Die Messe München GmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung des öffentlichen Vergaberechts besteht daher nicht. Im Interesse von echtem und transparentem Wettbewerb wendet die Messe München GmbH freiwillig folgende Vergabevorschriften an: Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV) sowie zweiter Abschnitt der VOB/A.