Belieferung aller drei Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin mit verschiedenen Lebensmitteln und Getränken ab Mitte des 2. Quartals 2016. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der Mitarbeiter der KfW (Kasino) sowie zur Deckung des Bedarfs bei besonderen Anlässen. Allein in dem Kasino der KfW an ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main werden täglich etwa 2 000 Mitarbeiter verpflegt. Die KfW legt bei der Beschaffung besonderen Wert auf eine nachhaltige Erzeugung und Herstellung sowie auf hohe Qualität der Lebensmittel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 697431-0📞
Fax: +49 697431-2944 📠
1. Das Angebot muss zweifach, einmal im Original und einmal in Kopie eingereicht werden. Zudem ist das vollständige Angebot als elektronische Kopie auf einem geeigneten Datenträger ohne Zugriffsschutz (CD-ROM, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Original und Kopie oder digitaler Form ist allein das schriftliche Original maßgeblich.
Das schriftliche Original ist gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) einzureichen. Der Bieter hat für sein Angebot zwingend die Vorlagen der KfW in den Vergabeunterlagen zu benutzen. (nähere Einzelheiten, siehe Vergabeunterlagen).
2. Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auch konzernzugehörige Unternehmen sind vergaberechtlich als Nachunternehmen zu qualifizieren, sofern sie Leistungen direkt gegenüber der KfW erbringen sollen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen und entsprechend der obigen Ziffer III.2.1) bis III.2.3) nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
1. Das Angebot muss zweifach, einmal im Original und einmal in Kopie eingereicht werden. Zudem ist das vollständige Angebot als elektronische Kopie auf einem geeigneten Datenträger ohne Zugriffsschutz (CD-ROM, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Original und Kopie oder digitaler Form ist allein das schriftliche Original maßgeblich.
Das schriftliche Original ist gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) einzureichen. Der Bieter hat für sein Angebot zwingend die Vorlagen der KfW in den Vergabeunterlagen zu benutzen. (nähere Einzelheiten, siehe Vergabeunterlagen).
2. Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auch konzernzugehörige Unternehmen sind vergaberechtlich als Nachunternehmen zu qualifizieren, sofern sie Leistungen direkt gegenüber der KfW erbringen sollen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen und entsprechend der obigen Ziffer III.2.1) bis III.2.3) nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Belieferung aller drei Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin mit verschiedenen Lebensmitteln und Getränken ab Mitte des 2. Quartals 2016. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der Mitarbeiter der KfW (Kasino) sowie zur Deckung des Bedarfs bei besonderen Anlässen. Allein in dem Kasino der KfW an ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main werden täglich etwa 2 000 Mitarbeiter verpflegt. Die KfW legt bei der Beschaffung besonderen Wert auf eine nachhaltige Erzeugung und Herstellung sowie auf hohe Qualität der Lebensmittel.
Belieferung aller drei Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin mit verschiedenen Lebensmitteln und Getränken ab Mitte des 2. Quartals 2016. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der Mitarbeiter der KfW (Kasino) sowie zur Deckung des Bedarfs bei besonderen Anlässen. Allein in dem Kasino der KfW an ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main werden täglich etwa 2 000 Mitarbeiter verpflegt. Die KfW legt bei der Beschaffung besonderen Wert auf eine nachhaltige Erzeugung und Herstellung sowie auf hohe Qualität der Lebensmittel.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Süßwaren
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Süßwaren für den Standort der KfW in Frankfurt am Main.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Tee
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Teesorten in Teebeutelform mit umweltschonenden Papiereinzelverpackungen für alle 3 Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Frischfisch, Tiefkühl-Fischfilets und Krebstiere
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Fischprodukten für den Standort der KfW in Frankfurt am Main.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Ergänzenden Gegenstände: CPV-Code: 033100000.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Suppen & Soßen (Instantprodukte)
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Suppen und Soßen für den Standort der KfW in Frankfurt am Main.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Ergänzenden Gegenstände: CPV-Code: 158712600.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Molkereiprodukte
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Molkereiprodukten für den Standort der KfW in Frankfurt am Main.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Ergänzenden Gegenstände: CPV-Code: 031425000.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Trocken-, und Instant-Dessertprodukte, konventionell
Kurze Beschreibung:
Lierferung von verschiedenen Trockensortimenten und Dessert für den Standort der KfW in Frankfurt am Main.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Weitere Gegenstände: CPV-Codes: 15896000, 15833100, und weitere (s. Vergabeunterlagen).
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Tiefkühlprodukte konventionell
Kurze Beschreibung:
Lieferung von konventionellen Tiefkühlprodukten für die KfW am Standort Frankfurt.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Weitere Gegenstände: CPV-Codes: 15311200-3, 15300000-1, 15896000-5.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Kaffee und Kakao
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Fair-Trade Kaffee und Kakao für alle 3 Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Weiterer Gegenstände: CPV-Code: 15842200-4.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Getränke (exklusive Wein)
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Getränken in Mehrwegverpackungen für alle 3 Standorte der KfW in Frankfurt am Main.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Weitere Gegenstände: CPV-Code: 15320000-7 (exklusive Wein).
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: BIO – Tiefkühlprodukte
Kurze Beschreibung:
Lieferung von BIO – Tiefkühlprodukte für die KfW am Standort Frankfurt. Ausschliesslich zertifizierte Produkte nach der gültigen EG-Öko-Verordnung (Mindestanforderung) oder nach strengeren nationalen Qualitätskriterien wie z. B. Demeter-, Bioland- oder Naturland-Qualität.
Lieferung von BIO – Tiefkühlprodukte für die KfW am Standort Frankfurt. Ausschliesslich zertifizierte Produkte nach der gültigen EG-Öko-Verordnung (Mindestanforderung) oder nach strengeren nationalen Qualitätskriterien wie z. B. Demeter-, Bioland- oder Naturland-Qualität.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Weitere Gegenstände: CPV-Code: 15331100-8.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: BIO – Trockenprodukte
Kurze Beschreibung:
Lieferung von BIO-Trockenprodukten für die KfW am Standort Frankfurt. Ausschließlich zertifizierte Produkte nach der gültigen EG-Öko-Verordnung (Mindestanforderung) oder nach strengeren nationalen Qualitätskriterien wie z. B. Demeter-, Bioland- oder Naturland-Qualität.
Lieferung von BIO-Trockenprodukten für die KfW am Standort Frankfurt. Ausschließlich zertifizierte Produkte nach der gültigen EG-Öko-Verordnung (Mindestanforderung) oder nach strengeren nationalen Qualitätskriterien wie z. B. Demeter-, Bioland- oder Naturland-Qualität.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Weitere Gegenstände: CPV-Codes: 15850000-1, 03211300-6, 03212200-2, 03211000-3, 15872000-1.
Beschreibung der Optionen: Die KfW hat das Recht, die Laufzeit um 2 Jahre zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_ZS-2016-0003
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter/die Beitergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A beruft, müssen eine Eigenerklärung abgeben, dass:
— es alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem es ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— es sich nicht in Liquidation befindet,
— es oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— es im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung nicht abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— es oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— es den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— es den folgenden Wortlaut des § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) zur Kenntnis genommen hat:
§ 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
— es auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern es eintragungspflichtig ist.
Die Eigenerklärung ist Teil der Vergabeunterlagen, die für die Abgabe des Angebots zwingend zu verwenden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter sowie jedes Mitglied der Bietergemeinschaft müssen folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz sowie den Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Falle der Beauftragung, spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen-, Sach- und sich daraus ergebender Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Falle der Beauftragung, spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen-, Sach- und sich daraus ergebender Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorhalten wird.
Die Eigenerklärung ist Teil der Vergabeunterlagen, die für die Abgabe des Angebots zwingend zu verwenden sind.
Auf § 7 EG Abs. 9 VOL/A wird hingewiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu Referenzprojekten, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind, mit aussagekräftiger Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angabe des Auftraggebers (mit Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer), Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR netto und dem Zeitraum der erbrachten Leistung.
1. Eigenerklärung zu Referenzprojekten, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind, mit aussagekräftiger Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angabe des Auftraggebers (mit Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer), Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR netto und dem Zeitraum der erbrachten Leistung.
2. Beschreibung des Fuhrparks mit mindestens der Angabe zur Höhe der Lieferwagen, der Beschreibung der Kühlfahrzeuge, Angabe der Anzahl firmeneigener Fahrzeuge und Benennung von möglichen Speditionen oder Zustelldiensten, die im Auftrag des Bieters arbeiten sowie ggf. einer kurzen Beschreibung des Kommissionierungsablaufes.
2. Beschreibung des Fuhrparks mit mindestens der Angabe zur Höhe der Lieferwagen, der Beschreibung der Kühlfahrzeuge, Angabe der Anzahl firmeneigener Fahrzeuge und Benennung von möglichen Speditionen oder Zustelldiensten, die im Auftrag des Bieters arbeiten sowie ggf. einer kurzen Beschreibung des Kommissionierungsablaufes.
Mindeststandards:
1. mindestens 3 Referenzprojekte mit allen geforderten Angaben, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind, mit Abschluss der Leistungen nicht vor dem Jahr 2013. Der Leistungsbeginn darf nicht in der Zukunft liegen.
1. mindestens 3 Referenzprojekte mit allen geforderten Angaben, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind, mit Abschluss der Leistungen nicht vor dem Jahr 2013. Der Leistungsbeginn darf nicht in der Zukunft liegen.
2. HACCP-Konzept, inklusive Darstellung und Beschreibung des Fremdkörpermanagements zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene i.V.m. der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
3. Nur für Lose 10 und 11: Bescheinigung der zuständigen Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen gemäß Art. 29 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 834/2007 über die Erfüllung der Anforderungen der Verordnung.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das HACCP-Konzept und in den Losten 10 und 11 den Nachweis einer gültigen Bescheinigung gemäß Art. 29 VO (EG) Nr. 834/2007 vorzulegen, es sei denn, das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft erbringt lediglich eine Teilleistung, für die Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 oder in den Losen 10 und 11 der Art. 29 VO (EG) Nr. 834/2007 nicht gelten. Diese Fälle hat das Mitglied der Bietergemeinschaft der KfW nachzuweisen. Die weiteren Erklärungen und Nachweis bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das HACCP-Konzept und in den Losten 10 und 11 den Nachweis einer gültigen Bescheinigung gemäß Art. 29 VO (EG) Nr. 834/2007 vorzulegen, es sei denn, das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft erbringt lediglich eine Teilleistung, für die Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 oder in den Losen 10 und 11 der Art. 29 VO (EG) Nr. 834/2007 nicht gelten. Diese Fälle hat das Mitglied der Bietergemeinschaft der KfW nachzuweisen. Die weiteren Erklärungen und Nachweis bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist.
Auf § 7 EG Abs. 9 VOL/A wird hingewiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot alle Mitglieder zu nennen und eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass:
— sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden,
— einen bevollmächtigten Vertreter benennt, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeer rechtsverbindlich vertritt und
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Auftragnehmer hat einen fortlaufenden Pfandpool von Non Food Artikeln (Pfand-, Transportmittel, etc.) mit Mengenerfassung jedoch ohne Berechnung und ohne Abrechnung am Jahresende anzubieten.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
— bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einzuhalten und sicherzustellen, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden;
a) die international anerkannten Menschenrecht gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrecht und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europaras),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111) einzuhalten.
3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und sich daraus ergebender Vermögensschäden, zweifach jahresmaximiert, zu unterhalten, die alle Risiken aus der Produkthaftung einschließlich des Rückrufrisikos abdeckt.
3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und sich daraus ergebender Vermögensschäden, zweifach jahresmaximiert, zu unterhalten, die alle Risiken aus der Produkthaftung einschließlich des Rückrufrisikos abdeckt.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-22 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Philipp Chevalier
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
Name: KfW
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_ZS-2016-0003
Zusätzliche Informationen
1. Das Angebot muss zweifach, einmal im Original und einmal in Kopie eingereicht werden. Zudem ist das vollständige Angebot als elektronische Kopie auf einem geeigneten Datenträger ohne Zugriffsschutz (CD-ROM, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Original und Kopie oder digitaler Form ist allein das schriftliche Original maßgeblich.
1. Das Angebot muss zweifach, einmal im Original und einmal in Kopie eingereicht werden. Zudem ist das vollständige Angebot als elektronische Kopie auf einem geeigneten Datenträger ohne Zugriffsschutz (CD-ROM, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Original und Kopie oder digitaler Form ist allein das schriftliche Original maßgeblich.
Das schriftliche Original ist gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) einzureichen. Der Bieter hat für sein Angebot zwingend die Vorlagen der KfW in den Vergabeunterlagen zu benutzen. (nähere Einzelheiten, siehe Vergabeunterlagen).
2. Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auch konzernzugehörige Unternehmen sind vergaberechtlich als Nachunternehmen zu qualifizieren, sofern sie Leistungen direkt gegenüber der KfW erbringen sollen.
2. Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auch konzernzugehörige Unternehmen sind vergaberechtlich als Nachunternehmen zu qualifizieren, sofern sie Leistungen direkt gegenüber der KfW erbringen sollen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen und entsprechend der obigen Ziffer III.2.1) bis III.2.3) nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen und entsprechend der obigen Ziffer III.2.1) bis III.2.3) nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Quelle: OJS 2016/S 030-048052 (2016-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge