilnahmeanträge sollen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die vom Auftraggeber vorbereiteten Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb verwenden. Die Vorlage ist bei der oben genannten Kontaktstelle per E-Mail unter DL-Beschaffung@bgrci.de anzufordern.
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b) Fragen können bis zum 21. April 2016, 13:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an die Adresse DL-Beschaffung@bgrci.de gerichtet werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, diese Fragen ausnahmsweise zu beantworten, wenn sie von wesentlichem Interesse sind. Mündlich oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet. Die Auftraggeberin wird die Fragen und Antworten zum Teilnahmewettbewerb und Angebotsverfahren aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und einheitlich zur Verfügung stellen. Fragen, die Geschäftsgeheimnisse eines Bewerbers betreffen, werden nur diesem Bewerber gegenüber beantwortet.
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c) Die Vorlage für die Teilnahmeanträge ist an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für den Teilnahmeantrag ist die Textform im Sinne des § 126b BGB ausreichend, so dass eingescannte oder gefaxte Unterschriften dem Formerfordernis genügen. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 25.04.2016, 13:00 Uhr (Ortszeit) der Vergabestelle – KC IT Beschaffung, Theodor-Heuss-Straße 160, 30853 Langenhagen zugegangen sein.
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d) Der Teilnahmeantrag soll in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original, eine Kopie und zusätzlich eine elektronische Kopie auf einem elektronischen Speichermedium). Sowohl das Original als auch die Kopie sind in gebundener Form einzureichen. Das Original ist als solches zu kennzeichnen. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
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e) Bewerber, welche die nach Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Eigenerklärungen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
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f) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Antrag „unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2016/S 061-105019 (2016-03-24)