Lieferung von Erdgas

Stadtverwaltung Rösrath, Vergabestelle

Lieferung von Erdgas für die Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportanlagen und Wohngebäude der Stadt Rösrath in 2 Losen, Gesamtvolumen ca. 5,1 GWh/Jahr
Rahmenvertrag, Beginn: 1.10.2016, 3 Jahre Laufzeit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gas für das Leitungsnetz
Referenznummer: ZVR1/2016
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für die Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportanlagen und Wohngebäude der Stadt Rösrath in 2 Losen, Gesamtvolumen ca. 5,1 GWh/Jahr Rahmenvertrag, Beginn: 1.10.2016, 3 Jahre Laufzeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gas für das Leitungsnetz 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gas für das Leitungsnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Rösrath, Vergabestelle
Postanschrift: Hauptstr. 229
Postleitzahl: 51053
Postort: Rösrath
Kontakt
Internetadresse: http://www.roesrath.de 🌏
E-Mail: vergabe@roesrath.de 📧
Telefon: +49 2205802-170 📞
Fax: +49 2205802-88131 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXS0YY0YYRT%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-17 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 116-205656
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für die Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportanlagen und Wohngebäude der Stadt Rösrath in 2 Losen, Gesamtvolumen ca. 5,1 GWh/Jahr
Rahmenvertrag, Beginn: 1.10.2016, 3 Jahre Laufzeit.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Sondervertragsabnahmestellen, 4 Abnahmestellen mit ca. 3.3 GWh/Jahr
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Sondervertragsabnahmestellen mit ca. 3.3 GWh/Jahr;
Los 2: Tarifabnahmestellen mit ca. 1.8 GWh/Jahr.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 180 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen, 19 Abnahmestellen mit ca. 1,8 GWh/Jahr
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 120 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 51053 Rösrath.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorzulegende Nachweise:
Verpflichtungserklärung Frauenförderung/Beruf/Familie; Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gem. § 19 Tariftreue-und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Rösrath, Hauptstr. 229, 51053 Rösrath.
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.roesrath.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXS0YY0YYRT%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/ oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständige ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYRT.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Spruchkammer Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055 📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2891 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 116-205656 (2016-06-13)