Neubau/Umbau/Rückbau bzw. provisorischer Betrieb von 6 Lichtsignalanlagen (LSA) bzw. Fußgängerschutzanlagen (FSA) im Bereich der Stadtbahnstrecke Europaviertel ohne Tiefbauleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: SBEV – Stadtbahn Europaviertel Projetkbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Mainzer Landstraße 191
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf
Telefon: +49 06921329971📞
E-Mail: w.ulbricht@sbev-frankfurt.de📧
Fax: +49 06921329974 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LSA Interimszustand VE01.
23/142
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Signalanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau/Umbau/Rückbau bzw. provisorischer Betrieb von 6 Lichtsignalanlagen (LSA) bzw.
Fußgängerschutzanlagen (FSA) im Bereich der Stadtbahnstrecke...”
Kurze Beschreibung
Neubau/Umbau/Rückbau bzw. provisorischer Betrieb von 6 Lichtsignalanlagen (LSA) bzw.
Fußgängerschutzanlagen (FSA) im Bereich der Stadtbahnstrecke Europaviertel ohne
Tiefbauleistungen.
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau/Umbau/Rückbau bzw. provisorischer Betrieb von 6 Lichtsignalanlagen (LSA) bzw.
Fußgängerschutzanlagen (FSA) im Bereich der Stadtbahnstrecke...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau/Umbau/Rückbau bzw. provisorischer Betrieb von 6 Lichtsignalanlagen (LSA) bzw.
Fußgängerschutzanlagen (FSA) im Bereich der Stadtbahnstrecke Europaviertel ohne
Tiefbauleistungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 241-439787
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: LSA Interimszustand VE01
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens AG, RC-DE MO SÜD
Postanschrift: Lyoner Straße 27
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder
der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2017/S 052-096615 (2017-03-10)