Lieferung eines GWG für den Landkreis Bernkastel Wittlich

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Lieferung eines Gerätewagen Gefahrgut (GWG) bestehend aus 3 Losen:
Los 1 Fahrgestell Los 2 Aufbau Los 3 Beladung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-22 Auftragsbekanntmachung
2017-02-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Gerätewagen Gefahrgut (GWG) bestehend aus 3 Losen: Los 1 Fahrgestell Los 2 Aufbau Los 3 Beladung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bernkastel-Wittlich 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Postanschrift: Kurfürstenstraße 16
Postleitzahl: 54516
Postort: Wittlich
Kontakt
Internetadresse: http://www.kommunalagenturnrw.de 🌏
E-Mail: gohrbandt@kommunalagenturnrw.de 📧
Telefon: +49 21143077273 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E59255493 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 165-296906
ABl. S-Ausgabe: 165

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Gerätewagen Gefahrgut (GWG) bestehend aus 3 Losen:
Los 1 Fahrgestell Los 2 Aufbau Los 3 Beladung.
Bezeichnung des Loses: Lieferung Fahrgestell GWG.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Fahrgestells für einen GWG.
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsverzeichnis.
Bezeichnung des Loses: Lieferung Aufbau GWG.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Aufbaus für einen GWG.
Bezeichnung des Loses: Lieferung Beladung.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung der Beladung für einen GWG.
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungverzeichnis.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wittlich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nach dem LTTG sind bei der Auftragsausführungen folgende Bedingungen zu beachten:
— Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach §§ 4, 3 LTTG.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Wittlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sven Gohrbandt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E59255493 🌏
Kontaktperson: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Fachbereich 04 Revision/Gemeindeprüfung Zimmer A 20
E-Mail: arnold.schottler@bernkastel-wittlich.de 📧
Land: Bernkastel-Wittlich 🏙️
Internetadresse: http://www.bernkastel-wittlich.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.2 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 165-296906 (2016-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Gerätewagen Gefahrgut (GWG) bestehend aus 3 Losen: Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 Beladung.
Gesamtwert des Auftrags: 3 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 034-061333
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 165-296906
ABl. S-Ausgabe: 34

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 Beladung.
Bezeichnung des Loses: Lieferung Fahrgestell GWG
Lieferung Aufbau GWG
Lieferung Beladung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-07 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2017/S 034-061333 (2017-02-15)