Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg – Lufttechnische Anlagen

Stadt Villingen-Schwenningen

Lufttechnische Anlagen Gymnasium am Deutenberg Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-16 Auftragsbekanntmachung
2016-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Menge oder Umfang:
Zentrales Zu-/Fortluftgerät mit Plattenwärmetauscher als WRG, 14 000 m3/h, 1 Erhitzer, Ca. 550 m2 Kanal/Formteile aus verz. Blech sowie ca. 300 m Wickelfalzrohre und Formteile.Ca. 22 BSK mit Federrücklaufmotor. Lufteinbringung über ca. 60 Drallauslässe, variable Volumenstromregelungmit ca. 35 Volumenstromreglern. Sehr hohe Anforderungen an den geräuscharmen Betrieb.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 78054
Postort: Villingen-Schwenningen
Kontakt
Internetadresse: http://www.villingen-schwenningen.de 🌏
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de 📧
Telefon: +49 7720-822601 📞
Fax: +49 7720-822617 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-057346
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 245-444481
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
1.) Grundsätze der Informationsübermittlung: Für den Austausch von Informationen gem. § 11 EG Absatz 1 Nr.1 VOB/A werden alternativ zugelassen: Vergabeportal „vergabe24.de“, Telefax, per Post, per E-Mail. 2.) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert: Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. Als „auf Verlangen nachzureichende“ Nachweise kommen insbesondere die in § 6 VOB EG Abs. 3 und 4 genannten in Betracht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lufttechnische Anlagen Gymnasium am Deutenberg Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg.
Menge oder Umfang:
Zentrales Zu-/Fortluftgerät mit Plattenwärmetauscher als WRG, 14 000 m
Ca. 22 BSK mit Federrücklaufmotor. Lufteinbringung über ca. 60 Drallauslässe, variable Volumenstromregelungmit ca. 35 Volumenstromreglern. Sehr hohe Anforderungen an den geräuscharmen Betrieb.
Referenznummer: 24/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers).
2.) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
3.) Eigenerklärungen und ergänzende Nachweise/Bescheinigungen auf Verlangen wie folgt:
Erklärung, dass:
3.1 über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
3.2 keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
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3.3 im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden. Wissentlich falsche Erklärungen im Angebot können den Ausschluss von dieser und von weiteren Angebotserteilungen zur Folge haben.
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3.4 den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird.
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach dem LTMG Baden-Württemberg.
5. Verpflichtungserklärung zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gelten die o. g. Anforderungen auch für diese. Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung – auch für andere eingesetzte Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2.) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, gegliedert nach Funktion.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gelten die o. g. Anforderungen auch für diese. Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung – auch für andere eingesetzte Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Angabe von mindestens drei durch den Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils unter Angabe der in Formblatt „KEV 179 AngErg Eignung“ unter Buchstabe b) in Verbindung mit Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen).
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen gelten die o. g. Anforderungen auch für diese. Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung – auch für andere eingesetzte Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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2.) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung (Formblatt „KEV 177 AngErg NU EG“).
3.) Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s).
4.) Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) (Formblatt „KEV 178 AngErg NU Verpfl“).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 16 VOB/B und den Vergabeunterlagen (Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit Bestellung eines Alleinvertretungsberechtigten.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Vergabeunterlagen in Papierform (inkl. CD): 29,86 EUR inkl. MwSt. Die Unterlagen können nach Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats (keine Schecks) bei der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon: 0711/66601-555, Fax: 0711/66601-84, E-Mail: vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de angefordert werden. Vergabeunterlagen per Download: 15,00 EUR inkl. MwSt. Die Unterlagen können nach Abschluss einer kostenpflichtigen Zugangsvereinbarung unter www.Vergabe24.de eingesehen und heruntergeladen werden.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-22 📅
Öffnungsort:
Stadt Villingen-Schwenningen,Rathaus Stbz. Schwenningen, Zi. 310,Marktplatz 1,78054 Villingen-Schwenningen,Deutschland.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Villingen-Schwenningen,
Rathaus Stbz. Schwenningen, Zi. 310,
Marktplatz 1,
78054 Villingen-Schwenningen,
Deutschland.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter. Schriftliche Vollmacht ist auf Verlangen vorzulegen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtbauamt
Herrn Thomas Beermann
Internetadresse: www.villingen-schwenningen.de 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe24.de 🌏
Name: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
Postanschrift: Breitscheidstraße 69
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Telefon: +49 71166601-555 📞
E-Mail: vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de 📧
Fax: +49 71166601-84 📠
URL der Dokumente: www.Vergabe24.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
URL der Dokumente: www.villingen-schwenningen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2017-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 24/2016
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 245-444481
Zusätzliche Informationen
1.) Grundsätze der Informationsübermittlung: Für den Austausch von Informationen gem. § 11 EG Absatz 1 Nr.1 VOB/A werden alternativ zugelassen: Vergabeportal „vergabe24.de“, Telefax, per Post, per E-Mail.
2.) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert:
Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
Als „auf Verlangen nachzureichende“ Nachweise kommen insbesondere die in § 6 VOB EG Abs. 3 und 4 genannten in Betracht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
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Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB.
Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen (i. d. R. „unverzüglich“) einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union“.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 036-057346 (2016-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 140 442,60 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 141-255179
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 036-057346
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Zu Händen von: Nicht versendet.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-21 📅
Name: WSH Wurzinger Klimatechnik GmbH
Postanschrift: Nikolaus-Otto-Str. 5
Postort: Schnelldorf-Hilpertsweiler
Postleitzahl: 91625
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: h.rauch@wsh-wurzinger.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB.
Mehr anzeigen
Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“.
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Quelle: OJS 2016/S 141-255179 (2016-07-20)