MS SharePoint – Unterstützung und Entwicklung
BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 100 Mitarbeitern an 14 Standorten vertreten. Die Hauptverwaltung mit ca. 700 Mitarbeitern hat ihren Sitz in Hamburg. Beschafft werden Entwicklungs- und Beratungsleistungen für MS SharePoint. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-15.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen › Dienstleistungen im Steuerwesen
- • Help-Desk und Unterstützungsdienste › Systemunterstützung
- • Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie › Informationstechnologiedienste
- • Deutschland › Hamburg
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-09-15 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-12-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Steuerwesen
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Steuerwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Steuerwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Postanschrift: Pappelallee 33-37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: +49 4020207-2302 📞
Fax: +49 4020207-2395 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E18371492 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 181-324827
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerung um 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Simone Gaffron
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18371492 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Quelle: OJS 2016/S 181-324827 (2016-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Steuerwesen
Kurze Beschreibung:
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 100 Mitarbeitern an 14 Standorten vertreten. Die Hauptverwaltung mit ca. 700 Mitarbeitern hat ihren Sitz in Hamburg. Beschafft werden Entwicklungs- und Beratungsleistungen für MS SharePoint. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Steuerwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Steuerwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Postanschrift: Pappelallee 33-37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: +49 4020207-2302 📞
Fax: +49 4020207-2395 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E18371492 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 181-324827
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden.
Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auszuschließen, wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB benannten Delikte bzw. nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten innerhalb der letzten 5 Jahre rechtskräftig verurteilt wurde. Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auszuschließen, auch wenn gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten wegen der benannten Straftaten innerhalb der letzten 5 Jahre rechtskräftig festgesetzt worden ist. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt.
2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine Eigenerklärung abzugeben („Formblatt Eignung und unternehmensbezogene Anforderungen“). Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern.
3. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 GWB benannten Gründe innerhalb der letzten 3 Jahre vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt.
4. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nach Maßgabe des § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vom Vergabeverfahren ausschließen. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt.
5. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen(Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter die Leistungsteile/Einsatzbereich ein seinem Angebot zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer indem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3 Nr. 1 bis 4) dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen(„Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bieter auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
6. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW, nachfolgend Auftraggeberin, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
Die Auftraggeberin ist bundesweit mit ca. 2 100 Mitarbeitern an 14 Standorten vertreten. Die Hauptverwaltung mit ca. 700 Mitarbeitern hat ihren Sitz in Hamburg. Beschafft werden Entwicklungs- und Beratungsleistungen für MS SharePoint. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
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Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen Abrufe von Leistungen gegenüber dem Auftragnehmer, durch die über den jeweiligen Leistungsgegenstand ein gesonderter Einzelvertrag zustande kommt. Grundsätzlich sind die Abrufmengen über die Dauer der Laufzeit nicht abschließend prognostizierbar. Die Auftraggeberin geht von einem unverbindlichen Volumen von bis zu 500 Personentagen (PT) über die Laufzeit aus. Ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
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Ziel der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Servicepartner, der die Auftraggeberin bei der Umsetzung von Anforderungen unter Verwendung des Microsoft SharePoint berät, dabei die Umsetzung hinsichtlich der Machbarkeit untersucht und konzipiert sowie die Auftraggeberin bei der Konfiguration und Programmierung auf Basis der erstellten Konzepte im Microsoft SharePoint unterstützt.
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Die maßgebliche Entscheidungskompetenz für die Umsetzung einer SharePoint-Leistung verbleibt in jedem Fall bei der Auftraggeberin. Zusätzlich soll durch das Aufzeigen von Optimierungsansätzen zu einer weiteren Effizienzsteigerung in diesem Bereich beigetragen werden. Vom Auftragnehmer werden dazu Unterstützung- und Entwicklungsleistungen erwartet, die insbesondere die qualitätsgerechte und effiziente Leistungserbringung sowie die fachliche Einweisung der Administratoren der Auftraggeberin sicherstellen. Es wird erwartet, dass das zur Durchführung eingesetzte Personal regelmäßig auf die aktuellen bei der Auftraggeberin eingesetzten Hard- und Software-Produkte wie bspw. neue SharePoint-Versionen, SharePoint-nahe Anwendungen wie erweiterte Microsoft Office-Reihe und Microsoft-Serversysteme wie Exchange für gemeinsame Kalender qualifiziert wird. Zur Durchführung der Rahmenvereinbarungsleistungen werden Anforderungen aus dem Bereich der Infrastrukturverwaltung des Produkts Microsoft SharePoint ebenso wie Anforderungen aus dem Bereich der Programmierung gestellt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Im Rahmen der Leistungserbringung wird vom Auftragnehmer erwartet, dass zielorientiert und konstruktiv mit den internen Abteilungen der Auftraggeberin und externen Beratern zusammengearbeitet wird. Die enge Zusammenarbeit bezieht sich insbesondere auf die konzeptionelle sowie umsetzungstechnische Abstimmung hinsichtlich der Infrastruktur und Anpassungsleistung mit der Auftraggeberin. Nach erfolgreicher Überführung eines Einzelprojekts in den Produktivbetrieb und Abnahme durch die Auftraggeberin unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin bei dem Betrieb und Support i. S. eines 2nd-Level-Supports der implementierten Lösung. Zur Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sind Arbeiten an den Systemen der Auftraggeberin nur am Standort bei und unter Aufsicht der Auftraggeberin erlaubt.
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Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerung um 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen sind bundesweit an allen Standorten der öffentlichen Auftraggeberin zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bitte beachten Sie auch die Angaben unter Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
1. Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis (Kopie ausreichend) ist nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Für im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bieter ist die Vorlage vergleichbarer, gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit weist der Bietergleichzeitig mit der Vorlage nach. Der Bieter bestätigt, dass der jeweilige dem Angebot beigefügte Auszug bzw.
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Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
2. Die Auftraggeberin wird über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des Bieters zu Grunde legen. Mit der Teilnahme am Verfahren erklärt sich der Bieter damit einverstanden.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Es wird auf die Bestimmungen der VOL/B verwiesen.
2. Im Hinblick auf die Bietergemeinschaften gilt:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Bieter muss Angaben zur Organisationsform innerhalb des Bieters machen (Einzelbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft).
Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglieder geben.
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3. Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.
4. Verpflichtung der eingesetzten Mitarbeiter nach § 5 BDSG, § 1 VerpflG und § 35 SGB III.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Simone Gaffron
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18371492 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die nicht nach dem § 123 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden.
Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auszuschließen, wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB benannten Delikte bzw. nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten innerhalb der letzten 5 Jahre rechtskräftig verurteilt wurde. Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens auszuschließen, auch wenn gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten wegen der benannten Straftaten innerhalb der letzten 5 Jahre rechtskräftig festgesetzt worden ist. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt.
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2. Der Auftrag kann nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zu Sozialversicherung nachgekommen sind. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine Eigenerklärung abzugeben („Formblatt Eignung und unternehmensbezogene Anforderungen“). Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der tariflichen Sozialkasse zu fordern.
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3. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn einer der in § 124 GWB benannten Gründe innerhalb der letzten 3 Jahre vorliegt. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt.
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4. Die Auftraggeberin kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nach Maßgabe des § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vom Vergabeverfahren ausschließen. Vor diesem Hintergrund hat jeder Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, aus der ersichtlich wird, dass keiner der dort genannten Gründe vorliegt.
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5. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen(Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter die Leistungsteile/Einsatzbereich ein seinem Angebot zu bezeichnen, die eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer indem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI.3 Nr. 1 bis 4) dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen(„Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bieters, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bieter auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
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6. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingegangen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
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berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Quelle: OJS 2016/S 181-324827 (2016-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 450 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Systemunterstützung 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Kontakt
Telefon: +49 4020207-2350 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 253-466122
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 181-324827
ABl. S-Ausgabe: 253
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungsmodell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 47,5
Gewichtung des Preises: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision/Zentrale Vergabestelle
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 02289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 02289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Quelle: OJS 2016/S 253-466122 (2016-12-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 450 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Systemunterstützung 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Kontakt
Telefon: +49 4020207-2350 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 253-466122
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 181-324827
ABl. S-Ausgabe: 253
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen werden auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht. Aus der Rahmenvereinbarung erfolgen Abrufe von Leistungen, durch die über den jeweiligen Leistungsgegenstand ein gesonderter Einzelvertrag zustande kommt. Vgl. schon Ziff. II.1.4); zusätzlich soll durch das Aufzeigen von Optimierungsansätzen zu einer weiteren Effizienzsteigerung in dem Bereich beigetragen werden. Vom Auftragnehmer werden dazu Unterstützung- und Entwicklungsleistungen erwartet, die insbesondere die qualitätsgerechte und effiziente Leistungserbringung sowie die fachliche Einweisung der Administratoren der Auftraggeberin sicherstellen. Es wird erwartet, dass das zur Durchführung eingesetzte Personal regelmäßig auf die aktuellen bei der Auftraggeberin eingesetzten Hard- und Software-Produkte wie bspw. neue SharePoint-Versionen, SharePoint-nahe Anwendungen wie erweiterte Microsoft Office-Reihe und Microsoft-Serversysteme wie Exchange für gemeinsame Kalender qualifiziert wird.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungsmodell
Qualitätskriterium (Gewichtung): 47,5
Gewichtung des Preises: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision/Zentrale Vergabestelle
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 02289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 02289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Postanschrift: Villemombler Straße 76
Quelle: OJS 2016/S 253-466122 (2016-12-30)
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