Juristische Beratungsleistung beim Neubau des Beschleunigerzentrums FAIR
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind die vergabe- und vertragsrechtlichen Beratungsleistungen für den ?Neubau des Beschleunigerzentrums Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) in Darmstadt.
FAIR ist eine neue und einzigartige internationale Beschleunigeranlage für die Antiprotonen- und Schwerionenforschung.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-06.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-07-06 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung
Referenznummer: 32/50029605
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Postanschrift: Planckstr. 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.fair-center.de 🌏
E-Mail: proekf32@gsi.de 📧
Telefon: +49 615971-1988 📞
Fax: +49 615971-3983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXS0YYEYYZ4%22 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 131-234637
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-08-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Internetadresse: www.fair-center.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXS0YYEYYZ4%22 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 131-234637 (2016-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung
Referenznummer: 32/50029605
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind die vergabe- und vertragsrechtlichen Beratungsleistungen für den ?Neubau des Beschleunigerzentrums Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) in Darmstadt.
FAIR ist eine neue und einzigartige internationale Beschleunigeranlage für die Antiprotonen- und Schwerionenforschung.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Postanschrift: Planckstr. 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.fair-center.de 🌏
E-Mail: proekf32@gsi.de 📧
Telefon: +49 615971-1988 📞
Fax: +49 615971-3983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXS0YYEYYZ4%22 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 131-234637
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
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Der Auftraggeber stellt für die gesamte Dauer der Projektabwicklung einen Projektraum als Plattform für einen koordinierten Austausch aller projektbezogenen Dokumente und die Dokumentation aller Projektbeteiligten zur Verfügung (PKM). Diese Plattform ist von dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und allen weiteren Projektbeteiligten zur Projektabwicklung zu nutzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtlichen Dokumentenaustausch über den Projektraum abzuwickeln.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYYZ4.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind die vergabe- und vertragsrechtlichen Beratungsleistungen für den ?Neubau des Beschleunigerzentrums Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR) in Darmstadt.
FAIR ist eine neue und einzigartige internationale Beschleunigeranlage für die Antiprotonen- und Schwerionenforschung.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag bis zu 4 mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern (maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 6 Jahren).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine Bewertung der Eignung ist den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB; Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Unternehmensdarstellung; mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren, etc.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit der Bewerbung sind folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise beizufügen:
1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; sowie Darstellung des Nettoumsatzes bezogen auf die ausgeschriebene Leistung (vergabe-und vertragsrechtliche sowie baubegleitende rechtliche Beratung) des Unternehmens des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung und auf Anfrage Vorlage der Geschäftsberichte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre).
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2) Abschluss (und Aufrechterhaltung während der Ausführung des Auftrages) einer Berufshaftpflichtversicherung für das Bewerberunternehmen mit den Mindestdeckungssummen von 5 Mio. EUR für Vermögensschäden durch den Bewerber / Auftragnehmer für den Fall der Auftragserteilung, wobei diese Mindestdeckungssumme im Jahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss.
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Der Nachweis ist zu führen: -Entweder: durch Vorlage einer Versicherungspolice und eine Eigenerklärung, im Falle der Auftragserteilung, den geforderten Versicherungsumfang über die gesamte Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten; Oder: durch Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, über dessen Bereitschaft, im Fall der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit dem Bewerber mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Mindestbedingung.
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Allgemeine Hinweise: Bei Bietergemeinschaften: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet. Bei Nachunternehmern: Der Bewerber/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaft zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, wird die wirtschaftliche und finanzielle des Bewerbers anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet.
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Vorzulegende Nachweise:
Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz; Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre – auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
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Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Vergaberecht und privaten Baurecht gestaffelt nach Partner und angestelltem Rechtsanwalt / freiem Mitarbeiter unter Angabe von Fachanwaltstiteln oder vergleichbarer Qualifikation und etwaiger auftragsrelevanter Zusatzqualifikationen. Anzugeben ist ferner die jeweilige Dauer der Berufserfahrung der vorgesehenen Rechtsanwälte in den vorstehend genannten Rechtsgebieten in Jahren.
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2) Eigenerklärung über mindestens drei vergleichbare Unternehmensreferenzen für die Ausführung von Leistungen in Gestalt einer vergabe-und vertragsrechtlichen sowie der baubegleitenden rechtlichen Beratung. 2014 bis 2016, insbesondere mit folgenden Angaben:
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— Kurze Projektbeschreibung mit Darstellung der Bezüge zu Forschungs-, und Industriebauwerken insbesondere zu Bauwerken, welche mit Radioaktivität in Kontakt kommen;
— Angabe des Bauvolumens in EUR netto; -erbrachte Leistungen /Erfolge
— Ausführungen zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern und den an der Planung und Bau Beteiligten
— Darstellung der persönlichen Referenzen der vorgesehenen, namentlich zu benennenden Mitarbeiter aus den Jahren 2014 bis 2016
Allgemeine Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften: Die fachliche Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet. Bei Nachunternehmern: Der Bewerber/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaft zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, wird die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet.
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Vorzulegende Nachweise:
Beschreibung von Referenzprojekten; Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
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Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgegeben. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (geschäftsführendes Mitglied), dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; und dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) haften.
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Vorzulegende Nachweise:
Mindestlohngesetz – MiLoG; Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz? MiLoG); Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Laufzeit beträgt maximal 6 Jahre. Der Vertrag läuft für 2 Jahre mit einer Option auf Verlängerung um viermal ein Jahr. Dies ist begründet in dem Paragraph §65 Abs. 2 VgV.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-08-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Internetadresse: www.fair-center.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXS0YYEYYZ4%22 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Der Auftraggeber stellt für die gesamte Dauer der Projektabwicklung einen Projektraum als Plattform für einen koordinierten Austausch aller projektbezogenen Dokumente und die Dokumentation aller Projektbeteiligten zur Verfügung (PKM). Diese Plattform ist von dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und allen weiteren Projektbeteiligten zur Projektabwicklung zu nutzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtlichen Dokumentenaustausch über den Projektraum abzuwickeln.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYYZ4.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 – 3 GWB).
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Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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