LSA Interimszustand VE01

Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH

Neubau/Umbau/Rückbau bzw. provisorischer Betrieb von 6 Lichtsignalanlagen (LSA) bzw. Fußgängerschutzanlagen (FSA) im Bereich der Stadtbahnstrecke Europaviertel ohne Tiefbauleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-09 Auftragsbekanntmachung
2017-03-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Signalanlagen
Kurze Beschreibung:
Neubau/Umbau/Rückbau bzw. provisorischer Betrieb von 6 Lichtsignalanlagen (LSA) bzw. Fußgängerschutzanlagen (FSA) im Bereich der Stadtbahnstrecke Europaviertel ohne Tiefbauleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Signalanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Signalanlagen zur Verkehrssteuerung an Kreuzungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Mainzer-Landstraße. 191
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.vgf-ffm.de 🌏
E-Mail: c.tsiaussis@sbev-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 6921329972 📞
Fax: +49 6921329974 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.vgf-ffm.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-158cf2366b0-69b6ab530f5d3265 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-14 📅
Datum des Beginns: 2017-03-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 241-439787
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf unserem Vergabeportal unter https://vergabe.vgf-ffm.de zur Verfügung gestellt. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das o. g. Vergabeportal oder per E-Mail. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. c) Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. d) Mehrfachbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig. e) Bei der Vorlage einer Erklärung von Dritten sind Fotokopien zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Original vom Bieter nachzufordern. f) Bei ausländischen Bewerbern genügen gem. III.2 gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 21.12.2016 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an. j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Er kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber eine Vertragsstrafe für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen vorsehen kann. k) Der Bieter muss mit seinem Angebot die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einreichen. l) Die Auftragnehmer, deren Angebote in die engere Wahl kommen und die nicht bereits über eine Referenzlichtsignalanlage in Frankfurt a.M. verfügen, haben die Kriterien gemäß Anlage 1 der Vergabeunterlagen durch einen Schnittstellen-Integrationstest (Konformität) nachzuweisen. Die Ergebnisse des Tests können zu einer Korrektur der Bieterangaben im schriftlichen Angebot führen (verifizierende Teststellung). Der Test ist auf Anforderung des Auftraggebers im Zeitraum vom 19.1.2017 bis 10.2.2017 bei Stadt Frankfurt am Main – Straßenverkehrsamt, Abt.: Straßenverkehrstechnik und DV – Anlagen, 36.42.1, Herrn Uwe Jahn, Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt am Main, Telefon: 069 / 212 – 40468 oder Mobil: 0170 / 92 25 992, Telefax: 069 / 212 – 44476, E-Mail: uwe.jahn@stadt-frankfurt.de durchzuführen. Können die in Anlage 1 geforderten Kriterien in diesem Zeitraum nicht nachgewiesen werden, gilt der Test als gescheitert. Die Teststellung ist vom Bieter zu errichten und umfasst mindestens die folgende Kriterien: Es ist das für den Feldeinsatz vorgesehene Steuergerät inklusive Testversorgung des Straßenverkehrsamtes der Stadt Frankfurt, sowie geeignetes Fachpersonal zur Testdurchführung zu stellen. Die Aufwendungen für die Verkehrsrechnerbetreuung während des Tests durch den Verkehrsrechnerhersteller (AVT/Stoye) sind vom Bieter zu tragen. Bei optimalen Testverlauf, Geräteverhalten nach Vorgaben, ist von einem 2-tägigen Test auszugehen. Der Test ist für den Auftraggeber kostenfrei durchzuführen. m) Die Auftragnehmer, deren Angebote in die engere Wahl kommen und die nicht bereits über eine Referenzlichtsignalanlage in Frankfurt am Main verfügen, haben mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise zu erbringen: 1. Bestandener Integrationstest an einem Testgerät mit Überprüfung der Funktionalität der verkehrsabhängigen Steuerung VS-PLUS und der Hardware anhand einer Testversorgung. 2. Vorlage einer Bestätigung des Herstellers der verkehrsabhängigen Steuerung VS-Plus 6.2.x über einen bestandenen Integrationstest mit dem angebotenen Steuergerät. Die Nichtvorlage der Nachweise bzw. des Integrationstests können zu einer Korrektur der Bieterangaben im schriftlichen Angebot führen (verifizierende Teststellung). Der Integrationstest ist für den Auftraggeber kostenfrei durchzuführen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig und vollständig ausgefüllt einzureichen. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen Das Fehlen der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss führen. Bei Nichtvorlage / Nichtabgabe die geforderten Nachweise und Erklärungen behält sich die Vergabestelle vor, die geforderten Nachweise nachzufordern. Fehlen die Unterlagen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Hinsichtlich weiterer Ausschlussgründe wird auf § 21 der Sektorenverordnung (vom 23.9.2009 BGBl I S. 3110) verwiesen.
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a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Erklärung über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister.
b) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
(1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB für den Zeitraum der letzten 2 Jahre.
(2) Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (vgl. § 124 (1) Nr. 2 GWB),
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(3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
(4) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen.
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen oder durch Vorlage entsprechender Nachweise. Der Bieter kann dies auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen
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Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO).
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Gesamtumsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Regelungen zur Versicherung entnehmen Sie bitte den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen § 18 und der Anlage Annex Versicherungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erfahrungen mit der Ausführung vergleichbarer Aufträge:
(1) Referenzliste mit Referenzen über Leistungen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die in den letzten 5 Jahren erbracht wurden.
Für alle Referenz sind:
— Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projektes);
— Auftraggeber/Kunde;
— Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden;
— Ausführungszeitraum (Beginn und Ende);
— Ortsangabe der Ausführung;
— Abgerechnete Netto-Auftragswerte;
— bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang
anzugeben.
b) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten:
Eigenerklärung (oder Nachweis durch Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)) zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenen technischen Leitungspersonal.
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c) Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung:
Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bieter zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt (inkl. verwendete Hardware und Software).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH, Mainzer-Landstraße 191, 60327 Frankfurt am Main.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.vgf-ffm.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-158cf2366b0-69b6ab530f5d3265 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf unserem Vergabeportal unter https://vergabe.vgf-ffm.de zur Verfügung gestellt. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können.
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b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt über das o. g. Vergabeportal oder per E-Mail. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
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c) Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
d) Mehrfachbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind nicht zulässig.
e) Bei der Vorlage einer Erklärung von Dritten sind Fotokopien zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Original vom Bieter nachzufordern.
f) Bei ausländischen Bewerbern genügen gem. III.2 gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 21.12.2016 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
j) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung).
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Er kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber eine Vertragsstrafe für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen vorsehen kann.
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k) Der Bieter muss mit seinem Angebot die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einreichen.
l) Die Auftragnehmer, deren Angebote in die engere Wahl kommen und die nicht bereits über eine Referenzlichtsignalanlage in Frankfurt a.M. verfügen, haben die Kriterien gemäß Anlage 1 der Vergabeunterlagen durch einen Schnittstellen-Integrationstest (Konformität) nachzuweisen. Die Ergebnisse des Tests können zu einer Korrektur der Bieterangaben im schriftlichen Angebot führen (verifizierende Teststellung).
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Der Test ist auf Anforderung des Auftraggebers im Zeitraum vom 19.1.2017 bis 10.2.2017 bei
Stadt Frankfurt am Main – Straßenverkehrsamt,
Abt.: Straßenverkehrstechnik und DV – Anlagen, 36.42.1,
Herrn Uwe Jahn,
Gutleutstraße 191, 60327 Frankfurt am Main,
Telefon: 069 / 212 – 40468 oder Mobil: 0170 / 92 25 992,
Telefax: 069 / 212 – 44476,
durchzuführen. Können die in Anlage 1 geforderten Kriterien in diesem Zeitraum nicht nachgewiesen werden, gilt der Test als gescheitert.
Die Teststellung ist vom Bieter zu errichten und umfasst mindestens die folgende Kriterien:
Es ist das für den Feldeinsatz vorgesehene Steuergerät inklusive Testversorgung des Straßenverkehrsamtes der Stadt Frankfurt, sowie geeignetes Fachpersonal zur Testdurchführung zu stellen. Die Aufwendungen für die Verkehrsrechnerbetreuung während des Tests durch den Verkehrsrechnerhersteller (AVT/Stoye) sind vom Bieter zu tragen. Bei optimalen Testverlauf, Geräteverhalten nach Vorgaben, ist von einem 2-tägigen Test auszugehen.
Mehr anzeigen
Der Test ist für den Auftraggeber kostenfrei durchzuführen.
m) Die Auftragnehmer, deren Angebote in die engere Wahl kommen und die nicht bereits über eine Referenzlichtsignalanlage in Frankfurt am Main verfügen, haben mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise zu erbringen:
1. Bestandener Integrationstest an einem Testgerät mit Überprüfung der Funktionalität der verkehrsabhängigen Steuerung VS-PLUS und der Hardware anhand einer Testversorgung.
2. Vorlage einer Bestätigung des Herstellers der verkehrsabhängigen Steuerung VS-Plus 6.2.x über einen bestandenen Integrationstest mit dem angebotenen Steuergerät.
Die Nichtvorlage der Nachweise bzw. des Integrationstests können zu einer Korrektur der Bieterangaben im schriftlichen Angebot führen (verifizierende Teststellung).
Der Integrationstest ist für den Auftraggeber kostenfrei durchzuführen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Telefon: +49 6151126601 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Internetadresse: www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Quelle: OJS 2016/S 241-439787 (2016-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 23/142
Kurze Beschreibung:
Neubau/Umbau/Rückbau bzw. provisorischer Betrieb von 6 Lichtsignalanlagen (LSA) bzw. Fußgängerschutzanlagen (FSA) im Bereich der Stadtbahnstrecke Europaviertel ohne Tiefbauleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: SBEV – Stadtbahn Europaviertel Projetkbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Mainzer Landstraße 191
Kontakt
Internetadresse: http://www.sbev-frankfurt.de/de/home/ 🌏
E-Mail: w.ulbricht@sbev-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 06921329971 📞
Fax: +49 06921329974 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 052-096615
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 241-439787
ABl. S-Ausgabe: 52

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau/Umbau/Rückbau bzw. provisorischer Betrieb von 6 Lichtsignalanlagen (LSA) bzw.
Fußgängerschutzanlagen (FSA) im Bereich der Stadtbahnstrecke Europaviertel ohne
Tiefbauleistungen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-28 📅
Name: Siemens AG, RC-DE MO SÜD
Postanschrift: Lyoner Straße 27
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder
der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2017/S 052-096615 (2017-03-10)