Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist ein teilprivatisiertes Unternehmen mit über 1 800 Mitarbeitern. Pro Jahr zählt Hamburg Airport rund 15 600 000 Passagiere. Ziel der Unternehmenskommunikation des Unternehmens ist es, mit Hilfe geeigneter Kommunikationsmaßnahmen sicherzustellen, dass Hamburg Airport in der Nachbarschaft einen hohen Bekanntheitsgrad und ein positives Image im Sinne der Unternehmensleitsätze hat. Die Unternehmensleitsätze sind: innovativ, vorbildlich und umweltfreundlich. Vor diesem Hintergrund sucht die FHG für die Nachbarschaftskommunikation eine Agentur, die diese Arbeit im Sinne einer Nachbarschaftszeitung übernimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nachbarschaftskommunikation.
160802314
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes📦
Kurze Beschreibung:
“Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist ein teilprivatisiertes Unternehmen mit über 1 800 Mitarbeitern. Pro Jahr zählt Hamburg Airport rund 15 600 000...”
Kurze Beschreibung
Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist ein teilprivatisiertes Unternehmen mit über 1 800 Mitarbeitern. Pro Jahr zählt Hamburg Airport rund 15 600 000 Passagiere. Ziel der Unternehmenskommunikation des Unternehmens ist es, mit Hilfe geeigneter Kommunikationsmaßnahmen sicherzustellen, dass Hamburg Airport in der Nachbarschaft einen hohen Bekanntheitsgrad und ein positives Image im Sinne der Unternehmensleitsätze hat. Die Unternehmensleitsätze sind: innovativ, vorbildlich und umweltfreundlich. Vor diesem Hintergrund sucht die FHG für die Nachbarschaftskommunikation eine Agentur, die diese Arbeit im Sinne einer Nachbarschaftszeitung übernimmt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zeitungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist ein teilprivatisiertes Unternehmen mit über 1 800 Mitarbeitern. Pro Jahr zählt Hamburg Airport rund 15 600 000...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist ein teilprivatisiertes Unternehmen mit über 1 800 Mitarbeitern. Pro Jahr zählt Hamburg Airport rund 15 600 000 Passagiere. Ziel der Unternehmenskommunikation des Unternehmens ist es, mit Hilfe geeigneter Kommunikationsmaßnahmen sicherzustellen, dass Hamburg Airport in der Nachbarschaft einen hohen Bekanntheitsgrad und ein positives Image im Sinne der Unternehmensleitsätze hat. Die Unternehmensleitsätze sind: innovativ, vorbildlich und umweltfreundlich. Vor diesem Hintergrund sucht die FHG für die Nachbarschaftskommunikation eine Agentur, die diese Arbeit im Sinne einer Nachbarschaftszeitung übernimmt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 175-314582
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 160802314
Titel: Nachbarschaftskommunikation
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-25 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schellenberg & Kirchberg Public Relations GmbH & Co. KG
Postanschrift: Sportallee 54
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40-42823-1448📞
Fax: +49 40-42823-2020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40-42823-1448📞
Fax: +49 40-42823-2020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter VI.4.1)
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 025-044488 (2017-02-02)