Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Bereitstellung von Lernprogrammen sowie die zeitlich befristete Überlassung von dazugehörigen, mengenmäßig unlimitierten Lizenzen (Generallizenz). Dies umfasst auch die Pflege der Software und den Support für die Dauer des Vertrages.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Die zeitlich befristete Überlassung (= Miete) der vom Auftragnehmer angepassten Lernprogramme beginnt, nach erfolgreicher Abnahme aller werksvertraglichen Leistungen, voraussichtlich am 20.5.2017. Die Mietdauer endet nach Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zu diesem Zeitpunkt endet ebenso der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Durch den künftigen Auftragnehmer sind ab Mietbeginn 20.5.2017 bereitzustellen:
— das in der Leistungsbeschreibung genannte Lernmodul „Englisch“ mit den zur Ablauffähigkeit notwendigen Vorgaben;
— Lernprogramm als Demo-Version;
— technische und inhaltliche Aktualisierungen/Updates;
— einen Second-Level-Support ausschließlich in deutscher Sprache.
Die BA als öffentlich-rechtlicher Anbieter von Informationen im Internet hat die Auflage, diese barrierefrei anzubieten. Zu allen Lernprogrammen gehört daher auch die Bereitstellung von barrierefreien Lerninhalten, da diese auch stark sehbehinderten bzw. blinden Kundinnen und Kunden vermittelt werden sollen. Dabei sind für die barrierefreien Lerninhalte die Vorgaben der BITV – Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem BGG in ihrer aktuellen Version zu berücksichtigen. Für die Lernprogramme wird eine barrierefreie
Aufbereitung der wesentlichen Lerninhalte gefordert.