Es wird darauf hingewiesen, dass das hier ausgeschriebene Vorhaben nach Maßgabe des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFG) mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Aufgrund der Förderbestimmungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Zuge der Verwendung der Fördermittel vergaberechtliche Vorgaben zu beachten. Vor diesem Hintergrund wird dieses EU-weite Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Subjektive Bieterrechte im Sinne des Kartellvergaberechts lassen sich hieraus nicht ableiten.