Neubau der Kooperative Regionalleitstelle West Elmshorn- 16/10 Blitzschutz
Kreisverwaltung Pinneberg
Der Kreis Pinneberg errichtet in 25337 Elmshorn, Agnes-Karl-Allee19a, einen Ersatzbau für die Koorperative
Regionalleistelle Elmshorn. Hier haben die Funktionsbereiche Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und
Katastrophenschutz ihre Funktionsräume. Dieses Gebäude muss eine Verfügbarkeit von 99,8 % erbringen. Es
wird 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche benutzt. Betriebsunterbrechungen wird es nicht geben.
Gewerk Blitzschutz.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-25.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-02-25 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-06-07 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blitzschutzarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blitzschutzarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Postleitzahl: 25337
Postort: Elmshorn
Kontakt
Internetadresse: http://kreis-pinneberg.de 🌏
E-Mail: i.rehs@kreis-pinneberg.de 📧
Telefon: +49 4121/4502-1192 📞
Fax: +49 4121/4502-91192 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 042-068674
ABl. S-Ausgabe: 42
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: 16/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Agnes-Karll-Allee 19a, 25337 Elmshorn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemäß der VOB.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß VOB.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft von 5 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOB/B, Prüffrist der Schlussrechnung 60 Tage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ines Rehs
Name: Kreisverwaltung Pinneberg
Kontaktperson: Frank Ponellis
Telefon: +49 4121/4502-1191 📞
E-Mail: f.ponellis@kreis-pinneberg.de 📧
Fax: +49 4121/4502-91191 📠
URL für weitere Informationen: http://kreis-pinneberg.de 🌏
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str.11
Postort: Elsmshorn
Kontaktperson: FD 13, Zi. 3104
URL der Dokumente: http://kreis-pinneberg.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 16/10
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Innenminister des Landes Schleswig, Abteilung IV 66
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 042-068674 (2016-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blitzschutzarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blitzschutzarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Postleitzahl: 25337
Postort: Elmshorn
Kontakt
Internetadresse: http://kreis-pinneberg.de 🌏
E-Mail: i.rehs@kreis-pinneberg.de 📧
Telefon: +49 4121/4502-1192 📞
Fax: +49 4121/4502-91192 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 042-068674
ABl. S-Ausgabe: 42
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Pinneberg errichtet in 25337 Elmshorn, Agnes-Karl-Allee19a, einen Ersatzbau für die Koorperative
Regionalleistelle Elmshorn. Hier haben die Funktionsbereiche Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und
Katastrophenschutz ihre Funktionsräume. Dieses Gebäude muss eine Verfügbarkeit von 99,8 % erbringen. Es
wird 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche benutzt. Betriebsunterbrechungen wird es nicht geben.
Gewerk Blitzschutz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Agnes-Karll-Allee 19a, 25337 Elmshorn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Beruf- oder Handelsregister;
Eintragung in der Handwerksrolle.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß VOB.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft von 5 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß VOB/B, Prüffrist der Schlussrechnung 60 Tage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG).
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15 000 EUR, für Vergabearten ohne Teilnahmewettbewerb, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ und „126 – Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ sind Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ines Rehs
Name: Kreisverwaltung Pinneberg
Kontaktperson: Frank Ponellis
Telefon: +49 4121/4502-1191 📞
E-Mail: f.ponellis@kreis-pinneberg.de 📧
Fax: +49 4121/4502-91191 📠
URL für weitere Informationen: http://kreis-pinneberg.de 🌏
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str.11
Postort: Elsmshorn
Kontaktperson: FD 13, Zi. 3104
URL der Dokumente: http://kreis-pinneberg.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 16/10
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Innenminister des Landes Schleswig, Abteilung IV 66
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 042-068674 (2016-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 41 986,29 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 111-197473
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 042-068674
ABl. S-Ausgabe: 111
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-19 📅
Name: Rudolf Ripka GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 68
Postort: Silberstedt
Postleitzahl: 24887
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 111-197473 (2016-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 41 986,29 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 111-197473
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 042-068674
ABl. S-Ausgabe: 111
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-19 📅
Name: Rudolf Ripka GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 68
Postort: Silberstedt
Postleitzahl: 24887
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind ,nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber genügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 111-197473 (2016-06-07)
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