Kurse für Flüchtlinge und Asylbewerber (Sprachkurse mit dem Abschlussziel B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen sowie Praktikum in einem Betrieb)

IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung

Kurse mit einer Dauer von je 6 Monaten, davon vier Monate Sprachkurs mit anschließendem 8-wöchigen Praktikum. Die Sprachkurse dienen der Erreichung des Abschlussniveaus B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-29 Auftragsbekanntmachung
2016-04-05 Ergänzende Angaben
2016-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung
Postanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.ihk-stiftung-koeln.de 🌏
E-Mail: tina.riepel@ihk-stiftung.koeln 📧
Telefon: +49 2211640-605 📞
Fax: +49 2211640-609 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 023-036885
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos zum Download unter http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform bereitgestellt. Eine Versendung der Vergabeunterlagen per Post oder auf anderem Wege findet nicht statt. 2. Eventuelle Fragen der Bieter zu der Bekanntmachung oder zu den Vergabeunterlagen sowie die entsprechenden Antworten des Auftraggebers werden laufend ebenfalls auf der Internetseite: http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform eingestellt. Die Bieter sind daher gehalten, die vorgenannte Internetseite laufend im Hinblick auf entsprechende Informationen zu kontrollieren. 3. Bei der IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung handelt es sich um eine Stiftung des privaten Rechts, die keine Staatsgebundenheit aufweist. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Sie führt zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung der hier in Rede stehenden nicht prioritären Dienstleistungen in Anlehnung an den ersten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie die VOL/A und des TVgG-NRW finden keine unmittelbare Anwendung. Die nachstehende Benennung der Vergabekammer erfolgt insoweit rein vorsorglich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kurse mit einer Dauer von je 6 Monaten, davon vier Monate Sprachkurs mit anschließendem 8-wöchigen Praktikum. Die Sprachkurse dienen der Erreichung des Abschlussniveaus B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kurse für Flüchtlinge und Asylbewerber im Rhein-Erft Kreis alternativ am Standort Bergheim, Brühl, Hürth, Kerpen oder Frechen
Menge oder Umfang: Anzahl Kurse und Starttermine:Drei Kurse à voraussichtlich maximal 19 Teilnehmern, insgesamt voraussichtlich maximal 57 Plätze:— Dauer 1. und 2. Kurs: jeweils 2. Mai bis 28. Oktober 2016,— Dauer 3. Kurs: 6. Juni 2016 bis 2. Dezember 2016.
Anzahl Kurse und Starttermine:
Drei Kurse à voraussichtlich maximal 19 Teilnehmern, insgesamt voraussichtlich maximal 57 Plätze:
— Dauer 1. und 2. Kurs: jeweils 2. Mai bis 28. Oktober 2016,
— Dauer 3. Kurs: 6. Juni 2016 bis 2. Dezember 2016.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kurse für Flüchtlinge und Asylbewerber im Oberbergischen Kreis am Standort Gummersbach
Menge oder Umfang: Anzahl Kurse und Starttermine:3 Kurse à voraussichtlich maximal 19 Teilnehmern, insgesamt voraussichtlich maximal 57 Plätze:— Dauer 1. und 2. Kurs: jeweils 2. Mai bis 28. Oktober 2016,— Dauer 3. Kurs: 6. Juni 2016 bis 2. Dezember 2016.
3 Kurse à voraussichtlich maximal 19 Teilnehmern, insgesamt voraussichtlich maximal 57 Plätze:
Dauer: 8 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung, dass eine Pflicht zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nicht besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich von den Bietern eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Vereinsregister (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorlegen zu lassen.
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2. Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder aber ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
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3. Eigenerklärung darüber, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).
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4. Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten 2 Jahre rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der folgenden Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten:
— § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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5. Eigenerklärung darüber, dass der Bieter:
— im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— in seinem Unternehmen keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt sind,
— nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist und
— nicht gegen die Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (Zahlung von Mindestentgelten) oder gegen eine Verpflichtung aus § 9 Absatz 1 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (Verpflichtung von Nachunternehmern zur Zahlung von Mindestentgelten) schuldhaft verstoßen hat.
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Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundes-/Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands des betreffenden Unternehmens zu fordern bzw. anzufordern.
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6. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt wurde/wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) vorlegen zu lassen.
7. Eigenerklärung darüber, welche zwei Träger der gesetzlichen Krankenversicherung am häufigsten im Betrieb des Bieters vertreten sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich Bescheinigungen der in vorgenannter Eigenerklärung bezeichneten zwei Träger der gesetzlichen Krankenversicherung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung vorlegen zu lassen (bei Vorlage nicht älter als drei Monate).
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8. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers vorlegen zu lassen.
Hinweis:
— Nachweise von Bietergemeinschaften:
Die Angaben von Bietergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen. Die Zuverlässigkeit muss bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft festgestellt werden können. Daher sind die vorstehenden Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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— Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern:
Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.
Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen.
Im Übrigen gilt, soweit ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, dass im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sind. Eine namentliche Bezeichnung der Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen.
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Die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, dass sie die vom Bieter in dessen Angebot benannten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Unterauftragnehmer erbringen werden.
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— Eignungsleihe bei Dritten:
Bieter bzw. Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) bedienen. Für den Leistungsbereich, hinsichtlich dessen sie sich auf das Drittunternehmen berufen, haben sie die vorstehend geforderten Angaben mit dem Angebot beizubringen.
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Ist ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Zuschlag vorgesehen, so wird der Auftraggeber ihn/sie auffordern, mittels einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Zudem kann der Auftraggeber den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft – entsprechend den Anforderungen an die Bieter – auffordern, weitere Eignungsnachweise für das Drittunternehmen vorzulegen. Die vorgenannte Verpflichtungserklärung und die entsprechenden Eignungsnachweise müssen dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm bestimmten Frist übermittelt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er mit den jeweils in Rede stehenden Leistungen vergleichbar ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, soweit er für den Zuschlag vorgesehen ist und soweit rechtlich vorgeschrieben oder vorhanden, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
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Hinweis:
— Nachweise von Bietergemeinschaften:
Die Angaben von Bietergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen. Die vorstehenden Angaben sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern:
Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.
Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen.
Im Übrigen gilt, soweit ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, dass im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sind. Eine namentliche Bezeichnung der Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen.
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Die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, dass sie die vom Bieter in dessen Angebot benannten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Unterauftragnehmer erbringen werden.
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— Eignungsleihe bei Dritten:
Bieter bzw. Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) bedienen. Für den Leistungsbereich, hinsichtlich dessen sie sich auf das Drittunternehmen berufen, haben sie die vorstehend geforderten Angaben mit dem Angebot beizubringen.
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Ist ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Zuschlag vorgesehen, so wird der Auftraggeber ihn/sie auffordern, mittels einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Zudem kann der Auftraggeber den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft – entsprechend den Anforderungen an die Bieter – auffordern, weitere Eignungsnachweise für das Drittunternehmen vorzulegen. Die vorgenannte Verpflichtungserklärung und die entsprechenden Eignungsnachweise müssen dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm bestimmten Frist übermittelt werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu Referenzen aus den letzten drei Jahren über Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Projekttitels, Beschreibung der Leistung, insbesondere unter Angabe der Kursgröße sowie des angestrebten Abschlussziels gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Angaben zum Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartner), des Orts der Leistungserbringung, Ausführungszeitraums sowie des Rechnungswertes gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit“.
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2. Die Bieter müssen zur Durchführung von Sprachkursen und Sprachprüfungen mit dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) über eine entsprechende gültige Lizenz der telc gGmbH verfügen. Zulässig sind auch entsprechende Nachweise zur Durchführung von Sprachkursen und Sprachkursen mit dem Niveau B2 des Goethe-Instituts. Die entsprechenden Lizenzen bzw. Nachweise sind in Kopie einzureichen.
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3. Die für die Leistungsausführung vorgesehenen Dozenten müssen die Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifizierung als Lehrkraft für den Unterricht in Integrationskursen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfüllen. Die entsprechenden Voraussetzungen sind der den Vergabeunteralgen beiliegenden Matrix „Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen“ zu entnehmen. Die entsprechenden Qualifizierungen und Nachweise über Sprachlehrererfahrungen sind für alle für die Leistungserbringung vorgesehenen Lehrkräfte in Kopie einzureichen.
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4. Soweit die Bieter hinsichtlich des Sprachkurses B2 eine telc-Prüfung abnehmen, müssen die für die Prüfung und Bewertung vorgesehenen Personen über eine gültige Prüfer- bzw. Bewerterlizenz der telc gGmbH verfügen. Die entsprechenden Lizenzen sind in Kopien einzureichen.
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5. Darstellung der Erreichbarkeit der für die Leistungsausführung vorgesehenen Räumlichkeiten für die Kursteilnehmer. Hierbei ist es als Mindestanforderung für alle Bieter zu beachten, dass die jeweiligen Räumlichkeiten in angemessener Zeit für die Kursteilnehmer erreichbar sein müssen. Eine angemessene Erreichbarkeit wird für die einzelnen Lose innerhalb einer halben Stunde – gemessen von einem Verkehrsknotenpunkt (wie z.B. Hauptbahnhof, Busbahnhof) – angenommen.
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Hinweis:
— Nachweise von Bietergemeinschaften:
Die Angaben von Bietergemeinschaften müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Auskünfte beziehen. Hinsichtlich der vorgenannten Angaben/Anforderungen müssen die eingereichten Nachweise es dem Auftraggeber ermöglichen, zu beurteilen, ob die Bietergemeinschaft insgesamt – unter Berücksichtigung der mitgeteilten Arbeitsteilung – über die erforderlichen fachlichen und sonstigen Kapazitäten verfügt.
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— Eignungsnachweise von Unterauftragnehmern:
Jeder Unterauftragnehmer muss für den von ihm zu übernehmenden Teil der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.
Der Auftraggeber behält sich daher vor, vor der Zuschlagserteilung die entsprechenden Eignungsnachweise für Unterauftragnehmer zu verlangen, soweit diese aus seiner Sicht wesentliche Leistungsteile erbringen sollen. Im Übrigen gilt, soweit ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung von Teilen der Leistung an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zu übertragen, dass im Angebot die zu übertragenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sind. Eine namentliche Bezeichnung der Unterauftragnehmer muss erst auf Aufforderung des Auftraggebers erfolgen. Die für den Zuschlag vorgesehenen Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorzulegen. Darin haben sich letztere zu verpflichten, dass sie die vom Bieter in dessen Angebot benannten Leistungsteile im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des Bieters als Unterauftragnehmer erbringen werden.
Mehr anzeigen
— Eignungsleihe bei Dritten:
Bieter bzw. Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) bedienen. Für den Leistungsbereich, hinsichtlich dessen sie sich auf das Drittunternehmen berufen, haben sie die vorstehend geforderten Angaben mit dem Angebot beizubringen. Ist ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Zuschlag vorgesehen, so wird der Auftraggeber ihn/sie auffordern, mittels einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen. Zudem kann der Auftraggeber den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft – entsprechend den Anforderungen an die Bieter – auffordern, weitere Eignungsnachweise für das Drittunternehmen vorzulegen. Die vorgenannte Verpflichtungserklärung und die entsprechenden Eignungsnachweise müssen dem Auftraggeber innerhalb einer von ihm bestimmten Frist übermittelt werden.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldernisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zur Umsetzung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) sind mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
(1) Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung sowie
(2) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Hinweis:
Die gemäß § 4 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen sind von den Bietern sowie deren Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, abzugeben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-21 📅
Öffnungsort: Köln.
Ort des Eröffnungstermins: Köln.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Riepel
Name: Die Vergabeunterlagen werden kostenlos zum Download unter http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform bereitgestellt. Eine Versendung der Vergabeunterlagen per Post oder auf anderem Wege findet nicht statt.
Postanschrift: 50667

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-05 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 236-428708
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden kostenlos zum Download unter http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform bereitgestellt. Eine Versendung der Vergabeunterlagen per Post oder auf anderem Wege findet nicht statt.
2. Eventuelle Fragen der Bieter zu der Bekanntmachung oder zu den Vergabeunterlagen sowie die entsprechenden Antworten des Auftraggebers werden laufend ebenfalls auf der Internetseite: http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform eingestellt. Die Bieter sind daher gehalten, die vorgenannte Internetseite laufend im Hinblick auf entsprechende Informationen zu kontrollieren.
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3. Bei der IHK-Stiftung für Ausbildungsreife und Fachkräftesicherung handelt es sich um eine Stiftung des privaten Rechts, die keine Staatsgebundenheit aufweist. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Sie führt zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung der hier in Rede stehenden nicht prioritären Dienstleistungen in Anlehnung an den ersten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie die VOL/A und des TVgG-NRW finden keine unmittelbare Anwendung. Die nachstehende Benennung der Vergabekammer erfolgt insoweit rein vorsorglich.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Quelle: OJS 2016/S 023-036885 (2016-01-29)
Ergänzende Angaben (2016-04-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 068-118655
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 023-036885
ABl. S-Ausgabe: 68
Quelle: OJS 2016/S 068-118655 (2016-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Eupener Straße 157
Postleitzahl: 50933
Kontakt
Telefon: +49 2211640-6683 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-137718
ABl. S-Ausgabe: 77

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-30 📅
Name: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Postanschrift: Schönhauser Straße 64
Postort: Köln
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Tina Riepel

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 221147-2889 📠
Quelle: OJS 2016/S 077-137718 (2016-04-15)