Medienservice

NRW.BANK

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 103 Abs. 5 GWB über die Erbringung von Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Medienservice.
Vertragliche Hauptleistungspflichten sind die Lieferung von Medien auf vorherige Bestellung der NRW.Bank sowie die Bereitstellung eines webbasierten Beschaffungssystems und ergänzende Serviceleistungen.
Die Rahmenvereinbarung, auf die im Einzelnen verwiesen wird, tritt am 1.1.2017 in Kraft und endet am 31.12.2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Referenznummer: 101-79511-002485-00
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 103 Abs. 5 GWB über die Erbringung von Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Medienservice. Vertragliche Hauptleistungspflichten sind die Lieferung von Medien auf vorherige Bestellung der NRW.Bank sowie die Bereitstellung eines webbasierten Beschaffungssystems und ergänzende Serviceleistungen. Die Rahmenvereinbarung, auf die im Einzelnen verwiesen wird, tritt am 1.1.2017 in Kraft und endet am 31.12.2020.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlagsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: NRW.Bank
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.nrwbank.de 🌏
E-Mail: vergabe@nrwbank.de 📧
Telefon: +49 211917410 📞
Fax: +49 211917411746 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPNYH5YLTM%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPNYH5YLTM%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-322371
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
1. Für das Angebot ist das Formular mit Erklärungsvordrucken des Auftraggebers zu verwenden, das ausschließlich elektronisch unter http://www.evergabe.nrw.de (Vergabemarktplatz NRW) zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf zur Verfügung gestellt wird. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Für das Abrufen der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW erforderlich. Eine freiwillige Registrierung erlaubt eine automatische Information über Änderungen an den Vergabeunterlagen und über Antworten zum Verfahren. Zur Kommunikation mit dem Auftraggeber und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend. 2. Die Abgabe schriftlicher Angebote hat in einem verschlossenen, fensterlosen Umschlag zu erfolgen. Auf dem Umschlag ist – gut lesbar – der nachfolgende Hinweis anzubringen: Angebot zur Ausschreibung „Medienservice“ der NRW.Bank, Bitte nicht öffnen, Bitte ungeöffnet weiterleiten an: Baker Tilly Roelfs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Teuber, Saarlandstr. 23, 44139 Dortmund. Das schriftliche Angebot muss der unter Ziff. I.3) bezeichneten Kontaktstelle des Auftraggebers bis zu dem unterZiff. IV.2.2) genannten Schlusstermin für den Eingang der Angebote zugehen. Der rechtzeitige Zugang ist im Zweifel vom Bewerber nachzuweisen. Das Angebotsformular und seine Anlagen müssen an den dafür in den jeweiligen Vordrucken vorgesehenen Stellen rechtswirksam unterzeichnet sein. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Bei Einreichung in Textform nach § 126b BGB genügt das Hochladen der entsprechenden Dokumente über das zur Verfügung gestellte Bietertool des Vergabemarktplatzes NRW. Bei der Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur sind Signaturkarte und -gerät nicht erforderlich. Die Signatur erfolgt über ein Softwarezertifikat. Bei der Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur wird das Angebot mit Signaturgerät und Karte signiert und elektronisch abgegeben. Die qualifizierte elektronische Signatur sowie entsprechende Signaturgeräte können bei den entsprechenden Zertifizierungsdiensten beantragt werden. Weitere Informationen zu den Signaturen stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz zur Verfügung. Mit der elektronischen Einreichung gelten das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht zu befüllen. Bei der Abgabe in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 4. Anfragen zum Vergabeverfahren sind in deutscher Sprache an die unter Ziff. I.3) bezeichnete Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Sie müssen zumindest in Textform (§ 126b BGB) übersandt werden. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Fragen zum Vergabeverfahren, die ihr nach dem Ablauf des 11.10.2016 zugehen, nicht zu beantworten. Erteilte Antworten werden gemäß § 41 VgV auf dem Vergabemarktplatz NRW unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung gestellt. Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5YLTM.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung i. S. v. § 103 Abs. 5 GWB über die Erbringung von Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Medienservice.
Vertragliche Hauptleistungspflichten sind die Lieferung von Medien auf vorherige Bestellung der NRW.Bank sowie die Bereitstellung eines webbasierten Beschaffungssystems und ergänzende Serviceleistungen.
Die Rahmenvereinbarung, auf die im Einzelnen verwiesen wird, tritt am 1.1.2017 in Kraft und endet am 31.12.2020.
Die Auftragnehmerin beliefert die NRW.BANK während der Vertragslaufzeit mit:
a. Büchern,
b. Ergänzungswerken und Ergänzungslieferungen,
c. Zeitschriften
d. Zeitungen,
e. E-Books, E-Journals und E-Paper,
f. Datenbanken,
g. CD-ROMS, DVDs,
h. Einzelartikeln / Kapiteln aus diesen Medien (Document Delivery Service),
jeder Art, Sprache, Herkunft und fachlichen Spezialisierung, auch elektronisch, aus dem In- und Ausland, und zwar unabhängig davon, ob diese über den Buchhandel vertrieben werden oder nicht, einschließlich Abonnements (nachfolgend: Medien).
Die Auftragnehmerin stellt der NRW.Bank während der Vertragslaufzeit das in der Anlage 05 zum Vertrag beschriebene, webbasierte Beschaffungssystem zur Verfügung (nachfolgend: Beschaffungssystem). Zweck des Beschaffungssystems ist es, der NRW.Bank die Recherche, die Auswahl, die Bestellung und die Lieferung von Medien optimal zu ermöglichen und die hierfür anfallenden Kosten transparent zu dokumentieren.
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Die Auftragnehmerin stellt der NRW.Bank Während der Vertragslaufzeit zusätzlich zum Beschaffungssystem die in der Anlage 06 zum Vertrag beschriebenen Serviceleistungen zur Verfügung (nachfolgend: Serviceleistungen). Zweck der Serviceleistungen ist es, die NRW.Bank bestmöglich bei der Recherche, der Auswahl, der Bestellung und der Lieferung von Medien zu beraten und zu unterstützen, und zwar insbesondere im Hinblick auf Beschaffungen, die das Beschaffungssystem nicht als sofort verfügbar ausweist (nachfolgend: Spezialbeschaffungen). Die Serviceleistungen umfassen zumindest folgendes:
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(1.) die Recherche, die Beratung zur Beschaffung und die Bestellung von verfügbaren Medien und Spezialbeschaffungen;
(2.) Anfragen zu Ansichtslieferungen (z.B. Ankauf; Rückgabe) und Leseproben;
(3.) Umstellung, Erneuerung und Kündigung von Abonnements;
(4.) Lieferzeiten, Expressversand und Botenservice;
(5.) Austausch und Erneuerung nicht mehr aktueller Medien;
(6.) Buchbindeservice, fachgerechte Reparaturen von Medienbeständen;
(7.) Bearbeitung von Mängelrügen;
(8.) Anfragen zu Datenbanken zu Rechts-, Wirtschafts- und Steuerthemen;
(9.) Anfragen zu der Anwendung des Beschaffungssystems und der Pflege und Verwaltung der darin von der NRW.Bank hinterlegten oder hinterlegbaren Daten;
(10.) Anfragen zur Rechnungstellung und zum Reporting;
(11.) Bereitstellung einer tagesaktuellen Excel-Tabelle (oder vergleichbar) über den jeweils vorhandenen Bestand an Medien der NRW.Bank.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
NRW.Bank, Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf; Weitere: NRW.Bank, Friedrichstraße 1, 48145 Münster.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Handelsregister bzw. gleichwertiger Nachweis (nicht älter als 6 Monate ab Angebotsabgabe; Kopie ausreichend).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung der ihr/ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und sonstiger betrieblicher Daten verpflichtet.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPNYH5YLTM%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Baker Tilly Roelfs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Saarlandstraße 23
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Kontaktperson: Zu Händen von: Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Teuber
Telefon: +49 23177666123 📞
E-Mail: christian.teuber@bakertilly.de 📧
Fax: +49 23177666160 📠
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.bakertilly.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Für das Angebot ist das Formular mit Erklärungsvordrucken des Auftraggebers zu verwenden, das ausschließlich elektronisch unter http://www.evergabe.nrw.de
(Vergabemarktplatz NRW) zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf zur Verfügung gestellt wird. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Für das Abrufen der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW erforderlich. Eine freiwillige Registrierung erlaubt eine automatische Information über Änderungen an den Vergabeunterlagen und über Antworten zum Verfahren. Zur Kommunikation mit dem Auftraggeber und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
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2. Die Abgabe schriftlicher Angebote hat in einem verschlossenen, fensterlosen Umschlag zu erfolgen. Auf dem Umschlag ist – gut lesbar – der nachfolgende Hinweis anzubringen:
Angebot zur Ausschreibung „Medienservice“ der NRW.Bank,
Bitte nicht öffnen,
Bitte ungeöffnet weiterleiten an:
Baker Tilly Roelfs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Teuber,
Saarlandstr. 23,
44139 Dortmund.
Das schriftliche Angebot muss der unter Ziff. I.3) bezeichneten Kontaktstelle des Auftraggebers bis zu dem unterZiff. IV.2.2) genannten Schlusstermin für den Eingang der Angebote zugehen. Der rechtzeitige Zugang ist im Zweifel vom Bewerber nachzuweisen. Das Angebotsformular und seine Anlagen müssen an den dafür in den jeweiligen Vordrucken vorgesehenen Stellen rechtswirksam unterzeichnet sein. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
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Bei Einreichung in Textform nach § 126b BGB genügt das Hochladen der entsprechenden Dokumente über das zur Verfügung gestellte Bietertool des Vergabemarktplatzes NRW. Bei der Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur sind Signaturkarte und -gerät nicht erforderlich. Die Signatur erfolgt über ein Softwarezertifikat. Bei der Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur wird das Angebot mit Signaturgerät und Karte signiert und elektronisch abgegeben. Die qualifizierte elektronische Signatur sowie entsprechende Signaturgeräte können bei den entsprechenden Zertifizierungsdiensten beantragt werden. Weitere Informationen zu den Signaturen stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz zur Verfügung.
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Mit der elektronischen Einreichung gelten das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht zu befüllen. Bei der Abgabe in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen.
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3. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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4. Anfragen zum Vergabeverfahren sind in deutscher Sprache an die unter Ziff. I.3) bezeichnete Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Sie müssen zumindest in Textform (§ 126b BGB) übersandt werden. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Fragen zum Vergabeverfahren, die ihr nach dem Ablauf des 11.10.2016 zugehen, nicht zu beantworten. Erteilte Antworten werden gemäß § 41 VgV auf dem Vergabemarktplatz NRW unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung gestellt.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5YLTM.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
2. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Er ist insbesondere dann unzulässig, wenn:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 180-322371 (2016-09-14)